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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Aleonor am 05. Januar 2011, 21:44:11

Titel: Kündigungsfrist als Eignungsübende
Beitrag von: Aleonor am 05. Januar 2011, 21:44:11
Guten Abend zusammen.
Ich habe mich als SU für 9 Monate verpflichtet und bin momentan noch in der viermonatigen Eignungsübung.
Zu meinem Leidwesen musste ich während der AGA feststellen das meine gesundheitliche Konstitution die Nummer nicht wirklich mitmacht.
Weil außerdem mein Verlobter meinen Dienst nicht so gut "verkraftet" wie wir beide vorher dachten und deshalb auch angeschlagen ist habe ich mich schweren Herzens entschlossen nach der Eignungsübung das Grünzeug wieder auszuziehen.

Kann mir jemand weiterhelfen ob es dazu Fristen oder Formalien gibt die ich unbedingt einzuhalten habe? Ich würde mich gerne im Vorfeld informieren bevor ich hier jemand offiziellen drauf anspreche.

:-\
Titel: Re:Kündigungsfrist als Eignungsübende
Beitrag von: HG MOK am 05. Januar 2011, 21:58:06
Habe ich richtig gelesen Sie haben sich als SU für 9 monate verpflichtet?
man o man die Dienstzeiten werden ja immer kürzer.
Meines wissens sollten sie während de EÜ kündigen danach wird es wohl nicht mehr so einfach gehen.
Titel: Re:Kündigungsfrist als Eignungsübende
Beitrag von: KlausP am 05. Januar 2011, 22:52:20
Während Ihrer EÜb können Sie jederzeit Ihr Dienstverhältnis beenden. Melden Sie Ihrem Disziplinarvorgesetzten, dass Sie sich dem Dienst nicht gewachsen fühlen und die Beendigung Ihrer EÜb beantragen. Dazu müssen Sie sich allerdings beeilen, 3 Monate sind ja bereits um.
Titel: Re:Kündigungsfrist als Eignungsübende
Beitrag von: Aleonor am 06. Januar 2011, 20:10:03
@HG MOK: da hab ich mich vertippt. Gemeint waren natürlich 9 Jahre.  ;)
Titel: Re:Kündigungsfrist als Eignungsübende
Beitrag von: bayern bazi am 06. Januar 2011, 20:31:35
wobei  ich dir empfehln würde dir noch deine stammeinheit anzuschaun

- das gröbste körperliche hast du bereits überstanden (bez köperlicher konstitution)

und du wärst bstimmt nicht die erste hier, die fragt wie man rauskommt  - weils auch privat nicht so hinhaut, der reund das nicht verkraftet das sie beim bund ist - eccpp

und nach 1 jahr wird gefragt - wie komme ich wieder zu bw zurück -weil die beziehung auseinander gegangen ist
Titel: Re:Kündigungsfrist als Eignungsübende
Beitrag von: Flexscan am 07. Januar 2011, 00:40:51
Zitat von: Aleonor am 05. Januar 2011, 21:44:11
Guten Abend zusammen.
Ich habe mich als SU für 9 Monate verpflichtet

der is gut  ;D

ok Spass beiseite.

Du hast ne Verpflichtung unterschrieben für 9 Jahre.
Wenn Dir jetzt schon die Belastung während der Grundausbildung zu viel ist, rate ich Dir ab, die Dienstpflicht zu erfüllen.

Nach der Grundausbildung klommst Du zwar in Deine Stammeinheit, und es wird "etwas" ruhiger.

"etwas"
Das bedeutet das Du je nach Dienstosten auch einiges zu tun hast. Sprich Übungen/GVD/UVD etc.pp

Ok man ist nicht die ganze Woche Kasernenschläfer wie in der Grundausbildung. Je nachdem, wie weit die Kaserne von daheim weg ist.

Hinzu kommt noch die Wahrscheinlichkeit eines Einsatzes im Ausland zu 100%.
Während der Zeit ist man für ca 6 Monate von der Familie getrennt. kommt nicht einmal am Wochenende nach Hause. Einzigste Kommunikation Internet Skype etc.

Ich vermute mal Du bist noch in der Allgemeinen Grundausbildung?

Sowas sollte man sich eigtl vorher überlegen, wenn man solch eine Verpflichtung eingeht.





Titel: Re:Kündigungsfrist als Eignungsübende
Beitrag von: Aleonor am 07. Januar 2011, 20:53:54
@bayern bazi: ich wiederhole gerade die AGA (bzw. jetzt BGA) weil ich aufgrund meiner Sammlung an MSG nicht bestanden habe...
Am Fortbestand der Beziehung zweifele ich nicht. Wir sind schon 5 Jahre zusammen (inklusive 2 Jahre Fernbeziehung als er beim Bund war), das passt schon.
@Flexscan:
ZitatSowas sollte man sich eigtl vorher überlegen, wenn man solch eine Verpflichtung eingeht.
Haben wir. Sogar lang und gründlich. Das ändert aber leider nichts daran das er auf die nun entstandene Situation anders reagiert als wir beide erwartet hatten.
Titel: Re:Kündigungsfrist als Eignungsübende
Beitrag von: KlausP am 07. Januar 2011, 20:55:55
Was sagt Ihr Disziplinarvorgesetzter zu Ihrer Situation?