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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Rollo83 am 16. Januar 2011, 19:03:22

Titel: Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: Rollo83 am 16. Januar 2011, 19:03:22
Hallo zusammen.
Mir ist gerade beim duschen eine Frage gekommen.Wieso grad beim duschen weiss ich auch nicht.

Also Soldat X wurde OHNE UKV eingestellt und ist somit TG Empfänger.Soldat X wohnt in der Kaserne und hat 400km nach Hause.
Er pendelt diesen Weg jedes Wochenende zu seinem Wohnsitz.
Dieser Soldat sucht sich nun in Standortnähe eine Wohnung.Diese benutzt er in der Woche und pendelt trotzdem jedes Wochenende zu seinem "Hauptwohnsitz".
Dieser bleibt auch bestehn mit Mietvertrag und allem drum und dran.Ändert das irgendetwas an dem TG Anspruch?Ich mein es ändert sich ja nichts grossartig ausser das man nicht mehr in der Kaserne wohnt sondern extern in einer kleinen Wohnung mit Mietvertrag.Man ist trotzdem 6 Tage die Woche keine 24h an seinem Hauptwohnsitz und pendelt immer nach Hause.
Titel: Re:Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: KlausP am 16. Januar 2011, 19:15:04
Das wäre eine mehrere Unterrichtsstunden füllende Frage im ReFü- oder im Spießlehrgang in Sonthofen gewesen, beim allseits bekannten Fachlehrer, Herrn Rog...  :D :D
Titel: Re:Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: Rollo83 am 16. Januar 2011, 19:18:45
OK, da musst du ja gewesen sein und mir die Antwort geben können, oder??? ;D

Also wenn der TG Anspruch entfallen würde ja dann wäre es ja fast besser wenn die Wohnung am Standort dann über die Freundin laufen würde.
Titel: Re:Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: apollo98 am 16. Januar 2011, 20:11:07
Ich bin auch TG-Empfänger. Da bei uns die Stuben begrenzt sind, habe ich am Dienstort eine Zweitwohnung. Für diese bekomme ich neben dem TG und den Familienheimfahrten auch TÜG. TÜG (Trennungsübernachtungsgeld) wird gewährt, wenn keine dienstliche Unterkunft zur Verfügung steht und man sich eine Unterkunft suchen muss. An dem TG-Anspruch ändert das nichts. TÜG wird je nach Stadt bis zu einem festgelegten (dem Mietspiegel entsprechenden) Betrag gezahlt. In Köln sind das maximal 500 Euro. Alles was drüber ist, muss selbst gezahlt werden.
Titel: Re:Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: Rollo83 am 16. Januar 2011, 20:30:04
Dieses TÜG ist mir geläufig, wird aber nicht in Frage kommen da mir ja Unterkunft gewährt wird.
Ich werd sicherlich mit dem Spieß da mal das Gespräch suchen.
Also auch wenn Unterkunft vorhanden ist und man sich eine Wohnung anmietet und seinen Hauptwohnsitz behält, bleibt der Anspruch auf Trennungsgeld erhalten?
Ist das 100%ig sicher so. Ich mein wenn keine Unterkunft in der Kaserne vorhanden ist dann könnte die Sache ja noch anders gehandhabt werden denn dann muss man ja zwangsweise sich eine 2. Wohnung anmieten.
Titel: Re:Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: KlausP am 16. Januar 2011, 20:36:18
Klar hab ich das auf'm Spießlehrgang gehabt, aber ist das erstens 1993 gewesen und zweitens wurde das bei uns nur angerissen, weil wir ja den ReFü dafür haben. Am besten ist, du wendest dich diesbezüglich an ihn.
Titel: Re:Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: Andi am 16. Januar 2011, 21:40:19
Da ein Wohnsitz vor Ort besteht dürfte die Basis für das Trennungsgeld wegfallen, zudem ist dieser Wohnsitz dem Dienstherren zu melden. Und wenn das so richtig ist ist jeder weitere eingereichte Antrag auf Trennungsgeld Betrug, was zu späteren Rückforderungen, der fristlosen Entlassung (innerhalb der ersten 4 Dienstjahre) und strafrechtlichen und disziplinaren Konsequenzen führen kann.
Der Hauptwohnsitz ist bei Soldaten übrigens immer am Standort (§9 BGB) und der ist auch entsprechend beim Einwohnermeldeamt zu melden. Die Heimatadresse ist Nebenwohnsitz (was nichts mit dem steuerlich relevanten Lebensmittelpunkt zu tun hat).

Gruß Andi
Titel: Re:Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: Rollo83 am 16. Januar 2011, 21:53:49
Das sowas zu melden ist, ist mir natürlich bewusst.
Das heisst wenn ich mir eine Wohnung nehmen würde müsste ich diese bezahlen und dazu würde meine TG wegfallen.
Wenn ich weiter in der Kaserne wohne, wohne ich "kostenlos" und mein TG Anspruch bleibt bestehn.
Wenn das wirklich so ist dann fällt meine Entscheidung eindeutig aus.
Titel: Re:Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: Andi am 16. Januar 2011, 22:02:32
Zitat von: Rollo83 am 16. Januar 2011, 21:53:49
Das heisst wenn ich mir eine Wohnung nehmen würde müsste ich diese bezahlen und dazu würde meine TG wegfallen.

Davon ist auzugehen.

Zitat von: Rollo83 am 16. Januar 2011, 21:53:49
Wenn ich weiter in der Kaserne wohne, wohne ich "kostenlos" und mein TG Anspruch bleibt bestehn.

Ja. Aber an vielen Standorten ist es unkompliziert möglich, sich bescheinigen zu lassen, dass es keine adäquate Unterkunft vorhanden ist, so dass Trennungsübernachtungsgeld gezahlt wird. Wenn du das noch nicht probiert hast würde ich einfach mal fragen.

Gruß Andi
Titel: Re:Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: Rollo83 am 16. Januar 2011, 22:09:57
Probiert hab ich dies noch nicht weil mir ja Unterkunft gestellt wurde.
Ich find das sieht dann ein bischen so aus als wenn ich alles abgreifen möchte was geht.
Der Spiess checkt ja dann auch das ich quasi nur eine Wohnung billig abgreifen möchte.Sowas ist eigentlich nicht meine Art.
Ich werd diese aber trotzdem ansprechen sobald ich endlich mal wieder in meiner Stammeinheit bin.
Mehr als nein sagen kann mir ja nicht passieren.Ich brauch auch kein TÜG mir reicht es wenn weiterhin mein Anspruch auf normales TG und die Familienheimfahrt besteht.
Aber OK, ich muss wohl zugeben wenn die BW einen Teil der Wohnung zahlen würde dann würd ich nicht nein sagen.
Titel: Re:Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: apollo98 am 16. Januar 2011, 22:36:24
Da du keine UKV bekommen hast, mußt du nicht umziehen und bleibst weiterhin TG-Empfänger (da der Mitvertrag sowie die Wohnung weiterhin bestehen bleiben). Wo du am Dienstort wohnst, hat darauf keinen Einfluss. Du könntest ja genauso gut eine Frau kennen lernen und bei ihr einziehen. Versetzung ohne UKV mit anerkannter berücksichtigugsfähiger Wohnung = Trennungsgeld. Versuche dich aus Kapazitätsgründen aus der Kaserne "raus schmeißen" zu lassen. Bei uns ist der Kasernenfeldwebel dafür zuständig bzw. der S3 Bereich.
Titel: Re:Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: Rollo83 am 16. Januar 2011, 22:43:46
Ja das werd ich wie gesagt mal beim Spieß ansprechen und der wird mich dann sicherlich zum Kasernenfeldwebel weiter leiten, auch wenn das so rüber kommen wird als wenn ich eine Wohnung kostenlos abgreifen will.Das wäre natürlich sowas von Ideal wenn TÜG gezahlt werden würde und ich mir außerhalb des Standortes eine Wohnung nehmen könnte.
Ist schon nicht angenehm sich eine 2 Mann Stube zu zweit zu Teilen mit einem SU. Das soll jetzt hier nicht abwerten rüber kommen.
Ich bin zwar natürlich einerseits froh überhaupt kostenlos eine Unterkunft gestellt zu bekommen aber über eine verbesserung der Situation hätte ich nichts einzuwenden.
Selbst auf den Lehrgängen ist die Unterkunftssituation um längen besser als in meiner Stammeinheit.
Titel: Re:Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: Hei-Ko am 16. Januar 2011, 22:47:15
Wie ist das eigentlich bei den Soldaten, die erst Trennungsgeld beziehen und dann alleine oder mit Familie umziehen? Die haben dann ja einen Antrag auf UKV gestellt oder? Nur wie läut es, wenn sie dann 2 oder 3 Jahre später an einen anderen Standort versetzt werden? Dann würde Ihnen ja nochmal Trennungsgeld oder UKV zustehen oder? Bzw. wie oft steht es einem Soldaten in seiner Dienstzeit zu?
Titel: Re:Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: StOPfr am 16. Januar 2011, 23:02:21
Zitat von: Rollo83 am 16. Januar 2011, 22:43:46
Ist schon nicht angenehm sich eine 2 Mann Stube zu zweit zu Teilen mit einem SU. Das soll jetzt hier nicht abwerten rüber kommen.
Und wenn doch  ???
Titel: Re:Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: Flexscan am 17. Januar 2011, 01:27:06
Zitat von: Rollo83 am 16. Januar 2011, 22:43:46
Ist schon nicht angenehm sich eine 2 Mann Stube zu zweit zu Teilen mit einem SU. Das soll jetzt hier nicht abwerten rüber kommen.

Junge, es gibt sogar Einheiten, in denen sich ein Olt und ein HFW eine Stube Teilen, da sie Kasernenschläfer sind.

Komm mal von Deinem hohen Ross runter und sei froh, nur eine 2 Mann Stube zu belegen.

Ebenso gibt es Einheiten, in denen sich Unteroffiziere m oder o P eine 4 oder 6 Mann Stube teilen mangels Platz. Und dort "versehentlich" ein HG einquartiert wird.  ::)
Titel: Re:Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: BulleMölders am 17. Januar 2011, 07:43:26
Zitat von: Rollo83 am 16. Januar 2011, 22:43:46
Ist schon nicht angenehm sich eine 2 Mann Stube zu zweit zu Teilen mit einem SU.
Wenn dir das so unangenehm ist, dann bist du sicher bereit eventuelle finanzielle Einbussen hin zu nehmen und die Lage in deinem Sinne zu ändern.

Du könntest natürlich auch versuchen ob dir die Bundeswehr ein schönes 5 Sterne Hotelzimmer bezahlt.

Wenn ich sowas lese, dann gehts mit mir durch.
Wenn du mal sechs Monate in einem 80 Mann Deck gepennt hast und dir mit 160 Mann eine Kombinierten Wasch- Dusch und Toilettenraum mit 8 Toiletten, 8 Duschen und 10 Waschbecken geteilt hast.
Oder als Unteroffizier mit 60 Mann in einem Deck mit 2 Duschen, 2 Toiletten und 4 Waschbecken verbracht hast, dann weist du was du an deiner 2 Mann Stube für einen Luxus hast.
Titel: Re:Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: AriFuSchr am 17. Januar 2011, 10:58:22
Fehlt jetzt nur noch, dass einer schreibt, "wir hatten früher überhaupt keine Betten und mußten im stehen schlafen"  ;)

Hier hat sich ein Soldat, nach Möglichkeiten erkundigt, seine Unterbringungsmöglichkeit zu verbessern und eine evtl. Unterstützung durch seinen Arbeitgeber angefragt, um eine Entscheidungsgrundlage zu bekommen.

Irgendwie ist für mich die Aufregung im Thema nicht nachvollziehbar.
Titel: Re:Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: Rollo83 am 17. Januar 2011, 11:48:58
Sicher bin ich bereit finanzielle Einbußen auf mich zu nehmen, sonst bräuchte ich ja gar nicht um einen Auszug nachdenken.
Anstelle des SU hätte ich auch jeden anderen DG setzten können.Ich hab lediglich geschrieben das es nicht so angenehm ist sich eine recht enge und kleine Stube zu zweit zu teilen.
Für wen das angenehm ist ok jeder denkt da anders.Ich würd mich über etwas mehr Platz freuen.Wer dies nicht tut kein Thema jeder ist da anders.
Ich hab gerne ein bischen Privatsphere wenn möglich, wer dies nicht braucht ok.
Versteh auch nicht wieso hier alle im Kreis springen.
Der Olt und der HF die sich eine Stube teilen würden sich bestimmt auch freuen wenn sie jeweils eine Einzelstube hätten.
Ich versteh auch nicht was das mit "hohem Ross " zu tun hat wenn ich mich darum kümmere mir mehr Platz zum leben zu schaffen.
Titel: Re:Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: StOPfr am 17. Januar 2011, 15:11:55
@ AriFuSchr und Rollo83:
Die Aufregung wird sich begrenzen lassen, allerdings auch, weil Rollo83 diesen Nebenschauplatz mit seiner Bemerkung "Das soll jetzt hier nicht abwerten rüber kommen" und dem Bezug zum SU selbst eröffnet hat. Das konnte fast nur abwertend rüberkommen.
Ganz allgemein festzustellen, dass es für die persönlichen Umstände bessere Grundvoraussetzungen geben könnte, hätte jeder nachvollziehen können. Ich gönne jedem, natürlich auch Rollo83, bessere Bedingungen.

Und damit dann bitte auch zurück zum Thema.
Titel: Re:Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: AriFuSchr am 17. Januar 2011, 16:31:24
abschließend von mir: es wird wohl nicht am DG liegen, ob ein angenehmer oder unangenehmer "Stubengenosse" die Stube teilt.
;D
Titel: Re:Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: Flexscan am 19. Januar 2011, 01:09:14
Zitat von: AriFuSchr am 17. Januar 2011, 10:58:22
Irgendwie ist für mich die Aufregung im Thema nicht nachvollziehbar.

Ebenso.

grade als Widereinsteller sollte man wissen, das eine Kaserne kein Hotel ist und nicht unbegrenzt Platz zur Verfügung steht.
Sicher wäre es schön, 10 qm, nen eigenes Bad und Toilette zu haben aber die Realität sieht nun mal anders aus.
Titel: Re:Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: Andi am 19. Januar 2011, 07:52:20
Zitat von: Flexscan am 19. Januar 2011, 01:09:14
grade als Widereinsteller sollte man wissen, das eine Kaserne kein Hotel ist und nicht unbegrenzt Platz zur Verfügung steht.

Hat ja auch niemand bestritten! Trotzdem ist es schöner Privatssphäre und eine eigene Stube/Wohnung zu haben. Also alle mal wieder runter kommen.

Gruß Andi
Titel: Re:Trennungsgeld und Zweitwohnung?
Beitrag von: TG-Empfänger am 04. April 2011, 20:06:31
Moin,
auch wenn etwas her:
ein einfacher Blick auf den Forderungsnachweis hätte genügt um die Frage zu beantworten.
Hier steht nämlich geschrieben:

"An folgenden Tagen habe ich mich weder am Dienstort, noch am Ort meiner Unterkunftsnahme aufgehalten."

ergo: ändert sich am Anspruch auf TG absolut gar nichts, wenn man nicht mehr in der Gemeinschaftsunterkunft sondern in eigener Wohnung am Standort wohnt. Getrennt von Familie und Heimat bleibt man trotzdem. Es werden alle Tage "vergütet" an denen man nicht 24h Stunden am Heimatort war.