Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: fridge am 10. Mai 2011, 08:25:56

Titel: DzuZ und befohlene Ruhezeiten
Beitrag von: fridge am 10. Mai 2011, 08:25:56
Einen schönen guten Morgen,

ist es korrekt, dass während eines einwöchigen Geländedienstes die befohlen Ruhezeiten nicht beim DzuZ angerechnet werden, bei der Verrechnung der Ansprüche auf FvD allerdings schon?

So hat es uns nämlich gerade einer aus der übergeordneten Führung erklärt, was für mich allerdings sich recht widersprüchlich anhört. Einmal wird es angerechnet, einmal nicht?

MkG
Titel: Re:DzuZ und befohlene Ruhezeiten
Beitrag von: KlausP am 10. Mai 2011, 10:02:18
Genau so ist es gemäß Erlaß "Dienst zu ungünstihgen Zeiten" geregelt.
Titel: Re:DzuZ und befohlene Ruhezeiten
Beitrag von: TazD am 10. Mai 2011, 19:25:48
Zeiten befohlener Ruhe sind gem. dem "DZA-Erlass" nicht ausgleichsfähig.