Hallo liebe Community,
Ich befinde mich seid dem 01.03 bei der Bundeswehr in Ulm. Nun nach der ersten Woche war mein eindruck schlecht. Zu mir passt das nicht obwohl ich mich freiwillig gemeldet habe. Nun will ich dort raus ich habe beim arzt schon gesagt dass ich knie probleme habe doch nicht ausgemustert worden. Nun bin ich nicht eingestellt worden ... ich habe diese Woche einen Termin beim Psychologen in meiner Kaserne. Ihm sollte ich erklären warum ich raus will. Was soll ich Ihm sagen wer hat damit erfahrung. Und fliegt man eigendlich raus wenn man nicht eingestellt ist?? Oder kann man auch einbehalten werden die 6 Monate obwohl man nicht eingestellt ist. Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich will da einfach raus.
Nein, du kannst nicht 6 Monate bleiben, wenn du nicht eingestellt bist.
Aber um zu prüfen, ob du eingestellt werden kannst oder dein Tauglichkeitsgrad bei Einstellung geändert wird (Stichwort: Schnellverfahren in den erstne 4 Wochen)
Dem Psychologen sollst du genau das sagen, was dich bewegt- was sonst.
ZitatNun bin ich nicht eingestellt worden ...
Das verstehe ich nicht. Hat der Truppenarzt Ihnen noch kein "90/5" ausgestellt und wartet auf einen Facharzt-Befund?
Zu allen anderen Fragen wenden Sie sich der Einfachheit halber vertrauensvoll an Ihren Spieß.
Wie Ulli schon schrieb in den ersten 4 Wochen ist es relativ schnell möglich jemanden zu entlassen, solange noch kein BA-90/5 erstellt wurde. Ich weiss jetzt aber nicht genau, wie das mit den Fehlerziffern aussieht. Denn im Normalfall müssen diese durch den Facharzt vergeben werden, aber ich entsinne mich das dies im ersten Dienstmonat nicht unbedingt notwendig ist. Aber da wird sich die Ärztin besser auskennen.
Ansonsten kann der Rekrut vor Abschluss des BA-90/5 eigentlich zu keinen Tätigkeiten außer Unterricht herangezogen werden, da er ja noch nicht eingestellt ist.
Der Facharzt vergibt keine GZ, nur der Truppenarzt.
Aber gerade bei den geschilderten Problemen, wird man in der Regel die Stellungnahme vom FA und dessen Empfehlung zur GZ abwarten. Schlíeßlich braucht man eine fundierte Grundlage.
Und ja, wenn bei einem Rekruten im Rahmen der Einstellungsuntersuchung Zweifel an der gesundheitlichen Eignung auftauchen, wird dieser zunächst medizinisch nicht eingestellt (Soldat ist er anstonsten trotzdem). In der Regel schickt man ihn zum entsprechenden Facharzt - wenn sich die Nichteignung bestätigt, gibt es die Möglichkeit des Schnellverfahrens innerhalb der ersten 4 Wochen. Bestätigen es sich nicht, wird er/sie eingestellt.
Stimmt der FA stellt die Empfehlung aus und der Truppenarzt vergibt die Fehlerziffer, wobei wie sieht es eigentlich aus wenn man eine Fehlerziffer geändert haben will, dann ist glaube ich ein Facharzt des entsprechenden Fachbereichs erforderlich oder kann das auch jeder Truppenarzt?
Prinzipiell könnte es der TrA- ABER er braucht ne Grundlage- also wird er den Soldaten in der Regel zum entsprechenden Facharzt schicken.
Danke.
Also so wie ich das jetzt gelesen habe. Ich habe jetzt diese Woche einen Termin beim Psychologen, kann ich also diese Woche schon nachhause wenn ich den Psychologe alle schildern tuh was ich habe?
Mich wundert etwas die Überschrift.
Du bist eine Frau oder? Wie kannst du dann GWD machen?
Zitat von: Billygirl am 07. März 2011, 08:24:10
Also so wie ich das jetzt gelesen habe. Ich habe jetzt diese Woche einen Termin beim Psychologen, kann ich also diese Woche schon nachhause wenn ich den Psychologe alle schildern tuh was ich habe?
Woher sollen wir das wissen? Kein Dienst heute?
Ne ich bin ein MAnn ist halt mein NAme i Internet :)
Ne ich muss erst heute Abend zum Bund bin seid samstag daheim bis heute Abend.
So nun etwas deutlischer, wird man beim Bund gelassen wenn man nicht eingestellt ist weil alle in meinem Zug wo nicht eingestellt sind haben diese Woche einen Psychologe Termin. Ich habe halt auf den Zettel den ich bekommen habe vom Bund was man alles hat sämtliche Sachen draufgeschrieben wie zb Astma Neurotermitis, Miniskus Probleme. Ich brauche eine Brille trage aber seid 7 Jahre keine mehr.
mfg
BillyGirL
ZitatSo nun etwas deutlischer,
::)
Was war daran deutlicher? Sind
sind eingestellt, da Sie Ihren Dienst ja angetreten haben. Lediglich Ihre
Einstellungsuntersuchung ist derzeit
nicht abgeschlossen. Das kann erst passieren, wenn alle Ihre Facharztbefunde bei Ihrem Truppenarzt vorliegen. Jetzt verstanden?
Ihre personalseitige Einstellung ist mit Ihrem Dienstantritt erfolgt, das Ergebnis der Einstellungsuntersuchung kann jedoch dazu führen, dass Sie personalseitig wieder entlassen werden.
Ahh oke KlaisP danke für die schnelle Antwort nun bin ich schlauer.
Zu HeikoG.
Es gibt auch Frauen die in unserem Zug sind wir sind 2 züge zusammen ungefähr 180 Männer und Frauen. Es gibt 8 Frauen insgesamt in beiden Zügen.
Ist mir schon klar, dass es auch Frauen gibt. Nur machen diese keinen GWD sondern ihre AGA für ihre Laufbahn als SaZ.
Streng genommen macht überhaupt keiner mehr GWD. ::)
OT:
Wieso hat eigentlich die AGA am 01.03. begonnen ???
Das ist doch kein normaler Quartalsanfang.
Nochmal zum Mitmeißeln: Es gibt TSK/OrgBereiche, die haben nur 2 Monate AGA und die berufen dann auch jeden zweiten Monat ein.
KlausP als Spieß müßten sie es ja am besten Wissen, eine Person ohne BA-90/5 habe ich als ZgFhr immer vertrauensvoll an den Spieß weitergeleitet :D. Da wenn der arme Mensch sich verletzt hat man Problem. Ich für meinen Teil war dann immer froh, wenn in der ärztlichen Empfehlung stand KzH bis FA und dem gab der Chef dann auch statt und nach dem Facharzt kam dann KzH bis LSO und dann war es das meist gewesen.
Klar, kommt aber immer drauf an, welche Ausbildung denn anliegt und welche Einschränkungen der Soldat haben könnte. Wenn das 90/5 nicht "durch" ist, hat der Patient ja einen Krankenmeldeschein - jedenfalls war's bei uns immer so. Übrigens ist der Disziplinarvorgesetzte gehalten, sich nach der Empfehlung "kzH" zu richten. Viel Spielraum hat er da nicht.
Naja der Chef kann schon aus KzH Krank auf Stube machen, aber dies geschieht meist als einvernehmliche Lösung mit dem Soldaten, SanBereich und Kompanie, weil dann der Spieß mehr Arbeit hat.
Da der KpChef seine Soldaten und deren Familienverhältnisse besser kennen sollte als der TrpArzt (vorallem wenn der alle 2 - 3 Monate wechselt) und da war es der Fall, dass der Feldwebel zuhause seine Frau mit ihrem 1,5 Monate altem Kind hatte und er sich einen Infekt eingefangen hatte und man da einfach aus Führsorgegründen gesagt hat, na dass lassen wir mal. War dann allerdings nur noch eine Formfrage ein Anruf beim Leiter StoSanZentum und dann den Feldwebel mit Krankenmeldeschein retour, ein isoliertes Einzelzimmer zur Verfügung gestellt und es passte.
Das es gegen den Willen des Soldaten vorgenommen wird ist eher unwahrscheinlich, aber dann der Fall wen dem Disziplinarvorgesetzten Sachverhalte vorliegen, welche Zweifel an der Gesundung im häuslichen Umfeld nahelegen. Allerdings kann er dann höchstens aus KzH Krank auf Stube machen bzw. theoretisch nach Rücksprache kann der TrpArzt den Patienten stationär aufnehmen, vorausgesetzt man hat noch eine Bettenstation.
ZitatAllerdings kann er dann höchstens aus KzH Krank auf Stube machen
Nein, kann er nicht kraft eigener Arroganz. Wenn der Disziplinarvorgetzte der Empfehlung des Truppenarztes nicht folgen will (aus welchen Gründen auch immer), nimmt er Verbindung mit dem Truppenarzt auf. Könen sich beide nicht einigen, entscheidet der Fachvorgesetzte des Truppenarztes
abschließend. Stand so sogar mal in der Vorgängerversion der jetzigen ZDv 10/5 und ist jetzt in eine SanDv übernommen worden. Krank auf Stube ist im übrigen nur dann zulässig, wenn die stationären Kapazitäten des SanBereichs nicht ausreichen oder schlicht nicht vorhanden sind.
Ja so wie ich das gelesen habe kann ich jetzt nurnoch hoffen dass mich der Psychologo ausmustert, ich habe täglich kreislauf Probleme kann seid Tagen nicht mehr aufs WC und habe tagelang schon Kopfschmerzen, jetzt muss ich zb heute Abend wieder zum Bund fahre um 18:30 Uhr los.. wenn ich so darüber nachdenke wirds mir schonwieder total schlecht. Und wie ist es denn mit KDV hat man da eine große Chance raus zu kommen, ich denke ja mal um so mehr GWDLER da sind desto höher die Chance dass man man ausgemustert wird oder nicht?
mfg
BillyGirL
Zitat von: Billygirl am 07. März 2011, 16:31:24
ich denke ja mal um so mehr GWDLER da sind desto höher die Chance dass man man ausgemustert wird oder nicht?
Das hat damit gar nichts zu tun, man wird dann Ausgemustert, wenn ein Ausmusterungsgrund vorliegt.
Zitat von: Billygirl am 07. März 2011, 16:31:24
Und wie ist es denn mit KDV hat man da eine große Chance raus zu kommen
KDV ist für Leute die den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigern und nicht für Leute die aus anderen Gründen so schnell wie möglich wieder zu Mutti nach Hause wollen.
Außerdem bewahrt einem KDV nicht vor dem Pflichtdienst, sondern man muss für den Rest der Zeit auch noch Zivildienst Leisten.
Und ein KDV-Antrag kann Monate dauern bis der Bearbeitet und man aus der Bundeswehr entlassen wird.
Immer noch nicht verstanden? Oder haben Sie Probleme mit dem verstehenden Lesen?
ZitatJa so wie ich das gelesen habe kann ich jetzt nurnoch hoffen dass mich der Psychologo ausmustert,
Der Psychologe kann Sie gar nicht "ausmustern", er kann auch nicht eine Tauglichkeitsgradänderung herbeiführen. Das kann nur der Truppenarzt einleiten und ein LSO verfügen. Und das wird sich ein paar Tage hinziehen. Dazu kann Ihnen aber dann Ihr Kompaniefeldwebel näheres sagen.
omg besser er wird schnell wieder nach hause geschickt... es sollte ein spezialverfahren für solche fälle eingeführt werden
Noch jemand der äußerst geschickt im Ausweichen ist. ;)
Also es ist alles gesagt, der Truppenarzt hat festgestellt das der begründete Verdacht einer Erkrankung mit Wehrdiensthinderung vorliegt. Zur Bestätigung dieses Verdachtes hat er ihnen jetzt eine Überweisung zum Psychologen ausgestellt, wo sie ja nach ihren Angaben diese Woche einen Termin haben. Dieser wird für den Truppenarzt ein fachliches Gutachten zu ihrem Grundleiden verfassen und dies nach ICD-10 GM Kapitel V F00-F99 (( International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) GM = German Modifikation) verschlüsseln.
Hieraus erstellt der Truppenarzt eine Fehlerziffer und leitet diesen Akt wenn sie eine Änderung in nicht wehrverwendungsfähig bedeutet an den LSO weiter. Bis zum Zeitpunkt der Entscheidung des LSO obliegt es dem Truppenarzt etwaige Diensteinschränkungen auf dem Krankenmeldeschein festzulegen. Wenn der Entscheid seitens des LSO erfolgt ist müssen sie entweder ihren Dienst verrichten oder sind ausgemustert.
Ich hege berechtigte Zweifel, dass er das versteht. ::) :D
Nein, auch wenn der Psychiater (und zu dem wirst du gehen, nicht zu einem Psychologen) in seinem Befund schreibt, dass er eine GZ V/VI 13 vorschlägt, heisst das nicht, dass du direkt gehen kannst.
Dein Truppenarzt wird sich den Befund anschauen und dann ggf. die gesundheitliche Nichteignung beantragen. In deinem Fall wird man versuchen, das mit dem Schnellverfahren zu machen. Das geht nur innerhalb der ersten 4 Wochen- aber wenn du so schnell nen FU VI-Termin hast, sollte das passen.
Zum Thema "eingestellt oder nicht" gibt es zwei verschiedene Aspekte:
Von der dienstlichen Seite bist du ganz normal Soldat- also eingestellt.
ABER: Von medizinischer Seite bist du noch nicht eingestellt, weil man nicht weiss, ob du überhaupt aus medizinischer Sicht Soldat bleiben kannst.
Das ist quasi so ein Schwebezustand am Anfang, da Untersuchungen nun mal dauern. Der Dienstherr kann auch erstmal nicht so wirklich viel mit dir anfangen- er wird das Risiko, dass du weitere Gesundheitsschäden erleidest nicht eingehen- deswegen wirst du entweder bis zur Entscheidung krank geschrieben oder du machst nur Dinge, wo dir nix passieren kann (z.B. Unterrichten zu lauschen).
Aber du bekommst erstmal ganz normal deinen Wehrsold bzw deine Bezüge und hast alle Rechten und Pflichten als Soldat.
Fehlerziffer heisst jetzt übrigens Gesundheitsziffer. Üblicherweise schlägt der Facharzt bei solchen Fragestellungen eine vor. Die Entscheidung, was er draus macht, liegt aber beim Truppenarzt.
Ich denke aber, dass es in diesem Fall zur Ausmusterung im Schnellverfahren kommt.
@Hansemann: Genau das gibt es ja. Entlassung innerhalb der ersten 4 Wochen.
@Dustin: Ja, in Dornstatt hat eine AGA zum 1.3. begonnen.
@TE: Was für ne "Sorte" Soldat bist du denn. GWDL gibt es doch gar keine mehr- also müsstest du dich doch freiwillig gemeldet haben. Freiwillig 6 Monate, FWDL über 6 Monate oder SaZ?
Ich habe mich wegen des Psychologen auch gewundert, aber ich dachte es gibt nicht was es nicht gibt. Deshalb hatte ich den Psychologen stehen gelassen, aber dann hat sich in der Hinsicht noch nichts geändert. Das einzig gute ist im Sommer sollte sich die FU-VI mit so etwas nicht mehr so sehr rumärgern müssen, zumindest in keinem Fall bei GWDL'ern, weil es die dann nicht mehr gibt.
Persönlich müßte ich lügen, aber vor einigen Jahren haben wir Rekruten im ersten Dienstmonat zivil zum Psychiater geschickt, wenn an der FU-VI keine Kapazität bestand. Gut der Psychiater war auch OFA oder OTA d.R. und hatte einen Vertrag mit der Bundeswehr über die Abrechnung der Soldaten um zu ermöglichen, dass der Soldat im ersten Monat ausgemustert werden können. Soweit mir bekannt schrieb der Psychiater auch gleich den Vorschlag für die Fehlerziffer und im Anschluss ging es dann verdammt schnell, so dass der Soldat spästens an seinem 30 Tag wieder entlassen war.
Üblicherweise werden Termine am Anfang des Quartals geblockt.
Wieso gibt´s keine GWDs mehr? Wir haben noch einige!
Werden die, die ab nächstem QUARTAL gezogen werden, FWDL genannt? Denn zumindest früher hieß FWDL doch freiwillig länger Wehrdienstleistender? Oder irre ich mich da seit Jahren! Würde mir nix ausmachen, einfach direkt sagen! ;D
Jaaha- GWDL haben wir noch, die sollten aber aus dem Rekrutenstadium inzwischen raus sein.
Ich mein, ich hätte die Abkürzung FWL/FDL oder so ähnlich schon mal gesehen. Also die Freiwilligen mit 6 Monaten im Gegensatz zu den FWDL mit über 6 Monaten.