Hallo,
ich bin neu hier und hoffe ihr verzeiht, wenn ich ein Thema anspreche, dass ich hier noch nicht gefunden habe, aber bereits diskutiert wurde. Ist dies der Fall bitte ich um den Link.^^
Zum eigentlich Topic:
Ich wurde im Rahmen der Eignungsfeststellung und -untersuchung im ZNwG Süd (München) für tauglich und geeignet für die Offz-Laufbahn empfunden. Mein Ziel ist es aber zunächst nur eine Verpflichtungszeit von 2 Jahre einzugehen, mich zum Reserveoffizier ausbilden zu lassen und bei absolutem Spaß und Überzeugung vielleicht doch auf 12 Jahre zu verlängern. Die Problematik liegt hierbei jedoch wo anders:
Ich habe vorgestern die Unterlagen mit der Verpflichtungserklärung erhalten und bin natürlich erpicht, diese zu unterschreiben und zurückzusenden. Eine unnachgiebige Prüfung haben sie fast überstanden. Doch entgegen meiner Erwartungen scheint für eine Verpflichtungszeit von 2 Jahren eine widerrufliche Verpflichtungserklärung nicht möglich zu sein (steht auf einem der Zettel!). Ebenso gab mir die entsprechende Zivilangestellte des ZNwG Süd am Telefon die Auskunft, dass diese Anmerkung korrekt sei. Nun steht aber das Wort meines Einplaners, der mir sogar dazu geraten hat, die widerrufliche Verpflichtungserklärung zu nutzen, gegen die Aussagen der Unterlagen/Zivilangestellten.
Kennt sich jemand so gut aus, dass er mir zeitnah dabei helfen kann? Wäre echt super.
Gruß
Klaus
Danke hat sich erledigt! Eine widerrufliche Verpflichtungserklärung ist erst ab einer Dienstzeit von mind. 4 Jahren möglich!
@Administrator: Bitte schließen!
Gruß
Klaus