Hallo zusammen,
ich wurde am 04.10.2010 eingezogen und bin nun in meiner Stammeinheit als Gefreiter tätig.
Ich überlege mir jetzt 3 Monate zur Überbrückung länger zumachen.
Mein Einberufungsbescheid wurde im Dez.10 geändert ( Einberufung zum 9 monatigen Grundwehrdienst geändert auf Einberufung zum 6 Monatigen Grundwehrdienst)
Somit endet meine Grundwerhdienstzeit also am 31.03.2011
Wenn ich jetzt den Antrag auf 3 Monate freiwillig länger stelle, zähle ich dann noch als GWDLer oder schon als FWDLer ?
Falls ich als FWDLer zählen sollte weiß jemand ob mir dann auch mein Mob zuschlag gestrichen wird ? ( Das wäre im Moment der Höchstsatz) dann würde sich für mich das ganz nämlich nicht mehr lohnen.
Ich hoffe einer von euch weiß bissi mehr als die im Kreiswehrersatzamt und bei den Refüs
Vlg Gefreiter31
Ich bin mir nicht sicher, meine aber dass du als W6+3 weiterläufst. Das kann vielleicht noch jemand anders bestätigen.
Im anderen Fall schon mal als Hinweis: Wenn du FWDL bist und die entsprechenden Zuschläge bekommst fällt der Mobilitätszuschlag auf jeden Fall weg.
Nach meiner Kenntnis (Stand Ende September 2010) zählen die 3 Monate bei den zum 01.07 und zum 01.10.10 Einberufenen als GWD und diese können sich nach der Verkürzung des GWD nicht als FWDL 7 bis 9 verpflichten. Aber, wie geschrieben, Stand Ende September 2010!
Im Übrigen: haben Sie Ihren Kompaniefeldwebel schonmal gefragt? Oder Ihren PersUffz/PersFw? Die sollten kompetentere Auskunft geben können als der ReFü. Und das KWEA ist für Sie als aktiven Soldaten sowieso nicht zuständig.
hey!
ja, dieses problem kenne ich: ende märz 2010 für 9 monate einberufen (01.07.), in der aga erfuhren wir dann von der änderungs des gesetztes - und ein paar meiner kameraden hatten dementsprechend am 31.12. ihr dze.
es sind also 6 monate gwd
ich selbst habe fwdl gestellt und sollte demnächst schon meinen ersten zuschlag erhalten (fwdl 15)
aber auch bei uns gab es diskussionen - u.A. auch, da uns noch in der aga ein schreiben vorgelegt wurde in dem wir für 9 monate gwd unterschreiben - was z.B. hilft um den fwdl durchzukriegen, wenn man den erst in der stammeinheit stellt
ob bei durchbekommenen fwdl-antrag dann die monate 7-9 trotz unterschrift für gwd als fwd gelten konnte keiner so ichtig beantworten und selbst unsere spieße und refüs sind/waren überfragt
aber normalerweise - da dein gwd-dze am 31.03.11 wäre - müssten die monate 04, 05 und 06/2011 als fwdl gelten
aber nachfragen bei refü/spieß ist trotzdem immer gut
ich werde auch weiter meine augen/ohren offenhalten und ggf. von meiner situation berichten
wie ich heute erfahren habe steht selbst mir schon ab dem 7.monat der fwdl-zuschlag zu - sprich fwd ab 7.monat - pasta, äh, basta
Wenn dein FWD-Antrag für die Zeit nach dem 6. Dienstmonat positiv beschieden wurde (und nicht etwa die Erklärung, drei Monate länger Dienst zu machen bis zum ursprünglichen W9) sollte das wohl selbstverständlich sein.
Zitat von: HaDo am 11. Januar 2011, 20:57:22
wie ich heute erfahren habe steht selbst mir schon ab dem 7.monat der fwdl-zuschlag zu - sprich fwd ab 7.monat - pasta, äh, basta
Hey, ich habe so ein ähnliches Problem wie sicherlich viele andere auch.
Ich wurde auch am 4.10 eingezogen wir hatten die Wahl 6 oder 9 Monate zu machen. Ich habe mich gleich für die Bundeswehr entschieden und hab gesagt ich mache 9 Monate. Jetzt habe ich im Januar mein FWDL Antrag auf weitere 7 Monate (Gesamt 16 Monate) gestellt. Jetzt wurde mir gesagt, ich bekomme erst zum 10ten Dienstmonat mehr Sold... weil ich erst dann ab FWDL zähle. Habt ihr eine Ahnung was jetzt stimmt???
Gruß
Das ist sogar nach der "alten" Version von August/September falsch. Schreib 'ne Beschwerde.
Wie den die "Alte" Version?
Ich kenn zu der Weisung nur die vom Stand August/September, weil ich da Spieß in einer AGA-Kompanie war. Diese Weisung war die erste Fassung und darin stand, dass alle, die als FWDL zum 01.07. und zum 01.10. einberufen wurden und alle GWDL aus diesen Einberufungsdurchgängen, die sich als FWDL verpflichten, ab dem 7. Dienstmonat FWDL sind und den entsprechenden FWDL-Zuschlag erhalten.
Zitat von: greengras am 25. Januar 2011, 18:57:24
...Jetzt wurde mir gesagt, ich bekomme erst zum 10ten Dienstmonat mehr Sold... weil ich erst dann ab FWDL zähle. Habt ihr eine Ahnung was jetzt stimmt???
Auch wenn dich das noch mehr durcheinander bringt:
Das ist mE immer noch richtig, denn du hast keinen Antrag für FWD gestellt sondern nur den GWD auf die ursprünglichen neun Monate ausdehnen lassen. Das ging so nur für die beiden "Übergangsquartale" 01.07. und 01.10.2011.
Das wäre ja super! Aber wo kann man sich den da informieren oder wer schreibt diese Anweisung??? Weil der ReFü hat selbst noch wirklich keine Ahnung darüber...???
@StOPfr Nein, er hat sich bereiterklärt, die 9 Monate zu dienen - bis dahin hast du recht. Jetzt hat er sich entschlossen, FWDL 16 zu werden und damit ist er ab dem 7. Dienstmonat FWDL.
Zitat von: greengras am 25. Januar 2011, 19:19:14
Das wäre ja super! Aber wo kann man sich den da informieren oder wer schreibt diese Anweisung??? Weil der ReFü hat selbst noch wirklich keine Ahnung darüber...???
Die Weisung kam vom BMVg und nannte sich, wenn ich mich richtig erinnere, "Weisung zur Umsetzung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010" - oder so ähnlich - und wurde im Intranet Bw veröffentlicht. Spieß und ReFü dürften Zugriff darauf und eventuelle Aktualisierungen haben. In der Suche das Stichwort "Wehrrechtsänderungsgesetz 2010" eingeben dürfte reichen. Aber
nur im IntraNet Bw,
nicht im Internet!
Danke, dort werde ich gleich morgen mal nachschauen.