Müsste ich eine Nebentätigkeit, wobei ich max. 400€ verdienen würde, anmelden bzw. dem beantragen?
Ja, musst du.
Rechtsgrundlage : § 20 Soldatengesetz
http://norm.bverwg.de/jur.php?sg,20
Und wie verhält es sich, wenn das etwas einmaliges ist?
Auch dann
Die letzte Frage: Nen Bekannter benötigt Hilfe beim Dachdecken (was ich mal gelernt habe) und hat gesagt, wenn ich ihm helfe, bekomme ich 300€. Das muss ich also wirklich anmelden?
Wäre das nicht sogar Schwarzarbeit ???
Ich meine jetzt keinen "Bekannten" sondern einen Freund der Familie.
Du willst es nicht verstehen, oder?
Doch schon. Gibt es aber nicht den Begriff der Gefälligkeit?
Den gibt es, aber wenn es eine Gefälligkeit wäre, dann würdest DU erstens kein Geld kriegen und zweitens könntest Du, wenn Du plötzlich keine Lust mehr hast, den Freund mit halbfertigem Dach sitzen lassen. Außerdem wird der Freund ja ein Interesse haben, daß z.B. durch die Arbeit (Nicht-/Schlechtleistung) keine Schäden für ihn entstehen.
Kurzum, Dachreparaturen werden niemals im Rahmen einer Gefälligkeit gemacht werden können. Bei dem Umfang ist das auch kein Auftrag, sonder ganz normal ein Werkvertrag...
vor allem würde ich bei derartigen'Gefälligkeiten' übrlegen was passiert wenn es zu einem Unfall kommt. Da wäre der Dienstherr sicher nicht wirklich erfreut und die Erklärung wird schwierig. Ich würde es anmelden oder lassen....
-DK