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Community => Mitglieder und Off-Topic => Thema gestartet von: Anonymous am 18. Februar 2011, 15:36:37

Titel: Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Anonymous am 18. Februar 2011, 15:36:37
Hallo
Ich habe eine Frage an euch.
Wenn man im Dienst "einnickt" bzw. schläft und mein Ausbilder dies durch einen Anruf von einem anderen Kameraden erfährt, kann mein Ausbilder natürlich eine erzieherische Maßnahme (EZM) verkünden. Diese lautet: Eine DIN A4 Seite zum Thema "Schlafen im Dienst". Nur 2mal in der Woche zum Sport á 90 min. (Natürlich mit Fahrzeit und duschen. Sporthalle ist 5min mit Auto entfernt). Es dürfen keine Hausaufgaben in der Dienstzeit gemacht werden. (Dies wurde vorher geduldet > Abendschule, vom Bfd aus). Nun hat man nur noch 45min in der Mittagspause zur Verfügung.
1.   Sehe ich das richtig, dass Hausaufgaben das Lesen von Fachbüchern (für die  Abendschule) einschließt oder kann ich mir ein Fachbuch nehmen und dies lesen, solange der Dienst nicht eingeschränkt wird?
2.   Kann er mir Hausaufgaben bzw. das Lesen von Fachbüchern überhaupt verbieten, wenn keine Arbeit anliegt bzw. wenn der Dienst nicht eingeschränkt/vernachlässigt wird?
3.   Kennt sich jemand mit dem Sport in der Bundeswehr aus? Sind 90min gerechtfertigt? Denn auf dem Dienstplan sind 120min vorgesehen, 3mal in der Woche.
4.   Wenn dieser Ausbilder mir nur noch 45min Mittag verordnet, und die andern Kameraden 2h (von 11-13Uhr) Karten spielen, Romane, Bildzeitung lesen etc. ... bleibt dies gerechtfertigt?

Bitte um fachliche und ehrliche Antworten.
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: KlausP am 18. Februar 2011, 15:45:01
Haben Sie Ihre Beschwerde schon formuliert? Wenn auf dem Dienstplan der Einheit 3 x 120 Minuten Dienstsport befohlen wurden, kann der Ausbilder das nicht ohne Genehmigung des Disziplinarvorgesetzten, um dessen Befehl es sich ja schließlich handelt, ändern. Genauso kann er nicht so ohne weiteres ständig die Mittagspause eines einzelnen Soldaten einschränken, schließlich ist auch dioe Mittagspause im Routinedienstplan der Einheit befohlen.
Was das Ganze jetzt aber mit der Erzieherischen Maßnahme wegen Schlafens im Dienst zu tun hat, erschließt sich mir nicht so ganz.
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Anonymous am 18. Februar 2011, 15:54:09

Vorstellung: Es sind 2 Gebäude. In einem Gebäude sitzt sozusagen der "Werkstattleiter"(Ausbilder - siehe oben) an seinem Schreibtisch.
In einem anderen Gebäude habe ich geschlafen. Hab dies zugegeben, nachdem ein Kamerad sich beim Werkstattleiter telefonisch beschwert hat.
Die handschriftliche Ausarbeitung über das Thema (schlafen im Dienst) sehe ich ein. Muss ich zwar noch machen, wird wohl am Wochenende geschehen.

Wenn sie mir helfen könnten eine zu schreiben, wäre das hilfreich, aber nur wenn es gerechtfertigt ist.
Ob ich diese dann auch einreiche, ist die andere Sache. Dies werde ich dann Montag entscheiden.
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Flexscan am 18. Februar 2011, 17:00:01
Zitat von: KlausP am 18. Februar 2011, 15:45:01
Was das Ganze jetzt aber mit der Erzieherischen Maßnahme wegen Schlafens im Dienst zu tun hat, erschließt sich mir nicht so ganz.

Ich kann es nachvollziehen.
Wer sich halt im Dienst mit privaten Sachen beschäftigt, die anstrengen, und man dadurch nicht in der Lage ist, den täglichen Dienst zu erfüllen, muss man eben Abhilfe schaffen, das die Leistungen für den täglichen Dienst gewährleistet sind.

Gleiches gilt für Sport, was ebenso ermüdet wie das lernen.

Mittagspause ist zum Erholen da.

Lernen dazu noch Sport strengt eben an. Und wenn man beides nicht unter einem Hut bekommt zieht halt der Ausblider die Reißleine.

Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Megawaldi am 18. Februar 2011, 17:33:19
Zitat von: Anonymous am 18. Februar 2011, 15:36:37
1.   Sehe ich das richtig, dass Hausaufgaben das Lesen von Fachbüchern (für die  Abendschule) einschließt oder kann ich mir ein Fachbuch nehmen und dies lesen, solange der Dienst nicht eingeschränkt wird?

Nein, denn das lesen von Fachbüchern für deine Abendschule ist dein Privatvergnügen und hat im Dienst nix zu suchen.
Wenn du zu wenig zu tun hast, dann melde dich und lass dir weitere Aufgaben geben oder bilde dich für deine laufende Ausbildung weiter.

Grüße
Megawaldi
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Flexscan am 18. Februar 2011, 17:39:44
Zitat von: Megawaldi am 18. Februar 2011, 17:33:19
Nein, denn das lesen von Fachbüchern für deine Abendschule ist dein Privatvergnügen und hat im Dienst nix zu suchen.
Wenn du zu wenig zu tun hast, dann melde dich und lass dir weitere Aufgaben geben oder bilde dich für deine laufende Ausbildung weiter.

Dann müsste man allerdings auch das Lesen von Bildzeitungen etc verbieten denn das ist auch Privatvergnügen. Zwar nicht ganz so anstrengend wie Fachliteratur aber halt auch Privatvergnügen.
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: BulleMölders am 18. Februar 2011, 17:42:18
Oh man, wenn wir jedes mal eine Beschwerde geschrieben hätten, wenn unser Radarmeister unsere Privaten Bücher, die wir Verbotenerweise auf langweiligen Nachtwachen gelesen haben, in den Bach geschmissen hat, dann hätten wir viel zu tun gehabt.

Sein Spruch dazu: "Wenn ihr lange weile habt, dann lest Vorschriften und bildet euch damit weiter!"
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Megawaldi am 18. Februar 2011, 17:47:17
@Flexscan
Ich wüsse auch nicht in welcher ZDV des lesen der Bildzeitung im Dienst erlaubt worden ist.
Ich kann hier nur Tips geben die auch Dienstlich "Wasserdicht" sind.
Was soll ich dem Jungen den sonst sagen?
...Mach was du willst? ...das macht der Rest der  Bundeswehr auch!?
...dein Ausbilder kann dir eh nix...?
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Anonymous am 18. Februar 2011, 18:01:32
und was ist wenn der Werkstattleiter auch in der Mittagspause ein "schläfchen" hält(bzw. die Augen zu machen)???
und auch Bildzeitung ließt, und das nicht nur in den 45min Mittagspause.......

und bitte bleibt ruhig.......Es ist nicht einfach im Leben, soll es auch nicht sein ;-)
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Flexscan am 18. Februar 2011, 18:03:23
wie ich oben schrieb. Die Mittagspause dient der Erholung. Da is ein Schläfchen nunmal nicht verkehrt.
ebenso Bildzeitung usw....

@Mega
Das ist schon klar. :)

Ich denke man sollte die Verhältnismässigkeit wahren.

Bildzeitung oder sonstiges lesen stregnt halt nicht an. Les ich aber zb iwelche Physik oder Chemibücher muss mir Formeln merken usw aber schon.

In meinen Augen ist die EM vollkommen gerechtfertigt.
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: KlausP am 18. Februar 2011, 18:10:05
Natürlich ist sie gerechtfertigt. Das gestattet dem Teileinheitsführer aber nicht, sich über die Festlegungen über die Dauer der Mittagspause oder über den Umfang der Sportausbildung hinwegzusetzen. Und nur darauf bezog sich meine Empfehlung mit der Beschwerde. Was da nun genau befohlen ist, kann hier nur der TA wissen, weil ich ja die Gegebenheiten in seiner Einheit nicht kenne (es sei denn, er dient in der 5./401  ;D - aber die hat keinen Werkstattleiter).
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: HG MOK am 18. Februar 2011, 18:15:58
Wo ist denn jetzt das große Problem, ich würd die Seite schreiben abgeben und die Sache ist gegessen.
Mal ne andere Frage was geht es Sie denn an ob der Werkstattleiter in seiner Pause schläft?
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Anonymous am 18. Februar 2011, 18:23:52
Was mich das angeht?...schadet zum Beispiel das Ansehen der Werkstatt, wenn fremdes Personal in die Werkstatt kommt.


Ich meine ja den Sport, und ne Bildzeitung kann auch anstregnen, bzw Ablenkung vom Dienst sein....Jeder Mensch reagiert anders.

3/10: Die Ausbildungszeit pro angesetzte Sportausbildung berägt mind. 45min und max 90min (ohne Ab- und Anmarsch)

Also hat er schon mal gegen eine ZDv verstoßen, sehe ich das richtig??
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: KlausP am 18. Februar 2011, 18:27:22
Das kann man so einfach nicht beantworten, kommt drauf an, was im Dienstplan steht, genauso mit der Mittagspause. Und da ist, wenn er das ständig nach Gutdünken auslegt, der Disziplinarvorgesetzte gefragt, nämlich seine Befehle durchzusetzen.
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: HG MOK am 18. Februar 2011, 18:28:24
Suchen Sie jetzt unbedingt in jeder ecke um Ihren Werkstattleiter eins reinzuwürgen?
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Flexscan am 18. Februar 2011, 18:30:23
Zitat von: Anonymous am 18. Februar 2011, 18:23:52
Was mich das angeht?...schadet zum Beispiel das Ansehen der Werkstatt, wenn fremdes Personal in die Werkstatt kommt.

Er wird ja wohl nicht öffentlich in der Werkstatthalle sein Nickerchen machen oder?

@Mok
hab langsam auch so den Eindruck
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Anonymous am 18. Februar 2011, 18:40:07
nein, ich will ihm nichts...aber es geht doch ums prinzip......

Klar mache ich die DIN A4 Seite fertig, aber es kann nicht sein, das er Regeln aufstellt und diese selber nicht einhält....
Freitags gibts bei uns die Regel: Ab 9Uhr Sport, danach dürfen keine Stunden genommen werden, also Dienst bis 13Uhr.
Und wer sagt um 9Uhr zu den Leuten, die in der Werkstatt sind und nicht zum Sport gehen, schön Feierabend? Genau, der Werkstattleiter.
Sport geht bis u 11Uhr.Er ist nach Hause gefahren, weiß ich vom stellvertretenden Werkstattleiter.

Jede Woche machen wir ne Besprechung, der Teileinheitsführer nennt uns wichtige Punkte die Anfallen (alle sitzen in einen Raum)
Ein Kamerad ist schon 3mal eingenickt, bei dieser Besprechung. Der Teileinheitsführer hat geschmunzelt, hat diesen aber auch ermahnt(3MAL BIS JETZT). Dieser Kamerad war noch ohne ATN, gerade neu in die Werkstatt gekommen)

Ich will nicht noch mehr aufzählen......

Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: HG MOK am 18. Februar 2011, 18:41:35
Und selbst wenn der in der Werkstatt sein Nickerchen macht IN DER PAUSE, das ändert nix an der Tatsache das der TE IM DIENST geschlafen hat.
Dafür gab es ne Seite zu schreiben und Fertig, aber wenn man die Zeit hat genau zu bestimmen wie lange der Weg zum Sport ist und das man keine 120Min Sport macht dann hat man echt Langeweile.

Wissen Sie denn ganz genau das der DV es den Werkstattleiter nicht erlaubt hat früher zu gehen?
Was für eine Funktion haben Sie da eigendlich und wie lange sind Sie schon da?
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: KlausP am 18. Februar 2011, 18:43:17
Zitat... der Werkstattleiter. Sport geht bis u 11Uhr.Er ist nach Hause gefahren, weiß ich vom stellvertretenden Werkstattleiter ...

Ja, und was ist, wenn er sich beim Disziplinarvorgesetzten abgemeldet hat? (Wovon ich mal ausgehe.)
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Anonymous am 18. Februar 2011, 18:44:52
stimmt ja, muss er sich beim Disziplinarvorgesetzten abmelden??
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: HG MOK am 18. Februar 2011, 18:48:16
Was für eine Funktion haben sie da und wie lange sind sie schon da?
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: ulli76 am 18. Februar 2011, 18:50:36
So langsam blick ich da nicht mehr durch.
-Also was steht denn nur auf dem Dienstplan, was den Sport angeht? Sind die 120 min davon evtl. inclusive Umziehen, hinkommen, Duschen etc.? Dann würde das auf 90min netto ungefähr hinkommen und das würde ja passen. Was machen denn die anderen Teileinheiten an Sport?
- Was steht an Mittagspause auf dem Dienstplan? Kann mir kaum vorstellen, dass das mehr als 45min sein sollen.
- Wie hast du es denn geschafft, im Nachbargebäude beim Schlafen erwischt zu werden? War das euer Unterkunftsblock? Und es ist schon ein Unterschied, ob man in ner Besprechung einnickt oder sich zum schlafen abseilt. Und welchen Stand hast du bei deinen Kameraden, dass die dich verpfeiffen.
- Mit welcher Begründung verbietet er denn, im Dienst Hausaufgaben zu machen oder Fachbücher zu lesen?
-Um welche Ausbildung handelt es sich überhaupt?
- Und was hat das Ganze damit zu tun, dass dieser andere Kamerad noch keine ATN hat? Und woher weisst du das?

Und ja, es kann sein, dass dein Werkstattleiter einen guten Grund hatte, früher zu gehen. In der Bundeswehr ist es nun mal üblich, dass man sich bei seinem Vorgesetzten abmeldet, wenn man vor dem üblichen Dienstschluss wohin geht.
Wie viele Überstunden hat denn dein Werkstattleiter und wie viele hast du? Wenn so wenig zu tun hast, können das ja nicht allzu viele sein.
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: HG MOK am 18. Februar 2011, 18:53:22
Wenn man sich die Fragen anschaut kann der stand bei den Kameraden nicht besonders gut sein, wenn man schon telefonisch verpfiffen wird.
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Anonymous am 18. Februar 2011, 19:07:19
Wenn man es genau nimmt, Montag 120min, Mittwoch früh Schwimmen 120min, Mittwoch Mittag 120min, Freitag 120min.
So sieht der Wochendienstplan aus.
Die 120 min umfassen Duschen, hin-und zurückfahren (und die 5min fahren waren eine ungefähre Zeitangabe). Er will aber, das wir das in 90min schaffen (mit Duschen und fahren). Was gegen die ZDv wäre.....naja

Mit welcher Begründung verbietet er denn, im Dienst Hausaufgaben zu machen oder Fachbücher zu lesen?
Ich nehme sehr stark an, das das zur EM gehört, genau wie Sport.

Wieviele Überstunden der hat??? Keine Ahnung.....
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Anonymous am 18. Februar 2011, 19:09:33
KlausP  Können sie  sich mal melden, per Mail??? Wäre ihnen sehr verbunden.
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: ulli76 am 18. Februar 2011, 19:19:33
Gegen die Vorschift wäre es nicht (weil 45min netto als Minimum)- aber offenbar gegen den Befehl vom Chef (=Dienstplan)
Gibt es da ne Begründung für? Wenn es zur EM gehören würde, warum betrifft es dann alle in deiner TE?

Gehört das Verbot nu zur EM (was in der Form nicht als EM vorgesehen wäre) oder nicht.
Und nein, du hast kein Anrecht drauf, deine Hausaufgaben oder sonstwas während der Dienstzeit zu machen. Wenn es erlaubt ist, ist das ein Entgegenkommen der Vorgesetzten- was natürlich auch widerrufen werden kann.
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Anonymous am 18. Februar 2011, 19:25:00
Aber dieses muss dann auch für alle gelten oder?? Es sind ja mehrere in der Werkstatt, die Abendschule machen bzw. Fernstudium.
Darf ich als einziger die Hausaufgaben nicht machen? Oder wie läuft das?

Gegen die Vorschift wäre es nicht (weil 45min netto als Minimum) - da haste recht

Nene, die anderen dürfen 120min (mit duschen und fahren), ich nur 90min, ohne duschen und fahren.

Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: KlausP am 18. Februar 2011, 19:28:40
Das kann keine Erzieherische Maßnahme sein, weil sie im "Erlaß Erzieherische Maßnahmen" so nicht vorgesehen ist.
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Flexscan am 18. Februar 2011, 19:29:08
wieso sollen andere dafür büssen, wenn Du scheise gebaut hast.

Du allein stehst dafür grade nicht der Rest der Einheit. Und nur Du allein trägst die Konsequenzen. Also EM.
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: HG MOK am 18. Februar 2011, 19:39:21
@ Flex
Heutzutage schaut man lieber erstmal ob man den Vorgesetzten nicht eins reinwürgen kann.
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Megawaldi am 18. Februar 2011, 19:50:05
Jetzt frage ich auch mal...
Was machst du den da? ist das deine Stammeinheit? ZAW?
Wielange bist du denn schon Soldat?
Was für einen Dienstgrad hast du? und der Werkstattleiter?
Hoffe du antwortest mal drauf und ignorierst es ned wie die anderen Fragen!
Grüße
Megawaldi
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Anonymous am 18. Februar 2011, 19:57:21
ignorieren tu ich dies nicht, ich beantworte es lediglich ungerne.

Ich bedanke mich für eure Bemühungen. Werd jetzt die Seite schreiben ;-)
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: HG MOK am 18. Februar 2011, 19:58:06
Klasse Aussage!!!
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: ulli76 am 18. Februar 2011, 20:09:25
Und was sagt sein Vorgesetzter nu, warum du weniger Zeit für Sport hast?

Und klar geht das, dass Privilegien (und das sind nichtdienstliche Aktivitäten=Lernen für die Abendschule, währende der Dienstzeit) beschränkt werden, wenn man Mist gebaut hat.
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Flexscan am 18. Februar 2011, 20:29:57
die Antwort lesen wir dann im Bericht des Wehrbeauftragten 2011.

Wie ungerecht es doch ist, gemassregelt zu werden wenn man Mist gebaut hat, die anderen aber das Privileg weiter nutzen dürfen  ;)
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Anonymous am 18. Februar 2011, 22:53:07
kann mir jemand die ZDv nennen, wo ein ausruhen in der Mittagspause niedergeschrieben steht?? bzw. wozu die Mittagspause da ist...
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Flexscan am 18. Februar 2011, 23:04:04
anstatt hier weiterhin rumzujammern, empfehle ich Bettruhe, damit der Dienst nächsten Montag ausgeruht angetreten werden kann, bevor man wieder den Schlaf in der Dienstzeit nachholt.

Ansonsten ist hier bald dicht da bereits alles Wissenswertes zum eigentlichen Thema EM geschrieben wurde.



Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: hbmaennchen am 18. Februar 2011, 23:05:32
Jeder Soldat hat gemäß ZDv 10/5 Anspruch darauf 30 Minuten Zeit für die Verpflegungseinnahme zu bekommen. (aus gegebenem Anlass weise ich hier in Fußnote auf Andi hin)

Wo ein "gestattes Ausruhen" in der Pause geregelt ist - k.A. FALLS es dazu überhaupt ne ZDv-Stelle gibt, was ich bedreifele.
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Anonymous am 18. Februar 2011, 23:07:47
Also dient die Mittagspause zum Genuss von Lebensmitteln bzw. zur Esseneinnahme??
die ZDv hab ich auch schon überflogen.....mehr habe ich auch nicht gefunden
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: RekrKp8 am 19. Februar 2011, 08:31:08
Was sollen denn so verbödete Scheiß-Fragen? Wozu ist eine Mittagspause da? Schalten Sie mal Ihr Hirn ein! PAUSE vom Dienst zwischen Vormittag und Nachmittag. Natürlich können Sie DANN etwas Essen, sonst hätten Sie ja gar keine Zeit! Weil ja DIENST ist. Das hat die Kantine auch schon mitgekriegt und macht das Essen so, dass es in der MITTAGSPAUSE noch warm ist. Bei allen Geistern!
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: Anonymous am 19. Februar 2011, 09:29:33
Guten Morgen, ich möchte doch nur wissen, ob man in der Mittagspause die Augen zu machen darf, und wo das geschrieben steht.
Titel: Re:Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??
Beitrag von: bayern bazi am 19. Februar 2011, 09:45:07
ich glaub es ist bereits alles gesagt worden

wenn der kamerad bereits abendschule über den bfd macht, ist er lang genug dabei um zu wissen wie die sache läuft


und aus diesem grund mach ich jetzt hier DICHT

sonst haben wir bald 10 seiten mit 0 aussage