Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: SG am 09. März 2005, 18:10:27

Titel: Beförderung zum Oberstabsgefreiten
Beitrag von: SG am 09. März 2005, 18:10:27
HALLO
Hallo zusammen,
bin vor über 10 Jahren von der Bw als Stabsgefreiter gegangen. Habe danach keine WÜ mitgemacht. Kann ich, wenn überhaupt, zum OSG befördert werden ? Und wenn ja, wie stelle ich es an ?Besten dank im voraus. MkG SG
Titel: Re:Beförderung zum Oberstabsgefreiten
Beitrag von: Piet am 09. März 2005, 22:30:32
Die zeitlichen Vorausetzungen hast Du schon mal erfüllt. Daneben musst Du 12 Wehrübungstage als SG auf einem entsprechend ausgewiesenen Dienstposten absolvieren. Sprich: eine MOB-Beorderung ist erforderlich, denn Wald- und Wiesen-WÜs oder gar DVags werden normalerweise nicht darauf angerechnet.
Titel: Re:Beförderung zum Oberstabsgefreiten
Beitrag von: AIR-FORCE am 10. März 2005, 08:38:21
So viel ich weiss wird bei den aktiven der dienstgrad osg(pommes-general) gar nicht mehr verliehen,da diese dienstgrade uffz-dienstposten besetzen-nun werden solche nur noch von echten uffzen besetzt!
Wie es bei der reserve aussieht kann ich nicht sagen-wäre aber ganz interessant es zu erfahren da ein kamerad aus unserer rk seine mannschafts-schulterklappe "voll" machen will!!(der brennt richtig drauf! ;D)
Titel: Re:Beförderung zum Oberstabsgefreiten
Beitrag von: Fitsch am 10. März 2005, 09:19:33
ich kannte mal nen SG UA.

Seit dem bin ich der Meinung daß zu viele Streifen dem Gehirn schaden ...

Horrido
Fitsch
(Ex HG RUA mbL d.R.)  8)
Titel: Re:Beförderung zum Oberstabsgefreiten
Beitrag von: AIR-FORCE am 10. März 2005, 09:32:34
Musstest du dann noch so auf wü gehen??Ich meine Hg Rua mbl mfgblablabla??
Bei der luftwaffe wirst du am letzten lehrgangstag (bei bestehen) zum uffz d.r. befördert!!
Titel: Re:Beförderung zum Oberstabsgefreiten
Beitrag von: schlammtreiber am 10. März 2005, 09:36:18
Vielleicht fehlten noch WÜ-Tage?
Titel: Re:Beförderung zum Oberstabsgefreiten
Beitrag von: Fitsch am 10. März 2005, 09:49:46
die Prüfung hatte war auch schon 3 Tage vor WÜ Ende.

Befördert wurde man zum nächsten Tag des Lehrgangsende der WÜ  ??? ::) :P

(zu deutsch: Die WÜ (Lehrgang) ging bis zum 28.10., befördert wurde ich zum 29.10.

Horrido
Titel: Re:Beförderung zum Oberstabsgefreiten
Beitrag von: Piet am 10. März 2005, 11:10:19
Nein, bis zum 17.10.  :P
Titel: Re:Beförderung zum Oberstabsgefreiten
Beitrag von: derda am 15. Februar 2006, 17:00:03
Zitat von: AIR-FORCE am 10. März 2005, 08:38:21
So viel ich weiss wird bei den aktiven der dienstgrad osg(pommes-general) gar nicht mehr verliehen,da diese dienstgrade uffz-dienstposten besetzen-nun werden solche nur noch von echten uffzen besetzt!

FALSCH!
Es gibt nachwievor OStGefr-Dienstposten. In der integrierten Verwendung im Ausland gibt es z.B. noch zahlreiche OStGefr-Dienstposten - die entsprechenden Beförderungen natürlich auch. Nur dürfte es in Zukunft wenige MschDstgrade geben, die die Voraussetzungen für eine Beförderung zum OStGefr, nämlich die Mindestdienstzeit(48 Mon.), die Mindestverpflichtungzeit (SaZ 6 ist Min.) und einen OStGefr-Dstposten vorweisen können - von dem  Mangel an Dstposten nach der SLV-Reform im Jahre 2002 im Inland ganz zu schweigen. Die integrierte Verwendung ist für viele altgediente Msch
(> Saz 6) eine Art "Altersheim" geworden. Auch sind hier Weiterverpflichtungen über die Regelverpflichtungszeit  hinaus (>SaZ 4) für Msch noch vereinzelt möglich, da der Bund meist ordentlich Geld in Ihre Ausbildung gesteckt hat (Sprachlehrgang, EDV, Führerschein, etc.)  Zum Thema Streifenhörnchen: Viele StGefr/OStGefr erledigen Ihren Dienst professioneller/besser als so mancher Uffz o.P. - von jungen Neckermann-Uffzen rede ich erst gar nicht :o
Titel: Re:Beförderung zum Oberstabsgefreiten
Beitrag von: Timid am 15. Februar 2006, 17:12:10
Den Doppelpost habe ich mal entfernt.
Titel: Re:Beförderung zum Oberstabsgefreiten
Beitrag von: chkoha am 15. Februar 2006, 19:38:51
@SG,
das trifft sich ja gut, genau das gleiche hatte ich heute mit meinem S1-Fw besprochen.
Folge Info.Beförderungen zum OSG gibt es auch weiterhin, vorausgesetzt man hat eine Beorderung auf einem OSG-Dienstposten.Wenn dann noch die erforderlichen WÜ-Tage abgeleistet wurden geht das ok.Plus natürlich den Qualifikationen.
Nur, wo finden sich noch diese Stellen?In "meinem"Regiment gibt es 2 dieser Stellen, die aber schon belegt sind.