Liebe Kameraden, viele verwechseln die Eingangsbegutachtung mit einer neuen Art Musterung, dass ist rechtlich falsch, die Musterung stellt lediglich den physisch-mentalen Zustand eines Wehrpflichtigen dar, die Eingangsbegutachtung aber den intellektuellen Faktor des Bewerbers, der kommt ja mehr oder weniger freiwilig, dass bitte ich zu beachten.
*Koppklatsch* .... Jetzt weiss ich endlich, was mir sooooo lange gefehlt hat. ::) 8)
Die Eingangsbegutachtung ist streng an die Wehrtauglichkeit gebunden, da höherer Dienst, eine Musterung ist damit zwingende Vorraussetzung. Ich zitiere hier ausdrücklich keine Gesetze, um mich nicht der illegalen Rechtsberatung schuldig zu machen. Informieren sie sich bitte über das Internet.
Hä- was willst du uns überhaupt sgen?
Zitat von: Oberst OF-5 a.D. am 05. Mai 2011, 16:22:39
Informieren sie sich bitte über das Internet.
Wer das nicht tut wird erschossen... ::)
Au Backe,
angeblich ein Oberst a.D. und dann so eine Rechtschreibung?
Erstmal selber an die Nase fassen und Themen starten die man auch verstehen kann.
Wie kommst du auf das Thema "Eine Eingangsbegutachtung ist keine Musterung!" überhaupt? welchen Sinn soll das Thema haben?
kann mal jemand hier dichtmachen, bitte?
Ich tippe auf akuten Troll-Alarm.
Zitat von: Oberst OF-5.a.D. am 05. Mai 2011, 17:41:23
Folgen Sie dem Hinweise des nachfolgenden Kamerades.
Auf Wunsch des TE dicht.