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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Schamane am 06. März 2011, 14:56:19

Titel: Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: Schamane am 06. März 2011, 14:56:19
Mir ist aufgefallen das hier im Forum wenn jemand schreibt er beabsichtigt sich verpflichten zu lassen dieses sofort berichtigt wird. Wobei es nicht ganz falsch ist, weil das Dienstverhältnis eines Soldaten, wie eigentlich jedes Dienstverhältnis auf einer Zweiseitigkeit beruht. Wobei bei einem Soldaten vor der Verpflichtung durch den Staat als Dienstgeber die Verpflichtung des Bürgers steht.
Ich kenne auch aus den letzten Jahren (2005 - 2009) noch den Terminus ich Verpflichte sie in die Laufbahn der SaZ 12 für den Bundesminister der Verteidigung der Leiter der Stamdienststelle der Bundeswehr.
Dieses entspricht auch deutscher Rechtstradition, weil das ist auch heute das Problem bei Berufssoldaten. Der Soldat hat sich verpflichtet der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und die Bundesrepublik hat sich umgekehrt verpflichtet ihn für sein ganzen Berufsleben zu beschäftigen oder bei einem SaZ für die angegebene Zeit. Jetzt kann die Bundesrepublik Deutschland nicht beim BS mit 43 sagen und Tschüss, wenn ihm dadurch ein Vermögensschaden entsteht und zum SaZ 12 auch nicht nach 8 Jahren wir brauchen sie nicht mehr. Einzig kann sie versuchen eine gütliche Einigung zu erreichen, in welcher beide von ihren Verpflichtungen zurücktreten.
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: KlausP am 06. März 2011, 15:03:35
ZitatIch kenne auch aus den letzten Jahren (2005 - 2009) noch den Terminus ich Verpflichte sie in die Laufbahn der SaZ 12 für den Bundesminister der Verteidigung der Leiter der Stamdienststelle der Bundeswehr.

Der Ausdruck war damals schon falsch und ist es immer noch.

Richtig heisst es (und so steht es auch auf der Urkunde):

Im Namen der Bundesrepublik Deutschland

berufe ich

Herrn Max Mustermann

in des Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit.

Für den Bundesminister der Verteidigung
Der Leiter der Stammdienststelle der Bundeswehr.
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: Rollo83 am 06. März 2011, 15:04:07
Aber es geht doch darum das man nur selber Soldat auf zeit werden kann und nicht die Bundeswehr oder der Dienstherr einen dazu nötigt.
Also kommt die freiwilligkeit immer noch vom Soldaten.
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: Steve87 am 06. März 2011, 15:04:35
Aber die ENTSCHEIDUNG sich zu verpflichten kommt von der Person selbst. Und deshalb verplichtet er sich nunmal und wird nicht verpflichtet. Verpflichtet wird er erst wenn er seine Entscheidung wirklich getroffen hat und die Verpflichtung schon eingegangen ist! Somit ist es vollkommen richtig das er sich verpflichtet und nicht verpflichtet wird!
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: Schamane am 06. März 2011, 15:42:58
Die Verpflichtung des Soldaten, wird aber erst dann rechtsbindend, wenn die Bundesrepublik Deutschland sich verpflichtet die Person in dem Dienstverhältnis anzunehmen, für welches er sich bewirbt. Von daher verpflichtet sich der Soldat rechtsverbindlich, was bedeutet er kann nach der Verpflichtung theoretisch nicht mehr einfach zurück. Allerdings besteht damit noch kein beidseitig rechtsgültiger Vertrag, zwar ist die Person welche sich verpflichtet schon an den Vertrag gebunden, aber noch nicht die Bundesrepublik Deutschland. Um dieses Ungleichgewicht der beiden Vertragsnehmer zumindest formal abzumildern muss dem Soldaten bzw. Staatsbürger die Berufung aktenkundig übergeben werden und an dieser Stelle kann er noch einen Rückzieher machen, in dem er die Unterschrift verweigert und somit seinen Antrag zurück zieht.
Der Begriff Verpflichtung bedeutet ja keine Zwangsausübung von einer Seite, sondern das erst mit der Ernennung (man kann auch Verpflichtung dazu sagen) der Soldat verpflichtet ist sich an die Rechte und Pflichten des Soldaten zu halten, wenn er zuvor nur Staatsbürger und nicht Soldat war.
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: KlausP am 06. März 2011, 15:59:07
Tut mir leid, aber das ist doch absoluter Nonsens.

Der Bewerber verpflichtet sich, für eine bestimmte Zeit und in einer bestimmten Laufbahn Dienst zu leisten. Auf grund dieser freiwilligen Verpflichtung beruft der Dienstherr ihn in ein bestimmtes Dienstverhältnis. Wie dieses Dienstverhältnis aussieht, ergibt sich aus den gesetzlichen (Soldatengesetz, Wehrpflichtgesetz) und militärischen Bestimmungen (Dienstvorschriften, Erlasse, Weisungen, Befehle).

ZitatVon daher verpflichtet sich der Soldat rechtsverbindlich, was bedeutet er kann nach der Verpflichtung theoretisch nicht mehr einfach zurück.

Das ist genauso falsch. Er kann jederzeit wieder davon zurücktreten, bis zu dem Zeitpunkt, in dem er die Berufungsurkunde entgegengenommen hat ("mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt" - danke an meinen Fachlehrer beim KpFw-Lehrgang  ;)). Das ist praktisch sogar in meiner Kompanie schon passiert, als der Rekrut unmittelbar vor der Berufung in das Dienstverhältnis, im Dienstzimmer des Bataillonskommandeurs, geäußert hat, er wolle kein SaZ mehr werden.
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: miguhamburg1 am 06. März 2011, 16:05:09
@Schamane, es ist an vielfältigen Fundstellen, auch hier im Forum, nachzulesen, dass ein Soldat und die Bundeswehr KEIN arbeitsvertragliches Verhältnis eingehen.

Es ist ein EINSEITIGES Verpflichtungsverhältnis, dass ein Bewerber vollkommen frei von Zwang seitens der Bundeswehr eingehen muss. Die Bw KANN diese Verpflichtung annehmen und KANN den Bewerber infolgedessen als SaZ BERUFEN. Hierdurch wird dann ein Dienstverhältnis begründet, indem für beide Seiten vielfältige Rechte und Pflichten bestehen.

Insofern ist es barer Unsinn - und nicht nur ein falscher Begriff - dass die Bw jemanden zum SaZ verpflichtet. Und genauso Unsinn ist es, dass sich ein Bewerber von der Bw verpflichten lassen könne!
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: StOPfr am 06. März 2011, 17:02:55
Zitat von: Schamane am 06. März 2011, 15:42:58
Der Begriff Verpflichtung bedeutet ja keine Zwangsausübung von einer Seite, sondern das erst mit der Ernennung (man kann auch Verpflichtung dazu sagen)...
Zu einer Ernennung bzw. zur "Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit..." wird man kaum Verpflichtung sagen können. Der Dienstherr sichert die Einhaltung der beamtenrechtlichen Gesetze und Bestimmungen zu, er übernimmt Fürsorgepflichten usw. Diese Art von "Pflichten" führt möglichweise zur Begriffsverwirrung. 
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: schlammtreiber am 09. März 2011, 11:12:28
Ich hatte das Thema auch schon mal angesprochen, wenn auch von einer anderen Seite her (nicht die juristische):

Es geht um die Wahrnehmung des Bewerbers. Er bewirbt sich, und die Entscheidung ob er genommen wird oder nicht, liegt bei der Bw. Wie bei jedem Arbeitgeber. Der Bewerber sieht sich also in der abwartenden, passiven Rolle, während dem Entscheider Bw die aktive Rolle zufällt. Somit ist die Hoffnung, "verpflichtet zu werden" (genommen zu werden), bzw die Bereitschaft, "sich verpflichten zu lassen" (wenn die Bw denn will) durchaus als Auslöser der grammatikalisch passiven Form verständlich.

Das macht es nicht "richtig", aber ich muss ganz ehrlich sagen: es gibt wichtigere Dinge, als in jedem "Verpflichten" Thread erstmal gefühlte fünfzehn "Du verpflichtest Dich selbst Du Arsch"-Antworten zu tippen...
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: AriFuSchr am 09. März 2011, 11:21:45
ZitatDas macht es nicht "richtig", aber ich muss ganz ehrlich sagen: es gibt wichtigere Dinge, als in jedem "Verpflichten" Thread erstmal gefühlte fünfzehn "Du verpflichtest Dich selbst Du Arsch"-Antworten zu tippen...

und das ist der beste Satz zu diesem Thema I ever read  :D
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: miguhamburg1 am 09. März 2011, 12:08:27
...und selbst, wenn ich Ihnen gerne zustimme und Ihre Bemerkung einmal mehr unübetrefflich finde, möchte ich einen Aspekt hinzufügen:

"Wehe den Anfängen", heißt es an anderer Stelle: Denn wenn wir Ihren Gedanken weiterführen, dann würde dies einer Sache Vorschub leisten: Das man auch als Soldat nur abwarten und reagieren kann, also eine Art Opfer der äußeren Umstände wird. Und dann hätten wir genau das, was wir nun gar nicht brauchen: Nämlich Soldaten, die das eigene Denken einstellen und durch ihr Handeln kundtun "ich brauche mir keine Gedanken zu machen, für mich denkt mein Gruppen-Zugführer, Chef, Kommandeur...!"

Insofern finde ich es im Ton nicht immer angemessen, aber in der Intention durchaus berechtigt, Fragesteller auf diesen Umstand hinzuweisen.
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: schlammtreiber am 09. März 2011, 12:18:36
Zitat von: miguhamburg1 am 09. März 2011, 12:08:27
"Wehe den Anfängen", heißt es an anderer Stelle

Sehen Sie, das habe ich falsch gemacht: ich wehrte den Anfängen nicht, als es nur zwei bis fünf der genannten Antworten waren *g*

In der Sache kann ich Ihnen sonst weitgehend zustimmen (wie ja auch den meisten derer, die diese Hinweise posten), denn zum einen ist es eben eigentlich falsch und damit der Hinweis berechtigt, zum anderen will man keine Soldaten, die sich dann auch die Grundausbildung und die Laufbahnlehrgänge ,,bestehen lassen" ;)  aber ich denke letzterer Punkt ist eher akademischer Natur... meist trifft man ja schon in den ersten drei Monaten auf die harte Realität der Truppe und wirft falsche Vorstellungen über Bord...
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: AriFuSchr am 09. März 2011, 13:53:12
... ich finde Schlammi's Formulierung ... Du Ar.... impliziert alleine schon wie er es gemeint hat.

Häufig sehen diese Threads nämlich so aus, dass ein begeisterter "Neuerpflichteter" schreibt, dass er sich ab dem..... verpflichten ließ und dann kommt noch eine Fragestellung.

Die Antworten im Forum sehen dann meist so aus, daß er sich gefälligst selbst verpflichtet hat und dies bereits in einem Tonfall, daß der TE einen Vorgeschmack auf seine bevorstehende Zeit als Rekrut bekommt. Mit der eigentlichen Fragestellung setzt sich keiner der antwortenden Poster mehr auseinander, nicht einmal ansatzweise.

Ein kurzer sachlicher Hinweis, selbstverständlich, aber doch bitte keine seitenlangen Arien über das Verpflichtungsgeschäft ( ;))

Damit wäre den Anfängen gewehrt und der von Migu stets hochgehaltene Erziehungsauftrag erfüllt.
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: miguhamburg1 am 09. März 2011, 14:13:48
....danke für die Blumen, das haben Sie beide schön formuliert....
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: schlammtreiber am 09. März 2011, 14:51:29
Neineinein, HALT! Das läuft hier auf eine vernünftige Einigung hinaus, so mit gegenseitigem Anerkennen richtiger Aspekte und so... also nee, SO NICHT!!   >:(


Ich war nicht vier Jahre lang bei den Jawoll-Ja-Ausführung-Gung-Ho-Kopf-durch-die-Wand-Stoppelhopsern um jetzt hier die Pussy-Vernunft-Räucherstäbchen-Einsichtnummer abzuziehen!!!!111einseinself

Also nochmal: Man wird NUR verpflichtet, geshanghait um genau zu sein, Pressgang ahoi, und Ihr seid alle doof ... Ihr kumuliert und panaschiert doch damit Ihr Gysi und Westerwelle jeweils drei Stimmen geben könnt!!!! Pah!!!!  8)


So, und jetzt los  ;D ;D
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: Schamane am 09. März 2011, 15:00:15
Ich stimme zu hinweisen gerne aber nicht in dem Ton, das der Fragende sich als erstes fragt, was ist denn das. Ansonsten setzen wir uns jetzt gemeinsam zu einem nichtalkoholischen Drink im Rahmen eines Antiaggressionsseminars und versuchen unsere inneres Gleichgewicht herzustellen  :D
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: AriFuSchr am 09. März 2011, 15:07:40
OOmmmmmmm
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: Me am 09. März 2011, 15:24:01
Zitat von: schlammtreiber am 09. März 2011, 14:51:29Pussy-Vernunft-Räucherstäbchen-Einsichtnummer

Hör ich da ein leises "Mama!" :D ?
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: AriFuSchr am 09. März 2011, 15:56:23
Pah,

erst im Forum rum siezen, dann Kehrt Marsch und einen auf dicke Hose machen  ::)

und dann noch so tun, als hätte man unter Männern bei den Stoppelhopsern gedient. Nochmals Pah,  ;)
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: KlausP am 09. März 2011, 15:59:07
Zitat von: AriFuSchr am 09. März 2011, 15:56:23
Pah,

erst im Forum rum siezen, dann Kehrt Marsch und einen auf dicke Hose machen  ::)

und dann noch so tun, als hätte man unter Männern bei den Stoppelhopsern gedient. Nochmals Pah,  ;)


In solchen Fällen pflege ich meine Soldaten zu fragen: "Willste 'n Taschentuch? ........................... Oder willste auf'n Arm?"  ::)
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: schlammtreiber am 09. März 2011, 16:09:56
So gefällt mir das schon viel besser  :D
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: AriFuSchr am 09. März 2011, 16:12:53

ZitatIn solchen Fällen pflege ich meine Soldaten zu fragen: "Willste 'n Taschentuch? ........................... Oder willste auf'n Arm?" 


und, was machste wenn sie ja sagen ??

;D

Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: Andi am 09. März 2011, 16:21:02
Wenn sich hier nicht gleich mal alle zusammenreißen lassen und ihren Ton ändern lassen werde ich hier ratz fatz dicht machen lassen! >:(
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: schlammtreiber am 09. März 2011, 16:30:04
*bääääh* Lass doch heulen!   ;D
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: KlausP am 09. März 2011, 16:34:40
Zitat von: AriFuSchr am 09. März 2011, 16:12:53

ZitatIn solchen Fällen pflege ich meine Soldaten zu fragen: "Willste 'n Taschentuch? ........................... Oder willste auf'n Arm?" 


und, was machste wenn sie ja sagen ??

;D



'n Taschentuch geben, was dachtest du?  :D
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: Andi am 09. März 2011, 16:36:57
Also Frau TE würde ich auch auf den Arm nehmen... ;)
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: KlausP am 09. März 2011, 16:44:47
Ach, @schamane ist 'ne Frau? Ist mir ja vollkommen entgangen  :o :D
Titel: Re:Terminus "verpflichten lassen" teils falsch teils richtig.
Beitrag von: schlammtreiber am 09. März 2011, 17:10:10
Nein.
Andi meint Frau Tennelohe-Ebershuf, die stark behaarte, stämmige und seeeeehr emanzipierte Schriftführerin seines örtlichen Karnickelzuchtvereins.