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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: OG am 20. März 2005, 15:46:45

Titel: Prügelstrafe ->
Beitrag von: OG am 20. März 2005, 15:46:45
Mein Gruppenführer (ein Fw) hat uns letztens bei einer Zigarettenpause erzählt, dass er letztens (vor ca. 2 Jahren) im benachbarten Frankreich war und die Gelegenheit hatte sich das mal einen Monat lang anzuschauen. Dabei erwähnte er, dass dort die Prügelstrafe noch legitim ist. So ein Klaps auf dem Hinterkopf soll da völlig normal sein. Ein Rekrut soll vor der angetretenen Kompanie von seinem Chef erstmal eine gezimmert bekommen haben ,weil er irgendwie Scheisse gebaut hat.
Da frage ich mich, warum das in der BW nicht mehr so ist? Ich finde es ja gut so, dass es nicht mehr so ist, nicht das mich hier jemand falsch versteht, aber Frankreich ist ja nun kein Entwicklungsland mehr.
Was auch noch interessant war:In Slowenien gibt's 20 Tage Dauerarrest, wenn man auf dem Hof nicht grüßt. Wir haben es echt gut hier Leute!
Titel: Re:Prügelstrafe ->
Beitrag von: AIR-FORCE am 20. März 2005, 15:54:00
Sei doch froh das es bei uns nicht so ist-fände ich nicht besonders prickelnd!!
Das mit den Franzosen stimmt aber-hatte mal privat gelegenheit einen französischen offizier aus dem elsass kennenzulernen mit dem ich mich lange unterhalten habe-der hatte das u.a. auch erzählt!!
Titel: Re:Prügelstrafe ->
Beitrag von: schlammtreiber am 21. März 2005, 08:20:56
Bei den Franzosen essen Dienstgrade und Mannschaften auch streng getrennt. Sogar im Feld. Führen durch Vorbild ist eher ein Fremdwort. Offz ist König und so.

Diese Armee sollte man sich nicht zum Vorbild nehmen.

(außer was die Verpflegung angeht)
Titel: Re:Prügelstrafe ->
Beitrag von: AIR-FORCE am 21. März 2005, 08:27:53
Zitat von: schlammtreiber


(außer was die Verpflegung angeht)
quote]

stimmt-konnte mal ein epa gegen die französische version tauschen,hab gedacht ich seh nicht richtig als ich das paket öffnete und eine schachtel Gauloises Caporal(ohne Filter) und ein kleines fläschchen klarer zum vorschein kamen!!(kein witz!!)
Und auch die Lebensmittel drin sind top-alles markenware!!
Titel: Re:Prügelstrafe ->
Beitrag von: Fitsch am 21. März 2005, 08:28:57
... und das Ansehen in der Bevölkerung !!!
Titel: Re:Prügelstrafe ->
Beitrag von: Intel am 22. März 2005, 20:41:00
liegt daran dass wir soldaten als "bundesbürger in uniform" definieren, was alles mit unserer vergangenheit zu tun hat...

jo mein ehemaliger geschilehrer, der oberstleutnant oder major, weiss nich mehr so genau der reserve ist meinte auch dass er inw ales gesehen hat dass da jeden tag nen anderer so nen riesenpenishut angezogen bekommen hat wenn er etwas besonders dämliches gemacht hat und dann "the dick of the day" war...
Titel: Re:Prügelstrafe ->
Beitrag von: schlammtreiber am 22. März 2005, 21:20:19
Jackass military?  :o
Titel: Re:Prügelstrafe ->
Beitrag von: Heeresflieger am 23. März 2005, 08:30:15
die Frage ist doch nicht, warum das bei uns nicht mehr so ist, sondern warum das in Frankreich immer noch so ist. Ein ordentlicher Drill ist ja OK, aber prügeln...?

Man darf auch in Frankreich nicht vergessen, dass es sich immer noch um Staatsbürger in Uniform handelt und damit um Menschen. :(
Titel: Re:Prügelstrafe ->
Beitrag von: schlammtreiber am 23. März 2005, 09:07:07
ZitatDiese Armee sollte man sich nicht zum Vorbild nehmen.
Titel: Re:Prügelstrafe ->
Beitrag von: Michael1972 am 23. März 2005, 14:27:22
Oui, mit der Prügelstrafe stimmt schon, die wird aber wirklich nur noch selten angewandt, wie mir ein aktiver L... äh Soldat der Französischen Armee versichert hat, z.B. auf der Schießbahn wenn man den Lauf (Rohr) dem Ausbilder vor die Nase hält und sagt es klemmt, dann gibt es was mit dem Gewehrkolben aufs Hirn und wenn man am Boden liegt, treten die gerne auch noch mal nach.
Die Verpflegung ist auch sehr gut, stimmt. ich darf bald kosten mehr schreib ich nicht mehr sonst gibt es Prügelstrafe von Schlammi.
Aber die Kantine in der Freiherr-von-Stein-Kaserne in Diez/Lahn hat mit abstand das beste Essen aller Kasernen der Republik.
Titel: Re:Prügelstrafe ->
Beitrag von: Fitsch am 23. März 2005, 14:50:50
mit dem Lauf vor der Nase ist bei der BW auch nichts anderes.

Versucht ein Schütze mir sein Problem mit der Langwaffe zu erklären und dreht dabei die Waffe, hat er mein Fuß im Kreuz daß er die Waffe unter sich begrabt. (natürlich mit Lauf in Zielrichtung) Da kann er sich von mir aus 100mal beschweren ...
Titel: Re:Prügelstrafe ->
Beitrag von: Kat.B(soffen) am 23. März 2005, 14:54:16
@ OG

Das hatten wir hier auch mal, nannte sich Wehmacht. Da gabs noch Zucht und Ordnung, aber wem erzähl ich das...  8)
Titel: Re:Prügelstrafe ->
Beitrag von: schlammtreiber am 23. März 2005, 15:57:18
Bei der Wehrmacht gab es keine Prügelstrafe. Widersprach dem Grundsatz von der Ehre des deutschen Soldaten. Auch beim kaiserlichen Heer gab es keine Prügelstrafe, wurde schon im 19.Jhdt im Rahmen der preußischen Heeresreformen abgeschafft.

nur so btw
Titel: Re:Prügelstrafe ->
Beitrag von: Elmar am 23. März 2005, 20:43:18
Dann sind wir wohl am fortschrittlichsten unter den EU-Armeen, wenn bei uns schon ab 1900 nicht mehr geprügelt wurde ... .

P.S. ich würde sagen das wir wesentlich besser sind als unser Ruf! ;)

Also bis denn
---
Elmar
Titel: Re:Prügelstrafe ->
Beitrag von: schlammtreiber am 24. März 2005, 12:09:50
schon lange vor 1900  ;)

Ich meine es war 1813...
Titel: Re:Prügelstrafe ->
Beitrag von: Intel am 24. März 2005, 18:54:32
jo 1813 rum war der nette blücher der erste preussische befehlshaber der die prügelstrafe in seiner armee abgeschafft hat... die anderen sind dann irgendwann später gefolgt...
Titel: Re:Prügelstrafe ->
Beitrag von: gebirgsjägerRLeutnant am 26. März 2005, 02:15:52
Zitat von: Fitsch am 23. März 2005, 14:50:50
mit dem Lauf vor der Nase ist bei der BW auch nichts anderes.

Versucht ein Schütze mir sein Problem mit der Langwaffe zu erklären und dreht dabei die Waffe, hat er mein Fuß im Kreuz daß er die Waffe unter sich begrabt. (natürlich mit Lauf in Zielrichtung) Da kann er sich von mir aus 100mal beschweren ...

Solltest Du das mal machen dann hoffe ich das dir deine Vorgesetzten den Marsch blasen.
Auf sowas kann die Bundeswehr verzichten, das nennt man Verletzung der Dienstaufsicht.
Titel: Re:Prügelstrafe ->
Beitrag von: schlammtreiber am 29. März 2005, 09:01:02
Gemach, gemach  ;)

Willkommen beim Seminar "Unterschiede zwischen OffzSchule und Truppenpraxis". Erfrischungen und Schnittchen finden Sie zur Linken, unsere bezaubernden Hostessen reichen Begrüßungssekt.

;D
Titel: Re:Prügelstrafe ->
Beitrag von: Carsten am 31. März 2005, 12:52:50
Zitat von: gebirgsjägerRLeutnant am 26. März 2005, 02:15:52
Zitat von: Fitsch am 23. März 2005, 14:50:50
mit dem Lauf vor der Nase ist bei der BW auch nichts anderes.

Versucht ein Schütze mir sein Problem mit der Langwaffe zu erklären und dreht dabei die Waffe, hat er mein Fuß im Kreuz daß er die Waffe unter sich begrabt. (natürlich mit Lauf in Zielrichtung) Da kann er sich von mir aus 100mal beschweren ...

Solltest Du das mal machen dann hoffe ich das dir deine Vorgesetzten den Marsch blasen.
Auf sowas kann die Bundeswehr verzichten, das nennt man Verletzung der Dienstaufsicht.

Hallo GebirgsjägerRLeutnant,

als Vorgesetzter würde ich natürlich den Sachverhalt prüfen und, da es sich um eine Wehrstraftat (§30 WStG --> Misshandlung) handelt, auch an die zuständige Staatsanwaltschaft abgeben. ABER: Die Staatsanwaltschaft wird wohl kaum mehr tun, als nochmal die Verhältnismäßigkeit bei der hier vorliegenden NOTWEHR zu prüfen. Und wenn ich dabei Schußwaffe mit einfacher körperlicher Gewalt vergleiche, wird es wohl kaum Konsequenzen für die Aufsicht haben.

Danach würde ich übrigens gleich disziplinare Ermittlungen gegen den Schützen einleiten. Warum, sollte wohl klar sein. Wenn nicht, dann doch noch mal das Skript von der OSH rauskramen...

MkG,
Carsten, Lt. d. R.

P.S.: Eine Verletzung der Dienstaufsichtspflicht wäre es übrigens nur, wenn ich den Sachverhalt an sich nicht disziplianrrechtlich verfolgen würde. Der Einsatz der körperlichen Gewalt ist ein anderes Pflichtvergehen...
Titel: Re:Prügelstrafe ->
Beitrag von: Fitsch am 31. März 2005, 13:43:40
@gebirgsjägerRleutnant

nochmal:
Schütze schießt liegend irgndwas (freihändig, aufgelegt etc.)

Schütze hat eine Frage / Problem an der Waffe und nimmt die geladene Waffe aus dem Zielgebiet Richtung Nachbarn / Aufsicht.
Dann ist doch die einfachste Art mit leichtem Druck auf den Oberkörper die Waffe ruhig zu stellen ...

Oder etwa nicht?

Horrido
Titel: Re:Prügelstrafe ->
Beitrag von: Gast am 06. April 2005, 18:35:35
Zitat von: Michael1972 am 23. März 2005, 14:27:22
Aber die Kantine in der Freiherr-von-Stein-Kaserne in Diez/Lahn hat mit abstand das beste Essen aller Kasernen der Republik.


Das freut mich aber,denn dort werde ich ab Juli meine AGA machen. :)
Das ist doch direkt mal ein schöner Einstieg in meine Laufbahn.