Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Fabian3108 am 12. März 2011, 19:25:20

Titel: *** muss man AGA wiederholen, wenn man als Wiedereinsteller zum Bund kommt ? ***
Beitrag von: Fabian3108 am 12. März 2011, 19:25:20

... muss man die AGA wiederholen, wenn man als "Wiedereinsteller" (SAZ) zum Bund kommt ?
... und wenn "Ja" wie schaut die dann aus ?
... in welchen Umfang ?

Titel: Re:*** muss man AGA wiederholen, wenn man als Wiedereinsteller zum Bund kommt ? ***
Beitrag von: Odin3112 am 12. März 2011, 19:27:55
Mir wurde es offen gelassen, sprich ich konnte mir aussuchen ob ich will oder nicht.
Habe mich dagegen entschieden ;)

Mkg Odin
Titel: Re:*** muss man AGA wiederholen, wenn man als Wiedereinsteller zum Bund kommt ? ***
Beitrag von: KlausP am 12. März 2011, 19:28:48
Kommt drauf an.

- wann war die eigene AGA
- welche TSK war man und in welche TSK kommt man

Das wird unterschiedlich gehandhabt.
Titel: Re:*** muss man AGA wiederholen, wenn man als Wiedereinsteller zum Bund kommt ? ***
Beitrag von: HG MOK am 13. März 2011, 10:24:10
Gegenfrage was ist so schlimm daran wenn man die AGA wiederholt???
Titel: Re:*** muss man AGA wiederholen, wenn man als Wiedereinsteller zum Bund kommt ? ***
Beitrag von: albi1085 am 13. März 2011, 10:39:44
Also ich war früher beim Heer, nach 3 Jahren DZE bin ich ab April bei der Luftwaffe.
Der Einplaner sagte dies von sich aus, dass ich diese nicht wiederholen muss.
Endscheiden konnte ich es nicht.
Aber ich hätte die AGA auch wiederholt um einfach wieder mehr Thematik drin zu haben.
Titel: Re:*** muss man AGA wiederholen, wenn man als Wiedereinsteller zum Bund kommt ? ***
Beitrag von: Rollo83 am 13. März 2011, 10:59:24
Ich war ca 4 Jahre Zivilist. Hab meine AGA nicht wiederholt und dies war auch absolut nicht nötig.
Vieles konnte ich noch und das was mir fehlte hab ich selber nachgearbeitet.
Als Feldwebel geht man dann ja recht zügig auf den FAL und der ist sowieso quasi eine AGA Delux.
Titel: Re:*** muss man AGA wiederholen, wenn man als Wiedereinsteller zum Bund kommt ? ***
Beitrag von: albi1085 am 13. März 2011, 15:01:44
Zitat von: Rollo83 am 13. März 2011, 10:59:24
Ich war ca 4 Jahre Zivilist. Hab meine AGA nicht wiederholt und dies war auch absolut nicht nötig.
Vieles konnte ich noch und das was mir fehlte hab ich selber nachgearbeitet.
Als Feldwebel geht man dann ja recht zügig auf den FAL und der ist sowieso quasi eine AGA Delux.

Ich habe da eine Frage an dich Rollo83! Die ganzen Basics fehlen ja wieder einen. Sehen da die Kameraden ein wenig drüber weg? Weil als Neckermann Stuffz Fa geht ja erst nach der Eignungsübung auf die AGA Deluxe. Aber die Eignungsübung ohne AGA muss ja auch überstanden werden.
Titel: Re:*** muss man AGA wiederholen, wenn man als Wiedereinsteller zum Bund kommt ? ***
Beitrag von: Kelle10 am 14. März 2011, 12:15:39
Nein Jedeglich nur an Wichtigen Schussübungen teilnehmen.
Titel: Re:*** muss man AGA wiederholen, wenn man als Wiedereinsteller zum Bund kommt ? ***
Beitrag von: KlausP am 14. März 2011, 12:21:09
Zitat von: albi1085 am 13. März 2011, 15:01:44
Zitat von: Rollo83 am 13. März 2011, 10:59:24
Ich war ca 4 Jahre Zivilist. Hab meine AGA nicht wiederholt und dies war auch absolut nicht nötig.
Vieles konnte ich noch und das was mir fehlte hab ich selber nachgearbeitet.
Als Feldwebel geht man dann ja recht zügig auf den FAL und der ist sowieso quasi eine AGA Delux.

Ich habe da eine Frage an dich Rollo83! Die ganzen Basics fehlen ja wieder einen. Sehen da die Kameraden ein wenig drüber weg? Weil als Neckermann Stuffz Fa geht ja erst nach der Eignungsübung auf die AGA Deluxe. Aber die Eignungsübung ohne AGA muss ja auch überstanden werden.

Die Eignungsübung dient dazu festzustellen, ob der Soldat für den Dienstposten, für den er eingestellt wird, geeignet ist. Deshalb sehe ich persönlich das sogar als Vorteil an, wenn von den 4 Monaten WÜb nicht bereits 3 Monate in der AGA verbracht werden sondern die gesamte Zeit auf dem späteren Dienstposten. Das soll natürlich den eignungsübenden Wiedereinsteller nicht hindern, soviel wie möglich allgemeine Ausbildungsthemen aufzufrischen, sei es im Selbstudium oder in der praktischen Ausbildung z.B. auch in anderen Teileinheiten.