Offensichtlich haben die Juristen am LG Köln Langeweile ...
Zitat:
"Das Kölner Landgericht verbietet mit einer einstweiligen Verfügung der Westlotto GmbH, Hartz-IV-Empfängern Spielscheine zu verkaufen. Eine schockierende und skurrile Entscheidung, findet das Unternehmen. Denn wie soll der Verkauf verhindert werden? Es herrscht Ratlosigkeit."Quelle
Oh man, ja.. Das ist wohl wirklich nen Thema für sich.. Hab dazu auch nen
guten Artikel auf Spiegel Online gelesen...
Zitat von: snake99 am 10. März 2011, 18:11:39
Denn wie soll der Verkauf verhindert werden?
Ich habe intensiv darüber nachgedacht, das Orakel vom Delphinarium befragt und die Heilige Jungfrau um Eingebung angefleht... und es gibt nur eine Lösung:
Brandzeichen. Auf der Stirn.