Ich bin jetzt seit dem 04.10.10 bei der BW. Meine AGA ist bereits rum und nun wurde ich heimatnah versetzt, sodass ich Heimschläfer bin.
Diese Woche bin ich noch mit Bahn + Straßenbahn gefahren. Da die Kaserne allerdings etwas außerhalb der Stadtmitte liegt, brauche ich für den Weg (Bis ich meine Wohnung verlasse und wirklich vor der Kaserne stehe) 90 Minuten. Nachmittags für den Nachhause Weg brauche ich ca. 120 Minuten, bis ich die Kaserne verlasse und wirklich Zuhause bin. Und das ganze jeden Tag.
Ich bin also täglich insgesamt 3,5 Stunden unterwegs.
Die Entfernung per Luftline beträgt ca. 25km.
Per Autostrecke würde die Entfernung 40-50km Betragen.
Wenn ich mit dem Auto fahre, brauche ich lediglich 30-40Minuten. Ich würde dadurch also täglich 2-2,5 Stunden an Zeit sparen. Das ist schon eine Menge finde ich.
Würde ich denn das Spritgeld bezahlt bekommen, wenn ich mit dem Auto anreise? Falls ja, würde ich trozdem meine Bahnkarte behalten wollen für den Fall, dass wieder ein Schneechaos kommt. Da würde ich dann während des Schneechaoses lieber mit der Bahn fahren, da diese im Falle eines Schneechaoses denke ich zuverlässiger wäre.
Natürlich würde ich auch immer aufschreiben, wann ich mit der Bahn und wann mit dem Auto angereist bin.
Ich glaube nicht, dass du Spritgeld bekommen würdest. Du hast ja die Möglichkeit, kostenlos mit der Bahn zu fahren, und wenn das zu lange dauert, könntest du ja auch in der Kaserne wohnen.
Von daher hast du kaum Chancen, dafür was zu bekommen. Ich bin auch jeden Tag 20km pro Strecke gefahren und das neun Monate lang, habe dafür nie einen Cent gesehen. Und mit 25km Luftlinie liegt deine Wohnung zu nah, womit du auch kein Geld für die Entfernung erhältst
Gemäß "Leistungskatalog für Wehrpflichtige" (müsste es eigentlich in Ihrer Einheit als Broschüre geben) können Ihnen in jedem Monat die Kosten für 5 Familienheimfahrten erstattet werden (also in der Regel für die Wochenenden). Da Sie als GWDL/FWDL zum Wohnen in der Gemeinschftsunterkunft verpflichtet sind und auch auf Antrag nicht davon befreit werden können, sind die täglichen Fahrten zwischen Kaserne und Ihrer Wohnung Ihr reines Privatvergnügen. Sie sind kein Heimschläfer, Sie dürfen lediglich im Rahmen des freien Ausgangs die Kaserne in Ihrer Freizeit verlassen.
Es sei denn dienstliche Unterkunft kann nicht gestellt werden. Dann kann auch Fahrgeld gezahlt werden.
@KlausP: Ganz sicher, dass er kein Heimschläfer ist? In meiner Einheit hab ich damals als GWDler bzw später FWDler nen Antrag auf Befreiung vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft gestellt, der auch direkt durchging. Warum sollte das kein Heimschläferstatus sein?
Ich vergaß zu erwähnen, dass ich automatisch Heimschläfer war/bin, da es in der Kaserne keine Stube mehr für mich gibt (Hat an mir am 1. Tag gesagt).
Ich habe nochnichtmal einen Spind, wo ich meine Ausrüstung verstauen kann. Meine Ausrüstung ist noch in meinen Taschen verpackt und lagert im Keller.
Wie siehts in dem Fall aus? Ich muss also in meinem Fall jeden Tag nach Hause.
Zitat von: rogal am 09. Januar 2011, 15:38:37
@KlausP: Ganz sicher, dass er kein Heimschläfer ist? In meiner Einheit hab ich damals als GWDler bzw später FWDler nen Antrag auf Befreiung vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft gestellt, der auch direkt durchging. Warum sollte das kein Heimschläferstatus sein?
Dann hat man was falsch gemacht. Ich bin selber bei jeder Wehrübung davon betroffen und meine Fahrstrecke beträgt genau 10 km von meinem Grundstück bis auf den Parkplatz in der Kaserne. Wenn dem dort zugestimmt wurde, denn entweder, weil keine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden konnte oder aber der Truppenverwalter hat die Kostenerstattung in seiner Stellungnahme ausgeschlossen (wenn man ihn überhaupt beteiligz hat). Den leistungskatalog kann man unter www.bundeswehr.de als .pdf einsehen, einfach in der Suchfunktion eingeben.
Zitat von: Daywalker789 am 09. Januar 2011, 15:39:25
Ich vergaß zu erwähnen, dass ich automatisch Heimschläfer war/bin, da es in der Kaserne keine Stube mehr für mich gibt (Hat an mir am 1. Tag gesagt).
Ich habe nochnichtmal einen Spind, wo ich meine Ausrüstung verstauen kann. Meine Ausrüstung ist noch in meinen Taschen verpackt und lagert im Keller.
Wie siehts in dem Fall aus? Ich muss also in meinem Fall jeden Tag nach Hause.
Dann lassen Sie sich schriftlich von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreien - mit eben dieser Begründung, dann müssen bestimmte Kosten erstattet werden z.B. auch für Verpflegung (in der regel für Frühstück und Abendessen)
Naja, da du jeden Tag heim musst und der Heimweg ja mit Bus und Bahn, wie oben beschrieben, unverhältnismäßig lange dauert, kannst du zumindest mal mit deinem Spieß reden. Wenn der Bund dir die deine Stube, die dir eigentlich zusteht, nicht stellen kann, könntest du evtl. was für die Fahrt bekommen. Endgültig können dir da aber nur Spieß und ReFü helfen.
@KlausP:
Eine Unterkunft hätte man mir prinzipiell stellen können, Platz war genug. Denoch wurde der Antrag gestattet, von meinem Dienststellenleiter. Außerdem wurde ich auch dem ReFü als befreit gemeldet und von Frühstück und Abendessen befreit, da kam nie entsprechende Beschwerde, dass sowas nicht zulässig wäre.
Zitat von: rogal am 09. Januar 2011, 15:46:15
Naja, da du jeden Tag heim musst und der Heimweg ja mit Bus und Bahn, wie oben beschrieben, unverhältnismäßig lange dauert, kannst du zumindest mal mit deinem Spieß reden. Wenn der Bund dir die deine Stube, die dir eigentlich zusteht, nicht stellen kann, könntest du evtl. was für die Fahrt bekommen. Endgültig können dir da aber nur Spieß und ReFü helfen.
Frühstück+ABendessen wird mir auch bereits erstattet. Mir gehts jetzt nur um das Spritgeld, wenn ich mit dem Auto fahren würde.
Zitat von: rogal am 09. Januar 2011, 15:46:15
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@KlausP:
Eine Unterkunft hätte man mir prinzipiell stellen können, Platz war genug. Denoch wurde der Antrag gestattet, von meinem Dienststellenleiter. Außerdem wurde ich auch dem ReFü als befreit gemeldet und von Frühstück und Abendessen befreit, da kam nie entsprechende Beschwerde, dass sowas nicht zulässig wäre.
Das steht ja außer Frage, von der Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschftsverpflegung im Rahmen der Ausgangsregelung ("F" und "A")werde ich auch jedes mal anstandslos befreit. Mir werden aber keine Kosten erstattet (und wenn es jedes mal nur 2 ,- € sind) für die tägliche Fahrt nach hause - mit der Begründung der Verpflichtung zum Wohnen in der GO. Und ich kenne den "Truppenverwalter" schon seeeehr lange ;)
Spritgeld hab ich auch nie erhalten. Mir gings eher darum, ob ich mich mit Recht als Heimschläfer bezeichnen darf ;)
Dann sind wir uns ja im Allgemeinen einig, wobei wir im Speziellen unterschiedlicher Meinung sind :D :D
Zitat von: Daywalker789 am 09. Januar 2011, 15:49:30
Frühstück+ABendessen wird mir auch bereits erstattet. Mir gehts jetzt nur um das Spritgeld, wenn ich mit dem Auto fahren würde.
Unter den beschriebenen Voraussetzungen kann tägliche Heimfahrt kostenmäßig bis zur Höhe der ÖPNV_Karte gezahlt werden. Was jedoch nicht geht, ist Karte behalten und die Fahrten bezahlt bekommen. Dann müsste der Bund ohne Grund zwei Mal zahlen. Das geht nicht.
Zitat von: wolverine am 09. Januar 2011, 16:57:43
Zitat von: Daywalker789 am 09. Januar 2011, 15:49:30
Frühstück+ABendessen wird mir auch bereits erstattet. Mir gehts jetzt nur um das Spritgeld, wenn ich mit dem Auto fahren würde.
Unter den beschriebenen Voraussetzungen kann tägliche Heimfahrt kostenmäßig bis zur Höhe der ÖPNV_Karte gezahlt werden. Was jedoch nicht geht, ist Karte behalten und die Fahrten bezahlt bekommen. Dann müsste der Bund ohne Grund zwei Mal zahlen. Das geht nicht.
Was ist die ÖPNV_Karte?
Naka ok, die Bahnkarte gebe ich einfach ab. Sollte ich das Spritgeld bezahlt bekommen und es sollte mal so Glatt sein, dass ich für 1-2 Tage auf die Bahn umsteige, bezhale ich einfach vom Spritgeld die Bahntickets für die kurze Zeit.
Öffentlicher Personennahverkehr! Und bevor Sie irgendetwas abgeben, sprechen Sie mit Ihren Spieß und/oder TE-Fhr darüber. Sonst haben Sie am Ende gar nichts mehr.