Hallo,
ein Bekannter von mir möchte freiwilligen Zivildienst leisten. Laut Amt muss er dafür eine Verweigerung schreiben.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass man sich nicht zwischen freiwilligem Wehrdient und freiwilligem Zivildienst entscheiden kann sondern man sich im Grunde nur freiweillig dem Wehrpflichtgesetz unterwirft und wenn man Zivildienst machen möchte dem altbekannte Prozess der Verweigerung unterziehen muss ?! Oder hat die Person vom Amt einfach keine Ahnung ?
Da kann das Amt noch keine Ahnung von haben, weil die Änderung des Wehrpflichtgesetzes noch nicht beschlossen und in Kraft ist. Demzufolge gilt immer noch die Wehrpflicht als Regel und der Zivildienst als Ausnahme. Derjenige, der Zivildienst leisten will, muss demzufolge die Ableistung des Dienstes an der Waffe aus Gewissensgründen verweigern.
EDIT: und wie das mit dem (freiwilligen) Zivildienst oder wie immer das mal heißen mag weitergehen soll, weiss auch noch niemand.
FSJ keine Option?
Das soll sich demnächst ändern, Betonung auf soll. Im Zusammenhang mit künftig möglichem Dienst ist von freiwillig die Rede. Das gilt fürs Militär und den Zivildienst und würde ausschließen, dass jemand eine von beiden Möglichkeiten ablehnen muss.
@Schlammtreiber
FSJ kommt wohl aus finanziellen Gründen nicht in Frage. Die Vergütung wäre immens geringer.
@StOPfr
Genau das meine ich. Es ist doch seltsam, dass man durch eine Freiwilligkeit eines Dienstes im Grunde wenns dumm läuft auch beim anderen Dienst landen könnte. Da werden die Freiwilligen ja enorm benachteiligt gegenüber denen, die einfach nix machen.
Eben, und weil die Betonung bei Allem diesbezüglichen auf "soll" liegt, kann auch das Bundesamt für den Zivildienst noch keine genaue Auskunft geben. Nach dem, was bisher so zu hören und zu lesen war, gehe ich davon aus, dass man sich überhaupt nicht für eine der Optionen entscheiden muss, es sei denn, es würde ein Pflichtdienst für Alle eingeführt werden. Aber dafür sehe ich im Moment so gar keine politischen Mehrheiten.
@ KlausP
Da stimme ich dir ohne Einschränkung zu.
@ sliderbp
Die Freiwilligkeit wird sich tatsächlich auf die Wahl beziehen überhaupt etwas zu tun, also entweder Zivil- oder Militärdienst, ohne Benachteiligung für diejenigen, die gar nichts machen. Deine Vermutung, dass man auch beim anderen Dienst landen könnte wenn man sich freiwillig meldet, kann ich aber nicht nachvollziehen. Die freiwillige Meldung gilt mit ziemlicher Sicherheit nur für den selbst ausgesuchten Bereich. Ist man für die Bundeswehr nicht geeignet, kann ein Bewerber sich anschließend auch beim Zivildienst oder anderen denkbaren Angeboten bewerben. Umgekehrt ist das sicher auch möglich, wird vermutlich aber weniger Interessenten betreffen.
Gut, machen wir es konkret.
Mein Bekannter möchte also freiwillig Zivildienst leisten. Eine Verweigerung wurde verlangt. Was passiert denn jetzt, sollte diese Verweigerung nicht anerkannt werden ?
Konkret:
Es gelten die aktuellen Gesetze, wonach ein freiwilliger Zivildienst ohne Verweigerung nicht möglich ist. Wenn die Verweigerung aus Gewissensgründen nicht anerkannt wird, folgt eine Einberufung zum Wehrdienst, - inzwischen allerdings mehr theoretisch als praktisch. Der Entscheid wird vermutlich ausgesetzt.
Warum wartet dein Bekannter nicht bis die entsprechenden Gesetze in Kraft sind?
Gut, das wollte ich ja nur wissen, danke. Werd ich ihm so ausrichten. Was dann passiert ist seine Entscheidung.