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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: ToRo91 am 25. Januar 2011, 23:41:08

Titel: Haarlänge
Beitrag von: ToRo91 am 25. Januar 2011, 23:41:08
Hallo,

wie bereits im Betreff erwähnt geht es hier um die haarlänge eines jeden.

Mein Aktueller stand lautet wie folgt:

Auf grund einer beschwerde einer Person die meines wissens schulterlange haare hatte gerichtlich gewonnen hat womit nun die länge der haare unrelevant sei. (Da meine haarlänge circa den hinteren teil des kragen erreicht hat und ich sie ungerne abschneiden würde)

Also meine bitte nun an euch was wisst ihr darüber?
Wart ihr in der selben situation wie ich es bin?(da ich hier auch keine anhaltspunkte von privarten personen gefunden haben die mich musikalisch teilen(Schwarze szene))

Hinzu kommt ihr solltet vllt wissen das ich zur marine will/ gehen werde



um schnelle antworten würde ich mich sehr freuen

Gruß
ToRo
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: hbmaennchen am 25. Januar 2011, 23:45:44
Ohren und Nacken frei.

Ein Einzelfall-Urteil hat keinen Präzedenz-Charakter; der Haar- und Bart-Erlass gilt weiterhin unverändert.
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: KlausP am 25. Januar 2011, 23:46:33
Es gilt nach wie vor der "Haar- und Barterlass", Anlage 1 der ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft". (kann man googeln, ist auch schon mehrfach verlinkt worden). der Fall, den Sie ansprechen war eine besondere Einzelfallentscheidung eines Verwaltungsgerichts, die keinen Präzedenzcharakter hat.
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: ToRo91 am 25. Januar 2011, 23:54:31
also heißt das auf gut deutsch haare ab

danke jungs für die schnelle antwort

klaus du sprachst gerade die  barthaar länge an gibt es eig dort bestimmungen (reines interesse trifft aber auf mich nicht zu)
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: KlausP am 25. Januar 2011, 23:58:06
Hab ich nicht im Kopf, müsste ich selbst erst nachlesen.
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: sliderbp am 26. Januar 2011, 08:39:01
Der Bart muss "gepflegt" und meines Wissens länger als 3 mm sein. Gepflegt ist aber ja nun auch ein ziemlich dehnbarer Begriff. Wer auf Rauschebärte steht sollte sich vielleicht zur U-Boot-Truppe melden ... die sehen das nicht so eng  ;D.
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: ToRo91 am 26. Januar 2011, 11:45:01
also was mich betrifft ist es nur unten am kinn und die haar länge betrifft ca. 1cm
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: Kreuzass am 26. Januar 2011, 12:07:48
Ich würde an Ihrer Stelle einfach mit dem Bart den Dienst antreten.
Wenn's dem Ausbilder nicht passt, wird er sie schon zurechtweisen.
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: ToRo91 am 26. Januar 2011, 12:38:35
wohl war
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: ulli76 am 26. Januar 2011, 12:46:46
Fangen wir mal ganz vorne an:
bist du GWDL, FWDL oder SaZ?
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: KlausP am 26. Januar 2011, 13:35:11
Zitat von: ulli76 am 26. Januar 2011, 12:46:46
Fangen wir mal ganz vorne an:
bist du GWDL, FWDL oder SaZ?

Brauchen wir eigentlich gar nicht, ich schrieb ja schon ganz zu Anfang, dass man die ZDv 10/5 und deren Anlage 1 googeln kann ... und ich mach das bestimmt nicht  ;) :D
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: Andi am 29. Januar 2011, 23:24:17
Der Erlass ist ein Anhalt. Relevant ist, was der zuständige Disziplinarvorgesetze befiehlt und der kann auch Regelungen über den Erlass hinaus oder ihm widersprechend befehlen. In diesem Fall kommen die Haare aber definitiv ab.

Gruß Andi
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: justice005 am 30. Januar 2011, 09:17:03
Es handelt sich meines Wissens nach um ein einzelnes Urteil der 7. Kammer des Truppendienstgerichts Nord in Erfurt. Der dortige Richter ist auch in anderen Bereichen bekannt dafür, dass er eigenwillige Urteile fällt. Da der Richter im Rahmen einer truppendienstlichen Beschwerde entschieden hat, gab es gegen das Urteil kein weiteres Rechtsmittel, insbesondere keinen Rechtsweg zu einem Verwaltungsgericht oder gar zum Bundesverwaltungsgericht. Man musste also in diesem konkreten Einzelfall das Urteil akzeptieren. Nichts desto weniger gilt - wie schon gesagt wurde - das grundsätzlich die Haare kurz getragen werden.

Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: wolverine am 30. Januar 2011, 10:23:49
Und ich dachte es wäre die 4. Kammer des TrDstGer Süd gewesen - die zwischenzeitlich aufgelöst wurde - und eine andere Kammer des Gerichts die weitere Anwendung des Erlasses schon wieder bestätigt hat.
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: justice005 am 30. Januar 2011, 11:24:29
Also ich will es nicht beschwören, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es Nord war und umgekehrt das TrpDstG Süd den Haar- und Barterlass mitgetragen hat. Es kann aber auch sein, dass es nur der Richter war, der jetzt in der 7. Kammer Nord sitzt und der vielleicht vorher woanders war. Ich habe mal vor einiger Zeit mitbekommen, wie über den Richter gelästert wurde, unter anderem auch im Zusammenhang mit diesem Haar- und Bart-Urteil.... Aber wie gesagt, sicher bin ich nicht.


PS: Die 4. Kammer Süd gibt es definitiv noch, die ist nämlich in Koblenz....
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: ulli76 am 30. Januar 2011, 11:37:41
Der Rechtsberater auf meinem Cheflehrgang hat es uns so erklärt (hab aber kein Az zu):

Also bei Wehrpflichtigen kann die Zeit, in der die Haare gewachsen sind und nach einem Abschneiden wieder wachsen müssen um auf die urspüngliche Länge zu kommen, die Zeit des Wehrdienstes um ein mehrfaches überschreiten- deswegen kann der Befehl zum Abschneiden unverhältnismäßig sein.

Bei SaZ ist das was anderes, da sie freiwillig und länger beim Bund sind.

Deswegen auch meine Frage, was für einen Status der TE hat.
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: justice005 am 30. Januar 2011, 13:11:32
Ja, so ungefähr hat es wohl damals dieser Richter begründet....
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: TazD am 30. Januar 2011, 14:26:05
"Pferdeschwanz-Entscheidungen" des Truppendienstgerichts Nord und Süd



Die 4. Kammer des Truppendienstgericht Süd hat gegen die weitere Beschwerde eines mit einer Disziplinarmaßnahme gemaßregelten Soldaten entschieden, dass der Befehl, einen "Pferdeschwanz" zu entfernen, ein unzulässiger Eingriff in sein Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sei. Die Entscheidung ist unanfechtbar (§§ 42 Nr. 3, 14 Abs. 1 WDO). Der Beschluss vom 21. Dezember 2004 (Az: S 4 BLc 18/04) ist hier nachlesbar (Quelle: NZWehrr 2005, S. 257ff).
In der maßgeblichen Zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr - ZDv 10/5 - heißt es: "Das Haar männlicher Soldaten muss am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden." Das Gericht ließ erkennen, dass es weniger einschneidende Möglichkeiten gebe, dem Haarerlass Folge zu leisten, als die Entfernung des Zopfes. Sowohl die 4. Kammer des TDG Süd als auch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) haben darauf hingewiesen, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele. An eine Änderung der ZDv 10/5 werde seitens des BMVg nicht gedacht.

Die 1. Kammer des Truppendienstgerichts Süd hat in einem Beschluss vom 14. März 2007 die gegenteilige Auffassung vertreten. Danach stelle der Haarerlass einen zulässigen Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit dar (Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes) und sei auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Regelungen für Soldatinnen und Soldaten (Artikel 3 des Grundgesetzes) sowie unter dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit nicht zu beanstanden (Az: S 1 BLa 3/06). Die Leitsätze des Beschlusses sind hier abrufbar (mit Anmerkung Peter Dreist).

Die 8. Kammer des Truppendienstgerichts Nord hat sich in mehreren Entscheidungen im Ergebnis der Rechtsauffassung der 1. Kammer des Truppendienstgerichts Süd angeschlossen.

Quelle: http://www.deutsches-wehrrecht.de/WR-Urteile_Text_03.html
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: ToRo91 am 30. Januar 2011, 20:41:58
also folgendes ich werde dort als fwdl sein und meine haare haben circa 7 monate gebraucht um so lang zu sein (plus minus spitzenpleg)
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: KlausP am 30. Januar 2011, 20:43:17
Ja, Und nun? Der Disziplinarvorgesetzte befiehlt: "Haare kürzen".
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: ToRo91 am 30. Januar 2011, 20:47:27
dann wird es leider sein müsssen :'(
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: KlausP am 30. Januar 2011, 20:49:03
Genau. Rechts ran - weiterdienen.  ;) :D
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: ToRo91 am 30. Januar 2011, 20:52:59
du bist fies klaus XD

aber leider ist es ja mal die wahrheit oder??
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: wolverine am 30. Januar 2011, 20:56:08
Es gibt auch noch die Luftwaffe :D
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: KlausP am 30. Januar 2011, 20:57:02
Zitat von: ToRo91 am 30. Januar 2011, 20:52:59
du bist fies klaus XD

Das war damals die Voraussetzung dafür, um Spieß zu werden.
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: ToRo91 am 31. Januar 2011, 14:05:59
Zitat von: wolverine am 30. Januar 2011, 20:56:08
Es gibt auch noch die Luftwaffe :D

ne danke ich kann drauf verzichten
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: schlammtreiber am 31. Januar 2011, 14:08:44
Zitat von: ToRo91 am 31. Januar 2011, 14:05:59
Zitat von: wolverine am 30. Januar 2011, 20:56:08
Es gibt auch noch die Luftwaffe :D

ne danke ich kann drauf verzichten

Verzichten auf die einzige deutsche Teilstreitkraft, die im 20. Jahrhundert einen Krieg gewonnen hat?   :D
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: wolverine am 31. Januar 2011, 14:20:02
Komm´ lass´Dich nicht drängen! Ich bin ganz Ohr für Deine Geschichtsklitterung!
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: schlammtreiber am 31. Januar 2011, 14:42:08
Zitat von: wolverine am 31. Januar 2011, 14:20:02
Komm´ lass´Dich nicht drängen! Ich bin ganz Ohr für Deine Geschichtsklitterung!

Ist doch ganz einfach: Kosovo ´99
:D
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: wolverine am 31. Januar 2011, 15:24:08
Ich sah dort einen Leo und einen jungen Gebirgsjägeroffizier, der das Feuer auf ein Fahrzeug erwiderte. Und die ach so erfolgreich bombardierten Ziele fuhren nach Ende der Kampfhandlungen aus eigener Kraft zurück in´s serbische Mutterland.
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: schlammtreiber am 31. Januar 2011, 15:31:33
Ich wusste es würde Dir gefallen  ;)

Der kleine Checkpoint-Zwischenfall der Schneeberger Gebirgsjäger änderte aber nichts daran, dass Bodentruppen erst nach Ende der Kampfhandlungen ins Kosovo durften und diese Kampfhandlungen allein durch Luftstreitkräfte geführt wurden  ;D

(und zitier jetzt nicht meine eigene Arbeit als Gegenbeleg, das wär Spielverderberei)

Vielleicht kann das deutsche Heer ja auch bald in naher Zukunft seinen ersten gewonnen Krieg seit 1871 verbuchen (Afghanistan), dann allerdings nicht solo  :D
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: wolverine am 31. Januar 2011, 15:43:49
Nach dem Abtritt von Don Rumsfeld sind "boots on the ground" doch wieder zeitlos modern...
Titel: Re:Haarlänge
Beitrag von: schlammtreiber am 31. Januar 2011, 15:51:43
Zitat von: wolverine am 31. Januar 2011, 15:43:49
Nach dem Abtritt von Don Rumsfeld sind "boots on the ground" doch wieder zeitlos modern...

Rumsfeld war gar nicht mal unbedingt gegen "boots on the ground", er und sein Umfeld haben ja der Clinton-Administration u.a. "nutzloses Sand prügeln" (reine Luftschläge gegen AQ) vorgeworfen. Aber im Gegensatz zur Powell-Doktrin (overwhelming power, large footprint) meinte er eben Dank vernetzter Kriegführung der nächsten Generation schnelle, billige, parallele Kriege mit small footprint führen zu können. Funktioniert prinzipiell ja auch, aber eben nur in bestimmten Szenarien, und das sind NICHT jene die im Augenblick aktuell sind. Und daher musste Rumsfeld erst weg und Petraeus ans Ruder (obwohl verschiedene Posten), bis die "boots on the ground" wieder einen "large footprint" hinterlassen durften  ;)