Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Buisdorfer2010 am 20. März 2011, 18:28:37

Titel: Wiedereinstellung mit 30
Beitrag von: Buisdorfer2010 am 20. März 2011, 18:28:37
Hallo zusammen,

ich war bereits 2001 bei der Bundeswehr und habe damals meinen GWD geleistet.
Nun möchte ich gerne wieder zurück, und habe am 28.03.2011 auch schon ein Termin im KWA in Bonn.
Meine Frage ist nun, habe ich überhaupt noch eine realistische Chance wieder in die Bundeswehr einzusteigen.

Telefonisch sagte der Berater mir schon das ich nur als Einsatzsanitäter eingesetzt werden kann, da mir leider eine Ausbildung fehlt!

Ich habe mich so oder so auf den Sanitätsdienst der Bundeswehr mit Auslandsverwendung spezialisiert!!!

Ich verfüge über sehr viel Erfahrung im Bereich des Rettungsdienst und der Feuerwehr, habe auch sehr viel an Qualifikationen aus diesem Bereichen.

Kann ich mir eine Chance erhoffen, oder sollte ich es gleich sein lassen?
Titel: Re:Wiedereinstellung mit 30
Beitrag von: ulli76 am 20. März 2011, 19:14:35
Und was machste nach den 4 Jahren?
Mach lieber ne Ausbildung.
Titel: Re:Wiedereinstellung mit 30
Beitrag von: Buisdorfer2010 am 20. März 2011, 19:18:51
Laut WDB wären es bei mir 8 bis 12 Jahre aufgrund der Auslandsverwendung
Titel: Re:Wiedereinstellung mit 30
Beitrag von: KlausP am 20. März 2011, 19:19:55
12 Jahre geht mit 30 schon mal gar nicht, das sollte der Wehrdienstberater eigentlich wissen.
Titel: Re:Wiedereinstellung mit 30
Beitrag von: Buisdorfer2010 am 20. März 2011, 19:22:24
Hat mich auch gewundert diese Aussage! Aber gehen wir nun halt von acht Jahren aus!
Würde eine Möglichkeit bestehen?
Und wen Ja müsste ich noch zum Zentrum für Nachwuchsgewinnung, und auch noch einmal die AGA durchlaufen?
Bin als OG abgegangen!!
Titel: Re:Wiedereinstellung mit 30
Beitrag von: ulli76 am 20. März 2011, 19:23:14
Wie kommt der denn auf das schmale Brett:
EinsSan ist die Laufbahn der Mannschaften und da ist die Regelverpflichtungszeit 4 Jahre.
Und mit Auslandseinsätzen hat das nicht wirklcih was zu tun
Titel: Re:Wiedereinstellung mit 30
Beitrag von: KlausP am 20. März 2011, 19:24:11
www.bundeswehr-karriere.de, da stehen die Einstellungsvoraussetzungen drin. Und ja, Sie müssen zum Zentrum zur Eignungsfeststellung. Ob Sie nochmal eine AGA machen müssen, wird unterschiedlich gehandhabt.
Titel: Re:Wiedereinstellung mit 30
Beitrag von: Buisdorfer2010 am 20. März 2011, 19:24:19
Wie gesagt definitive Aussage des WDB vor 4 Tage via Telefon 8 Jahre
Titel: Re:Wiedereinstellung mit 30
Beitrag von: wolverine am 20. März 2011, 19:39:53
Und der entscheidet das nicht!
Titel: Re:Wiedereinstellung mit 30
Beitrag von: Buisdorfer2010 am 20. März 2011, 19:42:34
Ist ja alles schön und gut, nur war das nicht meine Frage wer hier etwas entscheidet!!!
Titel: Re:Wiedereinstellung mit 30
Beitrag von: apollo98 am 20. März 2011, 19:45:28
Hast du eine abgeschlossene Berufsausbildung, die bei der Bw verwertet werden kann? Wenn nicht, bleibt dir in diesem Alter nur die Mannschaftslaufbahn, und diese ist in der Regel 4 Jahre.
Titel: Re:Wiedereinstellung mit 30
Beitrag von: KlausP am 20. März 2011, 19:46:16
Aber auf der von mir verlinkten Seite haben Sie schon nachgelesen?
Titel: Re:Wiedereinstellung mit 30
Beitrag von: ulli76 am 20. März 2011, 19:47:22
Du hast aber gefragt,ob du es gleich lassen sollst.
Keine Ahnung wie der WDB auf die 8 Jahre kommt. Die Möglichkeit besteht zwar- aber die Leute werden später ausgesucht.
Titel: Re:Wiedereinstellung mit 30
Beitrag von: Buisdorfer2010 am 20. März 2011, 19:49:12
Was heißt den später ausgesucht?
Titel: Re:Wiedereinstellung mit 30
Beitrag von: wolverine am 20. März 2011, 19:50:16
Ihre Frage war, ob Sie eine Chance auf Einstellung haben. Die Antwort: Irgendwo zwischen 0 und 100%. Woher sollen wir das wissen?! Haben Sie irgendein gesundheitliches Problem, einen Zinken in der Personalakte oder eine Eintragung im BZR? Lesen Sie hier ein bisschen nach und Sie sehen wie schnell Sie aus dem Rennen sind. Wenn nicht, sind Sie immer noch sehr alt und wenig qualifiziert. Aber Mannschaftslaufbahn ist grundsätzlich ´drin und da ist Regelverpflichtungszeit vier Jahre.
Später ausgesucht heißt, dass sich das erst innerhalb Ihrer Dienstzeit entscheidet, nicht jetzt bereits vorausgesagt werden kann und keinesfalls die Regel ist. Die Regel sind vier Jahre. Dann bekommen Sie noch sechs Monate Geld und eine Abfindung und stehen mit 34 wieder da, wo Sie jetzt sind.

Titel: Re:Wiedereinstellung mit 30
Beitrag von: Buisdorfer2010 am 20. März 2011, 19:54:21
Danke für die Qualifizierte Aussage von Wolverine, damit kann ich schon mal etwas Anfangen.
Werde hier das Ergebnis vom 28.03.11 mal Posten.

In diesem sinne schönes WE noch