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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Safari am 03. Januar 2011, 18:38:50

Titel: Bewerbung verbindlich?
Beitrag von: Safari am 03. Januar 2011, 18:38:50
Ist die Bewerbung bei der Bundeswehr eigentlich verbindlich, sprich kann ich mich bewerben aber falls ich in der zwischen Zeit eine Anstellung im zivilen annehme die Bewerbung bei der Bw zurückziehen? Oder muss man dann zum Zentrum für Nachwuchsgewinnung, sobald man die Einladung erhält?
Titel: Re:Bewerbung verbindlich?
Beitrag von: KlausP am 03. Januar 2011, 18:41:10
Nein, müssen Sie nicht. Das ist wie bei jeder Bewerbung im Zivilen auch. Verbindlich ist es erst, wenn Sie zum SaZ ernannt und vereidigt worden sind.
Titel: Re:Bewerbung verbindlich?
Beitrag von: snake99 am 04. Januar 2011, 07:37:18
@Safari

Sofern sie sich beworben haben und zwischenzeitlich woanders unterkommen, sollten sie jedoch freundlicherweise das ZNwG darüber in Kenntnis setzen, dass sie ihre Bewerbung zurück ziehen wollen. Sie ersparen den Kameraden damit u.U. eine Menge Arbeit.