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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: NickB am 26. April 2011, 18:49:33

Titel: Rahmenvertrag
Beitrag von: NickB am 26. April 2011, 18:49:33
Hallo ich habe Anfang Februar diesen Jahres einen Vertrag beim Rahmenvertrag Bundeswehr abgeschlossen.
Dieser unterstützt mich finanziell wenn ich wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand gebracht werde.

Meint ihr diese versicherung ist nützlich? Ich habe sie mit Ansparung der Beiträge ausgewählt und zahle insgesamt fast 60€

Ich bin SaZ 4, 18 Jahre alt und seit Januar 2011 im Dienst.

Brauche einen Rat ob es sich weiterhin lohnt oder nicht.

mfg
Titel: Re:Rahmenvertrag
Beitrag von: Antibus am 26. April 2011, 20:20:04
Hiho.

Dienstunfaehig kannst du schon ab 1% Behinderung sein, arbeitsunfahig faengt irgendwoe jenseits der 50% Marke an.

Der Ramenvertrag ist ein gute Sache. Der zahlt auch wenn dir in einem "Kriesengebiet" etwas passiert, da haben viele zivile Versicherungen Klauseln.

Gruss Antibus
Titel: Re:Rahmenvertrag
Beitrag von: NickB am 29. April 2011, 21:43:50
Mh aber es kann doch auch nich sein dass die Bundeswehr keine Haftung dafür trägt wenn einem in der Dienstzeit etwas passiert, ist das wirklich so ? oO

Das ist ja mal das letzte vom Bund, ehrlich.
Titel: Re:Rahmenvertrag
Beitrag von: Helferlein am 30. April 2011, 00:47:55
Doch die Bundeswehr zahlt, aber nur wenn du eine Wehrdienstbeschädigung bekommen hast. Falls du wirklich dienstunfähig geschrieben werden solltest, dann hast du BFD und Übergangsgebürnisse für den Zeitraum den du gedient hast.

Übrigens würde ich den Rahmenvertrag nicht abschließen, es gibt deutlich bessere Produkte von anderen Versicherungen die ebenfalls das aktive Kriegsrisiko abdecken (in NATO und UN Missionen).

Titel: Re:Rahmenvertrag
Beitrag von: KlausP am 30. April 2011, 06:24:06
Beim Rahmenvertrag kann man nicht direkt abschließen, der "Rahmenvertragsbeauftragte des Deutschen Bundeswehr-Verbandes" hat lediglich die Aifgabe, über die Leistungen des Dienstherrn und über empfohlene zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten bei anderen Anbietern wertneutral zu ibformieren. Er darf im Anschluß an seine Informationsveranstaltungen sogar keine Versicherungen abschließen, das dürfen nuir die Vertreter der ensprechenden Unternehmen. Es ist durchaus möglich, dass nicht der zuständige Rahmenvertragsbeauftragte diese Info-Veranstaltung durchgeführt hat (und nur er ist überhaupt dazu berechtigt !) sondern ein Vertreter einer Versicherung hat sich euch als solcher (fälschlicherweise) vorgestellt und dann nur sein Produkt angepriesen. Der Rahmenvertragsbeauftragte, der für "meinen" Bereich zuständig ist, informiert lediglich (z.B. Leistungen des Dienstherrn, z.B. Soldatenversorgungsgesetz und durch de DBwV und andere empfohlene weitergehende Absicherung) und geht dann wieder, er schließt also in keinem Fall irtgendwelche Versicherungen ab, er empfiehlt lediglich die im Rahmenvertrag mit dem DBwV eingebundenen Versicherungsunternehmen. Wer letztendlich bei welchem Vertreter welche Versicherung abschließ, sollte das in jedem Fall erst nach der Information durch den Rahmenvertragsbeauftragten tun. Und ganz wichtig: Angebote mehrerer Unternehmen vergleichen, das klann und wird euch niemand abnehmen !!!
Titel: Re:Rahmenvertrag
Beitrag von: snake99 am 30. April 2011, 11:16:14
Frage: Spring die Versicherung des Rahmenvertrages nicht auch bei anerkannter Dienstunfähigkeit ein?
Titel: Re:Rahmenvertrag
Beitrag von: KlausP am 30. April 2011, 12:47:40
Wenn man die entsprechende Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat schon. Irgendeine der dem Rahmenvertrag angeschlossenen Versicherungen wird sowas anbieten. Deshalb sollte man auch mal den Kontakt zum Rahmenvertragsbeauftragten suchen, der kann einemsagen, wer das ist. In "meiner" Kompanie hängt z.B. dessen Erreichbarkeit an der Bekanntmachungstafel aus.
Titel: Re:Rahmenvertrag
Beitrag von: snake99 am 30. April 2011, 13:20:38
Ein Freund erzählte mir davon ... er hat damals die Bw im Rahmen eines DU Verfahrens verlassen müssen. Dank Rahmenvertrag hat er jedoch eine nicht gerade kleine Summe ausbezahlt bekommen.
Titel: Re:Rahmenvertrag
Beitrag von: Helferlein am 30. April 2011, 13:58:41
@ KlausP,
so wie du es beschreibst sollte es sein, leider ist das nicht immer der Fall. Teilweise wird sich erstmal so vorgestellt "Ich bin StFw a.D. ich war lange genug bei der Bundeswehr, ich weiß genau was sie brauchen. [...] Der Rahemvertrag bietet als einziger eine optimale Versorgung im Schadensfall und auch nur er versichert das aktive Kriegsrisiko [...] sonst gibt es keine einzellne Versicherung die dies tut". Ich habe schon mehrere Vorträge erlebt und jedes mal dasselbe Trauerspiel.

Richtig ist allerdings der Rahmenvertrag nimmt alle Soldaten auf, auch Angehörige von Spezialkräften und Piloten die in der Regel nicht von anderen DU Anbietern versichert werden.

Aber das war es auch schon mit dem Vorteil, auch das Stichwort abstrakter Verweis wird dem einen oder anderen hier sicherlich was sagen und das der Rahmenvertrag teilweise nur 2 Jahre zahlt.

@ Snake99
mag sein das dein Freund eine nicht kleine Summe bekommen hat, die hätte er aber sicherlich auch bei einem anderen Versicherungsprodukt als dem Rahmenvertrag bekommen.
Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: phantomsiggi am 13. Oktober 2014, 13:39:35
Hier noch ein paar zusätzliche Informationen und persönliche Eindrücke zu den Rahmenvertragspartnern des DBV bzw, " ... der Bundeswehr".

1. Die Rahmenvertragspartner sind grundsätzlich für Kameraden/innen gedacht, die selbst keine oder wenig Ahnung von Versicherungen und angebotenen Dienstleistungen (z.B. Umzüge) haben und sich auch nicht damit befassen wollen.
2. Es gibt fast immer eine günstigere Alternative zum Pauschalangebot des Rahmenvertragspartners - wie der Name schon darlegt "Rahmenvertrag". Der Vergleich über einschlägige Internet Suchmaschinen lohnt sich allemal - und sei es nur um dem Rahmenvertrags-Vertriebsmitarbeiter - einige Fragen zu stellen.
3. Der in der Kaserne tätige Vertriebsmitarbeiter betätigt sich NICHT aus Kameradschaft, sondern weil es bezahlt wird - so wie bei jedem anderen Versicherungskonzern auch.
4. Namen wie Deutsche Beamtenversicherung sind mittlerweile völlig irreführend - die DBV gehört zur AXA Gruppe und bietet Beamten/Innen und Soldaten/Innen keineswegs nennenswerte Vorteile oder Vergünstigungen. Gerade bei erstgenannten Unternehmen gilt es die Leistungen und Zahlungsmodalitäten genau zu prüfen.
5. Es empfiehlt sich in jedem Fall mindestens zwei Angebote einzuholen - egal ob Umzug oder Versicherung. Dabei sollte dann eines von einem "unabhängigen" Vertreter kommen. Das ist zwar mehr Arbeit und Aufwand; lohnt sich aber bei der Laufzeit der Verträge bzw. der Höhe der Beiträge.
6. Große Unternehmen bieten oft in einer Unterfirma oder unter anderem Namen eine Direktversicherung an, die zwar auch keine besseren Leistungen, aber dafür einen günstigeren Tarif bietet.

Bei Versicherungen und speziell bei Unternehmen mit vermeintlich vertrauenerweckendem Namen wie z.B. der Deutschen Beamtenversicherung, gilt der Wahlspruch:
"Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob sich  nicht noch was Bessres findet!"
Titel: Antw:Re:Rahmenvertrag
Beitrag von: wolverine am 13. Oktober 2014, 13:47:58
Hatten wir doch eigentlichschon alles hier:
Zitat von: KlausP am 30. April 2011, 06:24:06
Beim Rahmenvertrag kann man nicht direkt abschließen, der "Rahmenvertragsbeauftragte des Deutschen Bundeswehr-Verbandes" hat lediglich die Aifgabe, über die Leistungen des Dienstherrn und über empfohlene zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten bei anderen Anbietern wertneutral zu ibformieren. Er darf im Anschluß an seine Informationsveranstaltungen sogar keine Versicherungen abschließen, das dürfen nuir die Vertreter der ensprechenden Unternehmen. Es ist durchaus möglich, dass nicht der zuständige Rahmenvertragsbeauftragte diese Info-Veranstaltung durchgeführt hat (und nur er ist überhaupt dazu berechtigt !) sondern ein Vertreter einer Versicherung hat sich euch als solcher (fälschlicherweise) vorgestellt und dann nur sein Produkt angepriesen. Der Rahmenvertragsbeauftragte, der für "meinen" Bereich zuständig ist, informiert lediglich (z.B. Leistungen des Dienstherrn, z.B. Soldatenversorgungsgesetz und durch de DBwV und andere empfohlene weitergehende Absicherung) und geht dann wieder, er schließt also in keinem Fall irtgendwelche Versicherungen ab, er empfiehlt lediglich die im Rahmenvertrag mit dem DBwV eingebundenen Versicherungsunternehmen. Wer letztendlich bei welchem Vertreter welche Versicherung abschließ, sollte das in jedem Fall erst nach der Information durch den Rahmenvertragsbeauftragten tun. Und ganz wichtig: Angebote mehrerer Unternehmen vergleichen, das klann und wird euch niemand abnehmen !!!
Oder mag Siggi selbst in dem Bereich tätig sein?! Ein Schelm, wer ... ::)
Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: gencosman9 am 28. Mai 2015, 09:22:36
Gibt es eigentlich etwas von den monatlich gezahlten Beträgen zurück wenn man den Rahmenvertrag kündigt hat da schonmal einer ne Erfahrung mit gemacht ?
Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: KlausP am 28. Mai 2015, 09:39:16
Den Rahmenvertrag können Sie gar nicht kündigen, weil Sie mit dem keinen Vertrag abschließen. Das tun Sie nur mit einem Versicherungsunternehmen, welches Rahmenvertragspartner des Deutschen Bundeswehrverbandes ist. Sie müssen sich dann also an das Versicherungsunternehmen wenden.
Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: wolverine am 28. Mai 2015, 10:24:15
Wieso sollte man gezahlte Beiträge zurückbekommen? Für die Zeit bestand ja Versicherungsschutz, sprich der Rahmenvertragspartner hat seine Leistung erbracht. Anders könnte es höchstens bei Sparverträgen oder Lebensversicherungen sein.
Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: TylerDurden am 17. November 2015, 11:36:12
Wenn viele meinen, es gebe günstige oder gar bessere Alternativen zum Rahmenvertrag am Markt, warum wird niemand konkret?
Mir ist klar, dass Werbung machen immer so eine Sache ist. Aber trotzdem hätte ich dann auch mal ein paar ganz konkrete Angaben zu Alternativen.

Ich kann nämlich keinen Versicherer finden, der
- beim Einsatz von chemischen Kampfstoffen leistet und
- Auslandseinsätze einwandfrei unter ,,passive Kriegsrisiko" fallen lässt, für die es einen Kabinettbeschluss gibt und die als humanitär oder friedenssichernd/friedenserhaltend eingestuft wurden.
Sodass während derartiger Einsätze uneingeschränkter Versicherungsschutz besteht, auch bei Einsatz von Waffengewalt seitens der versicherten Person.
Im Übrigen scheint für Soldaten die schlechteste sog. DU-Klausel die Nürnberger zu haben, da sie explizit von ,,Beamten" spricht. Soldaten sind keine Beamte, was sogar deren Direktionsbevollmächtigter bestätigt.

Als ich wäre für ein paar Hinweise dankbar.
Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: Pericranium am 17. November 2015, 13:44:50
N Kumpel ist bei der Continentalen. Für die ersten 3 Jahre zahlt er glaub 50 € im Monat und danach dann 30 € im Monat.
Man bekommt im Schadenfall 1500 €  und jährlich steigt der Betrag um 3 % oder so, wenn ich das noch richtig im Kopf habe.
Aber ob das auch so Sondersachen wie ABC-Waffen abdeckt....keine Ahnung.
Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: TylerDurden am 17. November 2015, 16:00:18
Hmm, danke.
Also Dynamik halte ich für nicht notwendig. Aber das muss jeder selbst wissen.
Die Continental gibt auch ohne persönliche Beratung wenig Informationen über ihre Leistungen; im Netz findet man nicht viel.
Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: OStGefr B.Schmitt am 19. November 2015, 14:36:58
Werbung ist bei diesem Produkt nicht mehr nötig, kleiner Punkt am Rande die Karenzzeit von 2 Jahren hat die DBV auch mal abgeschafft =)

Wer sich nur Ansatzweise mit den Produkten des Rahmenvertrags auseinandersetzt wird feststellen das sie weder Flexibel noch transparent sind. oder Zeitgemäß.

Es gibt dinge die im Leben sehr wichtig sind, und eine DU die im Fall der Fälle zahlt steht da ganz weit oben.
Niemand hat Lust sich im Schadensfall mit dem Versicherungsunternehmen auseinanderzusetzen, und zu beweisen das man Dienstunfähig ist. Auf das Thema Erwerbsunfähigkeit fange ich Garnicht erst an  ;D

Es reicht nicht sich immer auf § 63c SVG zu berufen.... lieber Rahmenvertrag
Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: TylerDurden am 19. November 2015, 15:05:48
Zitat von: OStGefr B.Schmitt am 19. November 2015, 14:36:58
Wer sich nur Ansatzweise mit den Produkten des Rahmenvertrags auseinandersetzt wird feststellen das sie weder Flexibel noch transparent sind. oder Zeitgemäß.

Es gibt dinge die im Leben sehr wichtig sind, und eine DU die im Fall der Fälle zahlt steht da ganz weit oben.
Niemand hat Lust sich im Schadensfall mit dem Versicherungsunternehmen auseinanderzusetzen, und zu beweisen das man Dienstunfähig ist. Auf das Thema Erwerbsunfähigkeit fange ich Garnicht erst an  ;D

Es reicht nicht sich immer auf § 63c SVG zu berufen.... lieber Rahmenvertrag

Und wieder unkonkret ...
- nicht zeitgemäß
- unflexibel
- intransparent
  ???

Solange niemand konkretisieren kann, was genau nun nicht zeitgemäß, unflexibel und intransparent ist und mit Gegenbeispielen anderer Versicherer anführen kann, in welchen Punkten sie besser sind, kann man doch nur skeptisch sein. Vielleicht sehe ich das auch völlig falsch; ich lasse mich gern belehren aber dann bitte ... konkret werden.
Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: FoxtrotUniform am 20. November 2015, 10:01:17
Der RV Bundeswehr besteht aus zwei Komponenten: Absicherung gegen Dienstunfähigkeit und kapitalbildende Lebensversicherung, welche nicht bei jedem Vertrag inkludiert ist.

Der große Vorteil ist, dass auch Soldaten die zur Hochrisikogruppe zählen (KSK, Fallschirmjäger, Piloten...) hier eine Absicherung im Auslandseinsatzberfahren.

Die Nachteile liegen auf der Hand: Die Prämie ist für alle Soldaten gleich kalkuliert, sodass der Schreibtischtäter das Risiko des Kommandosoldaten mitfinanziert. Der Vertrag ist unflexibel, da er pauschal nur bis zum 55 (?) abgeschlossen werden kann (das gilt für den DU-Teil). Einem Zeitsoldat fehlen bis zum Renteneintritt also circa 12 Jahre. Das Verhältnis von Prämie zu Leistung ist schlechter als bei Produkten vergleichbarer Mitbewerber (Werbung gibt's keine) und die Dienstunfähigkeitsklausel sollte jeder mal mritisch hinterfragen.

Es gibt auf dem freien Markt auch Produkte, die das passive(!) Kriegsrisiko absichern, auch bei Dienstunfähigkeit zahlen (genau die Klausel prüfen), Soldaten in Risikogruppen hinsichtlich ihrer Verwendung, TSK und des Dienstgrads einstufen und vorallem auch bis zum 65 Lebensjahr Versicherungsschutz bieten.

Nach dem Ausscheiden gibt es 3 Möglichkeiten: Auflösen, beitragsfrei stellen (sinnlos, da die Verwaltung weiter bezahlt wird) oder bei einer anderen Versicherung fortführen. Das sollte jeder genau prüfen und individuell entscheiden. Auch der neue Beruf und vorallem der Gesundheitszustand spielen eine wichtige Rolle.

Abschließend erlaube ich mir noch die Anmerkung. Auch ich habe vor vielen Jahren einen RV abgeschlossen, da ich in der AGA weder Interesse, noch Verständnis für derartige Versicherungen hatte. Der Spieß hat den Vertreter eingeladen, vorgestellt und erzählt wie toll dieses Produkt ist. Als junge Soldaten haben wir also schnell unterschrieben.
Ähnlich läuft das heute auch noch ab und das Produkt ist sicherlich auch nicht das schlechteste auf dem Markt. Aber: Es fehlt jegliche Transparenz und es wird so dargstellt, als gäbe es von keinem Versicherer eine vergleichbare Police. Für mich ist das mindestens eine Wettbewerbsverzerrung, wenn nicht sogar mehr. Ich kann nur an alle Einheitsführer und Spieße appellieren, ihre Soldaten eingehend für die Thematik zu sensibilisieren und insbesondere in der AGA vielleicht auch einen Referenten zu dem Thema einzuladen.
Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: F_K am 20. November 2015, 10:27:01
@ FoxtotUniform:

Dann ergänze ich mal:

ZitatJenseits solcher individuellen Vereinbarungen haben die Versicherer in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen in Abstimmung mit dem Verteidigungsministerium festgelegt, dass Soldaten während Auslandseinsätzen keine Prämien zahlen müssen, aber auch im Schadensfall keine Leistungen erhalten. Während das in der Unfallversicherung gilt, wird in der Lebensversicherung nach aktivem und passivem Kriegsrisiko unterschieden.

Sprich: Ohne "aktives Kriegsrisiko" gibt es also die hohe Wahrscheinlichkeit, im Schadensfall im Auslandseinsatz keine Leistungen zu erhalten. Dies muss man deutlich erwähnen.

ZitatVertrag ist unflexibel, da er pauschal nur bis zum 55

1.) DU Versicherungen werden oft nur bis zu dem Alter gewählt, da dann die normale Rente schon eine "anständige" Höhe erreicht haben sollte und ein Versicherungsschutz nicht mehr zwingend erforderlich ist.
2.) Weil DU/BU wegen Erkrankungen mit dem Alter deutlich wahrscheinlicher wird, steigen die Beträge dann auch überproportional an, so dass alleine wegen der Beiträge oft hier die Versicherung beendet wird.
Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: F_K am 20. November 2015, 10:35:11
Genaueres nachzulesen bei:

Kriegsklauseln in Lebens- oder Unfallversicherungsverträgen und
Schadensausgleich in angemessenem Umfang gemäß
§ 63b des Soldatenversorgungsgesetzes
von
BMVg – P III 3 – 09/2012
Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: TylerDurden am 26. November 2015, 11:51:07
Zitat von: FoxtrotUniform am 20. November 2015, 10:01:17
Der große Vorteil ist, dass auch Soldaten die zur Hochrisikogruppe zählen (KSK, Fallschirmjäger, Piloten...) hier eine Absicherung im Auslandseinsatzberfahren.

Falls es so eine Unterscheidung bei Soldaten überhaupt geben mag, meine ich, dass alle Soldaten, die in den Einsatz gehen, zu einer Art Hochrisikogruppe zählen.
Ich war innerhalb zweieinhalb Jahren drei mal in Afghanistan, also insgesamt ca. 380 Tage, und bin im ersten Einsatz auch im Raum Feyzabad, Kunduz, OP-North und Khilagay mit der CH unterwegs gewesen. Das geht schneller als man denkt. Und ich bin Gelber, kein Grüner. Was ist jetzt also ... Hochrisikogruppenzugangsberechtigt?

Zitat von: FoxtrotUniform am 20. November 2015, 10:01:17
Die Nachteile liegen auf der Hand: Die Prämie ist für alle Soldaten gleich kalkuliert, sodass der Schreibtischtäter das Risiko des Kommandosoldaten mitfinanziert. Der Vertrag ist unflexibel, da er pauschal nur bis zum 55 (?) abgeschlossen werden kann (das gilt für den DU-Teil). Einem Zeitsoldat fehlen bis zum Renteneintritt also circa 12 Jahre.

Nachdem man kein Soldat mehr ist, sollte man sich eh nach einer anderen Versicherung umsehen. Aber darum geht's doch hier gar nicht, oder? Das ist doch ein BUNDESWEHRforum. Und der RV ist speziell für Soldaten zugeschnitten. Also für alle Berufssoldaten gilt eh (stand heute), dass sie im 55. Lebensjahr pensioniert werden. Außer Strahlenflugzeugpilot etc.
Und wenn man bis zum 65. Lebensjahr versicherungsschutz benötigt, kann man über den RV auch eine abgewandelte Version zusammen mit dem RV-Beauftragten aushandeln; das ist also kein starres Problem.

Zitat von: FoxtrotUniform am 20. November 2015, 10:01:17
Das Verhältnis von Prämie zu Leistung ist schlechter als bei Produkten vergleichbarer Mitbewerber (Werbung gibt's keine) und die Dienstunfähigkeitsklausel sollte jeder mal mritisch hinterfragen.

Ich habe das Gefühl, dass das Argument, keine Werbung machen zu wollen, dem Unvermögen, Alternativen zu nennen, hier immer vorgeschoben wird.

Zitat von: FoxtrotUniform am 20. November 2015, 10:01:17
Es gibt auf dem freien Markt auch Produkte, die das passive(!) Kriegsrisiko absichern, auch bei Dienstunfähigkeit zahlen (genau die Klausel prüfen), Soldaten in Risikogruppen hinsichtlich ihrer Verwendung, TSK und des Dienstgrads einstufen und vorallem auch bis zum 65 Lebensjahr Versicherungsschutz bieten.

OK, der Dienstgrad hat letztendlich nur etwas mit der entstehenden Versorgungslücke bei Eintritt einer DU zu tun. Eine Einstufung ist hier meiner Ansicht nach unzweckmäßig.
Inwiefern sind denn Herr, Marine, Luftwaffe und SKB unterscheidlich einzustufen? Mir erschließt sich das hier überhaupt nicht.
Und wie bereits erwähnt: Wenn man bis zum 65. Lebensjahr versicherungsschutz benötigt, kann man über den RV auch eine abgewandelte Version zusammen mit dem RV-Beauftragten aushandeln.
Das sogenannte passive Kriegsrisisko ist nur eine Formulierung, die sich aus dem Satz "(...) und nicht aktiv daran beteiligt war (...)" ergibt. Es kommt darauf an, ab wann bzw. unter welchen Umständen der Versicherer einen Einsatz/Auslandsaufenthalt als aktive Beteiligung einstuft. Der RV lässt alle Einsätze unter das passive Kriegsrisiko fallen, für die es einen Kabinettbeschluss gibt und die als humanitär oder friedenssichernd/friedenserhaltend eingestuft wurden. Unabhängig davon, ob man bei dem DU-verursachenden Umstand eine Waffe ("aktiv") in der Hand hatte oder nicht, im Lager war oder draußen ("aktiv") herumgefahren ist. Hier unterscheiden nämlich Versicherer wie die Nürnberger auch nochmal, ob Einsatz von Waffengewalt etc.

Zusättzlich will ich nochmal anmerken: Beim Einsatz von chemischen Kampfstoffen leistet meiner Erkenntnis nach kein Versicherer, außer über den RV. Sollte ich mich irren, bin ich um jeden Erkenntnisgewinn dankbar!
Aber der Gedanke sollte einen als Soldaten schon beschäftigen. Die Zeit der Terror-Anschläge ist sicher nicht vorbei und vor ABC-Kempfstoffen wird sicher niemand mehr zurückschrecken.
Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: Andi am 26. November 2015, 12:09:25
Zitat von: FoxtrotUniform am 20. November 2015, 10:01:17
Die Nachteile liegen auf der Hand: Die Prämie ist für alle Soldaten gleich kalkuliert, sodass der Schreibtischtäter das Risiko des Kommandosoldaten mitfinanziert.

Äh, das ist der Kern der Versicherungswirtschaft und kein Nachteil, sondern nebenbei auch noch Grundlage eines sozialen Miteinanders.

Aber ganz nebenbei ist es grundsätzlich völlig egal, ob passives oder aktives Kriegsrisiko durch eine Versicherung abgedeckt werden oder nicht. Weigert sich die Versicherung zu leisten und hat der versicherungsnehmende Soldat alle seine Obliegenheitspflichten erfüllt - z.B. der Versicherung den Einsatz anzuzeigen - dann leistet der Dienstherr im Rahmen der gesetzlichen Obergrenzen anstatt des Versicherers. Es gibt also - auch bei Nichtleistung im Falle eines Schadens durch Kriegsrisiko - keine Versorgungslücke.

Gruß Andi
Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: TylerDurden am 26. November 2015, 12:18:30
Zitat von: Andi am 26. November 2015, 12:09:25
Aber ganz nebenbei ist es grundsätzlich völlig egal, ob passives oder aktives Kriegsrisiko durch eine Versicherung abgedeckt werden oder nicht. Weigert sich die Versicherung zu leisten und hat der versicherungsnehmende Soldat alle seine Obliegenheitspflichten erfüllt - z.B. der Versicherung den Einsatz anzuzeigen - dann leistet der Dienstherr im Rahmen der gesetzlichen Obergrenzen anstatt des Versicherers. Es gibt also - auch bei Nichtleistung im Falle eines Schadens durch Kriegsrisiko - keine Versorgungslücke.

Hä? Der Dienstherr leistet doch nicht ANSTATT des Versicherers. Der Dienstherr leistet bei Dienstunfähigkeit im Falle eines Berufssoldaten immer bis zum Pensionseintritt, aber eben nur zu einem gewissen Prozentteil des derzeitigen Gehalts, abhängig von Art und Weise des Zustandekommens der DU; teilweise deutlich unter 50%. Dadurch entsteht ja die genannte Versorgungslücke. Der Versicherer leistet zusätzlich zu dieser Leistung des Dienstherren einen Versorgungsausgleich, um bei DU näher an sein bisheriges Gehalt zu kommen.
Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: Tommie am 26. November 2015, 13:07:34
Es ist exakt so, wie von "Andi" beschrieben;

Zitat von: Andi am 26. November 2015, 12:09:25Weigert sich die Versicherung zu leisten und hat der versicherungsnehmende Soldat alle seine Obliegenheitspflichten erfüllt - z.B. der Versicherung den Einsatz anzuzeigen - dann leistet der Dienstherr im Rahmen der gesetzlichen Obergrenzen anstatt des Versicherers.

Aber man sollte sich vorher erstens über seine Obliegenheiten (Information der Versicherung über den Einsatz, etc.) informieren und man sollte seine persönliche Obergrenze hinterfragen, die vom Familienstand, etc. abhängig ist! Und wer das alles berücksichtigt, bekommt das Geld eben vom Dienstherrn, wenn sich die Versicherung auf das Kriegsrisiko beruft!

Beispiel: Ich als Familienvater habe eine Risiko-Lebensversicherung über € 200.000,-- abgeschlossen! ich zeige der Versicherung einen Einsatz an, werde in diesem Einsatz getötet und die Versicherung zahlt unter verweis auf das passive Kriegsrisiko nicht. dann zahlt der Bund eben, aber nur bis zu einer Obergrenze, die man meinen Hinterbliebenen dann schon mitteilen wird!
Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: TylerDurden am 26. November 2015, 13:15:08
Zitat von: Tommie am 26. November 2015, 13:07:34
Beispiel: Ich als Familienvater habe eine Risiko-Lebensversicherung über € 200.000,-- abgeschlossen! ich zeige der Versicherung einen Einsatz an, werde in diesem Einsatz getötet und die Versicherung zahlt unter verweis auf das passive Kriegsrisiko nicht. dann zahlt der Bund eben, aber nur bis zu einer Obergrenze, die man meinen Hinterbliebenen dann schon mitteilen wird!

Hier geht's doch aber um das Ruhegehalt bei eintretender Dienstunfähigkeit, nicht um die Hinterbliebenenversorgung der Risikolebensversicherung. Das ist etwas völlig anderes und funktioniert doch nicht als eine Einsprungversicherung.
Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: Niederbayer am 26. November 2015, 14:07:54
Welche Versicherungsarten berührt denn das passive Kriegsrisiko? Nur DU?
Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: Andi am 26. November 2015, 14:50:13
Der Schadenausgleich nach §63b SVG wird bei allen Versicherungsausfällen bei denen sich der Versicherer auf die Kriegsklausel beruft in angemessener Weise gezahlt. Und in welche Verträge der Versicherer diese Klausel aufnimmt ist ihm überlassen.
Prominentes Beispiel sind hier zwar immer wieder Lebens- und Unfallversicherungen, aber die Leistung ist nicht auf diese Versicherungsarten beschränkt.
Und ich würde mal vermuten, dass bei diversen Arbeitsunfähigkeitsversicherungen privater Anbieter, die DU beinhalten auch die Kriegsklausel aufgeführt ist.

Gruß Andi
Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: FoxtrotUniform am 27. November 2015, 00:55:09
Es artet mal wieder total aus. Zunächst muss man feststellen, dass der RV Bundeswehr für Leute konzipiert ist, die kein Interesse haben, sich intensiv mit der Thematik DU zu beschäftigen.

Außerdem muss differenziert werden, ob wir üner den "DU" Anteil oder den Teil "kapitalbildende Lebensversicherung" reden. Um intensive Diskussionen zu vermeinden, werde ich - insbesondere TylerDurdens - Kommentare erstmal unkommentiert stehen lassen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass mittlerweile die Bundeswehr im Einsatz geschädigte Soldaten deutlich besser versorgt , als zu Zeiten der Schöpfung des RV. Dem von Andi angeführten Schadensausgleich wollte ich gar nicht erst in Spiel bringen.
Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: ulli76 am 27. November 2015, 07:48:41
Der Rahmenvertrag ist eher nicht dafür gedacht, dass eine Dienstunfähigkeit durch Einsatzschädigung bei Zeitsoldaten abgesichert ist, sondern zum einen der Tod und zum anderen die allgemeine Dienstunfähigkeit.


Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: FoxtrotUniform am 27. November 2015, 08:39:57
Zitat von: Andi am 26. November 2015, 12:09:25
Zitat von: FoxtrotUniform am 20. November 2015, 10:01:17
Die Nachteile liegen auf der Hand: Die Prämie ist für alle Soldaten gleich kalkuliert, sodass der Schreibtischtäter das Risiko des Kommandosoldaten mitfinanziert.
Äh, das ist der Kern der Versicherungswirtschaft und kein Nachteil, sondern nebenbei auch noch Grundlage eines sozialen Miteinanders.

Das gilt für diesen Versicherungstyp nur in groben Zügen. Außerhalb des RV werden höhere Risiken über größere Prämien für Mitglieder einer Risikogruppe abgefedert.
Ob dein Kern der Versicherungswirtschaft Grundlage für ein soziales Miteinander ist, grenzt bereits an eine philosophische Fragestellung.

@Ulli: Mittlerweile. Das Konzept basiert aber noch auf der Absicherung einer Einsatzschädigung.
Titel: Antw:Rahmenvertrag
Beitrag von: TylerDurden am 27. November 2015, 12:34:36
Zitat von: FoxtrotUniform am 27. November 2015, 00:55:09
Es artet mal wieder total aus. Zunächst muss man feststellen, dass der RV Bundeswehr für Leute konzipiert ist, die kein Interesse haben, sich intensiv mit der Thematik DU zu beschäftigen.
Wie man zu dieser alles verallgemeinernden, pauschalisierenden Konglusion kommt, erschließt sich mir nicht in Gänze. Denn dass man darüber in einem Forum diskutieren möchte, zeigt doch schon ein erhebliches Interesse daran. Auf mich leicht überheblich wirkende Einschätzungen im Sinne von "Diese Leute sind alle doof" machen eine sachliche Diskussion von vornherein unmöglich. Foren und Diskussionen sind dazu da, den Hochizont zu erweitern. Nicht, um andere für doof zu erklären. Und selbst wenn, sollte man dann vielleicht versuchen, die vermeintlich Doofen aufzuklären.

Zitat von: FoxtrotUniform am 27. November 2015, 00:55:09
Außerdem muss differenziert werden, ob wir üner den "DU" Anteil oder den Teil "kapitalbildende Lebensversicherung" reden. Um intensive Diskussionen zu vermeinden, werde ich - insbesondere TylerDurdens - Kommentare erstmal unkommentiert stehen lassen.
Mein persönliches Interesse liegt beim DU-Anteil. Also eine Aufstockung des Ruhegehaltes nach einer Dienstunfähigkeit im finanziell ungünstigsten Fall, zum Beispiel Freizeitunfall oder Krankheit. Hier entsteht definitiv eine Versorgungslücke; in meinem Falle derzeit durch einen Ruhehgehaltssatz von 58,64%.
Meiner Meinung nach steht der generelle Ausschluss von Teilnehmern aufgrund irgendwelcher Befindlichkeiten dem Prinzip eines sachlichen Informationsaustausches und dem eines Forums entgegen.

Zitat von: Andi am 26. November 2015, 14:50:13
Der Schadenausgleich nach §63b SVG wird bei allen Versicherungsausfällen bei denen sich der Versicherer auf die Kriegsklausel beruft in angemessener Weise gezahlt. Und in welche Verträge der Versicherer diese Klausel aufnimmt ist ihm überlassen.
Prominentes Beispiel sind hier zwar immer wieder Lebens- und Unfallversicherungen, aber die Leistung ist nicht auf diese Versicherungsarten beschränkt.
Vielleicht reden wir ja ein wenig aneinander vorbei. Also der Versicherungsausfall im Sinne §63b (3) S. 2 "Der Ausgleich für ausgefallene Versicherungen wird der natürlichen Person gewährt, die der Soldat im Versicherungsvertrag begünstigt hat." bezieht sich, wenn ich das richtig verstehe, ausschließlich auf den Todesfall, denn:
§ 63b (3) S. 1 "Ist ein Soldat an den Folgen des schädigenden Ereignisses der in Absatz 1 oder 2 bezeichneten Art verstorben, wird ein Ausgleich in angemessenem Umfang gewährt"

Würde das tatsächlich für alle Versicherungsausfälle gelten, bei denen sich der Versicherer auf die Kriegsklausel beruft, würde das ja bedeuten, dass wenn man eine Dienstunfähigkeitszusatzversicherung abschließt und der Versicherer sich bei Eintritt der DU auf die Kriegsklausel beruft und nicht leistet, der Dienstherr hier zusätzlich zum ohnehin schon zustehenden Ruhegehalt (SG § 44 (3) & SVG § 14 ff.) angemessen ausgleicht. Und das ist ja nicht so.

Grüße