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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: itchit am 03. Mai 2011, 17:25:00

Titel: Kann die OPZ die TrpG nachträglich "ändern" ?
Beitrag von: itchit am 03. Mai 2011, 17:25:00
hallo community,
Ich schildere einfach am besten nochmal meine Situation:

Ich war im Oktober in der OPZ und hatte mich als FschJg OA beworben. Habe eine Offzeignung und Studieneignung erhalten.
Diese Studieneignung war allerdings nicht so gut ---> Warteliste.
Daraufhin habe Ich die OA Bewerbung zurückgezogen und mich als FschJg FA einplanen lassen.
Anschließend habe Ich das Praktikum in Pfullendorf erfolgreich absolviert und potentiell die Stelle als FschJg FA im Oktober.

Allerdings hat mir Pfullendorf absolut nicht zugesagt. Im Gegensatz zu anderen Truppenpraktika hats einfach nicht gepasst und Ich mich dort sehr unwohl gefühlt, was natürlich keine Grundlage ist.

Mein einer Wunsch war es FschJg zu werden, mein anderer Medizin zu studieren (wollte das dann nach dem FschJg eventuell nachholen).

Nun stellt sich für mich die Frage, ob es einen Sinn macht meine Bewerbung erneut an die OPZ zu richten, allerdings als SanOA.
Das Einzige das mir fehlt ist ja der Santest, alles andere habe Ich erfolgreich absolviert.

Meint Ihr, dass Ich eine Chance habe eingeladen zu werden?
Hat Jemand eventuell Erfahrung mit ähnlichem?

Danke im Vorraus.




€: Titel verständlicher gemacht
Titel: Re:Kann die OPZ die TrpG nachträglich "ändern" ?
Beitrag von: itchit am 04. Mai 2011, 14:10:42
@Admin: Darum gehts eben nicht, das hieße, dass Ich immer noch in der Offzbewerbung stecken würde...
allerdings stecke Ich bei einer FW Einplanung, das macht den Unterschied. Für die Offz Stelle müsste Ich mich komplett neu bewerben, die Frage ist, ob das funktionieren würde.
Titel: Re:Kann die OPZ die TrpG nachträglich "ändern" ?
Beitrag von: wolverine am 04. Mai 2011, 14:30:24
Und wer kann diese Frage beantworten? Richtig! Die OPZ bzw. das PersABw. Bewerben kann sich jeder auf alles; ob man genommen wird und die Bw dem zustimmt, ist die Frage.
Sie haben offensichtlich eine Einplanung für FschJg FA zum Oktober; die wird Ihnen grundsätzlich keiner nehmen.
Wenn Sie sich jetzt auf SanOA bewerben, wird Ihr Antrag bearbeitet. Ob Sie in Betracht gezogen, zum Test eingeladen und diesen dann bestehen werden, dass weiß hier keiner.