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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: xNickx am 30. März 2011, 21:26:39

Titel: Frau Krank - Kinderbetreuung
Beitrag von: xNickx am 30. März 2011, 21:26:39

Hallo,

wie sieht es bei der Bundeswehr aus, wenn die Frau krank ist und die Kinderbetreuung für den Zeitraum nicht übernehmen kann.

Frau ist gesetzlich versichert. Bekommt man das Sonderurlaub? Wenn ja, wie viele Tage?

Reicht der Krankenschein der Frau zur Vorlage aus oder muss noch ein Schreiben des Arztes dazu eingereicht werden?

Wie sieht es dann mit Verdienstausfall für den Zeitraum aus?

Vielen Dank!!!
Titel: Re:Frau Krank - Kinderbetreuung
Beitrag von: Andi am 30. März 2011, 22:03:20
Zitat von: xNickx am 30. März 2011, 21:26:39
wie sieht es bei der Bundeswehr aus, wenn die Frau krank ist und die Kinderbetreuung für den Zeitraum nicht übernehmen kann.

Das hat keine Auswirkungen auf die Bundeswehr oder die Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland.

Zitat von: xNickx am 30. März 2011, 21:26:39
Frau ist gesetzlich versichert.

Und

Zitat von: xNickx am 30. März 2011, 21:26:39
Bekommt man das Sonderurlaub? Wenn ja, wie viele Tage?

§12 SUrlV Urlaub aus persönlichen Anlässen

"[...](3) Aus anderen wichtigen persönlichen Gründen kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung im notwendigen Umfang gewährt werden; in den nachstehenden Fällen wird Urlaub in dem angegebenen Umfang gewährt:
[...]
6. schwere Erkrankung einer oder eines im Haushalt der Beamtin oder des Beamten lebenden Angehörigen 1 Arbeitstag im Urlaubsjahr,
[...]
8. schwere Erkrankung der Betreuungsperson eines Kindes der Beamtin oder des Beamten, das das achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, bis zu 4 Arbeitstagen im Urlaubsjahr.[...]"


Zitat von: xNickx am 30. März 2011, 21:26:39
Reicht der Krankenschein der Frau zur Vorlage aus oder muss noch ein Schreiben des Arztes dazu eingereicht werden?

Was sollte in dem Schreiben denn drinstehen? Letztlich entscheidet der Disziplinarvorgesetzte über die Gewährung von Sonderurlaub und auch über etwaige zu erbringende Nachweise.

Zitat von: xNickx am 30. März 2011, 21:26:39
Wie sieht es dann mit Verdienstausfall für den Zeitraum aus?

Verdienstausfall von wem?

Gruß Andi