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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Hardcoreblabla am 06. März 2011, 16:26:41

Titel: Urlaubsanspruch als SaZ (Ab wann genau?)
Beitrag von: Hardcoreblabla am 06. März 2011, 16:26:41
Hey Leute ...
bin ab den 04.04.11 in Heide stationiert zur AGA. Werde als Feldwebel im Fachdienst ausgebildet im Allgemeinen. Mir ist bekannt, dass ich während der AGA kein Urlaub nehmen kann. Somit wäre meine Frage ab wann ich denn Urlaub nehmen kann ? Würde gerne nen Sommerurlaub machen wo ich mir maximal 4 Tage frei nehmen würde. Einfach den Spieß ansprechen oder wen anderes ? Gibt es vll eine Regel die besagt das man in den 6 Monaten Grundwehrdienst keinen Urlaub nehmen kann wegen ausbildungstechnischen Gründen ? Hab auch nichts in der Suche gefunden oder bei google.

Grüße

Martin
Titel: Re:Urlaubsanspruch als SaZ (Ab wann genau?)
Beitrag von: mailman am 06. März 2011, 16:35:12
Der Dienst geht natürlich immer vor. Als SaZ sollte man irgendwann auch eine Lehrgangsplanung bekommen.
Während eines Lehrgangs ist ein Urlaub normalerweise nicht vorgesehen.

Ansonsten gibt es in vielen Einheiten auch eine Urlaubsplanung, dann gibt es auch noch Sonderdienste usw.
Titel: Re:Urlaubsanspruch als SaZ (Ab wann genau?)
Beitrag von: Andi am 06. März 2011, 16:35:26
Zitat von: Hardcoreblabla am 06. März 2011, 16:26:41
Hey Leute ...
bin ab den 04.04.11 in Heide stationiert zur AGA. Werde als Feldwebel im Fachdienst ausgebildet im Allgemeinen. Mir ist bekannt, dass ich während der AGA kein Urlaub nehmen kann. Somit wäre meine Frage ab wann ich denn Urlaub nehmen kann ?

Erst sobald du nach der AGA in deiner Stammeinheit bist macht es Sinn einen Urlaubsantrag zu stellen. Letztenendes wirst du aber deine Urlaubsplanung an die Ausbildungsplanung anpassen müssen und dieswegen wird es mindestens im ersten Dinestjahr ziemlich unfexibel sein.

Zitat von: Hardcoreblabla am 06. März 2011, 16:26:41
Gibt es vll eine Regel die besagt das man in den 6 Monaten Grundwehrdienst keinen Urlaub nehmen kann wegen ausbildungstechnischen Gründen ?

Wenn du als Anwärter der Feldwebel im Fachdienst deinen Dienst antrittst haben irgendwelche etwaigen Regelungen für den Grundwehrdienst (die es so noch dazu nicht gibt) welche Relevanz? Richtig, keine.

Gruß Andi
Titel: Re:Urlaubsanspruch als SaZ (Ab wann genau?)
Beitrag von: StOPfr am 06. März 2011, 17:06:49
...zumal es einen Grundwehrdienst von sechs Monaten zurzeit gar nicht gibt.
Titel: Re:Urlaubsanspruch als SaZ (Ab wann genau?)
Beitrag von: Hardcoreblabla am 06. März 2011, 17:21:23
Hey Danke erstmal für die infos ...

okay wie ich entnommen habe, sollte ich mich lieber erstmal in meiner Stammeinheit schlau machen und fragen, obs denn möglich wäre.
Andere frage die mir grad so eingefallen ist: Wie sieht denn die Urlaubsplanung aus am anfang des Jahres ? In jedem zivilen Betrieb wird man gefragt wann man Urlaub haette, ist es denn bei der BW auch so im vergleich ? Oder ist da die Vorrausplanung anders ? Die ganzen fragen sind jetzt darauf bezogen wenn ich zb schon fertig bin mit allen Lehrgängen (bei mir Fw)!
Titel: Re:Urlaubsanspruch als SaZ (Ab wann genau?)
Beitrag von: Steve87 am 06. März 2011, 17:29:43
Also wenn du jetzt einsteigst und SaZ12 bist dauert das ja sowieso noch bis du Portepee bist. Jetz is die frage ob du mit höherem Dienstgrad einsteigst, also Uffz oder StUffz. Sollte das der fall sein wirst du erstmal 2-3 Jahre nur auf Lehrgängen unterwegs sein. Wenn du pech hast hörst du Freitags mit dem einen Lehrgang auf und musst Montags wieder beim nächsten sein. Da hast du nur den Urlaub der auf dem Lehrgang vorgesehen ist. Das ist in der Regel über Weihnachten und über Ostern. Solltest du als Mannschafter anfangen wirst du unter Umständen nach der AGA vorerst mal in deine Stammeinheit gehen und dann erst zu den Regelberförderungszeiten auf die Lehrgänge kommen. So kannst du dann auch in deiner Stammeinheit Urlaub nehmen. Aber ohne zu wissen wie du einsteigst kann dir sowieso keiner helfen.
Titel: Re:Urlaubsanspruch als SaZ (Ab wann genau?)
Beitrag von: KlausP am 06. März 2011, 17:34:26
In jeder Kompanie sollte es einen Urlaubsplan geben, in dem der KpChef alle festen Sperrzeiten vermerkt hat (z.B. ÜbPlAufenthalte, zentrale Aus-und Weiterbildungen usw.), evtl. der Kompanie-Urlaubszeitraum und Ähnliches. An diesem Gerüst kann man sich mit seiner Urlaubsplanung "langhangeln". Aber Achtung! Der Wunsch-Termin im Urlaubsplan ist kein Garant dafür, dass man nun auch in diesem Zeitraum Urlaub nehmen muss oder nehmen kann. Man sollte z.B. Urlaub erst dann buchen, wenn man einen genehmigten Urlaubsantrag in der Hand hat. Dann ist nämlich der KpChef ebenfalls daran gebunden und das nachträgliche Versagen des Urlaubs wird für ihn ziemlich schwierig (Storno-Kosten o.ä. kann auf den Dienstherrn zukommen).

Quelle dazu: ZDv 14/5, F 501 (?) "Soldatenurlaubsverordnung" und F 511 "Ausführungsbestimmungen zur SUV"
Titel: Re:Urlaubsanspruch als SaZ (Ab wann genau?)
Beitrag von: Hardcoreblabla am 06. März 2011, 17:39:23
Also ich steige ganz normal als Flieger ein bei der Luftwaffe in Heide. Von da aus gehts nach Visselhövede wo auch meine Stammeinheit sein wird. Dann wird meine Ausbildung zum IT-Systemelektroniker erfolgen entweder in Visselhövede oder wenn ich Glück habe in Wunstorf. Mit der Zeit werde ich dann die Lehrgänge kriegen zum Uffz und Fw. Wann genau kann mir keiner sagen.

Mehr wurde mir nicht gesagt. Immer noch schwierig wa ? Das beste wäre glaub ich einfach zu warten und zu hoffen
Titel: Re:Urlaubsanspruch als SaZ (Ab wann genau?)
Beitrag von: Steve87 am 06. März 2011, 17:40:30
Bei der Freizeitwaffe hat man doch sowieso immer Urlaub oder nich?;)
Titel: Re:Urlaubsanspruch als SaZ (Ab wann genau?)
Beitrag von: KlausP am 06. März 2011, 17:45:39
ZitatMit der Zeit werde ich dann die Lehrgänge kriegen zum Uffz und Fw. Wann genau kann mir keiner sagen.

Das sollte zum Ende Ihrer AGA passieren. Dann wird die SDBw Ihnen die Planungsinformationen für Ihre weitere Verwendung und für Ihre Lehrgangsplanung auf dem Dienstweg zukommen lassen. Daraus können Sie zumindest schon die groben Zeiträume für Ihre weiterführenden Lehrgänge entnehmen, wenn auch noch kaum auf den Tag genaue Zeiträume angegeben sein werden (mit Ausnahme für das Jahr 2011 evtl.)