Hi,
darf man eigentlich sein Handy mitnehmen ?
Ja!
Kommt drauf an- wohin willst du dein Handy mitnehmen.
Aber um es einfach zu machen: Handys sind beim Bund nicht verboten. Üblicherweise muss man sie während des Dienstes ausgeschaltet im Spind lassen. Zwischen Dienstschluss und Zapfenstreich darf man üblicherweise handyfonieren. Mit in´s Gelände solltest du das Teil nicht mitnehmen-kannst meist eh nix mit anfangen, es kann kaputt und verloren gehen und es gibt keine Steckdosen im Wald.
Das ist so nicht korrekt. In den meisten militärischen Sicherheitsbereichen gibt es ein Fotografierverbot, dass auch beinhaltet, dass man keine Bildaufzeichnungsgeräte mit in den MSB einführen darf und da heutzutage fast jedes Mobiltelefon eine Kamera hat fallen sie auch unter diese Regelung. Ansonsten ist auch das Betreiben privater Funkanlagen in MSB genehmigungspflichtig und auch hier fallen Mobiltelefone eigentlich drunter.
Es interessiert heutzutage nur an sich niemanden mehr...
Gruß Andi
Ich muss mal kurz graben, ich entschuldige ::)
Ist eine "Anmeldung" des Handys mit Fotofunktion denn noch üblich/gefordert?
Eventuell sind wir hier und heute auf einem anderen Stand der Dinge...? :)
Bei mir im 1.Quartal 2012 - NEIN!
So lange du nicht wild im technischen Bereichen und Dienstzimmern rum spielst mit den mobilen Alleskönnern, wird keiner groß was sagen. Heißt mit etwas klaren Verstand, weiß man wo man mal sein Handy ziehen kann und wo man es unterlassen sollte.
Das Problem ist aber nicht nur was Soldaten mit ihren Handys und Smartphones machen können, das Problem ist auch, was Dritte damit ohne Wissen des Besitzers machen können. und dazu kommt dann natürlich das völlige Unverständnis des Durchschnittslandsers für Belange der militärischen Sicherheit.
Gruß Andi
Was schlägst du vor? Handy während dem Dienst generell ausgeschaltet lassen und in einem Spind verwahren?
Wie handhabst du es?
Bei uns an Bord (Flottendienstboot) wurden die Handys im Einsatzgebiet ausgeschaltet und sogar eingesammelt und nur im Hafen ausgegeben.
In einem Sicherheitsbereich (wozu ein Flottendienstboot im Einsatzgebiet sicher zählt) ist ein pauschales Handyverbot sicher angebracht. Außerhalb würde ich es nicht so eng sehen... (Ist aber natürlich meine persönliche Meinung.)
Ich hatte mein Handy damals immer ausgeschaltet im Spind und erst nach Dienstschluss eingeschaltet.
Abgesehen davon war bei uns aber auch sehr bescheidener Empfang, so dass mir anderes auch nichts gebracht hätte.
Zitat von: Andi am 02. April 2011, 21:28:06
Ansonsten ist auch das Betreiben privater Funkanlagen in MSB genehmigungspflichtig und auch hier fallen Mobiltelefone eigentlich drunter.
Diese Definition stammt aus einer Zeit, als von mobilen Fernsprechgeräten noch keiner träumte und damit "richtige" Funkgeräte (Amateur-/CB-Funk usw.) gemeint waren. Ein Mobiltelefon und artverwandte Geräte bzw. eigentlich alles, was drahtlos überträgt, also genau genommen auch Tastaturen/Mäuse usw., sind ja Geräte, die zum Betrieb entsprechende Freigaben, Zulassungen und Approbationen haben. Selbst wenn diese nicht
in den MSB eingebracht werden, erfolgt beim Betrieb neben (außerhalb) des MSB eine Aussendung in den MSB hinein.
Lediglich die Errichtung und Betrieb von WLAN ist untersagt.
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 14. August 2013, 17:51:52
Ein Mobiltelefon und artverwandte Geräte bzw. eigentlich alles, was drahtlos überträgt, also genau genommen auch Tastaturen/Mäuse usw., sind ja Geräte, die zum Betrieb entsprechende Freigaben, Zulassungen und Approbationen haben. Selbst wenn diese nicht in den MSB eingebracht werden, erfolgt beim Betrieb neben (außerhalb) des MSB eine Aussendung in den MSB hinein.
Trifft alles auch auf CB-Funk zu. ;)
Erfahrungsgemäß wurden bzw. werden diese Geräte in den wenigsten Fällen mit den zugelassenen Leistungen und Betriebsarten genutzt, selbst zu Bundespostzeiten und sind damit eigentlich nicht mehr zugelassen.
Ulkigerweise wurde uns verkauft, dass Whatsapp unten in Afghanistan brilliant funktionieren würde^^
Tut es ja auch Man muss aber beachten,was man damit für Infos verschickt und wo man das Handy nicht mit hin nimmt.
um es letztendlich zusammenzufassen ja darfst mitnehmen nur im dienst ausgeschaltet im privatfach liegen lassen nach dienstausscheiden kannste telefonieren und whatsapp schreiben wie du lustig bist
Zitat von: Syntiac am 17. August 2013, 17:56:45
nach dienstausscheiden kannste telefonieren und whatsapp schreiben wie du lustig bist
Nach Dienstausscheiden hat einem die Bundeswehr ohnehin nichts, bzw kaum was vorzuschreiben.
Es geht sicher um die nach Dienstschluß und nicht um die Zeit nach dem Ausscheiden (DZE).