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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: CoRnY08 am 02. April 2011, 18:04:12

Titel: Bekommt man für Übungen Urlaubstage?
Beitrag von: CoRnY08 am 02. April 2011, 18:04:12
Hey

Fahre ab Montag 2 Wochen auf Übung mit meiner Stammeinheit, bekommt man dafür Urlaubstage?

mfg
Titel: Re:Bekommt man für Übungen Urlaubstage?
Beitrag von: KlausP am 02. April 2011, 18:13:00
Urlaubstage im Sinne der Soldatenurlaubsverordnung - nein, "Freistellung vom Dienst" im Sinne des "Dienstzeiterlasses" unter Umständen schon. Da ich nicht weiß, ob der Erlass inzwischen angepasst wurde, will ich mich da aber nicht festlegen.
Nach meinem Kenntnisstand haben Soldaten vom 4 . bis zum 6. Dienstmonat keinen Anspruch auf zeitlichen Ausgleich sondern nur auf finanziellen, danach sowohl als auch. Der Disziplinarvorgesetzte entscheidet in der Regel im Einzelfall, in welchem Umfang er "Freistellung vom Dienst" oder finanziellen Ausgleich gewährt
Titel: Re:Bekommt man für Übungen Urlaubstage?
Beitrag von: CoRnY08 am 02. April 2011, 18:18:43
Achso, weil ein HG hat meinem Freund erzählt das man für jeden Tag den man nicht nach Hause fahren kann, und von 7 bis 23 uhr eingespannt ist einen DA bekommt, auch als Wehrdienstleistender.
Titel: Re:Bekommt man für Übungen Urlaubstage?
Beitrag von: KlausP am 02. April 2011, 18:22:45
Ja, zeitlichen oder finanziellen Ausgleich. Für jeden Tag, an dem man mehr als 16 Stunden Dienst gemäß Dienstplan geleistet hat, erhält man einen sogenannten "Anrechnungsfall".
Titel: Re:Bekommt man für Übungen Urlaubstage?
Beitrag von: CoRnY08 am 02. April 2011, 18:30:24
Achso, also kann ich dann den Ausgleich als Urlaub nehmen, wenn es uns erlaubt wird, oder halt auszahlen lassen?

Habe so mitbekommen das der Euro-Satz für die Tage net soo der knüller sein soll?
Titel: Re:Bekommt man für Übungen Urlaubstage?
Beitrag von: BulleMölders am 02. April 2011, 20:16:30
Na ja, immer noch besser als zum Anfang meiner Zeit, da gab es für Wochenlange Seefahrt gar nichts.
Titel: Re:Bekommt man für Übungen Urlaubstage?
Beitrag von: KlausP am 02. April 2011, 21:10:37
Zitat von: CoRnY08 am 02. April 2011, 18:30:24
Achso, also kann ich dann den Ausgleich als Urlaub nehmen, wenn es uns erlaubt wird, oder halt auszahlen lassen?

Habe so mitbekommen das der Euro-Satz für die Tage net soo der knüller sein soll?

Der Disziplinarvorgesetzte entscheidet, in welcher Form Ausgleich gewährt wird, und zwar gemäß dem Erlass als Einzelfallentscheidung. Bis zum Ende des 6. Dienstmonats hat er 9m Grunde keine Entscheidungsmöglichkeit - da gibt es ganz streng genommen nur finanzielle Abgeltung.
Wie schon geschrieben: ich weiß nicht, ob sich seit Oktober letzten Jahres daran etwas geändert hat!
Titel: Re:Bekommt man für Übungen Urlaubstage?
Beitrag von: Steve87 am 02. April 2011, 21:29:16
Also wir haben in den ersten 3 Monaten weder finanziellen Ausgleich noch Urlaub bekommen...Das war ab Juli letzten Jahres...Danach gabs den halben DZA Satz...Aber soviel ich weiß wird nur bei der Marine generell ausgezahlt. Bei den andern TSK's gibts doch in der Regel Freizeit dafür...
Titel: Re:Bekommt man für Übungen Urlaubstage?
Beitrag von: KlausP am 02. April 2011, 21:31:26
Von den ersten 3 Monaten habe ich ja auch nichts geschrieben, in der AGA gibt es für Rekruten keinen Anspruch auf Ausgleich.
Titel: Re:Bekommt man für Übungen Urlaubstage?
Beitrag von: Steve87 am 02. April 2011, 21:35:27
Es sollte auch nur eine Information sein. Ich habe ja nicht gesagt das sie das gesagt haben;)
Titel: Re:Bekommt man für Übungen Urlaubstage?
Beitrag von: Michi M am 02. April 2011, 23:16:26
da muss ich den spieß recht geben  ;)

bei uns durften die gwdl  nur auf bezahlt nehmen
die fwdl muste der TE führer entscheiden, ich persönlich hab dann meist halb und halb genommen (zb. 4 DA`s = 2 auf geld und 2 auf frei)
Titel: Re:Bekommt man für Übungen Urlaubstage?
Beitrag von: ulli76 am 03. April 2011, 07:53:29
Das hat mit Status aber nicht wirklich was zu tun- es hängt vom Dienstmonat ab.
1.-3. gibt keinen Ausgleich
4.-9. eigentlich nur finanzieller Ausgleich zu einem verminderten Satz
ab 10. Monat: Es soll in Freizeit ausgeglichen werden, wenn keine dienstlichen Gründe dagegen stehen. Gegen den finanziellen Ausgleich hat die Einheit in der Regel nix. Freistellung muss halt abgesprochen werden.
Bei größeren/längeren Übungen ist es Usus, dass es eine kompanieinterne Regelung gibt- oft Hälfte Auszahlung/Hälfte Freistellung. Aber auch hier hat der Chef im Einzelfall zu prüfen.

Von der Regelung im 4.-9. Monat kann der Chef aber auch abweichen (ich liebe den Begriff "grundsätzlich") und in Einzelfällen Freizeitausgleich gewähren.
Titel: Re:Bekommt man für Übungen Urlaubstage?
Beitrag von: CoRnY08 am 03. April 2011, 10:43:32
Weiß jemand den Euro-Satz denn wir dann bekommen würden?
Titel: Re:Bekommt man für Übungen Urlaubstage?
Beitrag von: Steve87 am 03. April 2011, 10:48:26
Ein voller Anrechnungsfall ist glaub ich 35€ ein halber dementsprechend 17,50€ bin mir aber nicht ganz sicher. Und das soll sich auch ab Juni ändern.