Hallo liebes Forum,
ich mach momentan mein Abitur und wäre damit nächstes Jahr fertig, daher habe ich mir zwischendurch mal Gedanken gemacht, was nach dem Abitur kommt.
Da wir einen Bekannten aus unserer Familie haben und außerdem der Dirigent, des Musikvereins in dem ich tätig bin, beide als Berufssoldat bei der BW waren, habe ich mich einfach mal auf der Bundeswehrseite umgesehn und mich hat besonders der Freiwillige Wehrdienst interessiert.
Wenn ich das richtig verstanden habe kann man diesen maximal nur 23 Monate ausführen.
Allerdings stellen sich mir dabei noch eine Frage, auf die ich irgendwie auf der Bundeswehrseite keine Antwort finde (Vielleicht bin ich auch einfach zu blöd um sie zu finden :D)
Auf jeden Fall stellt sich mir zunächst die Frage:
Bin ich verpflichtet, während des freiwilligen Wehrdienstes an einem Auslandseinsatz teilzunehmen? [Klar, als Berufssoldat ist man dazu verpflichten, aber beim FWD ist man ja wie das Wort sagt "freiwillig"]
Würde mich über eine aufschlussreiche Antwort freuen.
Danke schonmal im Vorraus :)
Ja dazu sind die verpflichtet !!!
Zitat von: grong am 03. April 2011, 21:58:19
Bin ich verpflichtet, während des freiwilligen Wehrdienstes an einem Auslandseinsatz teilzunehmen? [Klar, als Berufssoldat ist man dazu verpflichten, aber beim FWD ist man ja wie das Wort sagt "freiwillig"]
Ja, ohne diese Bereitschaft erfolgt keine Einstellung, d.h. du verpflichtest dich nicht nur zum freiwilligen Wehrdienst sondern erklärst auch deine Bereitschaft, an Auslandseinsätzeinsätzen teilzunehmen. Je länger der FWD (bis FWD23), um so größer die Wahrscheinlichkeit...
Ok :)
Dankeschön für die (schnelle ;) ) Antwort, dann weiß ja jetzt Bescheid :D
Schönen Abend noch
Zitat von: grong am 03. April 2011, 21:58:19Klar, als Berufssoldat ist man dazu verpflichten, aber beim FWD ist man ja wie das Wort sagt "freiwillig"
Eine schlechte Begründung - denn auch der Berufssoldat, der Soldat auf Zeit oder der wehrübende Reservist sind "freiwillig". Nicht umsonst wird die "neue" Bundeswehr ja auch als eine "Freiwilligenarmee" bezeichnet ...
Und wie schon geschildert: Ohne die Erklärung, dass man zu Auslandseinsätzen bereit ist, wird man nicht als FWDL genommen.