hey leute,
vor rund einem jahr wurde ich zur phase 2 nach fürstenfeldbruck auf wehrfliegerverwendungsfähigkeit eingeladen weil ich mich bei der luftwaffe für den fliegerischen dienst beworben hatte. als ich zur medizinischen untersuchung in den mrt kam wurde bei mir ein asymetrischer lumbosakraler übergangswirbel festgestellt, an sich eig nichts schlimmes aber dadurch würde wohl das bandscheibenvorfallrisiko erhöht werden, auch wenn ich nichts davon spüren und nie probleme mit dem rücken habe...aufjedenfall wurde ich durch diesen befund nach den Ziffern 46/6 und 46/1 der ZDV als komplett untauglich für die bundeswehr gemustert.
das ist so die momentane situation; seit einem jahr versuch ich das auch zu vergessen und mich anderen zielen zu widmen, studium etc....aber iwie kann man seinen lebenstraum halt doch nich so einfach aufgeben =/ und mein traum ist es eben immer noch in der bundeswehr zu dienen, bei welcher teilstreitkraft ist mir mittlelrweile nicht mehr wichtig, da das fliegen beim bund mit diesem befund sicher gestorben ist...
meine frage ist jetzt: ist es denn möglich trotz ausmusterung beim bund zu dienen, aber mit der voraussetzung das man auf seine berufsunfähigkeitsversicherung verzichtet falls es im ernstfall wirklich zu großen problemen (natürlich nur aufgrund des o.g. befundes) kommen sollte???
über antworten von euch würde ich mir wirklich sehr freuen!!!
Danke schon ma!
mit kameradschaftlichen grüßen
niggo
Zitatmeine frage ist jetzt: ist es denn möglich trotz ausmusterung beim bund zu dienen, aber mit der voraussetzung das man auf seine berufsunfähigkeitsversicherung verzichtet falls es im ernstfall wirklich zu großen problemen (natürlich nur aufgrund des o.g. befundes) kommen sollte???
1. Wenn Sie mt T 5 als (dauernd) nicht verwendungsfähig befunden worden sind, können zwar Sie theoretische eine erneute Musterung beantragen, allerdings sollte sich Ihr Gesundheitszustand dafür gebessert haben und Sie das auch mit entsprechenden Attesten belegen können. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht.
2. Auf irgendetwas verzichten können Sie in der Hinsicht gar nicht. Als Soldat haben Sie Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung, so lange Sie Soldat sind. Die Bundeswehr vermeidet aus guten Gründen, Bewerber mit den entsprechenden Erkrankungen, die zu T 4 oder T 5 führen, einzustellen weil das Risiko einer Wehrdienstbeschädigung und damit dauernder Zahlungen durch den Bund zu hoch wäre und ein Verzicht durch den Bewerber schlicht und einfach nicht borgesehen ist.