ich wollte mal wissen, welches der höchste Rang ist, den man als Reserveoffizier erreichen kann. Ein Freund von mir hat behauptet, dass sein Vater Brigadegeneral als Reservist wurde. Ist das möglich? Ich habe immer gedacht, beim Oberstleutnant wäre Schluss... Ein anderer hat mir erzählt, dass man Oberst i.G. werden kann als Reservist. Wenn das stimmt, was muss man dafür tun?
Das Maximale ist der Dienstgrad Oberst d.R. Wenn einer General d.R. ist, dann war er das schon als er in Pension ist. Richtigweise sollte er dann aber General a.D.d.R. sein.
Also der höchste erreichbare Dienstgrad in der Reserve ist Oberst. Soweit ich weiss gibt es auch kein i.G. , selbst wenn man auf einem i.G. Dienstposten gespiegelt ist.
Was ich mal gehört habe war, dass es vor 1997 noch eine Ministerial... im Bundespostministerium gab, der General der Reserve war, ohne als General ausgeschieden zu sein, weil er im V-Fall der Inspekteur Feldpostwesen geworden wäre, aber das ist historisch.
@ Schamane: Seit es die Bw gibt, ist der höchste, als Reservist erreichbare Dienstgrad Oberst.
a) Das mit dem Feldpostgeneral kann also nicht aus Bundeswehrzeiten stammen und ich vermute dahinter auch eher eine Verballhornung.
b) Es gibt sowohl Reserveoffiziere, die auf Generalstabsdienstposten gespiegelt und beordert sind. Auch diese erhalten dann bei Heer und Luftwaffe vom PersA die Aufforderung, die karmesinfarbenen Kragenspiegel (Litzen) anzulegen.
c) Die Bezeichnung "Dienstgrad i.G. a.D./d.R." gibt es weder für Aktive, die in Pension gehen, noch für Reservisten. Da muss es in beiden Fällen also heißen "Dienstgrad a.D./d.R".
Das mit der Post hatte ich aber auch mal gehört. Ich bin mir aber auch nicht sicher, ob es sich dabei nicht um eine urban legend handelt, die einfach so weitergetragen wird. Mir hat mal irgendjemand erzählt, es gäbe tatsächlich eine Person bei der Post, die den Dienstgrad Brigadegeneral der Reserve tragen würde, um im V-Fall das Feldpostwesen zu organisieren. Aber wie gesagt, das kann auch eine urban legend sein..
Es gibt einen "Feldpostbeauftragten der Deutschen Post AG", der bei Wehrübungen oder im V-Fall den Dienstgrad Oberst oder Kapitän zur See erhält. Bis in die 90er Jahre hinein gab es einen "Generalfeldpostmeister", der entsprechend den Dienstgrad eines Brigadegenerals hatte.
Das ist allerdings nicht vergleichbar mit Reservisten an sich. Beamte auf bestimmten Dienstposten werden im V-Fall vom Beamten zum Soldaten ohne vorher Reservist gewesen zu sein, entsprechendes galt in diesem Fall für einen Beamten der damaligen Bundespost.
Gruß Andi
Also ich habe tatsächlich auch mal von einem Freund gehört, dessen Vater als Reservist beim Bund General wurde - allerdings war der Apotheker. Das ist jetzt kein Scherz - er war tatsächlich als Reservist dann auch Apotheker bei der BW und weil er so gut war, wurde er Generalapotheker oder wie das heisst.
Interessant, Andi, woher beziehen Sie denn Ihre Kenntnis, dass es einen "Generalfeldpostmeister" gab, der im Rang eines Brigadegenerals tätig war?
Richtig ist, dass es für Beamte der Deutschen Bundespost (analog zu Beamten der Bundeswehrverwaltung) V-Dienstposten gab, die gem. STAN dotiert waren. So waren (und sind) es bei den TrVerwOffz in den Btl L/OL-Dienstposten und Brigaden Hptm/StHptm Dienstposten. Nun kam es aber auch vor, dass z.B. ein RAm (Hauptmann) zwar Leiter einer Truppenverwaltung eines Btl war, aber als dessen TrVerwOffz in einer Übung Oberleutnant wurde, eil der STAN-DP dies so vorsah. So gibt es eben viele Uffz und Stuffz-DP in der Feldpost. Der Leiter des Feldpostamtes in Darmstadt war und ist allerdings ein OTL, und der Leiter der Feldpost war und ist ein Oberst.
Eventuell wurde das übersehen. Der "General der Heeresflugabwehrtruppe" ist auch ein Oberst...
Ja, Holger, dann war dieser Genralapotheker ganz sicher Soldat, als er diesen Dienstgrad verliehen bekam. Denn als Belohnung werden auch Reservisten nicht befördert...
@ Miguhamburg1 Mea culpa. Selbstverständlich wird kein General der Ausscheidet zum Oberst "befördert", sondern wird General a.D. und wenn dies vor dem festgesetzen Alter geschieht auch d.R.
Wie sieht es aber eigentlich bei einem HG aus, der als HG ausscheidet und dann 25 Jahre später O d.R. ist. Denn ich habe wiederholt gelesen Hptm a.D. / StHptm d.R. wenn man diesem Folgen würde müßte der Oberst d.R. schreiben HG a.D / Oberst d.R. oder ein Bekannter Oberfeldwebel a.D. / Hauptmann d.R.
Bei
Zum "Inspekteur der Feldpost BW" kann ich nur sagen, dass die 4 Reservisten die bei der Nachschubkompanie waren sagten er sei General und Ministerialdirigent im Bundespostministerium vor 1994. Ein Ministerialdirigent ist als B6 eingestuft und somit wäre er Brigadegeneral, aber ich möchte mich da nicht festnageln lassen und vielleicht ist hier ja jemand von der Feldpost aktiv und ließt mit.
@ Schamane:
a) Die Bezeicnung "a.D." führen nur ausscheidende Berufssoldaten.
b) Die Bezeichnung "d.R." kann, muss jedoch nicht geführt werden.
c) Da ein Angehöriger der Mannschaftslaufbahn bis auf Ausnahmen (z.B. Einsatzweiterverwendungsgesetz) nicht Berufssoldat wird, wird es das von Ihnen genannte Beispiel "HptGefr a.D., Hptm d.R. nicht geben. Denn entweder er ist beim Ausscheiden als Berufssoldat so alt, dass er die erforderlichen Wehrübungstage mit Ausbildungsgängen etc. gar nicht mehr absolvieren kann. Oder er hat die höheren Dienstgrade dann vom HG d.R. aus erklommen.
d) Dass es einen Angehörigen im "Postministerium" gab, der für das Feldpostwesen verantwortlich war, kann ich mir sehr gut vorstellen. Allerdings, dass dieser V-DP bei der Bw als BG ausgeworfen war, ist mir neu. Denn meines Wissens nach war dieser DP immer als Oberst ausgewiesen. Deshalb hätte auch dieser Ministerialdirigent als Oberst üben müssen.
was zum heiligen Franziskus ist ein Resioffz?
Sowas wie ein Jesuit, der vorübergehend bei den Dominikanern unterschlüpft, bis er wieder als Soldat Jesu gebraucht wird.
Reserveoffizier nennen das die Laien...
Zitat von: miguhamburg1 am 14. April 2011, 14:15:39
Interessant, Andi, woher beziehen Sie denn Ihre Kenntnis, dass es einen "Generalfeldpostmeister" gab, der im Rang eines Brigadegenerals tätig war?
Als Quelle würde mir dieses
Interview einfallen:
"Insgesamt sind zurzeit 457 Feldpostsoldatinnen und Soldaten eingeplant, von denen sich circa 150 pro Jahr im Einsatz befinden. Als diese Personalstärke 1995 noch mehr als das Doppelte betrug, hatte die Feldpost sogar noch einen Generalfeldpostmeister im Dienstgrad eines Brigadegenerals."
Und in der Y. gab es auch mal einen
Artikel dazu. Letzter Generalfeldpostmeister war
Dieter Seegers-Krückeberg.
Gruß Andi
Zitat von: heiligerFranziskus am 14. April 2011, 16:52:03
was zum heiligen Franziskus ist ein Resioffz?
Ein Offizier, dessen Freundin Resi heißt :D?
Zitat von: Andi am 14. April 2011, 17:08:16Und in der Y. gab es auch mal einen Artikel dazu. Letzter Generalfeldpostmeister war Dieter Seegers-Krückeberg.
Über den Generalfeldpostmeister und die Anfänge der Feldpost im Rahmen der "alten" Bundespost müsste es doch gesetzliche Grundlagen geben, zumal ein solcher Posten wahrscheinlich mehrmals besetzt worden sein muss. Es wird im Artikel bzw. im Buchhinweis am Ende vom "letzten Amtsinhaber" gesprochen. Länger als etwa 15 Jahre scheint es dieses Amt nicht gegeben zu haben.
Zur Info:
Beamte erhalten - sofern sie im Soldatenstatuts eingesetzt werden - für die Dauer der Wehrdienstleistung stets den militärischen Dienstgrad, der ihrer Besoldungsgruppe entspricht (z.B. Regierungsoberamtsrat=A13 --> Major). Sofern die Beamten bereits einen Dienstgrad der Reserve besitzen, kann (um Herabsetzungen zu vermeiden) dies auch ein höherer Dienstgrad als der "Vergleichsdienstgrad" der entsprechenden Besoldungsgruppe sein (ich wäre ein lebendes Beispiel).
...meine Aussage bezieht sich auf Beamte der Bundeswehrverwaltung bzw. solche, die fachbezogen beordert sind.
Zitat von: StOPfr am 14. April 2011, 17:14:04
Über den Generalfeldpostmeister und die Anfänge der Feldpost im Rahmen der "alten" Bundespost müsste es doch gesetzliche Grundlagen geben, zumal ein solcher Posten wahrscheinlich mehrmals besetzt worden sein muss.
Nein, dazu wird es sicherlich keiner gesonderten gesetzlichen Grundlage bedürfen, um einen Dienstposten zu rechtfertigen.
Die Bundespost und ihre Nachfolger (DPAG, Postbank), bzw. seit dem 01.04.2011 alle Postunternehmen
sind gemäß Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz und Feldpostverordnung dazu Verpflichtet auf Anforderung Personal und Material zur Feldpostversorgung zu stellen. In der Deutschen Bundespost gab es - wie beispielsweise auch bei der Bundesbahn - entsprechende Dienstposten mit Bundesbeamten, die im V- oder S-Fall automatisch zu Soldaten geworden wären. Dem Bund ist es egal, wo ein Bundesbeamter sitzt, der zum Soldaten wird, der muss nicht in der Wehrverwaltung sitzen.
Zitat von: StOPfr am 14. April 2011, 17:14:04
Es wird im Artikel bzw. im Buchhinweis am Ende vom "letzten Amtsinhaber" gesprochen. Länger als etwa 15 Jahre scheint es dieses Amt nicht gegeben zu haben.
Wie kommst du darauf?
Gruß Andi
@ Andi: Vielen Dank für die zusätzlichen Hinweise zum Generalfeldpostmeister, das half entscheidend, der Sache auf den Grund zu gehen.
In der Tat verhielt es sich bei besagtem Herrn um die Regelung, die auch für sonstige Beamte der Wehrverwaltung gelten: Nämlich, dass Sie im Falle des aktiven Bw-Dienstes einen Dienstgrad führen, unabhängig davon, ob sie überhaupt einmal aktiv gedient haben. Wir kennen das ja auch von den TrPsychologinnen, die im Einsatz dann auch als Maj/OTL unterwegs sind.
Allerdings: Sie alle sind nicht automatisch Reservisten, wenn sie nicht im aktiven Dienstverhältnis als Soldat sind, sie sind also nicht berechtigt, ihren jeweiligen "Amtsdienstgrad" mit der Bezeichnung d.R. zu führen!
Zitat von: miguhamburg1 am 17. April 2011, 11:33:44
Allerdings: Sie alle sind nicht automatisch Reservisten, wenn sie nicht im aktiven Dienstverhältnis als Soldat sind, sie sind also nicht berechtigt, ihren jeweiligen "Amtsdienstgrad" mit der Bezeichnung d.R. zu führen!
Ich dachte darauf hätte ich hingewiesen...?
Das bezog sich überhaupt nicht auf Ihre Aussagen, sondern auf die anderer User sowie auf das, was oft in den Medien (auch im letzten, verlinkten Artikel) steht...
Zitat von: Andi am 17. April 2011, 11:31:06
Zitat von: StOPfr am 14. April 2011, 17:14:04
Es wird im Artikel bzw. im Buchhinweis am Ende vom "letzten Amtsinhaber" gesprochen. Länger als etwa 15 Jahre scheint es dieses Amt nicht gegeben zu haben.
Wie kommst du darauf?
Gruß Andi
Hier (weiter unten im grauen Kasten) ist von den beginnenden 80er Jahren als Beginn der Geschichte "unserer Feldpost" die Rede und vom "letzten General-Feldpostmeister" 1995 und da habe ich dann "etwa 15 Jahre" errechnet...
Also ich kannte nur einen Fall das jemand um 2002 von der Deutschen Bundespost zu einem privaten Anbieter wechselte und damit, weil er noch nicht die notwendigen Wehrübungstage hatte vom Feldwebel (vorläufig) wieder auf OG d.R. zurückgestuft wurde. Dies müßte ja dann seit der Regelung vom 01.04.11 entfallen sein, oder habe ich das mißverstanden.
ZitatAndy schrieb: Die Bundespost und ihre Nachfolger (DPAG, Postbank), bzw. seit dem 01.04.2011 alle Postunternehmen
sind gemäß Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz und Feldpostverordnung dazu Verpflichtet auf Anforderung Personal und Material zur Feldpostversorgung zu stellen.
Um mal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:
Heute:
Höchste möglicher Dienstgrad Oberst d. R.
1960er/70er Jahre:
Bei guter politischer Führung... ;) und den entsprechenden Kontakten gings auch schon mal bis zum Brigadegeneral d. R.!
Hier ein belegtes Beispiel:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45124776.html
ZitatRegierungsoberamtsrat=A13 --> Major
Im Prinzip stimme ich dem Gesagten zu, aber just an diesem konkreten Beispiel habe ich meine Zweifel, bin aber natürlich nicht ganz sicher. Einen Oberamtsrat A13 (Enddienstgrad gehobener Dienst) würde ich eher mit dem Stabshauptmann vergleichen. Der Regierungsrat A 13 hingegen (höherer Dienst) ist mit dem Major vergleichbar.
Kommt drauf an. In Auslandseinsätzen wird der OAR zum Major, bei Wehrübungen im Inland zum Stabshauptmann.
Gruß Andi
ZitatIn Auslandseinsätzen wird der OAR zum Major, bei Wehrübungen im Inland zum Stabshauptmann.
Faszinierend. Gibts da auch eine irgendwie logische Begründung ? ???
Das liegt daran, dass es für den Stabshauptmann keine internationale Entsprechung gibt und dieser DG eben von Soldaten anderer Staaten nicht verstanden wird. Da er als A 13 dem Major entspricht, trägt er eben diese DGAbz...
dann is er nur ein OF 2 laut
natotabelle ;D
also hauptmann
Es gab e Brigadegenerale der Reserve der Bundeswehr aus dem Feldpostwesen:
1) Hans Wilhelm Busch
2) Dr. Peter Dade
3) Dieter Seegers-Krückeberg.
Alle 3 waren Angehörige der Deutschen Post.
Gruß
Die waren alle von Franz Josefs (Strauss!) Gnaden und heute gibt es sie nicht mehr! Also, was möchten Sie uns damit sagen?
Zitat von: miguhamburg1 am 14. April 2011, 16:06:59
[...]
b) Die Bezeichnung "d.R." kann, muss jedoch nicht geführt werden.
[...]
Das verstehe ich im ResG anders (s.
https://www.gesetze-im-internet.de/resg/__2.html):
Ausgeschiedene Soldaten mit nicht vorläufigen/zeitweiligen Dienstgraden führen außerhalb eines Dienstverhältnisses den Dienstgradzusatz "d. R.", außer ehemalige BS, welche dann "a. D." führen.
Zitat von: Charlie-Eins am 05. Dezember 2016, 19:51:57
Zitat von: miguhamburg1 am 14. April 2011, 16:06:59
[...]
b) Die Bezeichnung "d.R." kann, muss jedoch nicht geführt werden.
[...]
Das verstehe ich im ResG anders (s. https://www.gesetze-im-internet.de/resg/__2.html):
Ausgeschiedene Soldaten mit nicht vorläufigen/zeitweiligen Dienstgraden führen außerhalb eines Dienstverhältnisses den Dienstgradzusatz "d. R.", außer ehemalige BS, welche dann "a. D." führen.
wenn Sie schon die gesetzliche Grundlage anführen, sollten Sie das, was Sie gelesen haben, auch verstehen Da steht in § 2 (1):
Zitat(1) Frühere Soldatinnen und Soldaten dürfen ihren in der Bundeswehr erworbenen Dienstgrad mit dem Zusatz ,,der Reserve" oder ,,d. R." weiterführen, wenn ...
Zitat von: KlausP am 05. Dezember 2016, 20:04:40
wenn Sie schon die gesetzliche Grundlage anführen, sollten Sie das, was Sie gelesen haben, auch verstehen Da steht in § 2 (1):
Zitat(1) Frühere Soldatinnen und Soldaten dürfen ihren in der Bundeswehr erworbenen Dienstgrad mit dem Zusatz ,,der Reserve" oder ,,d. R." weiterführen, wenn ...
Dito:
Zitat
Dienstgrad mit dem Zusatz ,,der Reserve" oder ,,d. R." weiterführen
Entweder Dienstgrad mit Zusatz (unten den genannten Bedingungen und Einschränkungen) oder eben gar keinen Dienstgrad führen. Nicht möglich ist, nur das "d. R." wegzulassen. Das kann man aber unter "
b) Die Bezeichnung "d.R." kann, muss jedoch nicht geführt werden." verstehen.
Dann habe ich Sie vorher missverstanden. Wenn der Dienstgrad außerhalb eines Dienstverhältnisses geführt wird, dann nur mit dem Dienstgradzusatz.
Leiter (Beamter B6) Amt Wehrgeophysik (gibt es schon lange nicht mehr) trug auch ganz gerne mal die Uniform eines Brigadegenerals .... mit Reservistenkordel! ::)