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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: passicalli am 14. April 2011, 16:01:33

Titel: Verpflichtungserklärung und Einberufungsbescheid rückgängig?
Beitrag von: passicalli am 14. April 2011, 16:01:33
Hallo hier alle zusammen.

Ich hätte eine wirklich wichtige frage.
und zwar; ich war im januar in düsseldorf, da ich mit meinem wehrdienstberater eine bewerbung für die feldwebellaufbahn gemacht habe. da habe ich auch alle tests durchluafen und überdurchschnittlich gut abgeshlossen. später beim einplaner habe ich dann eine verpflichtungserklärung für die feldwebellaufbahn zum jägerweldwebel unterschrieben, da zu diesem zeitpunkt für mich die bundeswehr eine super option war. jetzt habe ich jedoch eine feste freundin und spielen mit dem gedanken mit ihr zusammen zu ziehen. kinder sind auch schon im gespräch. ich weiß auch dass sie nicht viel von der bundeswehr hält. zusätzlich habe ich einen sicheren und guten arbeitsplatz in der industrie bekommen. nun habe ich heute post bekommen mit dem einberufungsbescheid zum 04.10.2011.
meine frage ist jetzt ob ich der einberufung jetzt noch entfliehen und der bundeswehr eine absage erteilen kann? denn am tag in düsseldorf habe ich die verpflichtungserklärung lauter euphorie, nervosität und ohne wirklich über die zukunft nach zu denken unterschrieben.

ich hoffe ihr könnt mir helfen

Titel: Re:Verpflichtungserklärung und Einberufungsbescheid rückgängig?
Beitrag von: History777 am 14. April 2011, 16:06:26
Sie sind in Eignungsübung, und sind  dies bis zur ihrer Vereidigung. Sie können ohne Probleme fristlos kündigen. Wo sie genau anrufen müssen dass wissen andere hier sicher besser. Eine kleine Anmerkung gleich wegen einer kurzen Beziehung alles hinzuwerfen halte ich für etwas unreif, wärst nich der Erste der heute noch jammert. Am besten sie rufen ihrem Wehrdienstberater an.
Titel: Re:Verpflichtungserklärung und Einberufungsbescheid rückgängig?
Beitrag von: miguhamburg1 am 14. April 2011, 16:15:44
Lieber Fragesteller,

Da Sie die Laufbahn der Feldwebel im Truppendienst angestrebt haben, haben Sie keine Einberufung, sondern eine Aufforderung zum Dienstantritt erhalten. Rein rechtlich könnten Sie dieses Angebot der Bw jetzt einfach ignorieren, und Sie wären raus aus der Nummer, ohne dass Ihnen irgendwelche Nachteile entstehen.

Ich persönlich finde dieses Vorgehen als geringschätzend, ungehörig und kindisch. Deshalb sollten Sie Ihrem ZNwG schreiben, dass Sie Ihren Dienst nicht antreten werden. So bekämen dann andere Bewerber oder Warteistenkandidaten die Chance, den für Sie vorgesehenen Dienstposten einzunehmen und die Bundeswehr hätte auch Planungssicherheit.

Ungeachtet dessen, empfehle ich Ihnen auch, diesen Schritt noch mal ernsthaft und über den aktuellen Moment hinaus zu prüfen und zu hinterfragen. Denn bis vor Kurzem waren Sie ja noch Feuer und Flamme für die Bundeswehr und haben die Prüfer beim ZNwG von sich überzeugt. Insofern kann das Interesse grundsätzlich ja nicht geringer sein bei Ihnen. Und wenn ich daran denke, wie viele Leute allein hier im Forum anfragen, wie groß Ihre Chancen wären, noch einmal genommen zu werden, weil sie das erste Angebot für einen Dienstposten aus persönlichen Gründen sausen ließen, dann kann ich meinem Vorposter nur zustimmen.
Titel: Re:Verpflichtungserklärung und Einberufungsbescheid rückgängig?
Beitrag von: KlausP am 14. April 2011, 16:21:19
ZitatSie sind in Eignungsübung, und sind  dies bis zur ihrer Vereidigung.

Falsch, da eine Eignungsübung bei Feldwelbeanwärtern nur in der Laufbanh des allgemeinen Fachdienstes geleistet wird.
Titel: Re:Verpflichtungserklärung und Einberufungsbescheid rückgängig?
Beitrag von: passicalli am 14. April 2011, 16:27:48
also könnte ich wenn ich mir noch mal in ruhe gedanken darüber machen um mich zu entscheiden ein paar nächte oder tage dafür opfern?? denn es ist schon ein berufswunsch von mir. aber andererseits weiß ich dass sich meine freundin eine wochenendbeziehung und leben sicherlich nicht so vorgestellt hat und auch sicherlich nicht mitmachen würde.
deshalb sitze ich gerade in einer ziemlich schweren entscheidungsfrage.
Titel: Re:Verpflichtungserklärung und Einberufungsbescheid rückgängig?
Beitrag von: KlausP am 14. April 2011, 16:38:17
So lange Sie Ihren Dienst nicht angetreten haben, können Sie jederzeit von Ihrer Verpflichtung zurücktreten. Falls Sie eine "widerrufliche Verpflichtungserklärung" unterschrieben haben, geht das auch noch in den ersten 6 Dienstmonaten. Sie sollten aber bedenken, dass die Bundeswehr bereits jetzt mit Ihnen plant, schließlich sollen Sie 3 Jahre nach Ihrem Dienstantritt einen ausscheidenden Feldwebel ersetzen. Deshalb sollten Sie wirklich, sollten Sie nicht mehr Soldat werden wollen, das ZNwG davon in Kenntnis setzen, damit jemand kurzfristig auf Ihre Stelle nachrücken kann.
Titel: Re:Verpflichtungserklärung und Einberufungsbescheid rückgängig?
Beitrag von: Flip25 am 14. April 2011, 16:41:28
Zitat von: miguhamburg1 am 14. April 2011, 16:15:44

So bekämen dann andere Bewerber oder Warteistenkandidaten die Chance, den für Sie vorgesehenen Dienstposten einzunehmen und die Bundeswehr hätte auch Planungssicherheit.


Ja super-.- das wäre vll "meine Stelle" gewesen ich wollte unbedingt zu den Jägern, habe aber vor 14 Tagen
meiner Ausweichstelle als Panzergrenadier zugesagt.... >:( :'(

Tut mir leid aber wenn ich so was lese denke ich, ich hätte vielleicht doch Jäger werden können.
Bestünde da jetzt eig. theoretisch noch einen Chance für mich? Habe allerdings den Breif zum Dienstantritt
am Samstag bekommen und wollte ihn heute weg schicken? ???


EDIT: @ KlausP: Wäre das möglich mich nochmal beim Einplaner zu melden und Ihn darauf anzusprechen oder
sollte ich das lieber aus meinem Kopf streichen ??? Will mich später nicht fragen müssen ob ich nicht doch
hätte Jäger werden können...
Titel: Re:Verpflichtungserklärung und Einberufungsbescheid rückgängig?
Beitrag von: miguhamburg1 am 14. April 2011, 16:56:12
@ Flip: Unser Fragensteller überlegt doch noch, was soll dann Ihr Anruf beim ZNwG bewirken?

Außerdem können Sie als Soldat immer noch einen Versetzungsantrag stellen und schauen. Außerdem ist die Tätigkeit als PzGrenFw doch mindestens ebenso vielfältig und infanteristisch...
Titel: Re:Verpflichtungserklärung und Einberufungsbescheid rückgängig?
Beitrag von: History777 am 14. April 2011, 17:03:08
Zitat von: KlausP am 14. April 2011, 16:21:19
ZitatSie sind in Eignungsübung, und sind  dies bis zur ihrer Vereidigung.

Falsch, da eine Eignungsübung bei Feldwelbeanwärtern nur in der Laufbanh des allgemeinen Fachdienstes geleistet wird.
Pardon, hab wohl nur meine kleine Fachdienstsichtweise. Danke für die Berichtigung
Titel: Re:Verpflichtungserklärung und Einberufungsbescheid rückgängig?
Beitrag von: WirWarenHelden87 am 14. April 2011, 20:49:34
Das ist doch nicht dein ernst oder?wenn sie dich wirklich lieben würde,würde sie deinen berufswunsch akzeptieren und voll und ganz hinter dir stehen.zusammenziehen könnt ihr auch wenn du im bund bist.ehrlich gesagt,könnte sie sogar stolz auf dich sein,dass du zum bund willst...
Titel: Re:Verpflichtungserklärung und Einberufungsbescheid rückgängig?
Beitrag von: StOPfr am 14. April 2011, 22:27:37
Es geht weniger darum, wie groß die Unterstützung für den Berufswunsch eines Partners sein muss, damit von echter Liebe die Rede sein kann.
Unsere Einwände bauen auf der Erfahrung, dass die heutige große Liebe morgen eine von gestern sein kann. Dann ist die Freundin weg und den Traumberuf "Bundeswehr" hatte man ja abgelehnt.
Viele Anfragen hier im Forum haben dann ein einziges Ziel: Wie komme ich nach dieser falschen Entscheidung wieder in die Bundeswehr? Gibt man mir noch eine Chance? Zitat: "Ich habe einen Fehler gemacht als ich auf meine Freundin hörte. Nehmen die mich jetzt noch?"

Gemeint ist: Alles in großer Ruhe überlegen und eine Entscheidung nicht unter Druck treffen. Die Alternative "Entweder ich oder die Bundeswehr" wäre ganz schlecht für eure Zukunft. Völlig unabhängig vom Ergebnis!
In einer Beziehung geht es um zwei Menschen, aber auch um jeweils einen... 
Titel: Re:Verpflichtungserklärung und Einberufungsbescheid rückgängig?
Beitrag von: WirWarenHelden87 am 15. April 2011, 06:21:11
Ich wäre froh,wenn der bund eine stelle für mich hätte.die meisten hier im forum sehen das so(dass es doch nicht die "richtige"ist),aber gehen wir auch mal davon aus,dass es andersrum sein könnte.da muss auch schon etwas akzeptanz von ihr kommen.wie gesagt,dies ist ein beruf,auf den man stolz sein kann.er repräsentiert deutschland.da kenne ich weitaus andere berufe,bei denen ich nicht wollen würde,dass mein freund diese ausführt!
Titel: Re:Verpflichtungserklärung und Einberufungsbescheid rückgängig?
Beitrag von: Shokk am 15. April 2011, 06:36:53
Wenn die Freundin jetzt schon meckert, wie sieht es dann mit Auslandeinsätzen aus? Als Jäger wirst du in den nächsten 12 Jahren mehr als 1 mal im Ausland unterwegs sein.
Titel: Re:Verpflichtungserklärung und Einberufungsbescheid rückgängig?
Beitrag von: WirWarenHelden87 am 15. April 2011, 08:06:02
Na Prost Mahlzeit
Titel: Re:Verpflichtungserklärung und Einberufungsbescheid rückgängig?
Beitrag von: xXChris86Xx am 15. April 2011, 11:08:29
Hi also ich würde mir das sehr gut überlegen, an Ihrer stelle. Machen wir einfach mal ein beispiel "FREUNDIN" schön und gut, es hält vielleicht aber was ist wenn es nach 1 jahr vorbei ist, ich kenne Leute die haben den fehler gemacht und bereuen es ganz fest, weil sie sich nicht mehr Bewerben konnten wegen dem Alter. Muss natürlich jeder selbst wissen, und dazu noch eine gute Laufbahn die eh RAR ist!!! hmm

Aber wie Gesagt muss jeder selbst wissen ich würde meine stelle nicht auf geben, ich habe auch eine Freundin entweder unterstützt sie mich oder nicht, aber ich lasse mich vor meiner Karriere nicht vor der wahl stellen..

Lg Chris  :)
Titel: Re:Verpflichtungserklärung und Einberufungsbescheid rückgängig?
Beitrag von: WirWarenHelden87 am 15. April 2011, 11:32:18
So siehts aus:)
Mein Freund ist ja auch beim Bund und ich unterstütze ihn voll und ganz.Können uns jetzt auch 3Wochen nicht sehen.Ist nicht die Welt,aber man würde sich schon freuen.Und wenn dann noch der Auslandseinsatz kommt,würde die Freundin wohl völlig am Rad drehen.Wenn ich damit aber nicht umgehen könnte,hätte ich mir das von Anfang an überlegen sollen und erst gar nicht mit ihm zusammen kommen dürfen.
Titel: Re:Verpflichtungserklärung und Einberufungsbescheid rückgängig?
Beitrag von: xXChris86Xx am 15. April 2011, 11:57:10
Da hast du recht das weiss man vorher, dann kann man sich nicht drauf einlassen! :)
Titel: Re:Verpflichtungserklärung und Einberufungsbescheid rückgängig?
Beitrag von: misu am 30. April 2011, 00:14:04
Hallo, ich habe auch eine Frage: Habe vor kurzem ein Schreiben von der BW bekommen:

Betr: Einstellung als Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes zum 01.07.2011
      hier: Abgabe der Verpflichtungserklärung

Sehr geehrter Herr ....

die Verpflichtungserklärung für Soldaten mit WIderruf ist nach der gesetzlichen Regelung (..) mit dem heutigen Tag umgesetzt.

Als Anlage erhaklten sie die Widerrufliche Verpflichtungserklärung in 3facher Ausfertigung.

Bei der OPZ im vorigen Jahr habe ich meine Offz eignung bestanden, die chancen waren mittelmäßig.
Wollte ursprünglich zur LW, bis der Einplaner mir telefonisch berrichtete, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass ich genommen werde, und das mich das Heer allerdings, wie ich auch als Alternative angegeben hab, in Betracht ziehen kann, auch weil meine Chancen hier besser stünden.

Habe dann nur ein Schrieben bekommen, dass meine "Akte" nun ans Heerr weitergegeben wurde.
Nach diesem schrieben kam nur noch dieser Brief, wie oben geshcildert:
NUn meine frage: ich habe kein Schribeen darüber bekommen dass ich eingeplant werde und ne Zusage bekommen habe, aber dieses schrieben setzt doch voraus dass man eingeplant ist oder? habe den WDB angerufen und der sagte ich müsste dann schon drinn sein: ist dieser Brief also nun auch ein beweis dafür?
Danke im vorraus:)
Titel: Re:Verpflichtungserklärung und Einberufungsbescheid rückgängig?
Beitrag von: KlausP am 30. April 2011, 06:31:09
Zitat... habe den WDB angerufen und der sagte ich müsste dann schon drinn sein ...

Dass der Wehrdienstberater Ihnen diese Antwort gegeben hat, hängt damit zusammen, dass er keinen Einblick mehr in Ihren "Planungsstatus" haben dürfte, weil Ihre Unterlagen bei der OPZ liegen. Wie der Stand der Dinge nun wirklich ist, kann Ihnen also nur der Bearbeiter bei der OPZ beantworten. Ich würde also unter der im Anschreiben aufgeführten Nummer anrufen. Hier wird das mMn nur Kaffeesatzleserei.
Titel: Re:Verpflichtungserklärung und Einberufungsbescheid rückgängig?
Beitrag von: ulli76 am 30. April 2011, 10:31:08
Wenn man dir ne Verpflichtungserklärung schickt, wird die Bundeswehr wohl wollen, dass du dich verpflichtest- also wird man wohl ne Stelle für dich gefunden haben.
Hast du denn außer der Verpflichtungserklärung noch andere Schriftstücke bekommen?

Ansonsten- Montag deinen Einplaner anrufen und nachfragen.
Titel: Re:Verpflichtungserklärung und Einberufungsbescheid rückgängig?
Beitrag von: misu am 30. April 2011, 14:36:30
Das werd ich tun, und vielen Dank für die (super schnellen) Antworten, das weiß ich zu schätzen:)