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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Bahnfahrkarte am 16. Mai 2011, 22:20:25

Titel: Familienheimfahrten zum erstwohnsitz?!
Beitrag von: Bahnfahrkarte am 16. Mai 2011, 22:20:25
Ich bin FWDL 23 und werde umziehen.. bei der Anmeldung im neuen Ort werde ich den Wohnsitz als erstwohnsitz angeben und sagen das mein alter wohnsitz (eltern) mein zweitwohnsitz bleibt..

meine farge: wird der Bahn Berechtigungsausweis immer auf den erstwohnsitz geschrieben auch wenn man einen zweitwohnsitz hat der näher zur kaserne gelegen ist?

MFG
Titel: Re:Familienheimfahrten zum erstwohnsitz?!
Beitrag von: KlausP am 16. Mai 2011, 22:33:30
Sie legen im Normalfall fest, zu welchem Ort der Berechtigungsausweis ausgestellt werden soll.
Titel: Re:Familienheimfahrten zum erstwohnsitz?!
Beitrag von: Andi am 17. Mai 2011, 00:27:23
Der Bahnberechtigungsausweis wird auf den Wohnsitz ausgestellt an dem der Soldat seinen Lebensmittelpunkt hat, also im Normalfall der Erstwohnsitz, weil im Normalfall nur ein Wohnsitz besteht. ;)
Die Frage ist jetzt nur: Wieso bleibt die Adresse deiner Eltern denn dein Zweitwohnsitz? Hast du Lust auf Zweitwohnsitzsteuer?

Gruß Andi
Titel: Re:Familienheimfahrten zum erstwohnsitz?!
Beitrag von: miguhamburg1 am 17. Mai 2011, 07:06:06
In vielen Kommunen gibt es diese Steuer (noch) nicht - und oft gibt der deutlich günstigere Tarif in der Kfz-Versicherung denAusschlag, einen Zweitwohnsitz beizubehalten, wie ich so höre...
Titel: Re:Familienheimfahrten zum erstwohnsitz?!
Beitrag von: _Tweek_ am 17. Mai 2011, 11:33:44
Zitat von: miguhamburg1 am 17. Mai 2011, 07:06:06
In vielen Kommunen gibt es diese Steuer (noch) nicht - und oft gibt der deutlich günstigere Tarif in der Kfz-Versicherung denAusschlag, einen Zweitwohnsitz beizubehalten, wie ich so höre...

Bingo ;)