HALLO
Hallo zusammen,
bin vor über 10 Jahren von der Bw als Stabsgefreiter gegangen. Habe danach keine WÜ mitgemacht. Kann ich, wenn überhaupt, zum OSG befördert werden ? Und wenn ja, wie stelle ich es an ?Besten dank im voraus. MkG SG
Die zeitlichen Vorausetzungen hast Du schon mal erfüllt. Daneben musst Du 12 Wehrübungstage als SG auf einem entsprechend ausgewiesenen Dienstposten absolvieren. Sprich: eine MOB-Beorderung ist erforderlich, denn Wald- und Wiesen-WÜs oder gar DVags werden normalerweise nicht darauf angerechnet.
So viel ich weiss wird bei den aktiven der dienstgrad osg(pommes-general) gar nicht mehr verliehen,da diese dienstgrade uffz-dienstposten besetzen-nun werden solche nur noch von echten uffzen besetzt!
Wie es bei der reserve aussieht kann ich nicht sagen-wäre aber ganz interessant es zu erfahren da ein kamerad aus unserer rk seine mannschafts-schulterklappe "voll" machen will!!(der brennt richtig drauf! ;D)
ich kannte mal nen SG UA.
Seit dem bin ich der Meinung daß zu viele Streifen dem Gehirn schaden ...
Horrido
Fitsch
(Ex HG RUA mbL d.R.) 8)
Musstest du dann noch so auf wü gehen??Ich meine Hg Rua mbl mfgblablabla??
Bei der luftwaffe wirst du am letzten lehrgangstag (bei bestehen) zum uffz d.r. befördert!!
Vielleicht fehlten noch WÜ-Tage?
die Prüfung hatte war auch schon 3 Tage vor WÜ Ende.
Befördert wurde man zum nächsten Tag des Lehrgangsende der WÜ ??? ::) :P
(zu deutsch: Die WÜ (Lehrgang) ging bis zum 28.10., befördert wurde ich zum 29.10.
Horrido
Nein, bis zum 17.10. :P
Zitat von: AIR-FORCE am 10. März 2005, 08:38:21
So viel ich weiss wird bei den aktiven der dienstgrad osg(pommes-general) gar nicht mehr verliehen,da diese dienstgrade uffz-dienstposten besetzen-nun werden solche nur noch von echten uffzen besetzt!
FALSCH!
Es gibt nachwievor OStGefr-Dienstposten. In der integrierten Verwendung im Ausland gibt es z.B. noch zahlreiche OStGefr-Dienstposten - die entsprechenden Beförderungen natürlich auch. Nur dürfte es in Zukunft wenige MschDstgrade geben, die die Voraussetzungen für eine Beförderung zum OStGefr, nämlich die Mindestdienstzeit(48 Mon.), die Mindestverpflichtungzeit (SaZ 6 ist Min.) und einen OStGefr-Dstposten vorweisen können - von dem Mangel an Dstposten nach der SLV-Reform im Jahre 2002 im Inland ganz zu schweigen. Die integrierte Verwendung ist für viele altgediente Msch
(> Saz 6) eine Art "Altersheim" geworden. Auch sind hier Weiterverpflichtungen über die Regelverpflichtungszeit hinaus (>SaZ 4) für Msch noch vereinzelt möglich, da der Bund meist ordentlich Geld in Ihre Ausbildung gesteckt hat (Sprachlehrgang, EDV, Führerschein, etc.) Zum Thema Streifenhörnchen: Viele StGefr/OStGefr erledigen Ihren Dienst professioneller/besser als so mancher Uffz o.P. - von jungen Neckermann-Uffzen rede ich erst gar nicht :o
Den Doppelpost habe ich mal entfernt.
@SG,
das trifft sich ja gut, genau das gleiche hatte ich heute mit meinem S1-Fw besprochen.
Folge Info.Beförderungen zum OSG gibt es auch weiterhin, vorausgesetzt man hat eine Beorderung auf einem OSG-Dienstposten.Wenn dann noch die erforderlichen WÜ-Tage abgeleistet wurden geht das ok.Plus natürlich den Qualifikationen.
Nur, wo finden sich noch diese Stellen?In "meinem"Regiment gibt es 2 dieser Stellen, die aber schon belegt sind.