Hallo ihr lieben
Und zwar wurde ich letztes jahr in März ausgemustert in NRW Grund dafür dar eine Nagelbett Endzündung die sehr oft Operiert wurde aber nicht verschwindet! Darum Operiert mich kein Arzt mehr!! Dies Schränkt mich im Altag jedoch nicht ein! Heisst Trage enge Stahlkappenschuhe! War bei feuerwehr sowie Thw wo auch enge schuhe getragen wird!!
Aufjedenfall zurück zur musterung!! Allles war ok ausser das Problem halt! Ich hatte dem Arzt gesagt das ich das am Fuß nicht merke und mich nicht einschränkt!! Darauf sagte er hin! Das ich für die Grundausbildung ok Wäre!! Also das ich sie machen könnte!! Aber er hatte Trotzdem geschrieben nicht Wehrdienstfähig!! Gewicht alles ok knochen alles super!! Nun bin ich in Bayern gezogen und wollte mich neu Mustern lassen! Sollte ich den in Regensburg irgendwas sagen oder so ???
Danke für die Antworten!!
"Nicht verwendungsfähig" in NRW ist "Nicht verwendungsfähig" auch in Bayern. Der Musterungsarzt in Regensburg hat genau die gleiche Vorschrift wie der in NRW.
Ohne etwas zu sagen wird es vor allem gar keine neue Musterung geben!
Warum der in NRw hatt zu mir gesagt das ich mich nach 6 monaten wieder Melden Soll
Dann sehen Sie noch mal in Ihren Unterlagen nach, was da steht.
Entweder:
- "vorübergehend nicht verwendungsfähig bis in 6 Monaten" oder
- "nicht verwendungsfähig"
Hallo Leute hoffe ihr könnt mir helfen!
Ich wurde im KWEA Arnsberg mit Skoliose (also Krumme Wirbelsäule) T2 gemustert. Muss jetzt zum 01.03 meinen Dienst antreten. Jetzt Frage ich mich ob ich in der Kaserne deswegen ausgemustert werden kann, obwohl ich keinerlei Probleme damit habe. Weil ich echt gerne zum Bund gehen möchte hoffe ich das ihr mir mit eurer Erfahrung helfen könnt.
Nö, warum sollten Sie durch den Truppenarzt als T 4 oder T 5 eingestuft werden, wenn der Musterungsarzt Sie T 2 gemustert hat? Dann müsste der Truppenarzt Ihre Skoliose ja gänzlich anders einstufen als der Musterungsarzt. Ich als medizinischer Laie sehe da keine Probleme.
Tachchen
Wenn man probleme mit den Zähnen hat (z.B Loch im Zahn) sollte man es vor Dienstantritt behandeln lassen oder machen die es auch dort?
Zahmedizinische Behandlungen sollen bis zum Dienstantritt abgeschlossen sein. Sonst kann es wohl passieren das man wieder heimgeschickt wird.
Als Saz muss man das auch unterschreiben.