Hallo Leute, wollte mal wissen, was die Bundeswehr so alles zahlt. Zahlt sie eigentlich auch meine Wohnung und meine Fahrten mit dem Auto???
Lg Mo
Als was werden Sie denn eingestellt? Oder als was haben Sie sich beworben?
Der SaZ bekommt Dienstbezüge, eventuell Trennungsgeld und als lediger glaube ich eine Heimfahrt pro Monat. Allerdings die nur zum Preis des 2. Klasse tickets der Deutschen Bahn. Sie können natürlich trotzdem mit dem Auto fahren.
Die Bundeswehr zahlt Ihre Wohnung in keinem Fall. Wenn Sie sich als SaZ verpflichten, bekommen Sie gar nichts, wenn Sie sich als FWDL verpflichten, können Sie einen Antrag an Ihre zuständige Unterhaltssicherungsbehörde stellen, die dann einen Teil der Mietkosten übernimmt. Für die Heimfahrten am Wochenende können Sie als FWDL mit Ihrem "Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten" kostenlos mit der Bahn fahren.
Zahlt der zivile Arbeitgeber auch die Wohnungsmiete, die Fahrtkosten, Verpflegung etc?
Also manchmal....
Falls der Threadstarter es noch nicht mitbekommen haben sollte.
Die Bundeswehr ist eine Armee und Arbeitgeber wie jeder andere auch und kein Sozialhilfswerk
Isse nicht? Dann geh ich da nicht hin. :P
ne da haste was mit der Heilsarmee verwechselt ;)
Wenn man aber sich als SaZ verpflichtet und schon 6Monate vor Dienstantritteine eigene Wohnung hat,gibt es bis zu 50% der Miete als Zuschuss. Ob dasdie Bw zahlt oder die Unterhaltssicherungsbehörde,weiß ich nicht genau. Ebenfalls bekommtman als SaZ 50% einer BahnCard50 erstattet.
Zitat von: dadschke am 02. Mai 2011, 16:41:46
Wenn man aber sich als SaZ verpflichtet und schon 6Monate vor Dienstantritteine eigene Wohnung hat,gibt es bis zu 50% der Miete als Zuschuss.
Ne noch nie und auch in Zukunft mit absoluter Sicherheit nicht.
Zitat von: dadschke am 02. Mai 2011, 16:41:46
Ebenfalls bekommtman als SaZ 50% einer BahnCard50 erstattet.
In den Besoldungsgruppen bis A7, in Ausnahmefällen auch A8.
Gruß Andi
Zitat von: dadschke am 02. Mai 2011, 16:41:46
Wenn man aber sich als SaZ verpflichtet
Anders allerdings das Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/usg/BJNR010460957.html
Zitat von: dadschke am 02. Mai 2011, 16:41:46
Wenn man aber sich als SaZ verpflichtet und schon 6Monate vor Dienstantritteine eigene Wohnung hat,gibt es bis zu 50% der Miete als Zuschuss. Ob dasdie Bw zahlt oder die Unterhaltssicherungsbehörde,weiß ich nicht genau. Ebenfalls bekommtman als SaZ 50% einer BahnCard50 erstattet.
Erzähl hier keinen Schwachsinn!
Das gilt für FWDL aber nicht für Soldat auf Zeit!
@dadschke
Wenn man keine Ahnung hat sollte man hier ned einfach mal was posten...und schon gar ned was wo man in 5 minuten mit google nachlesen hätte können.
Wegen diesen Aussagen entstehen dan Threats wie "ich habe gehört die Bw zahlt meine Wohnung und jetzt bekomm ich nix...wie komm ich wieder raus..."
Grüße
Megawaldi
Zitat von: dadschke am 02. Mai 2011, 16:41:46
Wenn man aber sich als SaZ verpflichtet und schon 6Monate vor Dienstantritteine eigene Wohnung hat,gibt es bis zu 50% der Miete als Zuschuss. Ob dasdie Bw zahlt oder die Unterhaltssicherungsbehörde,weiß ich nicht genau. Ebenfalls bekommtman als SaZ 50% einer BahnCard50 erstattet.
Verbreiten Sie nicht solch gefährliches Halbwissen. SaZ bekommen von der USG-Behörde rein
gar nichts !
Zitat von: Andi am 02. Mai 2011, 16:44:17
Zitat von: dadschke am 02. Mai 2011, 16:41:46
Wenn man aber sich als SaZ verpflichtet und schon 6Monate vor Dienstantritteine eigene Wohnung hat,gibt es bis zu 50% der Miete als Zuschuss.
Ne noch nie und auch in Zukunft mit absoluter Sicherheit nicht.
Zitat von: dadschke am 02. Mai 2011, 16:41:46
Ebenfalls bekommtman als SaZ 50% einer BahnCard50 erstattet.
In den Besoldungsgruppen bis A7, in Ausnahmefällen auch A8.
Gruß Andi
Zusätzlich noch A6 - A10 an den Universitäten der Bundeswehr :P
Nochmal zum Thema "USG"
§ 1 Sicherung des Unterhalts
(1) Der nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes einberufene Wehrpflichtige und seine Familienangehörigen erhalten Leistungen zur Sicherung ihres Lebensbedarfs (Unterhaltssicherung) nach Maßgabe dieses Gesetzes. Dies gilt auch, wenn Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes geleistet wird.
(2) Ein Anspruch auf Unterhaltssicherung nach diesem Gesetz besteht nicht, wenn der Wehrpflichtige Dienstbezüge als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit erhält. Das Gleiche gilt mit Ausnahme des § 13c Abs. 2, soweit der Wehrpflichtige als Beamter oder Richter Dienstbezüge oder Unterhaltszuschuss oder als Arbeitnehmer Arbeitsentgelt erhält.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/usg/BJNR010460957.html
ZitatWenn man aber sich als SaZ verpflichtet und schon 6Monate vor Dienstantritteine eigene Wohnung hat,gibt es bis zu 50% der Miete als Zuschuss.
So wurde es aber beim WDB und an der OPZ gesagt. Deswegen hat sich ein bekannter extra vor demeintreten alsOA eine Wohnung zugelegt. Es wurdeoffiziell an der OPZ als Mietzuschuss bezeichnet
Verbreite hier nicht gefährliches Halbwissen!!!!!!
Er war dann Soldat auf Zeit mit Wiederruf.
Dh er hatte im Zeitraum der 6 Monate den Status als Wehrpflichtiger!!
Danach bekommt er rein gar nichts null njiet nada.
Wer keine Ahnung hat einfach mal die .....
Zitat von: dadschke am 02. Mai 2011, 17:32:22
Deswegen hat sich ein bekannter extra vor demeintreten alsOA eine Wohnung zugelegt. Es wurdeoffiziell an der OPZ als Mietzuschuss bezeichnet
Und wenn ich sowas lese bekomm ich erst recht dicke Eier.
Nicht nur das die für lau nen Studium abgreifen, sondern auch noch ne Wohnung bezahlt haben wollen.....
Wenigsten bleibt er dann schön selber nach den 6 Monaten auf den Kosten sitzen und zahlt noch Miete in der Kaserne.
Dann akzeptier ich das malso, wie ihr das sagt. Nur das wird einem wirklich soan der OPZ gesagt:Wir waren beide in Köln und haben das beide gesagt bekommen.
Zitat von: dadschke am 02. Mai 2011, 17:32:22
ZitatWenn man aber sich als SaZ verpflichtet und schon 6Monate vor Dienstantritteine eigene Wohnung hat,gibt es bis zu 50% der Miete als Zuschuss.
So wurde es aber beim WDB und an der OPZ gesagt. Deswegen hat sich ein bekannter extra vor demeintreten alsOA eine Wohnung zugelegt. Es wurdeoffiziell an der OPZ als Mietzuschuss bezeichnet
Verwechselst du da eventuell etwas? Es gibt noch den Fall, dass man vor Diensteintritt eine Wohnung betreiben muss, um direkt Trennungsgeldempfänger zu werden. Dazu muss diese Wohnung dann auch anerkannt werden. (Wenn ich jetzt hier mal kein Halbwissen verbreite...) - kann es sein, dass es etwas in dieser Richtung war? - Ist unter anderem dann interessant, um während des Studiums als TG-Empfänger zu zählen (wobei das bei einer Heirat automatisch der Fall ist, wenn die Ehefrau bzw. die Familie nicht am Dienstort wohnt).
Vg
TG hat aber nichts mit der Mietzahlung zu tun.
Zitat von: wolverine am 02. Mai 2011, 20:16:24
TG hat aber nichts mit der Mietzahlung zu tun.
Das ist mir schon klar - eventuell wurde da was vom TE durcheinander gebracht... Die 6 Monate treffen in diesem Punkt nämlich zu...
Im Leben ned- entweder hast du oder hat dein Bekannter was falsch verstanden.
Es wurde uns als "Mietzuschuss beschrieben.Ob die damit das Trennungsgeld gemeint haben, k.A. Als unerfahrener Zivilist freut man sich,wenn die was von Mietzuschuss sagen;) Vielleicht wird dieses Geld (aufgrund seiner Höhe) dafür genutzt oder was weiß ich^^. Es ist jetzt auf jeden Fall klar,dass es offiziell keinen Mietzuschuss gibt seitens der Bw für SaZ. Wieso die das dann dort so sagen,k.A. Ansonsten kommen keine 18-jährigen Schüler der 11.Klasse auf die Idee, aus zu ziehen, es sei denn es wird gesagt, dass man bei einer eigenen Wohnung Geld bekommt.
Zitat von: dadschke am 02. Mai 2011, 21:04:50
Ansonsten kommen keine 18-jährigen Schüler der 11.Klasse auf die Idee, aus zu ziehen, es sei denn es wird gesagt, dass man bei einer eigenen Wohnung Geld bekommt.
Dies ist wiederum ein sehr seltsamer Gedanke... Du weißt schon, dass du ganz normale Dienstbezüge erhalten wirst?? Womit zahlen denn andere Leute ihre Wohnung - richtig - mit ihrem Gehalt! Vielleicht will man auch von zu Hause ausziehen, weil man erwachsen werden will, weil man eigenständig sein möchte, weil man eine Freundin hat, weil die einfache Entfernung über 500km beträgt und man nicht ständig in der Kaserne übernachten will ??? - es gibt tausende Gründe - aber eine evtl. Mitfinanzierung einer Wohnung wäre da für mich an einer der letzten Stellen.
Wenn zu dir gesagt wir:" Wenn sie 6Monate vor Dienstantritt eine Wohnung haben,dann zahlen wir ihnen extra." Wieso sollte man das dann nicht tun, zumal man ja noch ein Jahr Schüler ist (ich hatte ja 11.Klasse geschrieben). Und da der Betreffende aus Sachsen kommt und nach Hammelburg musste, und danach auf Lehrgangsmarathonmuss (u.a. auch nach Dresden) und danach zum Studium geht, ist ein Wohnungswechsel aufgrund der Entfernung keine Alternative. Zumal ja noch hinzukam, dass er sich eine Wohnun im Haus der Eltern gemietet hatte. Der Grund war einzig und allein die Extrazahlung. Also als Schüler kann man sich ja eig garkeine eigene Wohnung leisten.
Wie gesagt- da muss er was falsch verstanden haben.
Den Zuschuss gibt es nur für GWDL/FWDL von der USG wenn die Wohnung mindestens 6 Monate vor Dienstbeginn angemietet wurde. In Härtefällen auch bei kürzeren Mietzeiten.
Ich finde es faszinierend, dass OPZ-Prüflinge, die von allem noch gar keine Ahnung haben können, hier so vollgepflaumt werden.
Alle Achtung Kameraden!^^
Dass uns gerade Wehrdienstberater/OPZ- oder Zentrum für Nachwuchsgewinnungsangestellte öfter schon das blaue vom Himmel versprochen haben, kennt doch wohl noch jeder, oder?
Also, ich denke nicht, dass die da von einem Wohnzuschuss geredet haben, sondern tatsächlich vom Trennungsgeld gesprochen wurde. Ich brauchte dafür nen Mietvertrag, als dem hervor ging, wie lange ich die Wohnung schon hatte und musste einen Grundriss vorweisen, der die genaue Größe der Wohnung anzeigt. Woran genau die Höhe des Trennungsgeldes berechnet wurde, kann ich nicht sagen. Ich konnte glaube ich jeden Monat eine(oder zwei, genau weiß ich das nicht mehr) Heimfahrten angeben, die mir vergütet worden sind. Allerdings darfst du diese dann nicht mehr bei der Steuer einreichen und diese wird mit einer fiktiven Bahncard 50 (die du beim ersten Mal Antragstellen auch zu 50% erstattet bekommst) berechnet. Sprich, wenn du von Idar-Oberstein nach Köln musst, wird da die preiswerteste Fahrkarte mit Bahncard 50 Rabatt in der 2. Klasse genommen. Trennungsgeld gibts extra, sind 2 verschiedene Anträge.
Und um uns das mitzuteilen beleben Sie einen zwei Jahre und sechs Monate alten Thread wieder?! Da sage ich mal: Alle Achtung! ::) Beehren Sie mich doch bald wieder ....
6 Monate? Der ist vom Mai 2011
Schrieb ich doch ... :D