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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Jimmy the Jackhammer am 05. März 2011, 20:45:03

Titel: Muss ich eine Nebentätigkeit (bis 400€) anmelden?
Beitrag von: Jimmy the Jackhammer am 05. März 2011, 20:45:03
Müsste ich eine Nebentätigkeit, wobei ich max. 400€ verdienen würde, anmelden bzw. dem beantragen?
Titel: Re:Muss ich eine Nebentätigkeit (bis 400€) anmelden?
Beitrag von: ulli76 am 05. März 2011, 20:50:03
Ja, musst du.
Titel: Re:Muss ich eine Nebentätigkeit (bis 400€) anmelden?
Beitrag von: KlausP am 05. März 2011, 20:57:09
Rechtsgrundlage : § 20 Soldatengesetz

http://norm.bverwg.de/jur.php?sg,20
Titel: Re:Muss ich eine Nebentätigkeit (bis 400€) anmelden?
Beitrag von: Jimmy the Jackhammer am 06. März 2011, 11:23:58
Und wie verhält es sich, wenn das etwas einmaliges ist?
Titel: Re:Muss ich eine Nebentätigkeit (bis 400€) anmelden?
Beitrag von: ulli76 am 06. März 2011, 11:30:42
Auch dann
Titel: Re:Muss ich eine Nebentätigkeit (bis 400€) anmelden?
Beitrag von: Jimmy the Jackhammer am 06. März 2011, 11:44:14
Die letzte Frage: Nen Bekannter benötigt Hilfe beim Dachdecken (was ich mal gelernt habe) und hat gesagt, wenn ich ihm helfe, bekomme ich 300€. Das muss ich also wirklich anmelden?
Titel: Re:Muss ich eine Nebentätigkeit (bis 400€) anmelden?
Beitrag von: mailman am 06. März 2011, 11:51:36
Wäre das nicht sogar Schwarzarbeit ???
Titel: Re:Muss ich eine Nebentätigkeit (bis 400€) anmelden?
Beitrag von: Jimmy the Jackhammer am 06. März 2011, 12:02:54
Ich meine jetzt keinen "Bekannten" sondern einen Freund der Familie.
Titel: Re:Muss ich eine Nebentätigkeit (bis 400€) anmelden?
Beitrag von: ulli76 am 06. März 2011, 12:17:54
Du willst es nicht verstehen, oder?
Titel: Re:Muss ich eine Nebentätigkeit (bis 400€) anmelden?
Beitrag von: Jimmy the Jackhammer am 06. März 2011, 12:49:03
Doch schon. Gibt es aber nicht den Begriff der Gefälligkeit?
Titel: Re:Muss ich eine Nebentätigkeit (bis 400€) anmelden?
Beitrag von: Terek am 06. März 2011, 12:58:14
Den gibt es, aber wenn es eine Gefälligkeit wäre, dann würdest DU erstens kein Geld kriegen und zweitens könntest Du, wenn Du plötzlich keine Lust mehr hast, den Freund mit halbfertigem Dach sitzen lassen. Außerdem wird der Freund ja ein Interesse haben, daß z.B. durch die Arbeit (Nicht-/Schlechtleistung) keine Schäden für ihn entstehen.

Kurzum, Dachreparaturen werden niemals im Rahmen einer Gefälligkeit gemacht werden können. Bei dem Umfang ist das auch kein Auftrag, sonder ganz normal ein Werkvertrag...
Titel: Re:Muss ich eine Nebentätigkeit (bis 400€) anmelden?
Beitrag von: DK am 06. März 2011, 22:30:07
vor allem würde ich bei derartigen'Gefälligkeiten' übrlegen was passiert wenn es zu einem Unfall kommt. Da wäre der Dienstherr sicher nicht wirklich erfreut und die Erklärung wird schwierig. Ich würde es anmelden oder lassen....
-DK