Einen schönen guten Morgen,
ist es korrekt, dass während eines einwöchigen Geländedienstes die befohlen Ruhezeiten nicht beim DzuZ angerechnet werden, bei der Verrechnung der Ansprüche auf FvD allerdings schon?
So hat es uns nämlich gerade einer aus der übergeordneten Führung erklärt, was für mich allerdings sich recht widersprüchlich anhört. Einmal wird es angerechnet, einmal nicht?
MkG
Genau so ist es gemäß Erlaß "Dienst zu ungünstihgen Zeiten" geregelt.
Zeiten befohlener Ruhe sind gem. dem "DZA-Erlass" nicht ausgleichsfähig.