Hallo,
Ich wollte zum 1. Juni den freiwilligen Wehrdienst antreten. Jetzt hab ich en haufen fragen dazu.
1. gibt es in der Kaserne ein Fitnesscenter?
2. Muss ich wenn ich den 23. monatigen Wehrdienst antrete ins ausland?
3. Was kann ich nach der Wehrdienst machen? Ausbildung bei der Bundeswehr??
4. Kann man heutzutage immernoch seinen Führerschein bei der Bundeswehr machen?
Würde mich sehr über antworten freuen.
Danke, gruß Denis
Zitat von: Bizeps am 13. April 2011, 16:06:38
1. gibt es in der Kaserne ein Fitnesscenter?
Die Bundeswehr hat mehr als eine Kaserne, die unterschiedliche Ausstattungen haben. Normalerweise gibt es in einer Kaserne aber auch einen Fitnessraum.
Zitat von: Bizeps am 13. April 2011, 16:06:38
2. Muss ich wenn ich den 23. monatigen Wehrdienst antrete ins ausland?
Du verpflichtest dich dafür, was aber nicht heißt, dass das auch in jedem Fall passiert.
Zitat von: Bizeps am 13. April 2011, 16:06:38
3. Was kann ich nach der Wehrdienst machen? Ausbildung bei der Bundeswehr??
Nach dem Wehrdienst verlässt du die Bundeswehr und dir steht die zivile Wirtschaft genauso offen, wie jetzt auch. Wenn du länger bei der Bundeswehr bleiben willst und eine Laufbahn einschlagen willst, die eine Berufsausbildung beinhaltet musst du dich dafür bewerben.
Zitat von: Bizeps am 13. April 2011, 16:06:38
4. Kann man heutzutage immernoch seinen Führerschein bei der Bundeswehr machen?
Bei der Bundeswehr erhalten die Soldaten den Führerschein, der für ihren Dienstposten erforderlich ist, also durchaus regelmäßig gar keinen. Aus Gründen der Attraktivität könnte sich das demnächst aber ändern.
Gruß Andi
Zitat1. gibt es in der Kaserne ein Fitnesscenter?
Kommt auf die Kaserne an. Fitnesscenter eher weniger, aber 'n Kraftraum sollte sich fast überall finden lassen.
Zitat2. Muss ich wenn ich den 23. monatigen Wehrdienst antrete ins ausland?
Wenn Ihre Einheit mit Auslandseinsatz "dran" ist, ja. Schließlich haben Sie sich zur Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen bereiterklärt - sonst wären Sie kein FWDL 23 geworden.
Zitat3. Was kann ich nach der Wehrdienst machen? Ausbildung bei der Bundeswehr??
Eher nicht.
Zitat4. Kann man heutzutage immernoch seinen Führerschein bei der Bundeswehr machen?
Wenn das für den Dienstposten, auf dem Sie eingesetzt werden sollen, notwendig ist, dann ja. Sonst erher nicht.
Der Wehrdienst ist nicht pflicht.
Zitat:
Wenn Sie wollen, können Sie bis zu 23 Monate freiwillig Wehrdienst leisten. Und das, ohne sich als Soldat auf Zeit verpflichten zu müssen!
Da keiner weiß wie es in 2 jahren auf dem Arbeitsmarkt aussieht, würde ich gerne bei der Bundeswehr eine ausbildung machen (nach dem Wehrdienst), da mein abschlusszeugnis nicht so der renner ist.
Wäre das möglich?
Weil ich mir noch nicht sicher bin ob ich mich verpflichten lasse, wollte erst mal den Wehrdienst machen und dann weitersehen, aber lieber früher drüber nachdenken als zu spät.
ZitatDer Wehrdienst ist nicht pflicht.
Wer hat das behauptet?
Zitat... bei der Bundeswehr eine ausbildung machen (nach dem Wehrdienst) ...
Könnten Sie das bitte näher erklären? Nach dem Wehrdienst können Sie bei der Bundeswehr nun so gut wie gar nichts mehr machen.
Zitat von: Bizeps am 13. April 2011, 17:43:11
Der Wehrdienst ist nicht pflicht.
Ach nee. Das hat hier auch niemand behauptet. ;)
Zitat von: Bizeps am 13. April 2011, 17:43:11
Da keiner weiß wie es in 2 jahren auf dem Arbeitsmarkt aussieht, würde ich gerne bei der Bundeswehr eine ausbildung machen (nach dem Wehrdienst), da mein abschlusszeugnis nicht so der renner ist.
Wäre das möglich?
Das wurde dir jetzt schon zwei mal beantwortet.
Aber selbst wenn du dich irgendwann für eine Laufbahn mit Berufsausbildung bewirbst: Warum sollte dich die Bundeswehr mit schlechtem Abschlusszeugnis nehmen?
Zitat von: Bizeps am 13. April 2011, 17:43:11
Weil ich mir noch nicht sicher bin ob ich mich verpflichten lasse, wollte erst mal den Wehrdienst machen und dann weitersehen, aber lieber früher drüber nachdenken als zu spät.
Man lässt sich nicht verpflichten, man verpflichtet sich aktiv selbst. ;)
Gruß Andi
Zitat von: KlausP am 13. April 2011, 17:47:31
ZitatDer Wehrdienst ist nicht pflicht.
Wer hat ds behauptet?
Zitat... bei der Bundeswehr eine ausbildung machen (nach dem Wehrdienst) ...
Könnten Sie das bitte näher erklären? Nach dem Wehrdienst können Sie bei der Bundeswehr nun so gut wie gar nichts mehr machen.
Das stand auf dem schreiben das mir zugeschickt wurde.
@ Andi, aber die Bundeswehr nimmt doch jeden, dass das an dir vorübergegangen ist verstehe ich nicht. :P
Das mag ja sein, dass das in dem Schreiben steht, welches Ihnen zugeschickt wurde (was auch immer das für ein Schreiben sein mag ...), es hat aber niemand hier in diesem Thread behauptet, dass der Wehrdienst Pflicht wäre und dass die Wehrpflicht in Deutschland inzwischen ausgesetzt ist, ist ja nun ein alter Hut.
Immer wieder herrlich wenn Leute einem im Forum nur irgendwelche Brocken vor die Fuesse werfen und meinen nun eine fundierte, genau auf sie zugeschnittene, verbindliche Lebensplanung zu bekommen. ::)
Die Bundeswehr ist eine Armee, kein Berufsbildungswerk. Wer sich laenger verpflichtet bekommt auch Bildungsansprueche nach dem Berufsfoerderungsprogramm (BFD). Bei so geringer Verpflichtungszeit wie FWD 23 hat man eben noch keinen Anspruch.
ZitatDas stand auf dem schreiben das mir zugeschickt wurde.
Was stand auf
welchem Schreiben? Es wäre wirklich hilfreich, wenn Sie Ihre Fragen auch für mich älteren Herrn verständlich formulieren und nicht irgendwelche rocken auf den Tisch das Hauses werfen könnten.