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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: HFwVenus am 03. April 2011, 14:44:21

Titel: Berufssoldat
Beitrag von: HFwVenus am 03. April 2011, 14:44:21
Ich würde gerne mehr informationen haben, zum Thema Berussoldat werden wegen der besonderen schwere! Sprich ob es stimmt durch viele Kinder wird mann Berufssoldat bzw. einer Behinderung usw. und wo mann dieses nachlesen kann.
Titel: Re:Berufssoldat
Beitrag von: Rollo83 am 03. April 2011, 15:02:04
Durch viele Kinder wird man BS, sowas hab ich ja noch nie gehört !!!
Wäre aber eine Idee um die Geburtenrate in die Höhe zu treiben lol.

Sonst können sie mal die Soldatenlaufbahnverodnung lesen was ich ihnen aber eigentlich nicht sagen brauche da sie ja Hauptfeldwebel sind, oder?
Titel: Re:Berufssoldat
Beitrag von: StOPfr am 03. April 2011, 16:09:51
Zitat von: Rollo83 am 03. April 2011, 15:02:04
...aber eigentlich nicht sagen brauche da sie ja Hauptfeldwebel sind, oder?
Allenfalls Heeresfeldwebel und dann kann man vielleicht nicht alles wissen  ;).
Titel: Re:Berufssoldat
Beitrag von: Rollo83 am 03. April 2011, 16:20:07
Naja ich wollte nicht auf die falsche Abkürzung eingehn denn ich war so frei mir zu denken das es Haupfeldwebel heissen soll.;)
Titel: Re:Berufssoldat
Beitrag von: Rollo83 am 03. April 2011, 18:47:26
Ich klink mich hier mal kurz ein mit einer Frage.
Vorraussetzung BS Bewerbung ist ja DG Feldwebel und die Beurteilung die man auf seinem Dienstposten bekommt.
Wenn man jetzt seinen militärischen und fachlichen Feldwebellehrgang gemacht hat, auf seiner Stelle sitzt und die Beurteilung bekommt, reicht das dann?
Oder muss man zwingen erst noch wie bei mir z.B. seine Systemlehrgänge machen? Also meine Beurteilung bekomme ich ja auch ohne die Fachlehrgänge, weil diese noch in relativ weiter Zukunft liegen und ich bis dahin aufjedenfall ein Jahr auf meiner Stelle sitze. Meine Teileinheit hab ich auch jetzt übernommen.
Titel: Re:Berufssoldat
Beitrag von: miguhamburg1 am 03. April 2011, 19:23:57
@ Rollo: Ein Blick in die Laufbahnverordnung erhellt die Perspektive ...  ;)
Titel: Re:Berufssoldat
Beitrag von: Rollo83 am 03. April 2011, 19:53:48
Also § 21 hab ich gelesen und verstanden.
Dor steht erst mal nur das 24. Lebensjahr vollendet und mindestens Feldwebel.
Mehr find ich da jetzt nicht wirklich.
Titel: Re:Berufssoldat
Beitrag von: HFwVenus am 03. April 2011, 20:18:07
Ich seh schon eine richtig Qualifizierte antwort bekomme ich wohl nicht! Da hier eine Abkürzung mehr diskutiert wird als meine frage!
@roolo83
nein ich bin nicht Hauptfeldwebel, sondern SU FA!
Titel: Re:Berufssoldat
Beitrag von: Rollo83 am 03. April 2011, 20:32:27
Na die Antwort war doch die Soldatenlaufbahnverodnung !
Titel: Re:Berufssoldat
Beitrag von: KlausP am 03. April 2011, 20:35:13
Da Sie eine qualifizierte Antwort haben wollten: nein, beides wirkt sich nicht auf die Auswahl zum Berufssoldaten aus. Allerdings darf wegen dieser "Einschränkungen" kein Bewerber benachteiligt werden, wenn Eignung, Leistung und Befähigung ansonsten gegeben sind.
Titel: Re:Berufssoldat
Beitrag von: apollo98 am 03. April 2011, 21:17:45
@Rollo83

Geh mal im Intranet auf die Seite der SDBw auf Fachinformationen und schau dir die AAIP zur BS-Auswahl an. Dort stehen eigentlich alle Foraussetzungen. Es reichen die beiden Feldwebel-Lehrgänge und die Anlassbeurteilung (muss bis zu einem Stichdatum vorliegen) sowie Laufbahnbeurteilung.
Titel: Re:Berufssoldat
Beitrag von: Rollo83 am 03. April 2011, 21:48:24
Also ich hab das grad noch mittem Spieß besprochen und er sagt das gleiche.
Ich bin ab morgen erst mal wieder auf Lehrgang, keine Ahnung in wie weit ich da ins Intranet komme.
Aber ist eigentlich auch alles geklärt. Jetzt muss ich mir nur selber ausrechnen wann ca meine Anlaßbeurteilung ins Haus steht.
Dann werd ich mich wohöl 2012 beweben und 2013 ins Auswahlverfahren rein rutschen.

Der Jahrgang 83 wird wohl 2013 und 2014 noch aufgerufen wenn meine Infos stimmen. Demnach 2 Versuch MilOffzFd zu werden.
Titel: Re:Berufssoldat
Beitrag von: ARMY STRONG am 04. April 2011, 08:33:36
Vielleicht meint er (weil er sich auf ne Behinderung bezog) das Weiterverwendungsgesetz.  ???
Titel: Re:Berufssoldat
Beitrag von: Andi am 04. April 2011, 08:58:26
Zitat von: KlausP am 03. April 2011, 20:35:13
Da Sie eine qualifizierte Antwort haben wollten: nein, beides wirkt sich nicht auf die Auswahl zum Berufssoldaten aus. Allerdings darf wegen dieser "Einschränkungen" kein Bewerber benachteiligt werden, wenn Eignung, Leistung und Befähigung ansonsten gegeben sind.

Also eine Behinderung, die nicht unter das Einsatzweiterverwendungsgesetz fällt wird wohl in fast jedem Fall zu einer Nichtübernahme führen und wohl bei SaZ an sich schon zur Entlassung, wenn dadurch die Dienstfähigkeit eingeschränkt ist. Fällt nämlich unter das Stichwort "Eignung".

Gruß Andi