Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: denkseher am 24. Januar 2011, 12:30:13

Titel: Kann ich trotzdem noch zum wenn ich ein kind habe?
Beitrag von: denkseher am 24. Januar 2011, 12:30:13
hallo ich habe ein problem ich bin seit 6 monaten verheiratet und haben eine tochter und die ehe ist jetzt schon am ende...wir werden uns scheiden lassen und das sorgerecht steht noch in den sternen.

Frage:Wie könnte ich es schaffen das ich zur bundeswehr kann? und was muss ich nach der änderung von der wehrpflicht tuhen? was muss ich jetzt für schritte einschlagen das das vllt zu stande kommt?

so im groben ist das die geschicht ich hoffe man versteht es ein bisschen ich bedanke mich schonmal im vorraus... Gruss
Titel: Re:Kann ich trotzdem noch zum wenn ich ein kind habe?
Beitrag von: BulleMölders am 24. Januar 2011, 12:33:57
Dich mal auf der Seite: http://www.bundeswehr-karriere.de/ umschauen und einen Termin beim Wehrdienstberater zur Beratung machen.

Weitergehende Aussagen sind nicht möglich, da nur vollkommen irrelevante Sachen zum besten gegeben wurden.
Titel: Re:Kann ich trotzdem noch zum wenn ich ein kind habe?
Beitrag von: KlausP am 24. Januar 2011, 12:34:21
Was du machen musst um Soldat zu erden? Wende dich an dein Kreiswehrersatzamt.
Die Aussetzung der Einberufung zum Grundwehrdienst hat damit nichts zu zun. Auch, als noch zum Grundwehrdienst einberufen wurde, konnten Familienväter sich freiwillig melden, sie wurden jedoch nicht gegen ihren Willen zum Grundwehrdienst einberufen.
Titel: Re:Kann ich trotzdem noch zum wenn ich ein kind habe?
Beitrag von: denkseher am 24. Januar 2011, 12:35:14
ich bedanke mich recht herzlich