Um Zusammenhang mit der Meldung über den Besuch der Bundeskanzlerin in AFG berichtet die Tagesschau heute (18.12.2010) über einen tödlichen Unfall in der Provinz Baghlan:
Tod eines Soldaten überschattet VisiteZitat (2. Absatz aus der Meldung zum Truppenbesuch):
"Überschattet wird der Besuch vom Tod eines deutschen Soldaten, der kurz vor Merkels Besuch bei einem Unfall starb. Ein Sprecher des Einsatzführungskommandos in Potsdam sagte, dass "keine Gefechtssituation" vorgelegen habe."QuelleIch verneige mich vor dem Toten und denke an seine Kameraden, Angehörigen und Freunde.
Helm ab zum Gebet
Auch von mir, mein Beileid gilt den Angehörigen und ich hoffe das die Kameraden das geschende gut verarbeiten können.
Helm ab zum Gebet
Hier auch noch die offizielle Meldung auf Bundeswehr.de:
Afghanistan: Deutscher Soldat bei Pol-i Khomri ums Leben gekommenDie gesamte Meldung gibt es
hier auf Bundeswehr.de.
Auch mein Beileid an Alle.Ich hab gelesen der Unfall solll beim Waffe reinigen passiert sein, ich weiß ja nicht.
Mein Mitgefühl gilt vorallem den Angehörigen. Ihnen wünsche ich die Kraft, die Trauer und den Schmerz des tragischen Verlusts bald zu überwinden.
Vielleicht sollten wir über die Ursache des Unfalls lieber einen separaten Thread aufmachen. Das kann ja wohl nicht sein, was da passiert sein soll.
der Kamerad kam bei uns aus der Gegend -
hier etwas genaueres aus der heutigen Tageszeitung - dem
Trostberger Tagblattdemnach wurde er beim waffenreinigen von einem Kameraden erschossen
Ich verneige mich vor dem Toten und denke an seine Kameraden, Angehörigen und Freunde.
Scheiße -
Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen des Unfallopfers, aber auch dem Kameraden, welcher einen nichtmehrgutzumachenden Leichtsinnsfehler begangen hat.
Möge der eine in Frieden ruhen und der andere seinen Frieden irgendwann wieder finden.
Horrido
Fitsch
den rest hab ich mal abgeschnitten und ins allgemeine verbannt
auch heute wieder in der
lokalzeitung - pressekonferenz bei 232
Aktuelle Nachrichten der Tagesschau hierzu im
Livestream von heute (19.01.2011, 20 Uhr).
Auch bei Spiegel Online wurde das Thema heute aufgegriffen:
Todesfall in Afghanistan
Bundeswehr-Soldat starb durch Schuss eines KameradenDie gesamte Meldung gibt es
hier bei Spiegel Online.
Laut einem der beteiligten Soldaten soll sich der tödliche Schuss beim Spielen mit einer Dienstpistole P8 gelöst haben. Die übrigen Soldaten bestätigen diese Aussage wohl aber nicht.
Unfall in Afghanistan
Soldat soll bei Pistolen-Spiel gestorben seinDie gesamte Meldung gibt es
hier bei Spiegel Online.
Spiegel Online berichtet heute unter Berufung auf den Feldjägerbericht über den Vorfall im vergangenen Dezember. Demnach soll der Soldat, aus dessen Waffe sich der tödliche Schuss gelöst hat, Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten haben und unachtsam mit der Waffe umgegangen sein.
Bundeswehr-Affäre
Bericht belegt massive Fehler des TodesschützenDie gesamte Meldung gibt es
hier bei Spiegel Online.
Was ich allerdings merkwürdig finde, ist der vorletzte Absatz in dem Artikel. Steinmeier fordert KTzG auf, etwaige Konsequenzen selber zu tragen? Hä- war er der unglückliche Schütze oder was ???
Und warum wird dieser Unglücksfall zu einer Affäre aufgebauscht.
Spielerischer Umgang mit der Waffe war doch offenbar nicht im Spiel, sonder doch eher ein Fehler bei der Sicherheitsüberprüfung (zumindest nach dem verklinkten Artikel.
Himmel- so was dürfte nicht passieren- aber es handelt sich um Menschen und diese machen bekanntermaßen Fehler.
Das ist ganz einfach, der Herr Steinmeier möchte sich nur mal wieder ins Licht der Öffentlichkeit spielen.
Wundert mich das ein Herr Gabriel noch nichts dazu gesagt hat.
Die Herren sind ja wenn es um Geschmacklosigkeit geht momentan ganz vorne ;)
Man denke nur mal an die Katzenberger geschichte.
Zitat von: HG MOK am 22. Januar 2011, 13:56:53
Die Herren sind ja wenn es um Geschmacklosigkeit geht momentan ganz vorne ;)
Man denke nur mal an die Katzenberger geschichte.
Die Herren? Bitte fair bleiben, - das war Sigmar Gabriel und der ehemalige Außenminister hat ihm mW keinen Beifall gespendet!
Mit der Kritik bin ich einverstanden, hätte das ein wenig anders schreiben können.
Trotzdem ist die jetzige aussage des Herrn Steinmeiers wohl etwas unpassend.
Warum soll Herr Gutenberg Persönliche konsequenzen für sich ziehen, der Herr Steinmeier spekuliert doch nur darauf das Herr Gutenberg zurück tritt warum sollte er das in diesen Fall tun?
Das ist (leider) politische Rhetorik. Umgekehrt (lief) läuft es doch genauso. Das allerdings müsste in so einem Fall wie diesem nicht sein. Steinmeier ist sonst für mich eher ein Vertreter der leisen Töne (aber zurzeit eben auch Oppositionspolitiker).
Zitat von: HG MOK am 22. Januar 2011, 14:21:50warum sollte er das in diesen Fall tun?
Es geht dabei nicht um den Vorfall selbst, sondern um den Umgang in Truppe und Ministerium mit dem Vorfall.
Neben den anderen Vorwürfen, die derzeit im Raum stehen (Meuterei auf der Gorch Fock, die Geschichte mit der Feldpost), war dieser Vorfall am Mittwoch Thema im Verteidigungsausschuss im Bundestag. Dieser wurde über Einzelheiten aus dem Feldjägerbericht informiert - aber vom Wehrbeauftragten, nicht vom Ministerium! Der Staatssekretär, der dem Ausschuss Rede und Antwort stehen musste, war über den Bericht nämlich anscheinend nicht informiert.
Damit muss sich der Minister die Frage gefallen lassen, weshalb ein solch wichtiger Bericht mehrere Wochen braucht, bis er im Ministerium ankommt, und weshalb der Verteidigungsausschuss nicht zeitnah nach Erstellung des Berichts über die Ergebnisse informiert wurde.
Anders formuliert: Weshalb war im Ministerium nicht bekannt, was der Wehrbeauftragte wusste, obwohl der Bericht schon seit Ende letzten Jahres fertiggestellt war?
Daraus ergibt sich dann der Vorwurf der Vertuschung - und die Frage an den Minister, ob er die Truppe noch im Griff hat, wenn solche wichtigen Informationen so lange verschleppt werden. Und dafür steht der Minister direkt in der politischen Verantwortung!
Spiegel Online berichtet heute wieder über den Vorfall, wobei speziell auf "Waffenspiele" im Auslandseinsatz eingegangen wird. Demnach wäre der Getötete laut mehreren Soldaten bei solchen Spielereien mit der Waffe tödlich verwundet worden, während die Zusammenfassung des Feldjägerbericht diese Details nicht nennen würde.
Soldaten in Afghanistan
Tödlicher Spaß beim PistolenspielDie gesamte Meldung gibt es
hier bei Spiegel Online.
Der Artikel zeigt wieder mal beispielhaft, wie verzerrt ein Journalist über etwas berichtet, was er nicht versteht. Da wird der in der Bw feststehende Begriff vom "spielerischen Umgang mit der Waffe" einfach mal zur "saloppen Ausdrucksweise" eines einzelnen Soldaten umgedeutet.
@schlammi
Hast du die Diskussion bei Anne Will am Sonntag verfolgt? Da hättest du ähnliches Phänomen erleben können. Ständig (mit Ausnahme von Fr. OSA Groos) hieß es seitens der Beteiligten "Wie ich hörte ...", "Mir wurde erzählt ...", "Ein bekannter Soldat des Freundes meines Vaters erzählte, dass ...."
Es war zwischenzeitlich nur haarsträubend .... Blinde redeten vom sehen ;)
Hab ich zwar nicht gesehen, aber ich kann´s mir lebhaft vorstellen. :D
Zitat von: snake99 am 25. Januar 2011, 09:17:48.... Ständig (mit Ausnahme von Fr. OSA Groos) hieß es seitens der Beteiligten "Wie ich hörte ...", "Mir wurde erzählt ...", "Ein bekannter Soldat des Freundes meines Vaters erzählte, dass ...."
Es war zwischenzeitlich nur haarsträubend .... Blinde redeten vom sehen ;)
kenn ich aus eigenem Erleben hier im Forum zur Genüge
Zitat von: snake99 am 25. Januar 2011, 09:17:48
.... Blinde redeten vom sehen... ;)
Man sehnt sich halt immer nach dem was man nicht hat :D!
Spiegel Online berichtet heute über den Prozess gegen den Schützen. Die Schilderungen des Soldaten, der Schuss habe sich versehentlich gelöst, wurden von einem Gutachter des zuständigen LKA widerlegt. Die Staatsanwaltschaft fordert 2 1/2 Jahre Haft "wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlichem Ungehorsam in einem besonders schweren Fall", bereits morgen soll das Urteil verkündet werden.
Unglück in Afghanistan
Anklage fordert mehr als zwei Jahre Haft für Ex-SoldatenQuelle:
Spiegel Online.
Hat jemand Kenntnis, was mit dem Kameraden direkt nach dem Vorfall passiert ist? Wurde er vorzeitig entlassen oder spricht der Spiegel von "Ex Soldaten", da er zwischenzeitlich sein reguläres DZE hatte?
Snake, Sie kennen sich doch im Disziplinarrecht aus, deshalb erübrigt sich doch Ihre Frage. Während eines schwebenden Verfahrens wird kein Soldat entlassen und keine Disziplinarmaßnahme verhängt. Insofern entfällt eine Entlassung aufgrund des Vorfalls. Der Soldat hatte also ganz normal sein DZE vor Prozessbeginn.
Sehr geehrter Miguhamburg1
die Frage von Snake99 ist mehr als gerechtfertigt. Denn in der Frankfurterrundschau (
http://www.fr-online.de/politik/schiessunfall-in-afghanistan--uebermut-oder-tragisches-technisches-versagen-,1472596,10910544.html ) aber auch in anderen Zeitungen steht der gleiche Artikel wie z.B. im Kölnerstadtanzeiger:
"...Im März wurde Patrick S. unehrenhaft aus der Bundeswehr entlassen. Im Moment absolviert er eine Lehre als KFZ-Mechatroniker..." Also was ist jetzt Korrekt? Weil im Prinzip haben sie Recht.
Schon das "unehrenhaft" ist falsch. Aber die Abgabe an die Staatsanwaltschaft wegen einer Straftat steht doch einer fristlosen Entlassung nach § 55 (5) nicht im Wege.
Helft mir bitte noch mal kurz auf die Sprünge ... gab es da nicht mal den Leitsatz im Wehrrecht, dass "Doppelbestrafungen" sprich zivil plus diziplinar seitens der Bw nicht zulässig sind?
Sprich, eine Tat kann nur einmal bestraft werden ... entweder via Dziplinarstrafe oder bei schwerwiegenderen Taten via Staatsanwaltschaft.
Das ist falsch. Dann dürfte kein Chef ein Maßnahme wegen Verdachts der Eigenmächtigen Abwesenheit verhängen, wenn er die Sache an die Staatsanwaltschaft abgibt. Er mus bei der Abgabe lediglich vermerken, ob und welche Maßnahme er verhängt und ob sie vollstreckt wurde.
Denkbar ist auch die Entlassung nach § 55 (5) - nur auch dafür müsste es vorher ein Ermittlungsverfahren des DV gegeben haben, das zur Feststellung geführt hat, dass er seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat (das steht wohl auf jeden Fall fest) und sein Verbleiben im Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bw ernsthaft gefährden würde (da habe ich angesichts der anderen Vorfälle in Einsätzen meine Zweifel, ob das nun gegeben war).
ZitatDenkbar ist auch die Entlassung nach § 55 (5) - nur auch dafür müsste es vorher ein Ermittlungsverfahren des DV gegeben haben, ...
Muss es nicht, der Divisionskommandeur kann die Entlassung nach 55 (5) auch von sich aus veranlassen. Sein Rechtsberater wird da schon tätig geworden sein, und wenn er nur den Chef gefragt hat, was der denn von einer Entlassung nach 55 (5) hält. ::)
ZitatWährend eines schwebenden Verfahrens wird kein Soldat entlassen
Quelle? Dass wäre ja toll, wenn man damit eine Entlassung verhindern könnte (so ein kleines OWi - Straf- Verfahren läst sich schon in die Länge ziehen)
Genau, und das ist es dann mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gewesen...
... ich werde mal in diesem Fall nachhaken, was da gewesen ist...
Thema "Doppelbestrafung": Eine Disziplinarmaßnahme ist keine "Strafe" sondern eben eine Maßnahme, die den Soldaten wirksam an seine Dienstpflichten erinnern.
Das hat auch nur Snake bezweifelt...
ZitatGenau, und das ist es dann mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gewesen...
Es ist auch Fürsorge des Dienstherren, Soldaten aus dem Dienst zu entfernen (um die restlichen Soldaten zu schützen), wenn diese Soldaten massiv gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen.
So wie es aussieht, wird wohl das Gericht dem Soldaten wohl Ungehorsam in einem besonders schweren Fall nachweisen - mit Todesfolge.
Sehr geehrter F_K
wenn ich mich recht entsinne Ruhen in einem laufenden Verfahren alle disziplinaren Maßnahmen, wenn gegen den Soldaten im gleichen Sachverhalt durch ein ordentliches Gericht ermittelt wird.
Sollte das ordentliche Gericht dann zu der Entscheidung kommen, dass kein Verstoß gegen geltendes deutsches Recht vorliegt, kann die Bundeswehr weiter ermitteln wie es in der Vergangenheit schon geschehen ist.
Würde die Bundeswehr aber einen Soldaten aus dem Dienst entfernen und sich hierbei auf die Abgabe an die Staatsanwaltschaft beziehen und ein ordentliches Gericht feststellen, dass keine strafbare Handlung vorliegt, so müsste ihn die Bundeswehr den Soldaten unter vollständigem Nachteilsausgleich wiedereinstellen.
Zitatwenn ich mich recht entsinne Ruhen in einem laufenden Verfahren alle disziplinaren Maßnahmen, wenn gegen den Soldaten im gleichen Sachverhalt durch ein ordentliches Gericht ermittelt wird.
Sollte das ordentliche Gericht dann zu der Entscheidung kommen, dass kein Verstoß gegen geltendes deutsches Recht vorliegt, kann die Bundeswehr weiter ermitteln wie es in der Vergangenheit schon geschehen ist.
Würde die Bundeswehr aber einen Soldaten aus dem Dienst entfernen und sich hierbei auf die Abgabe an die Staatsanwaltschaft beziehen und ein ordentliches Gericht feststellen, dass keine strafbare Handlung vorliegt, so müsste ihn die Bundeswehr den Soldaten unter vollständigem Nachteilsausgleich wiedereinstellen.
Nö.
Ein Disziplinarverfahren verfolgt ganz andere Grundsätze als ein Strafverfahren - und muss ggf. auch viel schneller (innerhalb weniger Tage) zu einem Ergebnis kommen.
Ich kann also sehr wohl als DV ein Verfahren "durchziehen" und trotzdem an die StA abgeben.
Ein Verfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst nach 55 wäre das dritte Thema - auch und neben beiden obigen zulässig (wie hier wohl auch geschehen).
Zitatwenn ich mich recht entsinne Ruhen in einem laufenden Verfahren alle disziplinaren Maßnahmen, wenn gegen den Soldaten im gleichen Sachverhalt durch ein ordentliches Gericht ermittelt wird.
Nein, sie ruhen nicht. Ausserdem ermittelt nicht das Gericht sondern die Staatsanwaltschaft. Siehe mein Beispiel mit der Abgabe wegen Verdachts auf Eigenmächtige Abwesenheit. Der Chef ermittelt wegen eines Dienstvergehens, das gleichzeitig eine Straftat darstellt und gibt die Sache an die Staatsanwaltschaft ab. Parallel verhängt er eine einfache Disziplinarmaßnahme in Form von 7 Tagen Disziplinararrest. Der Disziplinararrest wird vollständig vollstreckt. Der Chef teilt diesen Umstand der Staatsanwaltschaft auf dem entsprechenden Vordruck bei seiner Abgabe mit. Wird der Soldat später durch das Gericht zu einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verurteilt und die Strafe wird vollstreckt, wird der vollstreckte Disziplinararrest von der gerichtlichen Strafe abgezogen.
Genauso kann die Entlassungsdienststelle (im Heer in der Regel der Divisionskommandeur) einen SaZ fristlos gem § 55 (5) entlassen:
Zitat...
(5) Ein Soldat auf Zeit kann während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen werden, wenn er seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.
Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/2246/a31698.htm
Der MDR berichtet heute (26.10.2011) über das Urteil:
Prozess um tödlichen Schuss in Afghanistan:
Ex-Soldat erhält BewährungsstrafeZitat:
"Wegen eines tödlichen Schießunfalls in Afghanistan ist ein 21-jähriger Ex-Soldat zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Gera sahen es als erwiesen an, dass sich der aus Jena stammende Mann der fahrlässigen Tötung und des Ungehorsams in einem besonders schweren Fall schuldig gemacht hat."Quelle