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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: KPz_OFw d.R. am 21. Februar 2005, 08:46:45

Titel: Besonderer Schutz bei Neuanstellung?
Beitrag von: KPz_OFw d.R. am 21. Februar 2005, 08:46:45
Hallo!

Weiß jemand ob es einen besonderen Schutz bei Neuanstellung gibt und wo das steht bzw. worauf ich mich berufen kann?
Ich werde unter Umständen den Arbeitgeber wechseln und genau in dem Monat (April 05) ist eine Wehrübung angestetzt zu der ich auch schon die Einberufung habe. Was mache ich wenn es dem neuen Arbeitgeber gar nicht zusagt und er mich deshalb nicht nehmen will? Er braucht ja schließlich jemanden und deshalb sucht er ja auch.
Gibt es bei einem neuen Arbeitsverhältnis einen besonderen "Schutz" vor einer Wehrübunsteilnahme oder eine Regeleung diesbezüglich? Ich meine nun nicht die Unabkömmlichkeit. Die würde ja gar nicht ziehen, das ich ja noch nicht bei ihm arbeite. Somit kann er die ja nicht beantragen.
Für mich ist es wichtig ob mir die Wehrübung die Chancen auf einen wirklich tollen Job "vermasseln" kann.  :'(

Danke!

Der ratsuchende Panzermann  ???
Titel: Re:Besonderer Schutz bei Neuanstellung?
Beitrag von: Simon am 21. Februar 2005, 09:35:42
Eine rechtliche Handhabe gibt es meines Wissens nach nicht fuer diesen Fall, ich kann mir aber kaum vorstellen, dass hier das offene Gespraech von Mensch zu Mensch nicht auch entsprechenden Erfolg zeigt...wenn sich denn da wirklich jeman quer stellt, dann einfach mal die Worte Arbeitslosigkeit , derzeitige Wirtschaftslage und Wehrbeauftragter fallen lassen. Im Ernst: Das offene Gespraech sollte hier vollkommen ausreichen, die paar Tage WÜ sind es schliesslich nicht Wert Ihnen im zivilen irgendeinen Job zu versauen.

mfg,
Simon
Titel: Re:Besonderer Schutz bei Neuanstellung?
Beitrag von: bayern bazi am 21. Februar 2005, 10:12:20
das problem hatte ich auch schon mal

ich hab mic damals mit meiner einheit und meinem kwea darauf geienigt, dass wenn er neue AG mit der einberufung nicht einverstanden ist diese auf dem "kleinem" dienstweg zrückgezogen wird.  
anruf bei Kwea und sie lösen den marschbefehl auf. ich hab aber meine wü doch machen können, da der neu AG selber aktiver reservist war :)

du solltest mal mit deiner einheit, und mit deinem sachbearbeiter im kwea kontakt aufnehmen und klären ob dieses vorgehen auch bei dir möglich währe

viel glück - auch in deiem berufsleben

horrido

da bazi