Das schon derzeit derartige Einrichtungen geschlossen oder in ihren Öfnungszeiten beschnitten werden ist nicht neu und diese klassische Trennung kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr aufrechterhalten werden. Grundlegend ist für mich aber zu hinterfragen, ob die HBG ihre Monopolstellung weiter behalten darf, da diese ja vom Grundsortiment und dessen Subventionierung für GWDL'er begründet wurde. Dies ist mit 01.07.11 hinfällig und daher müßte theoretisch auch die Möglichkeit bestehen die UHG / OHG an einen anderen Pächter zu verpachten. Dies wäre zwar überwiegend nur in Großstandorten von Interesse für einen Pächter aber da dann schon.
Zusätzlich müßten nicht mehr alle Waren, die z.B. bei Kompaniefesten bezogen werden über die HBG laufen. sondern könnten auch offiziell vom Aldi bezogen werden. Das dann auch keine Gelder von der HBG mehr ausgeschüttet werden ist klar, aber das war ja schon die letzten Jahre so
Zitat von: Schamane am 19. Februar 2011, 17:02:43
Dies ist mit 01.07.11 hinfällig und daher müßte theoretisch auch die Möglichkeit bestehen die UHG / OHG an einen anderen Pächter zu verpachten.
OHG sind Vereine von Offizieren - da kann nichts verpachtet werden, ebenfalls gilt dies auch für die noch existierenden UHG. Im Unterschied dazu sind die Heimbetriebsgesellschaften für Mannschaften und Unteroffiziere zu sehen
Ob und was sich in Bezug darauf mit Wegfall der Wehrpflicht ändern wird ist noch nicht klar.
Gruß Andi
Ich stelle meine Frage mal wieder etwas nach oben und zwar da wir einen netten Pächter haben, welcher für die Bierzeltkarnituren noch extra Geld haben will und anderseits erklärt, dass er völlig defizitär ist und es somit keine Zuflüsse zur HBA mehr geben kann und jedes Pfund Kaffee über ihn zu beziehen ist und dies für 2,50 mehr als im nächsten Supermarkt.
Meiner Meinung nach entbehrt die Monopolstellung der HBG in den Standorten jeder Begründung, da der zitierte Versorgungsauftrag eigentlich nicht mehr besteht und auch kaum durch die Betreiber wahrgenommen wird. Von daher sehe ich es eigentlich so, dass für Veranstaltungen der Bestbieter den Zuschlag erhält.
Gut das macht man schon derzeit in dem man einfach die Veranstaltung außerhalb der BW - Liegenschaft macht, aber selbst das will der Heimbetreiber verbieten lassen mit der Begründung das dienstliche veranstaltungen in militärischen Liegenschaften zu erfolgen haben :o >:(
Komisch, dass unser Heimbetriebsleiter solche Vorstellungen nicht hat. ihn haben wir uns als Spieße beizeiten "erzogen".
Und mit den "Dienstlichen Veranstaltungen geselliger Art" irrt der Herr komplett, die kann der Leitende dort veranstalten, wo es ihm beliebt. Und wenn er meckert, wird die Sicherstellung eben über die OHG oder die UHG geleistet.
Zitat von: Schamane am 15. August 2011, 18:49:07
da der zitierte Versorgungsauftrag eigentlich nicht mehr besteht und auch kaum durch die Betreiber wahrgenommen wird.
Andersherum wird ein Schuh daraus! Die Truppenteile müssen auf die HBG zugehen, wenn sie etwas wollen, nicht der Pächter auf die Truppenteile. Und nur wenn der auch vernünftig verdient kann er sich auch vernünftige Preise leisten.
Gruß Andi
@ Andi
Ein Gespräch mit dem Heimbetreiber wurde gesucht war aber nicht zielführend.
@ KlausP
Zweitens besteht er auch wenn die UHG / OHG die Ausrichtung übernehmen das alles Material über ihn zu beziehen ist.
Leider sind wir mit den Betreibern gebrannte Kinder, denn gegen einen der Letzten läuft immer noch ein Strafverfahren und ein Schaden von 15.000 € am Gebäude.
Gut dafür sind wir nicht verantwortlich sondern die vertragsabschließende Stelle bei der Verwaltung, doch die Einheiten müssen es ausbaden.
Lieber Schamane, es ist eben meistens auch nicht ein Einzel- und schon gar ein Extrembeispiel als Maßstab zur Beurteilung eines Gesamtsachverhalts zu nehmen...
Nun die Summe der Guten, der weniger Guten und der Einzel und Extrembeispielen macht das Gesamtbild.
Stimmt, jedoch der Gesamtblick ist eben lange nicht so düster, wie in Ihrem Beispiel... :)