Hallo,
ich hab viel im Internet durchsucht, aber mir ist immernoch nicht klar, was ich denn mit meinem Realschulabschluss und meiner Berufsausbildung ( bin im 3. Lehrjahr, also hab im Mai Prüfungen) zum Verwaltungsfachangestellten (in Bayern) machen kann? (ich geh davon aus das ich sie erfolgreich abschließen werde
Ich würde gerne Offizier im Heer werden, reicht meine Vorbildung, um beim Bund zu studieren oder müsste ich das Fachabi oder sogar das allgemeine Abi an der BOS nachholen? Oder wäre das nachholen des Abis auch beim Bund möglich?
Ich danke euch jetzt schonmal für die Antworten
Offizier kannst du auch ohne Hochschulreife werden. Studieren geht aber nur mit. Also entweder Offizier ohne Studium oder der sehr unwahrscheinliche (aber dennoch existierende) Fall, dass die Bundeswehr dich im ersten Dienstjahr zur FH-Reife weiterbildet.
Wobei man auch sagen muß, dass die Stellen für Offiziere ohne Studium so rar sind und somit die Chance eine zu bekommen ohne Abi nicht sehr groß sind.
Es sei den man stellt sich im Auswahlverfahre an der OPZ, sofern man den überhaupt Eingeladen wird, als Überflieger heraus.
Die Regellaufbahn des Realschülers mit Berufsabschluß ist die Feldwebellaufbahn FD oder TrD.
Wenn Sie Offizier werden möchten, machen Sie Ihr Abitur.
Also mir wurde es so gesagt ;)
Die Chancen auf einen Einstieg in den FwTrp sei nur mit mittlerer Reife so gering dass es eh nicht klappen sollte.
Ich habe mich trotzdem gegen alle durchgesetzt und habe mit meinen noch jungen 17 Jahren die Stelle bekommen ;)
Da mein Pctest so überragend war,wurde mir angeboten während der ausbildung zum Fw mein Fachabi nachzumachen beim bund und dann in die Offizierslaufbahn einzusteigen.
Also versuchs ;) Dein Abitur kannst beim Bund aufjedenfall machen. Heißt ja nicht umsonst auch Berufsförderungsprogramm ;)
Da bin ich mal gespannt, wie du dich in der Truppe durchsetzen wirst mit deinen 17 Jahren...
Zitat von: bassti am 16. April 2011, 13:19:34
Dein Abitur kannst beim Bund aufjedenfall machen.
Unsinn!
Und wenn doch, dann in den letzten beiden Jahren der Verpflichtungszeit an einer Bundeswehrfachschule. Aber definitiv nicht in den ersten Dienstjahren, um dann doch noch studieren zu können.
Gruß Andi
Also Unsinn ist das sicher nicht... So wurde es mir vom Hauptmann(Einplaner) und vom Berufsförderrungszuständigen Herren gesagt.!
Zitat... während der ausbildung zum Fw mein Fachabi nachzumachen beim bund und dann in die Offizierslaufbahn einzusteigen. ...
Das wage ich erstmal anzuzweifeln. Wie soll das funktionieren - während der Ausbildung zum Fw das Fach-Abi zu machen? Und warum sollte die Bundeswehr das finanzieren, wo sie ihren Offiziernachwuchs zum allergrößte Teil aus den Abiturienten rekrutiert? Wie @Andi schon schrieb, im Rahmen des BFD zum Dienstzeitende ja, so kenne ich das von einigen meiner ehemaligen Feldwebel auch. Aber als dienstzeit
begleitende Weiterbildung - das wäre mir völlig neu.
Kann mir höchstens vorstellen, dass da z.B. eine Abendschule über den BFD gemeint sein könnte. Ansonsten-wie schon geschrieben wurde- Vollzeit an einer der BW-Fachschulen über den BFD zum Ende der Dienstzeit.
Aber da ja während der Ausbildung auch oft der Dienstort wechselt ist das mit Abendkursen eigentlich auch nicht möglich. Und bei den Einplanern kann ich nur immer wieder sagen: Die versprechen viel zu viel!
Wenn hier schon über Berufsförderung die Rede ist, möchte ich eine Frage stellen.
Auf meinem Infozettel steht, dass man nach 12 Jahren (Feldwebellaufbahn) 9.146,25 € (Dienstzeitbegleitende Ermessenförderung) bekommt und daneben stehen 12.195,00 € (Maßnahmen der schulischen und beruflichen Bildung). Das heißt jetzt, dass die Bundeswehr bereit ist nach meinem Dienst, 12.195 € in meine Ausbildung zu investieren? Muss man auch was von den 9.146 € abgeben oder stehen die dem Mann frei zur Verfügung?
Ich hab extra noch mal einen Blick in das SVG geworfen, dazu aber nichts gefunden. Hauptaufgabe des BFD ist ja nun mal die Vorbereitung und Begleitung der beruflichen Wiedereinglieferung ausscheidender Soldaten (auf Zeit). Von Erwerb höherer Bildungsabschlüsse als dienstzeitbegleitende Maßnahme habe ich nichts gefunden. Aber, wie schon geschrieben, kann ja auch total neu sein. ::)
ZitatMuss man auch was von den 9.146 € abgeben oder stehen die dem Mann frei zur Verfügung?
Das ist gedacht für BFD-Maßnahmen während der Dienstzeit (Arbeitsgemeinschaften, PC-, Schweißer-, Baumaschinenführer- und andere Lehrgänge), die in der Regel so 2 bis 3 Wochen gehen. Das wird auf die 12.xxx € zum Dienstzeitende nicht angerechnet und von den meisten SaZ gar nicht vollständig "verbraucht".
EDIT: siehe auch im Soldatenversorgungsgesetz
http://www.gesetze.juris.de/svg
Mhm..Ja kann ja auch sein dass er mir da bissle zu viel versprochen hat..
Naja mal schauen was dann am Ende bei rauskommt^^
Zitat von: KlausP am 16. April 2011, 18:04:36
ZitatMuss man auch was von den 9.146 € abgeben oder stehen die dem Mann frei zur Verfügung?
Das ist gedacht für BFD-Maßnahmen während der Dienstzeit (Arbeitsgemeinschaften, PC-, Schweißer-, Baumaschinenführer- und andere Lehrgänge), die in der Regel so 2 bis 3 Wochen gehen. Das wird auf die 12.xxx € zum Dienstzeitende nicht angerechnet und von den meisten SaZ gar nicht vollständig "verbraucht".
EDIT: siehe auch im Soldatenversorgungsgesetz http://www.gesetze.juris.de/svg
Danke