Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Wallenstein am 22. April 2011, 11:21:11

Titel: Nationalhymne und Der gute Kamerad
Beitrag von: Wallenstein am 22. April 2011, 11:21:11
Schönen Karfreitag allerseits!

Was ich gerne wüsste: ab welchem Dienstgrad grüßt man bei der Nationalhymne und beim Lied vom guten Kameraden militärisch? Auf Wikipedia gibt es da eine Diskussion, die ich gelesen habe, wo behauptet wird, ab Uffz m.P. wird militärisch gegrüßt, Mannschaften und Uffz o.P. gehen nur ins Achtung. Ist das korrekt?

Und: gilt die militärische Grußpflicht auch für Reservisten, die an einer DVag oder VVag teilnehmen?
Titel: Re:Nationalhymne und Der gute Kamerad
Beitrag von: mailman am 22. April 2011, 11:38:16
Wenn ich die ZDV richtig deute ist in diesen Fällen von allen Soldaten zu grüßen. Und zwar mit dem Gruß.
Titel: Re:Nationalhymne und Der gute Kamerad
Beitrag von: bayern bazi am 22. April 2011, 11:47:24
Zitat von: Wallenstein am 22. April 2011, 11:21:11

Und: gilt die militärische Grußpflicht auch für Reservisten, die an einer DVag oder VVag teilnehmen?

sprich in uniform sind ---->JA
Titel: Re:Nationalhymne und Der gute Kamerad
Beitrag von: Timid am 22. April 2011, 11:53:50
Zitat von: Wallenstein am 22. April 2011, 11:21:11Auf Wikipedia gibt es da eine Diskussion, die ich gelesen habe, wo behauptet wird, ab Uffz m.P. wird militärisch gegrüßt, Mannschaften und Uffz o.P. gehen nur ins Achtung.

Stimmt, das wird da behauptet. Und zumindest bei der Diskussion zum Militärischen Gruß wird auch direkt aus der Vorschrift zitiert, die etwas völlig anderes besagt. "Der militärische Gruß ist zu erweisen - beim öffentlichen Spielen [...] von Nationalhymnen; [...] - bei Trauer- und Gedenkfeiern [...] - beim Spielen oder Singen des Liedes "Ich hatt' einen Kameraden" [...]". Sprich: JEDER Soldat, der nicht Teil einer Formation ist, grüßt bei solchen Dingen IMMER militärisch, und zwar die ganze Zeit über! Gleiches gilt für Flaggenparaden etc..

ZitatUnd: gilt die militärische Grußpflicht auch für Reservisten, die an einer DVag oder VVag teilnehmen?

Ein Soldat in Uniform grüßt militärisch.
Titel: Re:Nationalhymne und Der gute Kamerad
Beitrag von: miguhamburg1 am 22. April 2011, 11:57:16
Einzelne Soldaten in Uniform (auch wenn es ganz viele einzelne sind) haben beim Erklingen der Nationalhymne und des Lieds vom Kameraden selbstständig Grundhaltung einzunehmen und militârisch bis zum Ende des Musikstücks zu grüßen. Dies gilt für ALLE Dientsgrade, für Aktive oder Angehörige der Reserve.

Bei angetretenen Formationen grüßen nur deren mit angetretene Führer.
Titel: Re:Nationalhymne und Der gute Kamerad
Beitrag von: Andi am 22. April 2011, 13:38:03
Zitat von: Wallenstein am 22. April 2011, 11:21:11
wo behauptet wird, ab Uffz m.P. wird militärisch gegrüßt

Das ist bei der Meldung so: Bei Meldungen wird ab Uffz m.P. während der gesamten Meldung gegrüßt, darunter nur kurz zu Beginn der Meldung beim Ansprechen des Vorgesetzten.

Gruß Andi
Titel: Re:Nationalhymne und Der gute Kamerad
Beitrag von: Wallenstein am 23. April 2011, 11:46:59
Dankeschön! Dann habe ich nur noch eine Frage, eine Klärung sozusagen. In der ZDv, die hier zitiert wird, heißt es: "Der militärische Gruß ist zu erweisen - beim öffentlichen Spielen [...] von Nationalhymnen [...]"

In Bayern hat die Staatshymne offiziellen Charakter und wird sehr ernst genommen. Gilt die Bayernhymne im Sinne dieser ZDv als Nationalhymne, und ist deshalb auch bei ihr militärisch zu grüßen? Wie ist das bei anderen Landeshymnen?

Ansonsten, wie gesagt, dankeschön und schöne Feiertage!
Titel: Re:Nationalhymne und Der gute Kamerad
Beitrag von: bayern bazi am 23. April 2011, 11:51:09
in deutschland wird soweit ich weiß bei drei landeshymnen gegrüßt

dem Bayernlied (da bin ich mir 100% sicher)   ;D
dem Badenerlied
dem Holsteinlied



Titel: Re:Nationalhymne und Der gute Kamerad
Beitrag von: miguhamburg1 am 23. April 2011, 12:16:02
Wenn die Lieder der Bundesländer bei staatlichen Anlässen gespielt werden, dann gehört es zum guten Ton, als Soldat in Uniform zu grüßen. Dies gilt auch für das zuvor nicht genannte Niedersachsenlied oder Stadt Hamburg an der Elbe Auen usw.

Grußpflicht besteht für Soldaten in Uniform hingegen bei allen Nationalhymnen und der Europahymne.

Mit der zuvor beschriebenen Einschränkung für angetretene Formationen.

Schließlich, in Ergänzung zur Grußpflicht bei der Flaggenparade (die Andi bereits erwähnte) besteht auch Grußpflicht gegenüber einzelnen oder mehreren Truppenfahnen und deren Fahnenbegleitern in Bewegung sowie Kfz mit Standern (z.B. Bundespräsident)...
Titel: Re:Nationalhymne und Der gute Kamerad
Beitrag von: Andi am 23. April 2011, 12:36:43
Zitat von: miguhamburg1 am 23. April 2011, 12:16:02
Grußpflicht besteht für Soldaten in Uniform hingegen bei allen Nationalhymnen und der Europahymne.

Und den drei genannten Landeshymnen.

Gruß Andi
Titel: Antw:Nationalhymne und Der gute Kamerad
Beitrag von: Niederbayer am 25. September 2015, 10:13:06
Alter Hut hier, aber eine Frage stellt sich mir noch.
Militärischer Gruß und Mitsingen der Hymne(n) schließen sich nicht aus, oder?
Titel: Antw:Nationalhymne und Der gute Kamerad
Beitrag von: F_K am 25. September 2015, 10:36:44
Nein.

Bei der eigenen Hymne sollte man schon mitsingen ...

(Und das funktioniert auch in der Regel).