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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: xXChris86Xx am 13. April 2011, 08:25:18

Titel: Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: xXChris86Xx am 13. April 2011, 08:25:18
Ich bin ja ein bißchen neugierig, wer hat den schon mit der verpflichtungsprämie nun Erfahrung gehabt, wie ist es genau??


Lg chris  :)
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 13. April 2011, 09:06:44
Ich bekam bei meiner Vereidigung nen feuchten Händedruck vom KpChef. :(
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: xXChris86Xx am 13. April 2011, 09:38:27
Hehe auch nicht schlecht.. Was machst du?
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 13. April 2011, 12:04:27
War SaZ bei, siehe Signatur.
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: ARMY STRONG am 13. April 2011, 12:11:00
Zitat von: xXChris86Xx am 13. April 2011, 08:25:18
Ich bin ja ein bißchen neugierig, wer hat den schon mit der verpflichtungsprämie nun Erfahrung gehabt, wie ist es genau??
Nun ja, wie soll eine Erfahrung denn aussehen? Wenn man eine bekommt, wird sie auf dein Konto ueberwiesen, das wars. Vor der angetretenen Kompanie wird sie normalweise nicht ueberreicht.  ;)
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: BulleMölders am 13. April 2011, 12:40:43
Zitat von: ARMY STRONG am 13. April 2011, 12:11:00
[Vor der angetretenen Kompanie wird sie normalweise nicht ueberreicht.  ;)
Wie keine Blümchen vom Spieß, nee dann ist das nichts für mich!
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: xXChris86Xx am 13. April 2011, 13:28:06
Ha ha ha ha witzig..  Echt ihr seit Granaten  ;D
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: latreil am 18. April 2011, 16:49:48
Die Verpflichtungsprämie errechnet sich nach der angehenden Dienstzeit die man leisten wird.

Genaue Zahlen kann ich Ihnen nicht geben aber Sie kriegen nicht auf einen Schlag mehrere Tausend Euro sondern wird dies auf Ihre Gesamtdienstzeit errechnet und Ihnen mon. ausgezahlt.

Es macht schon einen Unterschied wenn man z.B. bei einer Verpflichtungszeit von 8 Jahren 80-100 e mehr bekommt im Monat.

Das sind die Informationen die ICH habe.
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: xXChris86Xx am 18. April 2011, 17:00:59
Also wenn ich mich nicht verlesen habe, berechnet sich das zwar nach der fest gesetzten Dienstzeit, also sprich bei 4 Jahre würde man 125 Euro bekommen pro Monat.. Und es steht im Netz da dies komplett fällig wird mit dem ersten Sold?? Korrigiert mich wenn ich falsch liege.. Hatte mir die Gesetzes Entwürfe nun mal durch gelesen..

Lg chris
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: dadschke am 18. April 2011, 17:22:23
alles inoffiziell, da Stand Nov '10 und damals noch alles Pläne gewesen sind:
zu uns wurde mal die Info durchgegeben, dass FWDLer bei einer Verlängerung zum SaZ für jeden bisher gediensten Monat 200€ bekommen würden.
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: ARMY STRONG am 18. April 2011, 17:25:31
Zitat von: dadschke am 18. April 2011, 17:22:23
für jeden bisher gediensten Monat 200€ bekommen würden.
Würde es nicht mehr Sinn machen eine Prämie für die Neu- bzw. Weiterverpflichtung zu bekommen und nicht für den bereits geleisteten Dienst? Wo soll denn da der Anreiz sein?
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 18. April 2011, 17:31:05
@ Army Strong

Gibt es in den Amerikanischen Streitkräften ähnliches oder überwiegt hier der Pariotismus?
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: dadschke am 18. April 2011, 17:35:51
Zitatfür jeden bisher gediensten Monat 200€ bekommen würden.
Würde es nicht mehr Sinn machen eine Prämie für die Neu- bzw. Weiterverpflichtung zu bekommen und nicht für den bereits geleisteten Dienst? Wo soll denn da der Anreiz sein?

Naja also es ging bei uns (fast) ausschlißlich um 4er Stellen, weil es ein Jahr später in den einsatz ging und die Ausbildungsdauer ja dann bei denanderen Laufbahnen im Wege stehen würde. Kann auch sein, dass das nur in unserer Brigade so wa. Wie gesagt war nix offizielles, nur Hörensagen.
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: xXChris86Xx am 18. April 2011, 17:58:25
Weil esso schön ist, der Entwurf der ab dem 01.07.2011 gelten soll..

:)

§ 8i WSG - Weiterverpflichtungsprämie

(1) Soldaten, deren für den Grundwehrdienst oder den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst festgesetzte Dienstzeit im Jahr 2011 endet und die sich im Jahr 2011 verpflichten, weiterhin freiwillig zusätzlichen Wehrdienst zu leisten, erhalten eine Prämie in Höhe von 100 Euro je angefangenem Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.

(2) Der Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 1 entsteht mit dem ersten Tag der zusätzlich festgesetzten Dienstzeit. Die Prämie wird in einer Summe mit dem Wehrsold gezahlt.

(3) Die Prämie steht Soldaten nicht zu, die nach § 29 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 oder Absatz 4 Nummer 2 oder Nummer 3 des Wehrpflichtgesetzes oder wegen vorsätzlich herbeigeführter Dienstunfähigkeit entlassen oder nach § 30 des Wehrpflichtgesetzes aus der Bundeswehr ausgeschlossen werden. Wird vor Zahlung der Prämie ein Verfahren eingeleitet, das voraussichtlich zur Beendigung des Wehrdienstes aus einem der in Satz 1 aufgeführten Gründe führen wird, so wird die Zahlung bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt. Wird der Soldat auf Grund des Verfahrens aus der Bundeswehr entlassen oder ausgeschlossen, erlischt sein Anspruch auf die Prämie.

(4) Die Prämie ist zurückzuzahlen, wenn der Wehrdienst vor Ablauf der zusätzlich festgesetzten Dienstzeit aus einem der in Absatz 3 Satz 1 genannten Gründe endet. Dabei ist dem Soldaten der Teil der Prämie zu belassen, der auf jeden angefangenen Kalendermonat tatsächlich geleisteter zusätzlicher Dienstzeit entfällt.


§ 85a BBesG - Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit

(1) Wer sich für einen Dienst als Soldat auf Zeit in einer Laufbahn der Mannschaften mit einer Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren verpflichtet, erhält eine Prämie in Höhe von 125 Euro je angefangenem Kalendermonat der festgesetzten Dienstzeit, beginnend ab dem Monat, in dem die Begründung des Dienstverhältnisses nach § 41 Absatz 2 des Soldatengesetzes wirksam wird. Dies gilt für erstmalige Ernennungen mit Anspruch auf Dienstbezüge im Jahr 2011. Die Prämie wird nicht gewährt für Zeiträume, für die eine Prämie nach § 8i des Wehrsoldgesetzes gewährt wird.

(2) Soldaten auf Zeit, deren festgesetzte Dienstzeit spätestens im Jahr 2013 endet und die sich im Jahr 2011 um mindestens zwei Jahre zum Dienst in einer Laufbahn der Mannschaften weiterverpflichten, erhalten eine Prämie in Höhe von 125 Euro je angefangenem Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.

(3) Der Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 1 oder nach Absatz 2 entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit. Die Prämie wird in einer Summe mit den Dienstbezügen gezahlt.

(4) Die Prämie nach Absatz 1 oder Absatz 2 ist zurückzuzahlen, wenn

1. das Dienstverhältnis vor Ablauf des für den Anspruch auf die Prämie maßgebenden Zeitraums nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 des Soldatengesetzes oder nach § 55 des Soldatengesetzes beendet wird, im Fall des § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes aber nur, wenn der Soldat die Dienstunfähigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,

2. der Soldat nach § 28 Absatz 5 oder Absatz 7 des Soldatengesetzes beurlaubt wird.

Es ist der Betrag zu belassen, der für jeden angefangenen Kalendermonat der anspruchsbegründenden Dienstzeit vor Eintritt eines in Satz 1 genannten Tatbestandes bereits geleistet worden ist.


Das ist aus dem Netz!!!
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: latreil am 18. April 2011, 20:40:59
Ich habe meine Weiterverpflichtung am 17.11.2010 unterschrieben und somit 2 Wochen zu früh, sonst hätte mir der Bund eine Verpflichtungsprämie zugesagt.

Stellen Sie sich mal das Debakel vor, Sie sind für 12 Jahre verpflichtet oder auch 4 Jahre und bekommen alles vorab ausgezahlt von der Prämie. Dann nach 2 Jahren wollen Sie unbedingt einen KDV Antrag stellen oder müssen den DIenst vorzeitig Quittieren.

Ich versichere wie es auch aus dem Gesetzestext über mir zu erkennen ist, dass der Bund sich das Geld dann von Ihnen wieder holt...
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Hei-Ko am 18. April 2011, 22:05:26
Jemand in der Feldwebellaufbahn bekommt doch die Prämie gar nicht (wegen den 12 Jahren in deinem Beitrag).
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: xXChris86Xx am 18. April 2011, 22:25:56
Also es wird ja nur gewehrt für mannschaften und fwdler, das heißt fang ich dieses Jahr an und höre nach 2 Jahren auf muss ich die die Summe zurück zahlen für die anderen 2 Jahre. Aber das steht auch im Gesetzes Entwurf den ich hier rein kopiert habe.

Lg
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: ARMY STRONG am 18. April 2011, 22:28:29
Zitat von: Oscar Golf Mike am 18. April 2011, 17:31:05
@ Army Strong
Gibt es in den Amerikanischen Streitkräften ähnliches oder überwiegt hier der Pariotismus?
Diesen Patriotismus gibts leider nur im Fernsehen. Die Amis bezahlen ganz ordentliche Prämien. Das geht bei Weiterverpflichtungen in Mangelverwendungen teilweise bis in den 5-stelligen Bereich. EOD war ne Zeitlang bzw. ist vielleicht noch immer etwa so ein Beispiel.
Irgendwo auf www.goarmy.com sind z.B. die Erstverpflichtungsprämien aufgelistet die auch zumindest im 4-stelligen Bereich sind.
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Shokk am 18. April 2011, 23:27:53
Beim KSK gibt es hohe Verpflichtungsprämien (wenn man es so nennen darf)

http://www.goarmy.com/benefits/money/basic-pay-active-duty-soldiers.html

wenn mein Englisch mich nicht enttäuscht, dann kriegt Private (E1) 18.000, wenn er sich für 2 Jahre verpflichtet? Und ein Staff Sergeant (=Hauptfeldwebel?) ganze 34.000 für 6 Jahre? Kein Wunder, dass viele Jugendliche die U.S. Army als netten Arbeitgeber ansehen.
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Rollo83 am 19. April 2011, 09:16:00
Staff Sergeant ist Feldwebel/Oberfeldwebel.
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: ARMY STRONG am 19. April 2011, 10:32:07
Zitat von: Shokk am 18. April 2011, 23:27:53
wenn mein Englisch mich nicht enttäuscht, dann kriegt Private (E1) 18.000, wenn er sich für 2 Jahre verpflichtet?
Leider täuscht dich dein Englisch, denn das ist das Grundgehalt pro Jahr. Da kommen aber dann die in der Überschrift gelisteten Zulagen (Bonuses and allowances) noch dazu.

Verpflichtungsprämien sind "Enlistment Bonuses"
http://www.goarmy.com/benefits/money/bonuses-earning-extra-money.html
Da steht auch dass man bis zu $40.000 bekommen kann, je nach dem...

Die Mindestverpflichtungszeit bei der Army ist übrigens grundsätzlich 8 Jahre. Man kann aber Teile davon auch in der Reserve ableisten. Wobei die US Resereve eine ganz andere ist wie bei der Bundeswehr.

Und nein, als Deutscher kann man nicht einfach so rüberfliegen und dort beitreten. Um als  Ausländer genommenn zu werden braucht man auf jeden fall eine Aufenthaltserlaubnis für die USA (Greencard) die leider sehr schwer zu bekommen ist.
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Shokk am 19. April 2011, 11:10:59
Stimmt, "Basic Pay"  ;D



Hast du vielleicht genaue Informationen von was die Höhe der Verpflichtungsprämie abhängt?

Bekommt ein Deutscher Soldat leichter/schneller die Greencard, wenn er der U.S. Forces beitreten will?
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Andi am 19. April 2011, 12:21:19
 ::) höchstens massive Probleme mit der Bundeswehr und der deutschen Bürokratie...
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Shokk am 19. April 2011, 13:40:09
Ich meinte als ehemaliger Soldat :)
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Andi am 19. April 2011, 15:59:02
Völlig egal, auch dann unterliegt man der Wehrüberwachung und benötigt eine Genehmigung des Bundesministers der Verteidigung, um in fremden Streitkräften dienen zu dürfen.

Gruß Andi
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Shokk am 19. April 2011, 16:01:59
Ob man die Genehmigung bekommt oder nicht ist irrelevant, denn man verliert sowieso die deutsche Staatsbürgerschaft beim Eintritt in die U.S. Forces.
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: schlammtreiber am 19. April 2011, 17:01:33
Hmm, wohl kaum.

a) m.W. verleihen die Amerikaner einem die US-Staatsangehörigkeit erst, wenn man ein paar Jährchen gedient hat.
b) m.W. kann die Deutsche Staatsangehörigkeit NICHT entzogen werden, wenn man dadurch staatenlos wird

Ergo folgt c) man verliert die deutsche Staatsangehörigkeit erst, wenn man die amerikanische hat, mit möglicher Ausnahme

d) man hatte noch eine andere Staatsangehörigkeit  :D
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: ARMY STRONG am 19. April 2011, 17:35:02
Zitat von: Shokk am 19. April 2011, 11:10:59
Hast du vielleicht genaue Informationen von was die Höhe der Verpflichtungsprämie abhängt?
Keine Ahnung. hängt aber soweit ich weiss in erster Linie vom MOS (Military Occupational System),, vergleichbar unserer AVR, also der angestrebten Tätigkeit ab. Ergo wird man bei Mangelverwendungen mehr bekommen als bei recht überlaufenen MOS.

Zitat von: Shokk am 19. April 2011, 11:10:59
Bekommt ein Deutscher Soldat leichter/schneller die Greencard, wenn er der U.S. Forces beitreten will?
Nein. Als "normaler" Mensch ist es fast unmöglich eine Greencard zu bekommen. Die deutschen "Greencard-Soldiers" die ich bisher kennengelernt habe, waren in der Regel mit amerikanischen Ehepartnern verheiratet. Kenne einen, dessen Frau Soldatin war als sie geheiratet haben. Als sie dann den Dienst beendet hat, ist er eingetreten.

Es ist zwar richtig, dass man als US Soldat mit Greencard seine deutsche Staatsangehörigkeit behalten kann (ausser Doppelstaatler, die haben Pech), aber damit ist auch der Aufstieg in höhere Dienstgrade nicht möglich weil dort fast immer eine "Security Clearance" vonnöten ist, die man nur bekommt wenn man US Bürger ist. Daher lassen sich eigentlich fast alle Greencard-Soldiers schon aus Karrieregründen so schnell wie möglich einbürgern.

Wer näheres zum Thema wissen möchte, kann sich hier gerne schlau machen:
http://www.amerika-forum.de/soldat-in-der-us-army-werden-wie-geht-das-70155.html
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Timid am 19. April 2011, 17:55:12
Zitat von: Shokk am 19. April 2011, 16:01:59Ob man die Genehmigung bekommt oder nicht ist irrelevant, denn man verliert sowieso die deutsche Staatsbürgerschaft beim Eintritt in die U.S. Forces.

Zitat von: Staatsangehörigkeitsgesetz, §28Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist.

Sprich: Wenn eine Genehmigung vorliegt, verliert man die Staatsangehörigkeit nicht. Hat man die Gehemigung nicht, verliert man Staatsbürgerschaft trotzdem nicht automatisch, aus den von Schlammtreiber genannten Gründen. Und wenn ein entsprechender Vertrag vorliegt (was bei NATO-Partnern vermutlich der Fall sein dürfte), verliert man sie erst recht nicht.
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Andi am 19. April 2011, 18:17:31
Zitat von: Timid am 19. April 2011, 17:55:12
Und wenn ein entsprechender Vertrag vorliegt (was bei NATO-Partnern vermutlich der Fall sein dürfte), verliert man sie erst recht nicht.

Mir ist kein einziger solcher Vertrag bekannt. Die einzigen Regelungen die ich kenne betreffen die Ableistung eines Pflichtwehrdienstes, wie z.B. in der Türkei. Allerdings könnte es diesbezüglich bald Änderungen geben, da wir ja demnächst die Wehrpflicht aussetzen und dementsprechend eigentlich kein wirkliches Interesse an solch gegenseitigen Regelungen mehr besteht (wobei das durch den freiwilligen Wehrdienst auch ein Trugschluss meinerseits sein kann).

Gruß Andi
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 19. April 2011, 20:22:56
Danke Army für deine Antwort und ...... herrje was hab ich da blos losgetreten. :-[
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Gowo am 31. Juli 2011, 19:43:42
wollte nicht extra ein neuen thread aufmachen , aber wie ist es eigentlich wenn ich oktober 2011 eingezogen werde ? ich hab mich ja auch freiwillig gemeldet ?
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Stabsuffz93 am 31. Juli 2011, 19:49:48
Solange du FWDL oder Mannschafter machst bekommst du die Prämie ;)
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: KlausP am 31. Juli 2011, 19:54:52
Zitat von: Gowo am 31. Juli 2011, 19:43:42
wollte nicht extra ein neuen thread aufmachen , aber wie ist es eigentlich wenn ich oktober 2011 eingezogen werde ? ich hab mich ja auch freiwillig gemeldet ?

Diese Frage kann man sich ganz einfach auch selber beantworten, wenn man mal auf www.bundeswehr-karriere.de danach sucht, dort ist die genaue Regelung eingestellt.
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Jacqueline87 am 04. August 2011, 12:38:52
ich habe auch mal eine frage zur verpflichtungsprämie. habe mich letzen monat für eine laufbahn als mannschafter verpflichtet. im januar 2012 beginnt meine dienstzeit. bekomme ich die prämie auch?
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: KlausP am 04. August 2011, 12:49:40
Nein. Siehe mein Link. Damit Sie nicht selber suchen müssen:  ::)

Zitat... Zudem erhalten Bewerberinnen und Bewerber, die sich zu einem Dienst von mindestens zwei Jahren im Soldatenverhältnis auf Zeit in einer Laufbahn der Mannschaften verpflichten und im Jahr 2011 erstmals ernannt werden, für jeden Monat der festgesetzten Dienstzeit eine steuerpflichtige Prämie in Höhe von 125 Euro.

Das scheitert an dem durch mich hevorgehobenen Teil.
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Flip25 am 04. August 2011, 12:53:11
Kurze Zwischenfrage: Muss es immer um Geld gehen, in Deutschland bekommt man für jeden Dreck
Sozialleistungen, ist es wirklich das Einzige was die Leute noch interessiert, das Geld? >:(

Kann man nicht einfach froh sein das man gesund ist und stolz darauf, Soldat zu sein?
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Jacqueline87 am 04. August 2011, 13:03:29
Zitat von: Flip25 am 04. August 2011, 12:53:11
Kurze Zwischenfrage: Muss es immer um Geld gehen, in Deutschland bekommt man für jeden Dreck
Sozialleistungen, ist es wirklich das Einzige was die Leute noch interessiert, das Geld? >:(

Kann man nicht einfach froh sein das man gesund ist und stolz darauf, Soldat zu sein?

nein mir gehts nicht nur ums geld! habe dafür gekämpft zur bundeswehr zu kommen und das nicht wegen geld sondern weil es immer nen traum von mir war.... und ja bin auch froh und stolz dass ich es geschafft habe.  ;)
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: chicco93 am 04. August 2011, 13:10:43
Und warum kann ich nicht auf die go army seite?  >:(
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: ARMY STRONG am 04. August 2011, 16:48:02
Zitat von: chicco93 am 04. August 2011, 13:10:43
Und warum kann ich nicht auf die go army seite?  >:(
Bei mir gehts: http://www.goarmy.com/
Titel: Re:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: chicco93 am 04. August 2011, 18:24:04
Ja der lädt und lädt und lädt und dann steht da. Das der Zugriff auf die Seite nicht möglich ist  ???
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: daniel sun am 17. August 2011, 16:07:15
Ich hab da auch mal ne Frage,und zwar:ich habe mich zum 01.01.2011 als SAZ 4 verpflichtet,mein dienstzeitende ist also am 31.12.2014,bekomme ich die verpflichtungsprämie auch???weil ich gehört habe,dass man die Prämie nur bekommt,wenn mein dienstzeitende im Jahr 2013 ist!stimmt das???
MfG daniel
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: KlausP am 17. August 2011, 16:47:19
Welche Antworten haben Sie denn von Ihrem Spieß und/oder Ihrem ReFü bekommen?

ZitatVerpflichtungsprämie

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, deren festgesetzte Dienstzeit spätestens im Jahr 2013 endet, und die sich im Jahr 2011 um mindestens zwei Jahre zum Dienst in einer Laufbahn der Mannschaften weiter verpflichten, erhalten für jeden Monat der zusätzlich festgesetzten Dienstzeit eine Prämie in Höhe von 125 Euro (steuerpflichtig). Zudem erhalten Bewerberinnen und Bewerber, die sich zu einem Dienst von mindestens zwei Jahren im Soldatenverhältnis auf Zeit in einer Laufbahn der Mannschaften verpflichten und im Jahr 2011 erstmals ernannt werden, für jeden Monat der festgesetzten Dienstzeit eine steuerpflichtige Prämie in Höhe von 125 Euro.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Kathrin am 26. August 2011, 10:42:24
Ich hab Pech gehabt ich hab mich zum FWD gemeldet da im Oktober 2011 keine Stellen für mich vorhanden sind werd ich erst zum 2.1.12 einberufen ,die Prämie ist an mir vorbei gerauscht (so zerbröselt der Keks nun mal). Aber ich habs endlich geschafft zum Bund zu kommen
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Daniel Sun am 13. Oktober 2011, 00:49:47
mein ReFü sagt,dass ich die prämie nicht bekomme,weil ich unterschrift im jahr 2010 gemacht habe,und mein Spieß sagt,dass ich die prämie bekomme,weil meine ernenneung im jahr 2011 hatte,aber ich habe die prämie immernoch nicht bekommen. :'( >:( >:( >:(
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: KlausP am 13. Oktober 2011, 05:27:15
Dann scheiben Sie eine Beschwerde. In meinem Zitat steht ja, dass die Prämie den Soldaten gezahlt wird,die im Jahr 2011 erstmalig ernannt werden, da steht nix davon, wann sie unterschrieben haben müssen.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: ulik13 am 18. Oktober 2011, 10:51:00
Hallo zusammen,
da dies mein erster Beitrag ist möchte ich erst einmal ein Lob für dieses Forum, besonders für die Moderatoren, loswerden. Hier findet man wirklich fast alles  :).
Nun zu meinem Anliegen im Bereich Verpflichtungsprämie:
Mein Sohn hat sich als SaZ 4 in der Laufbahn der Mannschaften verpflichtet und seinen Dienst am 4.10.2011 in Roth begonnen. Er wurde entsprechend am 5 oder 6.10. zum SaZ ernannt. Nach § 85aBBesG steht ihm damit m.E. die Verpflichtungsprämie zu. Letzte Woche hat die ReFü`in dies jedoch verneint wegen Zeitablauf. Es gäbe keine Prämie mehr. Die Reaktion meines Sohns und seiner Kameraden kann man sich denken. Einige wollten schon kündigen...Was sehr schade wäre, wenn die Aussage der ReFü`in falsch wäre.
Somit meine Frage:
1. Steht meinem Sohn die Prämie zu?
2. Werden die 6.000,-€ in einer Summe gezahlt oder monatlich 125,-€. § 85a III ist m.E. nicht ganz eindeutig. Da müßte doch schon jemand Erfahrung haben...
3. Hat jemand ne Ahnung, warum um dieses Thema so viel Verwirrung herrscht? Warum sind die Einheiten / ReFü / Spieß...so schlecht durch die Verwaltung informiert worden?

OkOk, die letzte Frage ist nicht wirklich ernst gemeint....

Vielen Dank...

Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: KlausP am 18. Oktober 2011, 10:57:19
Der ReFü hat aber mMn gar nichts mit der Prämie zu tun, weder mit der Berechnung noch mit der Auszahlung. Das dürfte genauso wie die übrige Besoldung über die WBV laufen. Allerdings erhalten die Rekruten im ersten Monat einen Abschlag von der Besoldung, bis die WBV die reguläre Zahlung übernimmt. So, wie ich den § 85a lese, ist die Prämie in einer Summe zu zahlen.

Zitat3)  Der  Anspruch  auf  eine  Prämie  nach  Absatz  1 oder nach Absatz 2 entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit.  Die  Prämie  wird  in  einer  Summe  mit  den Dienstbezügen gezahlt.

sonst könnte man sich ja den Absatz 4 sparen:

Zitat(4)  Die Prämie nach Absatz 1 oder nach Absatz 2 ist zurückzuzahlen, wenn

    1.  das  Dienstverhältnis  vor  Ablauf  des  für  den  Anspruch  auf  die  Prämie  maßgebenden  Zeitraums nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 des Soldatengesetzes oder nach § 55 des Soldatengesetzes beendet wird, im Fall des § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes  aber  nur,  wenn  der Soldat  die Dienstunfähigkeit  vorsätzlich  oder  grob  fahrlässig herbeigeführt hat,

    2.  der Soldat nach § 28 Absatz 5 oder Absatz 7 des Soldatengesetzes beurlaubt wird.

Es  ist  der  Betrag  zu  belassen,  der  für  jeden  angefangenen Kalendermonat der anspruchsbegründenden Dienstzeit  vor  Eintritt  eines  in  Satz  1  genannten  Tatbestandes bereits geleistet worden ist.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: ulik13 am 18. Oktober 2011, 11:16:21
@ Klaus P: Danke...und ich muß Ihnen zustimmen:§ 85a IV macht nur Sinn, wenn die Auszahlung in einer Summe für die gesammte Verpflichtungszeit erfolgt. Ziemlich mutig vom Bund...Hoffe, dass das dieses Jahr noch klappt. Da mein Sohn noch Schüler war, wäre das steuerlich wohl günstig.

Naja, warten wirs mal ab. Und falls es ein Problem gibt wäre dann ja wohl die zuständige WBV der Ansprechpartner, oder?
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: KlausP am 18. Oktober 2011, 11:20:13
Ja, so sehe ich das auch. Aber erst nächsten Monat, vorher wüde ich nicht damit rechnen.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: bofrost- Mann am 18. Oktober 2011, 14:05:03
hallo,
bekommen SAZ die als feldwebelanwärter beginnen auch diese prämie? höre gerade zum ersten mal von dieser prämie :o

lg
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: DaddysGirl am 18. Oktober 2011, 14:14:33
Soweit ich weiß gilt das nur für Mannschafter, die 2011 eingezogen wurden.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Andi am 18. Oktober 2011, 15:25:04
Zitat von: bofrost- Mann am 18. Oktober 2011, 14:05:03
bekommen SAZ die als feldwebelanwärter beginnen auch diese prämie?

Nö.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Michaplayer89 am 02. Dezember 2011, 09:39:54
Hey,
Ich habe da mal ne Frage.. vielleicht kann sie ja einer von euch beantworten..
Bin seit dem 1.1.11 bei der Bundeswehr.
Also ich bin Fwd´ler (23) heist hab ja logischer weise anspruch auf Prämie, wie ich sie ja zu 23 Monaten schon bekommen habe..
Nur habe jetzt vor auf SaZ 5 oder 8 zu wechseln (Manschafter).
Meine Frage ist jetzt gilt das mit der Prämie nur noch dieses Jahr oder kann ich auch ohne Bedenken erst nächstes Jahr mit Prämie weiter verplichten ?
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: F_K am 02. Dezember 2011, 10:21:43
Zitat(1) Wer sich für einen Dienst als Soldat auf Zeit in einer Laufbahn der Mannschaften mit einer Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren verpflichtet, erhält eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat der festgesetzten Dienstzeit, beginnend mit dem Monat, in dem die Begründung des Dienstverhältnisses nach § 41 Absatz 2 des Soldatengesetzes wirksam wird. Dies gilt für erstmalige Ernennungen mit Anspruch auf Dienstbezüge im Jahr 2011. Die Prämie wird nicht gewährt für Zeiträume, für die eine Prämie nach § 8i des Wehrsoldgesetzes gewährt wird.
(2) Soldaten auf Zeit, deren festgesetzte Dienstzeit spätestens im Jahr 2013 endet und die sich im Jahr 2011 um mindestens zwei Jahre zum Dienst in einer Laufbahn der Mannschaften weiterverpflichten, erhalten eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.

Zitatgilt das mit der Prämie nur noch dieses Jahr

Nur noch DIESES Jahr. (und die schon gezahlte Prämie wird natürlich für den überschneidenden Zeitraum angerechnet)

Eine Verpflichtung zum SaZ in diesem Jahr ist sehr sportlich (wenn man mal auf die Uhr schaut), beeile Dich da lieber ... viel Erfolg.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Michaplayer89 am 02. Dezember 2011, 10:29:59
Alles klar...
Danke dir ;-)
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Topi am 06. Dezember 2011, 16:16:39
Hallo Leute,

Also meine Frau hat ihr Aga am 1.7 diesen jahres begonnen. Sie hat sich für 4 Jahre als Mannschafter verpflichtet und bis dato hat sie keine praemie erhalten. Kann es sein das die Prämie erst nach der Probezeit (6 Monate ) ausgezahlt wird ?? Weder Wehrdienstberater noch refue können einem da sagen:-(

Danke für Eure Hilfe.

LG
Manuel
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: F_K am 06. Dezember 2011, 17:17:40
... und wer sich die Mühe macht, den Fred zu lesen, bekommt auch die Antwort auf die Frage nach der Zuständigkeit.

@ Topi: Faulheit wird nicht belohnt.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: KlausP am 06. Dezember 2011, 20:05:22
Zitat... Weder Wehrdienstberater noch refue können einem da sagen ...

Ganz normal, die haben ja beide auch ganz genau NULL damit zu tun.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Topi am 06. Dezember 2011, 21:05:53
Sorry Männers haut nicht gleich auf mich ein wbv hatte ich mehrfach versucht jemanden zu Kriegen bisher erfolglos. Sonst hätte ich hier nicht gefragt! Auch google hat mir nichts verraten:-( wurde sie ueberhaupt schon mal ausgezahlt??



LG
Topi
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: F_K am 07. Dezember 2011, 10:13:33
Ja, weiterversuchen. (Ausführung!)
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Topi am 07. Dezember 2011, 10:16:09
Morgen hat geklappt jetzt kommt's WBv kann einem nix sagen wenn der S1 lol :-) er sagte nur ja sie wird gezählt bzw er hat sie schon gezahlt.


LG
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Ralf am 07. Dezember 2011, 10:30:00
Zitat von: Topi am 07. Dezember 2011, 10:16:09
... kann einem nix sagen wenn der S1 lol :-) ...
???
kann einem nicht sagen wenn der S1 lacht???
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: KlausP am 07. Dezember 2011, 10:32:55
Ja, manche Texte sind ohne Interpunktion  schwierig zu verstehen. ::)
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Topi am 07. Dezember 2011, 10:50:55
iPhone und Eile ! Der persa sollte es einem
Sagen können sagte man mir bei der Wbv ...
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie! wird knapp
Beitrag von: Daniel Siepert am 19. Dezember 2011, 09:54:19
Nun hab ich auch mal neue Frage. Leider habe ich zu dieser Frage auch noch keinen passenden Threat gefunden.

Was ist maßgebend für den Anspruch auf die Weiterverpflichtungsprämie ? Die Abgabe der Weiterverpflichtungserklärung oder die Ernennung zum Saz (in meinem Falle8) .

Man findet offizielle pdf Dateien auf www.bmvg.de die eindeutig sagen das die Abgabe der weiterverpflichtungsärklärung maßgebend ist. wiederum es sich im Gesetz nicht eindeutig erleben lässt (für mich jedenfalls;-) .

Dieses Thema ist so interessant für mich da ich die Weiterverpflichtungserklärung vor Ca. 1,5Woche abgegeben habe und sich dieses Jahr nun unvermeidlich dem Ende neigt.

Wäre super wenn sich hier schnell jemand findet der sich da auskennt.

Danke ! und

kg, Daniel
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: F_K am 19. Dezember 2011, 09:59:52
ZitatWer sich für einen Dienst als Soldat auf Zeit in einer Laufbahn der Mannschaften mit einer Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren verpflichtet, erhält eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat der festgesetzten Dienstzeit, beginnend mit dem Monat, in dem die Begründung des Dienstverhältnisses nach § 41 Absatz 2 des Soldatengesetzes wirksam wird. Dies gilt für erstmalige Ernennungen mit Anspruch auf Dienstbezüge im Jahr 2011. Die Prämie wird nicht gewährt für Zeiträume, für die eine Prämie nach § 8i des Wehrsoldgesetzes gewährt wird.

Die Abgabe DEINER Verpflichtungserklärung ist egal ... wichtig ist die Ernennung.

.. die wird bei Dir wohl nicht mehr erfolgen, wenn Du die Unterlagen jetzt erst abgegeben hast.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Daniel Siepert am 19. Dezember 2011, 10:45:05
Nach gut. das hört sich natürlich eindeutig an. www.bmvg.de ist aber auch sehr eindeutig. :-\
Es wird gemunkelt das diese 2011 weiterhin gezahlt werden soll. kann man davon ausgehen?(letzte Chance) :-P
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: KlausP am 19. Dezember 2011, 10:51:34
Wo konkret steht das denn da: www.bmvg.de genauer?

ZitatEs wird gemunkelt das diese 2011 weiterhin gezahlt werden soll.
Sie meinen 2012 ??

Zitatkann man davon ausgehen?
Das  ist wieder mal 'n Fall für die bucklige alte Frau mit der Warze auf der Nase und der schwarzen Katze auf der Schulter.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Daniel Siepert am 19. Dezember 2011, 11:07:16
Hier der Link zur pdf Datei.



Edit:
Link bearbeitet
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: F_K am 19. Dezember 2011, 11:12:36
Leseverständnisprobleme?

Da steht Verpflichtungserklärung UND Ernennung im Jahr 2011.

... also alles eindeutig und in sich stimmig (wobei natürlich der Gesetzestext die Quelle ist, der Rest ist nur eine Presseerklärung ...)
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Daniel Siepert am 19. Dezember 2011, 11:21:36
Richtig.es ist nur eine Presseerklärung. jedoch steht dort tatsächlich nur ''Datum der Abgabe der weiterverpflichtungserklärung'' ist maßgebend !

Danke
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: F_K am 19. Dezember 2011, 11:29:22
.. und im GLEICHEN Satz steht ein UND!

Leseverständnisprobleme!
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: KlausP am 19. Dezember 2011, 11:30:22
Dann solten Sie alles lesen und nicht nur selektiv.

In Ziffer 3, steht:

ZitatDie Verpflichtungsprämie wird nach der erfolgten Ernennung oder verbindlichen Festsetzung der Dienstzeit in einer Summe mit den Dienstbezügen ausgezahlt. Sie ist zurückzuzahlen, ... blablabla ...
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Daniel Siepert am 19. Dezember 2011, 12:49:24
Ja, genau die Auszahlung findet nach Ernennung statt(auch eher belanglos). aber es ging ja um den Zeitpunkt des Anspruchs, und da steht definitiv kein '' UND ''.... Nunja, darüber lässt sich eigentlich nicht streiten. :-) es ist eindeutig,aber einmal ''nur '' die Pressemitteilung.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: F_K am 19. Dezember 2011, 12:55:22
Die Leseverständnisprobleme scheinen sehr viel größer zu sein, als ich dachte ...

In den Hinweien zum WehrrrechtsandG steht:

ZitatNeuregellungen für SaZ
1. Wer sich im Jahr 2011 (Datum der Abgabe der Weiterverpflichtungserklärung) für .... UND in 2011 ERSTMALS in dieses Dienstverhältnis berufen wird, erhält eine Erstverpflichtungsprämie.

Zitatdarüber lässt sich eigentlich nicht streiten

Nee, nicht wirklich - Du kannst Texte nicht lesen ... unbestreitbar.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: KlausP am 19. Dezember 2011, 12:57:37
Zitat von: Daniel Siepert am 19. Dezember 2011, 12:49:24
Ja, genau die Auszahlung findet nach Ernennung statt(auch eher belanglos). aber es ging ja um den Zeitpunkt des Anspruchs, und da steht definitiv kein '' UND ''.... Nunja, darüber lässt sich eigentlich nicht streiten. :-) es ist eindeutig,aber einmal ''nur '' die Pressemitteilung.

Waren Sie vorher schon SaZ 4?
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Daniel Siepert am 19. Dezember 2011, 13:11:57
Ja, genau die Auszahlung findet nach Ernennung statt(auch eher belanglos). aber es ging ja um den Zeitpunkt des Anspruchs, und da steht definitiv kein '' UND ''.... Nunja, darüber lässt sich eigentlich nicht streiten. :-) es ist eindeutig,aber einmal ''nur '' die Pressemitteilung. ...

Jaja. viel Verwirrung um dieses Thema. zumal es eine wirklich einmalige,seltsame Methode ist Arbeitskräfte bzw.dienstposten heranzuziehen. schade für die dienstgrade und ärgerlich für diejenigen die am zb. 31.12.2010 ernannt wurden, oder wie in meinem falle es um wenige Tage verpassen. knappe Sache wohl

F _K, es geht nicht um die erstverpflichtungsprämie,sondern um die weiterverpflichtungsprämie . 2. Absatz..... !
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: KlausP am 19. Dezember 2011, 13:15:48
Deshalb ja meine Frage, ob Sie vorher schon SaZ 4 waren. Wann würde Ihre ursprünglich festgesetzte Dienstzeit enden?
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: F_K am 19. Dezember 2011, 13:22:20
Zitat(3) Der Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 1 oder nach Absatz 2 entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit.

... sagt BBesG eindeutig.

Sprich: Für den Anspruch ist der TERMIN der (Neu-) Festsetzung der Dienstzeit sehr wohl wichtig.

... wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. (trifft schon den Richtigen  ;)  )
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Ralf am 19. Dezember 2011, 13:22:40
Zitat von: Daniel Siepert am 19. Dezember 2011, 13:11:57

Jaja. viel Verwirrung um dieses Thema. zumal es eine wirklich einmalige,seltsame Methode ist Arbeitskräfte bzw.dienstposten heranzuziehen. schade für die dienstgrade und ärgerlich für diejenigen die am zb. 31.12.2010 ernannt wurden, oder wie in meinem falle es um wenige Tage verpassen. knappe Sache wohl
Mitnichten einmalig und seltsam. Quasi überall existiert die sog. Stichtagsregelung: Steuer, Verjährungsrecht, Verkehrsrecht usw usw
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Daniel Siepert am 19. Dezember 2011, 13:30:13
Meine Dienstzeit würde jetzt am30.9.2012 enden,also doch noch im zeitfenster,richtig KLAUSP  ?
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: F_K am 19. Dezember 2011, 13:36:15
(
Zitat2) Soldaten auf Zeit, deren festgesetzte Dienstzeit spätestens im Jahr 2013 endet und die sich im Jahr 2011 um mindestens zwei Jahre zum Dienst in einer Laufbahn der Mannschaften weiterverpflichten, erhalten eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.
(3) Der Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 1 oder nach Absatz 2 entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit. Die Prämie wird in einer Summe mit den Dienstbezügen gezahlt.

So schwer?
- Dienstzeitende spätestens 2013? check!
- Laufbahn weiterhin Mannschaften?
- Neufestsetzung der Dienstzeit im Jahr 2011?

Wenn ALLES erfüllt ist, DANN gibt es Kohle - wenn  nur eins nicht - dann nicht!
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Daniel Siepert am 19. Dezember 2011, 13:37:14
Ja Ralf, stichtagregelung. jetzt fragt sich nur für was der stichtag . Festsetzung oder Abgabe der weiterverpflichtungserklärung ;-)
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: F_K am 19. Dezember 2011, 13:40:01
Jetzt mal deutlich: Bist Du bl**?

Der Gesetzestext ist doch schon MEHRFACH hier zitiert worden, und MEHRFACH erläutert worden ...

Es zählt einzig und allein das Datum der Neufestsetzung der Dienstzeit.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: TomSalem am 16. Februar 2017, 15:41:01
Hat jemand schon Ahnung wie es 2017 mit der Verpflichtungsprämie aussieht?
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: LwPersFw am 16. Februar 2017, 16:46:49
Was ist denn die konkrete Frage ?
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: TomSalem am 22. Februar 2017, 10:47:51
Weiterverpflichtung zum Feldwebel.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: KlausP am 22. Februar 2017, 10:52:34
Diese allgemeine Aussage ist ganz sicher zielführend.  ::) Da sollten Sie schon etwas konkreter werden.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Tommie am 22. Februar 2017, 10:56:33
Zitat von: TomSalem am 22. Februar 2017, 10:47:51Weiterverpflichtung zum Feldwebel.

Welche Verwendung, am besten die AVR?
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: KlausP am 22. Februar 2017, 11:01:53
Kleiner Tip: Geben Sie bitte  mal die Suchbegriffe "Verpflichtungsprämie" oder "Personalbindungszuschlag" in die Forensuche ein und wählen Sie unter den Ergebnissen welche aus 2016 oder 2017 aus. Dieser Thread aus 2011 ist längst überholt und "älter als Steinkohle".
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Ralf am 22. Februar 2017, 11:38:04
Ab 01.03.2017 gibt es sowieso eine neue Festlegung der Werdegänge und ggf. Regionalisierungen.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Mudi am 22. Februar 2017, 14:09:15
Ralf eine Frage, ich habe schon mehrmals gehort, dass im März 2017 eine neue Festlegung erteilt wird was Prämien angeht.
Kleines Beispiel: Kamerad A wird im 04.2017 eine Stelle (Nicht Prämienberechtigt bis Dato) besetzen bzw als Soldat anfangen. Nun wird aber im März die neue Festlegung gemacht und seine Stelle wird laut dieser DOCH Prämienberechtigt zwecks Mangel etc.
Nun könnte er doch auf eine Prämie bei Antritt rechnen.

Kann das passieren oder wird das eher für das nächste Jahr der Fall sein?
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: KlausP am 22. Februar 2017, 14:49:42
Könnte ... würde ... wäre.

Ich könnte mir jetzt auch einen Kaffee in meiner Tasse aufbrühen, würde den austrinken und dann das Ergebnis im Kaffeesatz ablesen. Dann wäre ich genauso schlau wie vorher. Warten Sie einfach ab, was beschlossen wird und wie letztendlich die Ausführungs- und Übergangsbestimmungen aussehen
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Ralf am 22. Februar 2017, 17:31:10
Nein, er wäre nicht berechtigt, denn das Datum des Eingangsstempels der Verpflichtungserklärung ist maßgeblich für die Zuordnung zum jeweiligen Festlegungserlass.
Denn es geht ja nicht darum, dass er Geld bekommt, sondern dass er aufgrund dessen, dass er Geld bekommt, diese Stelle, diese Verwendung o.ä. annimmt.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie!
Beitrag von: Mudi am 23. Februar 2017, 00:39:01
Zitat von: Ralf am 22. Februar 2017, 17:31:10
Nein, er wäre nicht berechtigt, denn das Datum des Eingangsstempels der Verpflichtungserklärung ist maßgeblich für die Zuordnung zum jeweiligen Festlegungserlass.
Denn es geht ja nicht darum, dass er Geld bekommt, sondern dass er aufgrund dessen, dass er Geld bekommt, diese Stelle, diese Verwendung o.ä. annimmt.

Danke für die Informative Antwort. Mehr wollte ich nicht wissen .

Könnte... Würde... Hätte...  War eher nicht das was ich hören wollte ;)