Hallo Leute,was kann ich tun.Mein TE war mir während meiner WÜ nicht wohlgesonnen.Jetzt hat er einen Beurteilungsbeitrag geschrieben mit dem ich nicht einverstanden bin.Ist dadurch die ganze Beurteilung schlecht?Ich bin Feldwebel vorläufig und brauche halt diese Beurteilung.Kann es angehen das ein TE , der selbst von meinem Job während der WÜ keinen Schimmer hatte,mir so einen reindrückt?
Danke für Eure Antworten.
Gegen den Beurteilungsbeitrag des TE-Führers kannst du erstmal gar nichts machen, erst gegen die Beurteilung des Disziplinarvorgesetzten.
Der Disziplinarvorgesetzte muss dir den Entwurf der Beurteilung aushändigen. Nach Ablauf einer Nacht muss er diesen mit dir besprechen. Hier kannst du schon deine Stellungnahme abgeben und darlegen, was dir an diesem Entwurf nicht gefällt. Da gibt es ein Feld, da steht drin: "Der Entwurf der beurteilung wurde mir am ..... ausgehändigt und am ..... mit mir besprochen. Meine Stellungnahme vom ... ist beigefügt." Nach Ablauf einer weiteren Nacht darf dir der Disziplinarvorgesetzte frühestens die Beurteilung eröffnen. Ist deine Stellungnahme zu dem Entwurf deiner Meinung nach nicht ausreichend berücksichtigt, kannst du nach Ablauf einer weiteren Nacht eine Gegendarstellung gegen die strittigen Punkte der Beurteilung abgeben, diese geht dann zusammen mit der Beurteilung zum nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten.
Ok soweit verstanden.Ich bin aber nur noch bis Freitag WÜ.Heisst das ich muss das dann von zuhause regeln?
Es muss doch noch mehr beurteilt werden als so ein Beitrag.
Ah, die berühmte 24 Std. Regel bei Beschwerden von der man immer gehört hat.
Wie lange war deine WÜb?
Wenn dein Disziplinarvorgesetzter bisher noch nix gemacht hat, wird's eng mit den ganzen Fristen, dann wird ihm wohl nichts weiter übrigbleiben, das Ganze mit dir per Post zu regeln. Auch sowas lässt die Vorschrift zu und ist bei Reservisten auch gar nicht so selten. Es ist schließlich sein Problem, wie er den Termin zur Vorlage deiner Beurteilung bei der SDBw hält.
Klar muss mehr berücksichtigt werden als nur der Beitrag des TE-Führers. Der Disziplinarvorgesetzte hat alles zu unternehmen, dir eine fundierte Beurteilung angedeihen zu lassen - was bei Reservisten oftmals schwierig ist, weil der Chef den Reservisten zu selten zu Gesicht bekommt. Allerdings darf das nicht zu deinen Lasten gehen.
Zitat von: Oscar Golf Mike am 11. Mai 2011, 21:00:00
Ah, die berühmte 24 Std. Regel bei Beschwerden von der man immer gehört hat.
Es gibt keine "24-Stunden-Regelung", es gibt nur die Regelung "nach Ablauf einer Nacht". Wenn dir der Chef den Entwurf nachmittags um 16:30 Uhr aushändigt, kann er den durchaus am nächsten Morgen um 07:30 Uhr mit dir besprechen.
Stimmt, ich berichtige mich eine Nacht war's, herrje ich werd alt und senil. ;D
Was soll ich da sagen, wenn du schon meinst, du wirst Sunil :D :D?
Also wenn ich das so recht im Kopf habe wird es mit der Beurteilung eng zum Freitag. In jedem Fall gilt gegen einen Beurteilungsbeitrag haben sie keine Chance vorzugehen, gegen eine Beurteilung schon. Aber wie KlausP schon schrieb, sie können ihre Meinung zu der Beurteilung schon im Rahmen der Beurteilung einfließen lassen. Des weiteren ist eine Beurteilung ein streng formaler Akt in der zeitlichen und stilistischen Darstellung, bei mir ist eine Beurteilung 3 mal wegen Formfehlern aufgehoben worden und zog sich über 6 Monate nach Abschluss der WÜ.
Des weiteren ist die Frage, wie Lang war ihre WÜ? Dies ist zwar in der Sache unerheblich, aber wenn ich bei einem Soldaten bei 12 Tagen WÜ eine Beurteilung schreiben soll tuhe ich mich auch schwer, wobei die 12 Tage als Untergrenze auch schon gestrichen worden sein soll, aber das sind nur Gerüchte.
Ansonsten gilt nicht allein der Beurteilungsbeitrag des TE-Fhr ist entscheidend, sondern wie der Disziplinarvorgesetzte das ganze wertet!
@ KlausP im Prinzip haben sie mit der 1 Nacht Recht, aber im Besonderen bei nicht ganz so positiven Maßnahmen wurde auf meinem Einheitsführerlehrgang gesagt, nehmen sie lieber nicht die Mindestzeitansätze sondern setzen ruhig eine Nacht oben auf, damit der Soldat sich fassen kann und auch seine eigene Meinung nicht in einer Affektäußerung formuliert.
Lieber Schamane, jetzt hast du sehr viel geschrieben, aber leider nichts gesagt.
Die Situation ist genau so wie sie Klaus beschrieben hat. Auch geht es dem TE gar nicht um Formfehler oder sowas. Er wollte wissen wie er gegen einen negative Beurteilungsbeitrag seines TE-Fuehrers vorgehen kann. Und das geht eben nur im Rahmen der Eroeffnung der Beurteilung durch den DV. Vielleicht sieht der DV das ja alles ganz anders und beachtet den Beitrag des TE-Fuehrers gar nicht? Vielleicht ist der Fragesteller auch wirklich eine Null, wir kennen ihn ja nicht.
Wichtig ist halt nur, dass der TE seinen "Einspruch" niederlegt bevor der DV die Beurteilung unterschrieben hat und diese dann zum Kdr geht.
Ist die Beurteilung einmal vom DV unterzeichnet, sieht es mit einem Wiederspruch im Nachhinein sehr schlecht aus.
Zitat von: Oscar Golf Mike am 11. Mai 2011, 21:08:20
Stimmt, ich berichtige mich eine Nacht war's, herrje ich werd alt und senil. ;D
Diese Regelung ist übrigens ehrwürdig alt - bei der Wehrmacht hieß es noch "nachdem man eine Nacht drüber geschlafen und mit einem lebensälteren Kameraden drüber gesprochen hat" :D
Zitat von: snake99 am 12. Mai 2011, 08:41:51
Wichtig ist halt nur, dass der TE seinen "Einspruch" niederlegt bevor der DV die Beurteilung unterschrieben hat und diese dann zum Kdr geht.
Ist die Beurteilung einmal vom DV unterzeichnet, sieht es mit einem Wiederspruch im Nachhinein sehr schlecht aus.
Das ist so falsch wie nur irgendwas. Gegen eine Beurteiling ist gar kein Widerspruch möglich, beschwerdefähig ist sie nur, wenn der Disziplinarvorgesetzte gravierende Formfehler begangen hat. Der Soldat kann lediglich eine Gegendarstellung seiner Beurteilung beifügen - wie oben schon beschrieben und das kann erst,
nachdem der Disziplinarvorgesetzte die Beurteilung eröffnet (also auch unterschrieben) hat.
Ums mal auf den Punkt zu bringen:Mein TE kann dort seinen Dünnpfiff als Beitrag preisgeben und ich kann einen Dreck dagegen tun.So knnte man es doch bezeichnen.Traurig aber wahr!Zumindestens hätte er ja mal mit mir mal über seinen Beurteilungsbeitrag reden können als TE,aber dafür hatte er ja keinen Arsch in der Hose.
Wenn dem so ist, wie du das hier geschrieben hast, kannst du natürlich bei deinem Disziplinarvorgesetzten gegen deinen TE-Fhr Beschwerde einreichen, wenn dieser in seinem Beurteilungsbeitrag z.B. unwahre Behauptungen aufgestellt haben sollte. Das Problem wird aber sein, dass dir sein Beitrag gar nicht zur Kenntnis gebracht werden muss.
Wie schon geschrieben, du kannst erst was gegen deine Beurteilung unternehmen, nachdem der Disziplinarvorgesetzte dir seinen Entwurf ausgehändigt hat (Achtung! wichtig ist "aushändigen", ich habe schon Disziplinarvorgesetzte erlebt, die dem Soldaten den Entwurf nur zum Lesen gegeben und ihn dann wieder zurückgefordert haben !!). Wenn du dir unsicher über die weitere Verfahrensweise bist, frag ruhig nach - und lass dich nicht ins Bockshorn jagen.
Es geht darum.Ich habe auf einer Fw Planstelle als Reservist geübt,ich war ne Art Refü(KassenFW).Ich hatte damit vorher nie was zu tun.Ist doch klar das ich 4-5 Wochen brauche um mich reinzufuchsen.Ich brauche die Beurteilung doch für die Umwandlung in einen festen Dienstgrad.Ich habe mich bestimmt nicht dämlich angestellt und für das es das erste Mal war ist die Sache ok gewesen.Mein TE sieht aber nur die Fehler die am Anfang waren.Nachher weiss ich mehr ich melde mich wieder
Wer war denn da dein TE-Führer wenn du als Zahlstellenfeldwebel geübt hast??
nur so´ne Art Zahlstelle,Truppenteil und Btl werde ich nicht nennen,der Fall verhält sich so wie ich es beschrieben habe.
Sprich frühzeitig mit deinem Chef.
Da du ja eine Fachtätigkeit ausgeübt hast und ich mal davon ausgehe, dass dein Chef dich 1. eher selten gesehen und 2. eher wenig Ahnung von deiner Tätigkeit hat, ist es wohl so, wie es häufig gemacht wird: Der Chef gibt dem TE-Fhr den Auftrag, seine Eindrücke über den zu Beurteilenden mitzuteilen.
ABER: letztendlich entscheidet der Chef- und nur er- was in deinem BU-Beitrag steht.
Es sieht ja so aus, dass der TE-Fhr dir schon seinen Beitrag gegeben hat (sonst wüsstest du ja auch nicht was drin steht). Geh damit zum Chef und sprich mit ihm drüber. Und zwar tunlichst nicht erst morgen. So hat Gelegenheit nochmal mit beiden Involvierten (also dir und dem TE-Fhr) zu sprechen und sich ein genaueres Bild von der Anglegenheit zu machen.
Übrigens: In solchen Fällen einen klaren Kopf zu behalten, sich über die Vorschriftenlage zu informieren und dann die richtigen Maßnahmen zu ergreifen ist auch ein Zeichen von persönlicher Reife- für eine entsprechende Bewertung für die Eignung als Feldwebel durchaus interessant.
Zitat von: Armine 71 am 12. Mai 2011, 11:43:36
Es geht darum.Ich habe auf einer Fw Planstelle als Reservist geübt,ich war ne Art Refü(KassenFW).Ich hatte damit vorher nie was zu tun.Ist doch klar das ich 4-5 Wochen brauche um mich reinzufuchsen.Ich brauche die Beurteilung doch für die Umwandlung in einen festen Dienstgrad.
Wobei sich mir jetzt die Frage stellt, wenn du schon Fw vorlaeufig bist, dann bist du doch fachbezogen eingesetzt. Jetzt sagst du, du hast von der Materie keinen Schimmer. Damit ist fuer deinen TE-Fhr wohl die "Berechtigung" deinerseits, jetzt den Fw dauerhaft zu bekommen entfallen. Waere ich TE-Fhr und bekomme einen Resi der als schon als Fw ankommt, wuerde ich auch erwarten, dass er nach kurzer Einarbeitungszeit seinen Job machen kann. Von einem Fw erwarte ich dass er zumindest fachlich schon was mitbringt und nicht erst 5 Wochen braucht bis er geschnallt hat was Sache ist.
Naja, nicht ganz so heftig. Ich denke ein Arzt mit eigener Praxis "draußen" ist nicht sogort ein guter Stabsarzt oder gar Rettungsmediziner im Einsatz. Und ein KFZ-Meister einer Werkstatt kennt nicht ohne weiteres militärisches Großgerät und die Bw-Nachschubwege. In meinem speziellen Fall waren alle immer sehr froh, dass ich erst Soldat und dann Jurist bin und hieraus auch nie einen hehl gemacht habe. Und da ich mir unter den beschriebenen DP rein gar nichts vorstellen kann, würde ich hier nicht vorschnell urteilen (außer, dass mir bei so nebulösen Andeutungen gleich das Stichwort "schwarze Kasse" im Kopf ´rumschwirrt)
Na ja, Zahlstelle, Auszahlungen, entsprechener Papierkrieg. Einer kaufmaennischen Taetigkeit im Bankwesen wohl nicht unaehnlich. Wie gesagt, er kam ja nicht als OG dahin sondern als Fw vorl. Wenn er damit ueberfordert ist (was offenbar der Fall ist) dann muss er eben einen Level tiefer einsteigen.
Ich habe nur in meiner bescheidenen mil. Karriere auch einige Herren kennengelernt die sich in aehnlicher Form staendig ueber alle und alles beschwert haben. Schuld waren immer die anderen und IMMER war es Boeswilligkeit derer die einfach nur sachlich geurteilt haben.
Keiner kennt den Fragesteller und ich moechte nur davor warnen einseitig Partei zu ergreifen. Zumal ich mich frage, woher er ueberhaupt den Beurteilungsbeitrag seines TE-Fhr kennt, denn den duerfte nur der DV bekommen haben. Die Beurteilung wurde ja noch nicht eroeffnet, oder vestehe ich das miss?
Ich geh aber davon aus, dass die Tätigkeit als Zahlstellenmensch an sehr viele Vorschriften gebunden ist, bei denen eben auch die Details zu beachten sind. Und das hat in der Regel nicht so viel mit einer kaufmännischen Ausbilung zu tun.
Er hat ja auch nicht geschrieben, dass er die ganze Zeit Probleme hatte, sondern dass er erstmal Zeit gebraucht hat, sich einzufuchsen.
Wenn ich das bei uns mit einer Arzthelferin vergleiche- ja, die medizinsichen Maßnahmen sind natürlich die gleichen, wie im Zivilen- aber was den ganzen Papierkram angeht, ist das ein himmelweiter Unterschied. Da braucht man Wochen bis Monate um halbwegs fit in der Materie zu sein.
Und da reicht nicht nur, die Vorschrift zu kennen, der Teufel steckt da oft im Detail und in den Durchführungsbestimmungen.
Und ich glaube, es geht in den Antworten nicht darum, Partei für den TE zu ergreifen, sondern darum Möglichkeiten aufzuzeigen, wie man die Situation vernünftig lösen kann, ohne sich zu verrennen.
Zitat von: ARMY STRONG am 12. Mai 2011, 14:22:55
ich moechte nur davor warnen einseitig Partei zu ergreifen.
Du kennst uns doch; das liegt uns fern! Bei uns gibt es noch die "Liebe unter Männern" und zart gestreichelt wird bei uns mit dem heißen Bügeleisen! ;D
ZitatZumal ich mich frage, woher er ueberhaupt den Beurteilungsbeitrag seines TE-Fhr kennt, denn den duerfte nur der DV bekommen haben.
Wobei die Betonung auf "dürfte" liegt, es wäre nicht der erste, der einen "Beurteilungsbeitrag" schreibt und dem zu Beurteilenden vorher schon verklickert, wie und in welcher Form er ihm einen machen wird.
Zitat von: KlausP am 12. Mai 2011, 14:38:39
Wobei die Betonung auf "dürfte" liegt, es wäre nicht der erste, der einen "Beurteilungsbeitrag" schreibt und dem zu Beurteilenden vorher schon verklickert, wie und in welcher Form er ihm einen machen wird.
Ist natuerlich moeglich. Vielleicht in einem vetraulichen Gespraech, wo er ihm seine Defizite aufgezeigt und erklaert hat, warum er hier keine Eignung zum Feldwebel erkennen kann. "Einen machen" klingt immer so negativ, kann ja auch ganz anders sein.
Aber wie dem auch sei, solange der DV die Beurteilung nicht eroeffnet hat, weis auch keiner was drin steht.
Eben. Allerdings hat der zu Beurteilende ja auch vor der eigentlichen Eröffnung schon seine Möglichkeiten der Einflussnahme und nichts anderes wollte ich ihm aufzeigen.
Ein Gespräch mit einem oder allen Beteiligten ist immer eine Möglichkeit! aber sagt keinem, dass ich Euch das verraten habe...
Welche Quali hat den Armine 71 um als Fw vorl. eingesetzt zu werden?
Ein Bürokaufmann reicht da nicht, ein Dipl. Kfm wäre dann kein Feldwebel mehr sondern ein Offizier.
gibt ja noch was dazwischen, Fachwirt o.ä.