Hallo
wie viel ist mein anfangsgehalt wen ich mich für 23 monate verpflichten lasse
1. bekommst du kein Gehalt, sondern Wehrsold.
2. lässt du dich nicht verpflichten, wenn überhaupt verpflichtest du dich.
3. sind 23 Monate kein verpflichten, sondern FWDL
Wie's jetzt allerdings mit dem Sold als Rekrut aussieht, weiss Ich leider nicht, da Ich mein FWDL-Sold erst ab Dienstgrad Obergefreiter bekommen habe...
Zitat von: perle am 24. März 2011, 22:05:06
wie viel ist mein anfangsgehalt wen ich mich für 23 monate verpflichten lasse
Wenn du dich verpflichten lässt, gibt es gar nichts ::). Wenn du ab 1. Juli 2011 Freiwilligen Wehrdienst leisten solltest schau bitte
hier. Da das Wehrrechtänderungsgesetz heute im Bundestag angenommen wurde, dürften die Beträge stimmen.
@Dennis1990
Auch für den FWD verpflichtet man sich.
Zitat von: StOPfr am 24. März 2011, 22:12:41
Zitat von: perle am 24. März 2011, 22:05:06
wie viel ist mein anfangsgehalt wen ich mich für 23 monate verpflichten lasse
Wenn du dich verpflichten lässt, gibt es gar nichts ::). Wenn du ab 1. Juli 2011 Freiwilligen Wehrdienst leisten solltest schau bitte hier. Da das Wehrrechtänderungsgesetz heute im Bundestag angenommen wurde, dürften die Beträge stimmen.
Aber kommt dann ab dem 1.7 mit dem normalen Wehrsold, noch zuschläge drauf? Oder ist das dann 100% das entgeld?
Zitat von: OneLove am 24. März 2011, 22:28:30
Aber kommt dann ab dem 1.7 mit dem normalen Wehrsold, noch zuschläge drauf? Oder ist das dann 100% das entgeld?
???
In der Übersicht stehen doch Sold, Zuschlag und der Gesamtbetrag für einen Monat untereinander.
>> Sold x 30 und Zuschlag x 30 = Wehrsold für einen Monat.
Die angesprochenen
möglichen Zuschläge und Zulagen sind dienstlich bedingt und lassen sich hier nicht beziffern.
Achsooo ok danke :)
Aber kommt auch drauf an ob man isst oder ?
z.B am We ist man ja bestimmt garnicht weil man zuhause ist und dann bekommt man Ja verpflegungsgeld oder? :D
Was für fragen, das ist doch kein Basar :o
Jetz hab ich aber mal noch eine frage, warum sagt ihr ab dem 1.7?
1. steht es doch jetz schon bei der Bundeswehr.de seite
2. in meinen Unterlagen (beginn 4.4) wurde gesagt siehe dort nach dies gilt für dich, also ist es doch ab dem April schon gütlig oder hab ich was verpasst?
auch wenn das heute wohl angenommen wurde wird das erst ab dem 01.07.2011 durchgesetzt jeder der seinen dienst früher antritt wird bis zum 01.07.2011 zu den alten konditionen eingestellt
übrigens steht bei weihnachts- und entlassungs geld das die beträge auch abhängig davon sind wie lange man sich verpflichtet ^^
Zitat von: fliegerass am 25. März 2011, 11:26:34
auch wenn das heute wohl angenommen wurde wird das erst ab dem 01.07.2011 durchgesetzt jeder der seinen dienst früher antritt wird bis zum 01.07.2011 zu den alten konditionen eingestellt
übrigens steht bei weihnachts- und entlassungs geld das die beträge auch abhängig davon sind wie lange man sich verpflichtet ^^
und wo steht das?
ist ja ok wenn du es mir sagst nur merkwürdig das mir im März geschickt wird siehe dort nach und du siehst deinen Sold (bei den Broschüren steht nirgends ein datum wann es "beginnt"), daher geht man doch normalerweise von aus das es ab jetz ist oder nicht?!
Ich lass mich überraschen, wenn es aber die alten Konditionen sind wäre es recht schlecht, da man ja so eine Info brauch um auch sein Leben planen zu können!
Jaaa aber es kann alles sein, ich weiß auch nur vom 1.7 :)
Aber auf der Bundeswehrseite steht:
Ihre finanziellen Vorteile
Für Freiwilligen Wehrdienst Leistende ist ein steuerfreier
Wehrsold und Wehrdienstzuschlag vorgesehen
von monatlich:
1. bis 3. Monat 777,30 Euro
4. bis 6. Monat 800,40 Euro
7. bis 12. Monat 1.003,50 Euro
13. bis 18. Monat 1.086,30 Euro
19. bis 23. Monat 1.146,30 Euro
aber da steht nirgendswo ab dem 1.7 deswegen find ich es komisch :D
Aber wär cool wenn es wirklich soviel gibt ab dem 4.4 :)
Zitat... Aber kommt auch drauf an ob man isst oder ? ...
Das mit dem Essen ist aber kein, Wunschkonzert. Alle Wehrsoldempfänger sind grundsätzlich zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung
verpflichtet . Das gilt also für alle GWDL (okay, galt ...), alle FWDL und alle Wehrübenden. Nur dann, wenn man mit Genehmigung nicht an der Gemeinschaftsverpflegung teilnimmt, erhält dieser Personenkreis das Verpflegungsgeld ausgezahlt. Das trifft zu, wenn man am Wochenende nicht in der Kaserne bleibt sowie im Urlaub oder auch, wenn man "Krank zu Hause" geschrieben wurde.
Hier gibt es weitere Informationen zum neuen Gesetz, unter anderem auch den Hinweis gegen Ende des Threads, dass Änderungen im Wehrsoldgesetz rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Alles was ihr schriftlich habt, ist verbindlich; alles was man euch nur erzählt hat, kann sich ändern...
als ich im kreiswehrersatzamt war hat mir mein berater dort alles haarklein erklärt und auch schriftlich mitgegeben und dort steht das drauf ich bin bis zum ersten siebten normaler gwdl und das geht dann in den fwd über 1-3. monat 282€ danach 800,40€ usw. so ists geplant und ich denke mal dagibts keine extra wurst die jetzt schon als fwdl gilt :P ^^
Ja, und wann war das? Das Wehrrechtsänderungsgesetz ist genau gestern durch den Bundestag verabschiedet worden und tritt zum 01.07.11 in Kraft, was ist daran so schwer zu verstehen, auch, dass die Fragen des Wehrsoldes rückwirkend zum 01.01.11 gelten sollen?
War vor ca 1 1/2 wochen da aber wenn das gesetzt auch rückwirkend bis zum 01.01 in kraft tritt freu ich mich natürlich dann danke für die Info
Sie lesen aber diesen Thread schon noch mit? Das hat doch @StOPfr weiter vorne schon verlinkt und geschrieben.
schon allerdings wurde die seite der bundeswehr wohl noch nciht aktualisiert dort steht noch nichts davon das der fwd schon für die rekruten gilt die zum 01.04.11 einberufen werden im gegenteil steht sogar dort das es noch gesetztes verhandlungen gibt und das alles nur vorläufige informationen sind also wird die seite wohl noch aktualisiert dann dürfte alles klar sein
Also den Link doch nicht gelesen. Da steht als letzter Artikel des Gesetzes:
Artikel 13
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Juli 2011 in Kraft.
(2) Der durch Artikel 1 Nummer 3 eingefügte § 62 des Wehrpflichtgesetzes tritt am 1. Juni 2011 in Kraft.
(3) Der durch Artikel 5 Nummer 9 eingefügte § 8i des Wehrsoldgesetzes sowie Artikel 10 treten am 1. Januar 2011 in Kraft.
Ahh danke jetzt grad hab ich den entsprechenden link auch gefunden.
Also wann tritt das jetzt in Kraft? ....
Der ab 1. Januar 2011 gültige Paragraph 8i im Wehrsoldgesetz betrifft
nur die Prämie! Alle anderen Änderungen zur Besoldung (Artikel 5 im neuen Gesetz) gelten erst ab 1. Juli 2011. Das genau habe ich gemeint als ich geschrieben habe:
ZitatAlles was ihr schriftlich habt, ist verbindlich; alles was man euch nur erzählt hat, kann sich ändern...
@OneLove
Das müsste jetzt auf Deutsch einigermaßen deutlich sein ;).
das heißt als beispiel wer sich jetzt verpflichtet hat oder noch wird bis zum 01.07 bekommt schon den erhöhten wehrsoll aber alle anderen konditionen wie zum beispiel das man sich bei mehr als 6monate nicht aussuchen kann an auslandseinsätzen teilzunehmen bleibt wie gehabt ?
Ich trete am 02.05. meinen Grundwehrdienst an. Nun ist ja in Paragraph 8i die sog. "Weiterverpflichtungsprämie" geregelt. Nach meinem Dafürhalten habe ich es so verstanden, dass Grundwehrdienstleistende, die den Wehrdienst freiwillig verlängern, eine Prämie (Paragraph 8i [Abs. 1]) von 100,00€ pro frewillig verlängertem Monat erhalten.
Als konkretes Beispiel: Ich verlängere meinen Grundwehrdienst um 3 Monate in den Freiwilligen Wehrdienst. Gibt es dann die Prämie in Höhe von 300,00€?
Habe ich den Paragraphen und dessen Aussage richtig verstanden oder handelt es sich um einen Denkfehler meinerseits?
Vielen Dank im Voraus.
Ab 1. Juli gelten die Sätze der Tabelle wie unter bundeswehr-karriere.de. Ausgenommen ist die Prämienregelung, die rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt.
Aussuchen kann man sich bei der Bw (fast) gar nichts ;). Mit der Verpflichtung geht die Zustimmung zur Teilnahme an Auslandseinsätzen einher. Das gab es beim GWD unabhängig von dessen Dauer nicht.
@MaDoLa90
Da dieser Artikel rückwirkend zum 1. Januar gilt, dürfte das wie von dir geschrieben zutreffen.
Jap :)
Aber ich versteh das nicht ganz :) wird dann jeden Monat 100Euro mehr gezahlt oder alles aufeinmal?
Und freiwilliger Dienst besteht doch ab dem 1.3 oder?
Dann bekommt jeder der ab dem 1.3.11 den Dienst angetreten hat für jeden Monat 100€ mehr?
Zitat von: fliegerass am 25. März 2011, 16:05:08
das heißt als beispiel wer sich jetzt verpflichtet hat oder noch wird bis zum 01.07 bekommt schon den erhöhten wehrsoll aber alle anderen konditionen wie zum beispiel das man sich bei mehr als 6monate nicht aussuchen kann an auslandseinsätzen teilzunehmen bleibt wie gehabt ?
Nach meinem Verständis ist deine Vermutung falsch. Abgesehen von dem erwähnten Paragraphen 8i, welcher rückwirkend zum 01.01.2011 gütlig sein soll, ist der Beginn der Gültigkeit des übrigen Gesetzestextes mit dem 01.07.2011 datiert, sodass auch die Wehrsolderhöhung gemäß den Bestimmungen erst zum
01.07 in Kraft treten wird. Genau bedeutet dies zum Beispiel mit Dienstantritt zum 01.04 bzw. 04.04 folgendes:
Für die Monate April, Mai und Juni gibt es den zur Zeit gültigen "geringeren" Wehrsold. Ab
Juli gibt es den erhöhten Wehrsold bzw. den Zuschlag.
Sollte meine Denkweise diesbezüglich falsch sein, bitte ich meine Antwort zu entschuldigen.
Ah now hab ich es verstanden das einzige was rückwirkend bezahlt wird ist der zusat vom freiwilligen Dienst :)
und der neue Wehrsold wird erst ab dem 1.7 bezahlt. Aaaaaaaaaaaaaaaaah (Y) :D
Zitat von: OneLove am 25. März 2011, 16:14:53
Jap :)
Aber ich versteh das nicht ganz :) wird dann jeden Monat 100Euro mehr gezahlt oder alles aufeinmal?
Und freiwilliger Dienst besteht doch ab dem 1.3 oder?
Dann bekommt jeder der ab dem 1.3.11 den Dienst angetreten hat für jeden Monat 100€ mehr?
Wenn ich dich richtig verstehe, dann vertust du dich gerade mit der Prämienzahlung und dem erhöhten Wehrsold. Bei der Prämienzahlung geht es nur um die
Verlängerung, wenn ich das richtig verstanden habe.
Die
100€ mal x gibt es nur, wenn dein Wehrdienst ausläuft und du dich entschließt, den Wehrdienst zu verlängern.
Du kannst davon ausgehen, dass der erhöhte Wehrsold erstmals zwischen dem 10. und dem 15.07 auf deinem Konto erscheinen wird. Alles andere wäre nicht Konform zu dem Gesetzesentwurf, welcher als Grundlage dient.
Deine Einsicht kam schneller als meine Erklärung ;)
Zitat von: OneLove am 25. März 2011, 16:14:53
Jap :)
Aber ich versteh das nicht ganz :) wird dann jeden Monat 100Euro mehr gezahlt oder alles aufeinmal?
Und freiwilliger Dienst besteht doch ab dem 1.3 oder?
Dann bekommt jeder der ab dem 1.3.11 den Dienst angetreten hat für jeden Monat 100€ mehr?
Nein!
Ich werde mich hüten, in ein Gesetz mehr hinein zu interpretieren als drin steht. Der Absatz 1 von § 8i lautet:
Zitat(1) Soldaten, deren für den Grundwehrdienst oder den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst festgesetzte Dienstzeit im Jahr 2011 endet und die sich im Jahr 2011 verpflichten, weiterhin freiwillig zusätzlichen Wehrdienst zu leisten, erhalten eine Prämie in Höhe von 100 Euro je angefangenem Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.
Absatz 2 regelt die Auszahlung.
Naja ok :) Weil jeder der sich freiwillig für 23Monate gemeldet hat,
mach 17 Monate freiwillig zusätzlichen Wehrdienst und bekommen dann 17x 100 Euro.
Weil 6Monate GWD ist.
So....