Wer kann mir genau sagen was ich machen muss um ein bestimmtes Tätigkeitsabzeichen zu erhalten? In welcher ZdV find ich das und wo muss ich die Abzeichen beantragen oder kriege ich sie automatisch???
mindestens atn ausbildungsstufe 7 oder besser sowie eine ausreichend lange fachbezogene verwendung.
die genauen fristen stehen in der (allmächtigen ;)) zdv 37/10 drin, anhang 7. stufe bronze verleiht der nächste dv, silber und gold der nächsthöhere dv.
Liste der AVR und zugehörigen Tätigkeitsabzeichen für das Heer folgt in Kürze.
und Du mußt mind. Uffz sein.
Mannschaftsdienstgade dürfen meineswissens keine Tätigkeitsabzeichen tragen.
Horrido
Zitat von: Fitsch am 27. Mai 2003, 07:22:44
und Du mußt mind. Uffz sein.
Mannschaftsdienstgade dürfen meineswissens keine Tätigkeitsabzeichen tragen.
Ätsch! Dem ist eben nicht so!
Schlage vor lesen:
HA II - Az 49-01-00 vom 17. August 1998Zitat
Durch die Ausplanung des NHFNA änderten sich zum Teil die Grundlagen für die Zuordnung der Tätigkeitsabzeichen. Die Ergänzenden Regelungen für das Heer waren für die Laufbahnen der Offiziere, Offiziere milFD und der Unteroffiziere zu aktualisieren und um die Laufbahn der Mannschaften (SG/OSG) zu erweitern.
Sauerei, dann hat man mir das während meines GWDL-Dienstes vorenthalten.
Aber drum gibts ja solche Foren.
Horrido
(gleichmalwelchebeantragengehen)
Zitat von: Fitsch am 27. Mai 2003, 13:53:27
....
(gleichmalwelchebeantragengehen)
Man beachte die Einschränkung auf den Dienstgrad SG / OSG.....
sowie die weiteren Bestimmungen des erwähnten Befehls.
uups. Überlesen.
Dann warte ich doch noch bis in Herbst.
Horrido
verd***** axt! da hat man schonmal ne atn ausbildungsstufe 3 und kann nicht mal ein tätigkeitsabzeichen bekommen? >:( unglaublich!
Zitat von: wadenbeisser am 26. Mai 2003, 22:55:09
Liste der AVR und zugehörigen Tätigkeitsabzeichen für das Heer folgt in Kürze.
Und hier ist sie.... www.bundeswehrforum.de/download/AbzHeer.zip
*g* was, bitte, ist "tarnsport"? wo kann man sich anmelden? ;)
toll, darf ich wohl doch noch bis nach dem rul warten mit dem tätigkeitsabzeichen ... vorraussetzung hätte ich zwar schon erfüllt, aber den falschen dg ... >:(
Zitat von: Timid am 27. Mai 2003, 21:01:01
*g* was, bitte, ist "tarnsport"? wo kann man sich anmelden? ;)
Weiss ich auch nicht...hört sich aber gut an!
Jetzt weiss ich ja wo ich demnächst die Sachen zum Korrekturlesen hinschicken kann..... ;)
gibts eigentlich das Tätigkeitsabzeichen Sicherungstruppe nicht mehr (2 gekreuzte K98)? Und wer darf die tragen?
Horrido
Hab ich ihn auch schon gefragt, bzgl. Sicherungstruppe im Heer, er prüft das :-)
1.) Das Tätigkeitsabzeichen Personal der Sicherungstruppe gibt es immer noch (ZDv37/10, Nr. 550 (13), Bild 533/13).
2.) Das alte Tätigkeitsabzeichen Sicherungspersonal (ZDv37/10, Nr. 550 (13), Bild 533/14) darf von den Inhabern bis zum Ausscheiden aus dem Dienst weiter getragen werden.
3.) Beide Abzeichen fallen unter die sog. Streitkräftegemeinsamen Tätigkeitsabzeichen
4.) Warum sich dieses Abzeichen nicht in den "Ergänzenden Bestimmungen" wiederfindet ist mir zunächst unerklärlich, zumal die ZDv 37/10 Ausgabe Juil 1996 ja schon am 01. August 1997 in Kraft trat, der Befehl HA aber erst vom 17. August 1998 ist.....
Möglicher Ansatz:
Nach Auflösung der Sicherungsstaffeln der Heeresflieger gab es im Heer niemanden mehr, dem man dieses Abzeichen hätte verleihen können und hat es daher weggelassen (Jäger können ja stattdessen das Abzeichen Rohwaffenpersonal erwerben).
Was heißt das jetzt?
Wie sind die Voraussetzungen um das Tätigkeitsabzeichen tragen zu dürfen? (Wach-und Sicherungssoldat während der AGA (Wache schieben zu dürfen) ).
Rohrwaffenpersonal ist klar.
Horrido
Fitsch
Also.
Grundsätzlich gilt:
a) Tätigkeitsabzeichen sind festgelegten Ausbildungs- und Verwendungsreihen zugeordnet.
b) Tätigkeitsabzeichen werden nach Zuerkennung mindestens der Tätigkeitsstufe / Ausbildungshöhe 7 und Nachweis einer vorgegebenen Stehzeit in einer fachbezogenen Verwendung ausgehändigt.
Die
Ergänzende Regelung Heer legt fest, welches AVR einem bestimmten Tätigkeitsabzeichen zugeordnet ist.
Dies ist aber in der
Ergänzende Regelung Heer vom 17.August 1998 offensichtlich nicht der Fall.
Meine Vermutung daher: Es gibt im Heer keine AVR mehr, die eine Verleihung dieses Abzeichend rechtfertigen würde.
Hallo Kameraden,
in der ZDV 37/10 Ausgabe 1999 (und das ist derzeit der aktuelle Stand, aber die Vorschrift befindet sich in der Überarbeitung), ist das Tätigkeitsabzeichen Sicherungstruppe abgebildet.
Seit 1999 sind fast alle Dienstposten in den HSchBtl als "Sicherungsdienst" geschlüsselt. Daher ist wohl davon auszugehen, das im Heer diese Soldaten (auf einem solchen Dienstposten), das Abzeichen erhalten.
(bei Vorliegen der voraussetzungen Ausbildungsstufe 7 oder höher, und entsprechende Zeiten).
Nur weil man mal "Wache" gemacht hat, bekommt man das Abzeichen NICHT, er kommt IMMER auf den Dienstposten an, auf dem man eingeplant ist (bzw. übt).
Horrido
F K
@ Frank: Mag schon sein, dass dem so ist, aber gibt es bereits überarbeitete
ergänzende Regelungen?
Denn:
ZitatDie Tätigkeitsabzeichen sind von den Ämtern der Teilstreitkräfte durch ergänzende Regelungen nach den jeweils gültigen Tätigkeitsklassifizierungen den Verwendungen zuzuordnen.
ZDv 37/10, Anl. 7/1 Nr. 1a)
Für das Heer wäre dies eben HA - Abt II - Az 49-01-00. ;)
@ Wadenbeiser:
Die "Lage" bei der Bundeswehr ändert sich derzeit so schnell, das die Vorschriften nicht "hinterherkommen".
So stehen in der ZDV 37/10 noch Verbandsabzeichen der Großverbände (zu tragen auf dem Dienstanzug am Ärmel), die schon länger AUFGELÖST sind. Es ist NICHT geregelt, welches Verbandsabzeichen z. B. Angehörige des HSchBtls 731 (VBK35, WBK2) tragen sollen (früher halt WBK3 / 7. PzDiv) und nun??????????
Also was tun? Ich handele in solchen Grenzfällen halt nach "gesundem Menschenverstand".
"Früher" waren HSchBtl als "Jägerstellen" geschlüsselt, also Infantrie, damit war damals das Tätigkeitsabzeichen "klar".
Nun definitiv NICHT mehr Jäger, da "Sicherung". Da das Abzeichen Sicherungsdienst nicht TSK spezifisch ist (Es gibt noch Marinesicherung und Luftwaffensicherung), muß es ja auch Träger im Heer bzw. HUT Bereich geben. Und wer wäre da besser geeignet als jemand der "Sicherungsdienst" geschlüsselt ist und auch Sicherungsaufgaben als Auftrag hat?
Also: Immer nah an der Vorschrift bleiben, falls es mal Regelungslücken gibt, im Sinne der übergeordneten Führung handeln (wie oben beschrieben ...).
Ich werde zumindest bei Vorliegen der Voraussetzungen für "Bronze" die entsprechenden Besitzzeugnisse / Trageerlaubnis für "meine" Soldaten austellen (lassen) und unterschreiben ...
Horrido
F K
@ Frank:
Da die HSchBtl und ErsBtl den VBK unterstehen und diese eben den WBK, trägt der Soldat als Verbandsabzeichen am Ärmel das Abzeichen des WBK.
Diese sind das Abzeichen der ZMilBwDstSt (ZDv37/10, Bild 525/2) mit einer römischen I - IV im unteren Bereich.
Ich weiss ja auch, dass z.B. das Ärmelband der OSH noch nicht in der 37/10 zu finden ist.....
Zitataus einem anderen Forum:
(Erstellt jemand eine Trageerlaubnis, ohne das diese Voraussetzungen vorliegen, haben wir wieder ein nettes Dienstvergehen und eine nichtige Trageerlaubnis ...)
Ich denke Du weisst von wem diese Worte stammen..... ;)
@ Wadenbeiser:
Thema Verbandsabzeichen: Diese Verbandabzeichen sind in der Vorschrift 37/10 immer "Kombinationsabzeichen", so z. B. WBK III / 7. PzDiv; als Abzeichen das "Springende Pferd in Weiß auf rotem Grund.
(Das ist das Abzeichen was ich in der Vergangenheit VORSCHRIFTSGEMÄSS getragen habe). Nun ist das VBK 35 dem WBK II unterstellt (dazu dann die 1./PzDiv als "Kombination".)
Da HSc hBtl / VBK / WBK nun SKB und NICHT mehr HEER, aber 1./Pzdiv Heer, kann das Abzeichen NICHT RICHTIG sein.
Dieses "Problem" habe ich meinem VBK gemeldet, dazu gibt es derzeit keine Lösung. (Es wird schon so gesehen, das es kein "neues" Abzeichen gibt, das "alte" aber auch keinen Sinn mehr macht, aber die Vorschrift ist ja in der überarbeitung ...).
"Befehl" vom VBK: Wir "lassen" es erstmal beim "alten" Abzeichen.
Und wenn ich nen Befehl vom Disziplinarvorgesetzten meines Disziplinarvorgesetzen erhalte, dann halte ich mich erstmal dran ... ;.)
Thema Tätigkeitsabzeichen:
Die Zuordnung der Tätigkeitsabzeichen im Heer ist von 1998 (!), die Vorschrift ZDV 37/10 von 1999, das es dort zu Unstimmigkeiten kommen muß, ist ja wohl klar.
Da das Tätigkeitsabzeichen nun mal NICHT TSK spezifisch ist, ist es "logisch", das es auch im Heer / HUT vergeben werden muß. Da die Zuordnung von 1998 dies noch nicht vorsieht (und auch für Sicherungsdienst keine Zuordnung hat) macht meine Vorgehensweise schon Sinn.
Daher halte ich die vorgehensweise für sinnvoll und vorschriftengemäß, ich habe zumindest mal als ersten Schritt für mich "Bronze" beantragt, ich gehe mal davon aus, das mein Disziplinarvorgesetzter das so sieht wie ich auch ....
Horrido
F K
Nachtrag:
Die militärischen Dienststellen gibt es auch schon nicht mehr, jetzt ja SKB ...
Zitat von: F K am 29. Mai 2003, 21:03:48
@ Wadenbeiser:
Thema Verbandsabzeichen: Diese Verbandabzeichen sind in der Vorschrift 37/10 immer "Kombinationsabzeichen", so z. B. WBK III / 7. PzDiv; als Abzeichen das "Springende Pferd in Weiß auf rotem Grund.
(Das ist das Abzeichen was ich in der Vergangenheit VORSCHRIFTSGEMÄSS getragen habe). Nun ist das VBK 35 dem WBK II unterstellt (dazu dann die 1./PzDiv als "Kombination".)
Da HSc hBtl / VBK / WBK nun SKB und NICHT mehr HEER, aber 1./Pzdiv Heer, kann das Abzeichen NICHT RICHTIG sein.
Dieses "Problem" habe ich meinem VBK gemeldet, dazu gibt es derzeit keine Lösung. (Es wird schon so gesehen, das es kein "neues" Abzeichen gibt, das "alte" aber auch keinen Sinn mehr macht, aber die Vorschrift ist ja in der überarbeitung ...).
"Befehl" vom VBK: Wir "lassen" es erstmal beim "alten" Abzeichen.
Und wenn ich nen Befehl vom Disziplinarvorgesetzten meines Disziplinarvorgesetzen erhalte, dann halte ich mich erstmal dran ... ;.)
Die "neuen" WBK bzw. die HUT dieser WBK tragen das Abzeichen wie von mir beschrieben.
So zumindest im Bereich HSchBtl 27, VBK 47 GIESSEN.
Zitat
Thema Tätigkeitsabzeichen:
Die Zuordnung der Tätigkeitsabzeichen im Heer ist von 1998 (!), die Vorschrift ZDV 37/10 von 1999, das es dort zu Unstimmigkeiten kommen muß, ist ja wohl klar.
Da das Tätigkeitsabzeichen nun mal NICHT TSK spezifisch ist, ist es "logisch", das es auch im Heer / HUT vergeben werden muß. Da die Zuordnung von 1998 dies noch nicht vorsieht (und auch für Sicherungsdienst keine Zuordnung hat) macht meine Vorgehensweise schon Sinn.
Unabhängig vom Sinngehalt der Vorgehensweise ist festzustellen:
a) Beide Tätigkeitsabzeichen (
Personal der Sicherungstruppe sowie das ältere
Sicherungspersonal) waren bereits in der ZDv 37/10 Ausgabe
Juli 1996 (welche am 01. August
1997 in Kraft trat) eingearbeitet. Also schon mehr als ein Jahr
vor erscheinen der erwähnten Regelung HA.
b) Welche AVR welchem Tätigkeitsabzeichen zuzuordnen ist obliegt nach wie vor den zuständigen Ämtern der TSK, auch für die streitkräftegemeinsamen Abzeichen!
@ Wadenbeiser:
Grundsätzlich hast Du mit Deiner Darstellung über die Zuständigkeiten schon recht.
Thema Verbandsabzeichen: Ich denke, wir haben hier Einigkeit, das die ZDV 37/10 NICHT eindeutig regelt, welches (Groß) Verbandsabzeichen in den WBKs zu tragen ist.
Beide Lösungen ( beim alten zu bleiben oder die von Dir beschriebene Lösung) sind NICHT vollständig "richtig".
Hier wird hoffentlich bald die Neuerscheinung der ZDV 37/10 eine eindeutige Befehlslage schaffen.
Thema Tätigkeitsabzeichen: (Wahrscheinlich) zum 1. 1. 2000 sind (zumindest in HSchBtl 731) alle stellen von "Jäger-" auf "Sicherungs-" umgeschlüsselt worden.
Zumindest dieser Termin liegt deutlich nach dem HA Schreiben.
Grundsätzlich hast Du aber über die Zuständigkeiten der Zuordnung Recht.
(Wobei ich auch das Schreiben nicht eindeutig finde, wie interpretierst Du folgende Fragen:
- Was ist allgemeiner Führungsdienst (z. B. S2 Offz oder schon ZgFhr, KpChef ...)
- Da ein Dienstposten mit bis zu 4 ATNs beschrieben werden kann, können dann die Zeiten auf mehrere Tätigkeitsabzeichen "zählen" oder immer nur auf eins, wer legt das dann fest?
However: der Fall mit dem Tätigkeitsabzeichen Sicherungsdienst ist ja relativ "neu", ich habe noch keine Trageerlaubnis ausgestellt und werde mal abwarten, was die weitere Diskusion mit Dir ergibt, bzw. was dann nach Darstellung der Sachlage meine Vorgesetzten mir befehlen.
(Ich werde mich schon davor hüten, ein schriftlich dokumentiertes Dienstvergehen WISSENTLICH zu begehen, scheue mich aber auch nicht davor, bei unklarer oder keiner Befehlslage selber eine Entscheidung zu treffen ... ;.)
(Kannst Du mir bitte das Schreiben vom HA im Original zukommen lassen, als Scan? Bei uns im VBK liegt das nämlich nicht vor .... ich weiß, eine Schande ... aber was soll man machen ...)
Horrido
F K
Zitat von: F K am 30. Mai 2003, 08:51:40
(Kannst Du mir bitte das Schreiben vom HA im Original zukommen lassen, als Scan? Bei uns im VBK liegt das nämlich nicht vor .... ich weiß, eine Schande ... aber was soll man machen ...)
Mail ist abgeschickt!
Zitat von: F K am 30. Mai 2003, 08:51:40
- Was ist allgemeiner Führungsdienst (z. B. S2 Offz oder schon ZgFhr, KpChef ...)
- Da ein Dienstposten mit bis zu 4 ATNs beschrieben werden kann, können dann die Zeiten auf mehrere Tätigkeitsabzeichen "zählen" oder immer nur auf eins, wer legt das dann fest?
a) Führungsdienst = AVR 23102
b) Zeiten können sicher auf mehrere Tätigkeitsabzeichen zählen, solange der Dienstposten entsprechend ausgeschrieben ist.
@ Wadenbeisser:
Wie finde ich den heraus, in welcher AVR ich "drin bin"?
Auf meinem PSBS finde ich die mir zuerkannten ATN / ATBs, von AVR finde ich dort nichts (oder ich interpretiere es nicht richtig).
Gibt es dazu eine verfügbare Liste mit Zuordnung AVR zu den ATns?
Herzlichen Dank.
Bestimmt... nur ich hab keine.
Vielleicht mal beim S1 oder im Forum SKA Dez FrwResArb nachfragen... ;)
@ Wadenbeiser:
Andreas Grunewald hat die Frage im SKA Forum abschließend beantwortet:
Für die AVR zählt NUR die ERSTE DienstpostenATN, damit zählen die Zeiten also auch immer nur auf ein Tätigkeitsabzeichen.
Offiziere Truppendienst haben eh keine so speziellen AVRs, als S2 Offz bleibt die erste ATN Sicherungsoffizier (bzw. JgOffz oder PzGrenOffz).
Damit ist dann klar, das Offiziere TrpDst (grün) immer das Rohrwaffenpersonalabzeichen haben und kein anderes ...
Nochmals Danke für Deine Hilfe mit dem HA Dokument.
Nix zu danken... dafür ist man ja da.
Hab die Antwort von Andreas a.a.O. schon zur Kenntnis genommen.
(Auch wenn die Sache mit dem Sicherungspersonal m.E. nicht abschliessend geklärt ist....)
btw: Sollte man sich auf dem MKP treffen, trinken wir mal ne Tasse Hopfenkaltschale zusammen.... ;)
es kursierte im netz ja schon des öfteren das gerücht dass man bereits nach dem rul anspruch auf das tätigkeitsabzeichen bronze hat. welches denn nun als sicherungsuffz im hschbtl, sicherungsdienst oder rohrwaffenpersonal?
Durch den RUL sind die zeitlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Verleihung des Tätigkeitsabzeichens erfüllt.
Es bleibt für Dich zu klären auf welchem Dienstposten Du genau eingeplant bist und für welche AVR dieser vorgesehen ist! (Sollte aber wohl eine Infanterie-AVR sein....)
Bisheriger Kenntnisstand von mir:
Dir steht somit das Abzeichen "Rohrwaffenpersonal" zu, zum Abzeichen "Personal der Sicherungstruppe" kann ich derzeit keine Aussagen treffen, da a) dies nicht in der "Ergänzenden Regelung" des HA auftaucht und auch keine neue Regelung bekannt wäre.
@ Marco:
Es ist kein "Gerücht", sondern Fakt, das die Vorausetzungen für das Tätigkeitsabzeichen Bronze sind:
- Ausbildungshöhe 7 (uffz)
- 6 Monate Dienstzeit (bzw. bei Reservisten 2 Wochen für ein Jahr)
Damit erfüllt man NACH bestehen des Lehrgangen (Uffz) die Voraussetzungen für das Tätigkeitsabzeichen Bronze
(dann auch bitte KEIN schwarzes tragen, sondern ein "Bronze")
Da das Schreiben HA für alle "grünen" AVR das Tätigkeitsabzeichen "Rohrwaffenpersonal" vorsieht, wird es wohl dieses sein.
@ Wadenbeiser:
Ich denke schon, das das Thema "Sicherungspersonal" schon abschließend geklärt ist. Im HA taucht es NCHT auf, dürfte also nicht verliehen werden.
Wenn sich MEIN Disziplinarvorgesetzter nun auf den Standpunkt stellt, das nach Umschlüsselung der HSchBtl auf "Sicherung" dieses verliehen werden kann, werde ich mich diesem Entschluß anschließen. (sauber begründen, ggf. mal ne Anfrage an HA stellen, die werden sich freuen ... ;.))
Thema MKP: Bin ich im Urlaub, falls nicht im Urlaub, wäre ich auf den letzten vorbereitungswochenende für NIJMEGEN ...
Also vielleicht nächstes Jahr, dann schaue ich mal, das ich ne DVag kriege,
und dann kann man mal zeigen, was ein Vorgesetzter innerhalb einer militärischen Anlage (muß ja keine deutsche Anlage sein ...) so alles tun kann, auf einem "Festival der Dienstvergehen " ....
Nachdem man mit dem SAW geschossen hat, natürlich ...
Das mit dem Bier machen wir auf jeden Fall, ich bin in NIJMEGEN und nächstes Jahr wohl wieder bei TMPT dabei ...
*ggg* Das mit dem TMPT geistert bei mir auch schon im Kopf rum..... Habe ja einen guten Erfahrungsbericht vorliegen! ;)
Aber mit der Sache HA hast Du mich auf ne Idee gebracht.... Zeit hab ich ja genug dafür!
@ Wadenbeiser:
und TMPT gibt einen echten "Orden" ...
Ich werde noch einen Erfahrungsbericht mit Bildern in Powerpoint erstellen (muß ja die Kameraden meines Btls motivieren), falls Du interesse hast, kurze Email, dann schicke ich Dir das Ding, wenn es fertig ist (dauert noch ein paar Tage ...).
Denk dran: Du brauchst einen Buddy und ZWEI Anmeldungen, einmal Veranstalter (Holland) und DVag / FwRes.
Horrido
F K
Schon klar..... bin ja auch net erst seit heute Reservist...... ;)
Ich hatte aber schon als OG zur See mein bronzenes Tätigkeitsabzeichen (Marineführungsdienst) , weil Höhe 7
und das war 99.
Gemäss diesem Schrieb ist es aber eben nicht ganz rechtmäßig, wenn man als Mannschaft (außer SG/OSG) ein Tätigkeitsabzeichen verliehen bekommt. Es sei denn, die Marine hat da andere Bestimmungen ...
Hallo zusammen,
bin SG d.R. und habe als aktiver Soldat das TA "Rohrwaffen-Personal" bekommen. In der ZdV 37/10 wird es eindeutig erörtert.
MkG Teuti
@teuti
Ja, als SG darf man ja auch Tätigkeitsabzeichen erhalten. Nur eben als OG nicht.
Und die genauen Bedingungen für die Abzeichen bzw. die genauen AVRs stehen leider nicht in der ZDv 37/10 selber, sondern in der entsprechenden Ergänzungsregelung (unter Downloads -> Merkblätter) :)