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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: jessyarslanoglu am 04. Mai 2011, 18:19:33

Titel: Wiedereinsteller und Gewicht
Beitrag von: jessyarslanoglu am 04. Mai 2011, 18:19:33
 >:(Hallo Es geht um meinen Mann der ist 2005 aus dem Bund ausgeschieden und will sich jetzt wieder als wiedereinsteller bewerben.Er war schon bei seinem Berater der ihm sagte das in unserer gegend 3 stellen frei wären und ne chance auf wiedereinstellung da ist.Nun hat er aber zu meinem mann gesagt er müsse aber dafür abnehmen mindestens 20 kg da er einen bmi von 37 hat und 30 dürfen es nur sein.Wieso frag ich mich denn heisst es nicht es werden dringend leute gesucht?Sieht man ja wieder da wollen männer sich wieder freiwillig melden und dann scheitert es an so einem blöden bmi kann man da nix machen?es muss doch da irgendetwas gaben das es nicht an so einem bmi liegt.Immerhin hat er 2002-2003 afganistan hintersich gebracht und jede menge qualifikationen.ich bin echt sprachlos ??? :-\
Titel: Re:Wiedereinsteller und Gewicht
Beitrag von: KlausP am 04. Mai 2011, 18:25:50
ZitatWieso frag ich mich denn heisst es nicht es werden dringend leute gesucht

Das Eine hat aber mit dem Anderen nichts zu tun. Die Bundeswehr stellt eben nur in bestimmtem Maße gesunde Bewerber ein. Und bei dem BMI ist er das jedenfalls nicht - Adipositas nennt sich die Krankheit.

ZitatImmerhin hat er 2002-2003 afganistan hintersich gebracht und jede menge qualifikationen.

Ja, und die 8 Jahre sind nicht spurlos an ihm vorüber gegangen.

Zitatkann man da nix machen?es muss doch da irgendetwas gaben das es nicht an so einem bmi liegt.

Nein, kann man nicht. Es gibt eben Einstellungsvoraussetzungen, an die die Bundeswehr gebunden ist. Nennt sich "Zentrale Dienstvorschrift". In den ZDV ist sowas nun mal geregelt. Da ist ja auch drin geregelt, dass Ihr Mann als Soldat einen Rechtsanspruch auf Urlaub hat uhd es würde Ihnen sicher auch nict in den Kram passen, wenn der Diestherr sagen würde "April, April, laut ZDv haben Sie zwar 26 Tage Urlaubsanspruch aber wir geben Ihnen den nicht, weil wir Sie nun gar nicht entbehren können".