Jetzt hab ich auch mal ne Frage:
Weiss jemand wie viel % MDE/GDB man für den BS im Rahmen des Einsatzweiterverwendungsgesetzes braucht? Am besten mit Quelle.
Ursprünglich waren es wohl 50% aber das soll jetzt auf 30% gesenkt worden sein. Ich konnte bisher dafür aber keine Quelle oder Bestätigung finden.
Im Weiterverwendungsgesetz § 7 (1) steht auch die Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 %, ebenso in der Info-Broschüre.
Wie gesagt- das soll angeblich vor kurzem geändert worden sein. Deswegen bin ich auf der Suche nach ner entsprechenden Quelle- vielleicht hat ja auch schon jemand direkt was damit zu tun gehabt.
(Ist ja auch möglich, dass das nicht direkt im Gesetz geändert ist, sondern es einen Erlass oder so dazu gibt.)
Ich weiß, dass ein Soldat (StUffz) aus meinem Bataillon kürzlich auf der Grundlage des Gesetzes BS geworden ist. Wenn ich das nicht vergesse, (mein Alzdingens wird ja auch nicht besser ;)) rufe ich den Spieß nächste Woche mal an.
Hab´s rausgefunden: Sind leider immer noch 50%. Die muss man erstmal zusammen bekommen.
Aber nochmal ne andere Frage zum Thema: Wie ist das mit BS? Also wenn jemand schon BS ist und mit nem Einsatzschaden zurück kommt und sehr lange- womöglich sogar dauerhaft- nicht dienstfähig ist? Demjenigen wird nämlich gerade ein DU-Verfahren angedroht. Nur ich kann mir das nicht so ganz vorstellen. SaZ/FWDL können über das Einsatzweiterverwendungsgesetzt BS werden (nicht falsch verstehen- das finde ich absolut richtig) aber nen BS kann man entlassen ???
Ja, ein BS geht dann in den Ruhestand und er erhält sein Leben lang Ruhegehalt. Sein Ruhegehalt wird aber anders berechnet als wenn er normal mit Erreichen der gesetzlichen Atersgrenze ausgeschieden wäre. Scheidet er mit Ereichen der Altersgrenze aus, wird sein Ruhegehlt aus seiner letzten Besoldungsgruppe (die er mindestens 2 Jahre gehabt haben muss) und seinen Dienstjahren berechnet und er kann mx. 70% als Ruhegehalt beziehen. Nach Weiterverwendungsgesetz erhält er das Ruhegehalt aus der Endstufe der höchsten Besoldungsgruppe seiner Laufbahn, also als UmP aus A9Z OStFw, egal, wieviel Dienstjahre er bis dahin geleistet hat. Welche Besoldungsgruppe bei Offizieren zugrunde gelegt wird weiß ich allerdings nicht. Bei einem gesundheitlichen Schaden infolge der Auslandsverwendung wird der sogenanne "qulifizierte Dienstunfall" immer als gegeben angenommen. Festlegungen müssten im SVG stehen.
Ah das ist gut zu wissen.
In Ergänzung zu KlausP:
Offz bekommen das Ruhegelhalt des Stabshauptmanns,
StOffz das Ruhegehalt OTL/A 14 (wenn sie bereits A 15 sind, A 15)
GenStOffz das Ruhegehalt O (A 16) - wenn Sie bereits B 3 sind, B 3)
Generale das Ruhegehalt eines Generals