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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: AlexM61 am 18. Mai 2011, 21:09:26

Titel: Fals ich die Prüfung nicht bestehe?
Beitrag von: AlexM61 am 18. Mai 2011, 21:09:26
Hallo Leute,

ich hab schon meinen Verpflichtungsvertrag und Einplannungsbescheid unterschrieben, fange am 04.10.11 als OM Stabsdienst an.
Hatte vor 2 Wochen meine Abschlussprüfungen zum Bürokaufmann geschrieben, sind super verlaufen doch was ist wenn ich die Prüfungen doch nicht bestehe?
Kann ich trotzdem in Oktober anfagen und in November Prüfungen nachholen? (Da ja meine Verwendung bei der Marine nur mit meinen Beruf geht)
Mach mir ziemlich Sorgen. :(

Wäre super wenn jemand für mich ein paar Tipps hätte.

Vielen Dank

Gruß
Alex


Titel: Re:Fals ich die Prüfung nicht bestehe?
Beitrag von: snake99 am 18. Mai 2011, 21:17:11
Sofern sie durchgefallen sind, müssen sie dies sofort der Bw melden.

Da ihr Beruf Voraussetzung für ihre Verwendung ist, werden bei Nichtbestehen die Karten neu gemischt und sie können erstmal von einer Nichteinstellung ausgehen.

Ist wie mit dem Autofahren ... wenn sie die Führerscheinprüfung nicht bestanden haben, dürfen sie das Auto, was womöglich schon vor ihrer Tür steht, auch nicht fahren ;)
Titel: Re:Fals ich die Prüfung nicht bestehe?
Beitrag von: Timid am 18. Mai 2011, 21:25:50
Zitat von: AlexM88 am 18. Mai 2011, 21:09:26Kann ich trotzdem in Oktober anfagen und in November Prüfungen nachholen? (Da ja meine Verwendung bei der Marine nur mit meinen Beruf geht)

Die Einstellung erfolgt als Obermaat - dafür ist der entsprechende Schulabschluss Voraussetzung. Liegt dieser nicht vor, kann natürlich auch keine Einstellung erfolgen. Und "auf Verdacht" wird man dich auch nicht einstellen, sondern dich bestenfalls für den nächstmöglichen Einstellungstermin umplanen.

Sprich: Entweder erfüllst du die Voraussetzungen zum Termin des Dienstantritts, oder du wirst nicht eingestellt.
Titel: Re:Fals ich die Prüfung nicht bestehe?
Beitrag von: Andi am 18. Mai 2011, 21:26:00
Zitat von: AlexM88 am 18. Mai 2011, 21:09:26
was ist wenn ich die Prüfungen doch nicht bestehe?
Kann ich trotzdem in Oktober anfagen und in November Prüfungen nachholen?

Nein, denn dann erfüllst du ja die Einstellungskriterien nicht.
Titel: Re:Fals ich die Prüfung nicht bestehe?
Beitrag von: AlexM61 am 18. Mai 2011, 21:34:47
Danke für die schnellen Antworten, :)

Hoffe ich hab bestanden, den noch länger warten halt ich nicht aus. :(

Viele Grüße
:)
Titel: Re:Fals ich die Prüfung nicht bestehe?
Beitrag von: AlexM61 am 18. Mai 2011, 21:54:07
ich hätte da noch eine frage:

- habe verpflichtungsvertrag + einplannungsbescheid unterschrieben und weggeschickt, bekomme ich da eine bestätigung das sie die papiere erhalten haben?
mach mir ein bisschen sorgen was ist wenn die papiere nie angekommen sind?? soll ich da anrufen und fragen??

- wenn ich die prüfung bestanden hab, muss ich das dann auch bei der marine melden??

- wann bekomme ich den einberufungsbescheid??

Danke nochmals für eure hilfe. :)

Viele Grüße
Alex

Titel: Re:Fals ich die Prüfung nicht bestehe?
Beitrag von: KlausP am 18. Mai 2011, 22:04:04
Solche Dinge verschickt man ja auch per Einschreiben mit Rückschein. Dann weiss man, dass die Unterlagen angekommen sind. Dass Sie die Prüfung bestanden haben, müssen Sie meiner Meinung nach nicht mitteilen - kann mit der Meinung aber falsch liegen. Ihren Einberufungsbescheid zu Ihrer Eignungsübung werden Sie sicher ca 6 bis 8 Wochen vor Beginn Ihrer Eignungsübung bekommen - ist aber auch nur meine Meinung.
Titel: Re:Fals ich die Prüfung nicht bestehe?
Beitrag von: Timid am 18. Mai 2011, 22:54:10
Zitat von: KlausP am 18. Mai 2011, 22:04:04Dass Sie die Prüfung bestanden haben, müssen Sie meiner Meinung nach nicht mitteilen - kann mit der Meinung aber falsch liegen.

Zumindest im Rahmen der Wehrüberwachung muss es dem Kreiswehrersatzamt gemeldet werden.

Aber da es ja um eine Einstellung geht, deren Voraussetzung der Ausbildungsabschluss ist, sollte man die erfolgreiche Ausbildung wohl besser schon dem zuständigen Sachbearbeiter melden, bzw. eine Kopie des Ausbildungszeugnisses einschicken.
Titel: Re:Fals ich die Prüfung nicht bestehe?
Beitrag von: Flip25 am 19. Mai 2011, 17:14:12
Zitat von: AlexM88 am 18. Mai 2011, 21:34:47
Hoffe ich hab bestanden, den noch länger warten halt ich nicht aus. :(

Ruhig Blut! Hatte Anfang Mai meine schriftliche Abschlussprüfung und ich muss auch bis zum 30.5
warten, dass ist auch das Einzige was uns übrig bleibt WARTEN! ;) Sich verrückt machen ist doch bescheuert^^
wir können eh nichts mehr dran ändern ;)
Titel: Re:Fals ich die Prüfung nicht bestehe?
Beitrag von: Shokk am 19. Mai 2011, 21:00:02
Falls ich mich nicht irre, hast du Flip dich im Truppendienst beworben? Von daher hängt deine Bundeswehrkarriere nicht von der Ausbildung ab im Gegensatz zu Alex.
Titel: Re:Fals ich die Prüfung nicht bestehe?
Beitrag von: Flip25 am 20. Mai 2011, 00:21:02
Zitat von: Shokk am 19. Mai 2011, 21:00:02
Falls ich mich nicht irre, hast du Flip dich im Truppendienst beworben? Von daher hängt deine Bundeswehrkarriere nicht von der Ausbildung ab im Gegensatz zu Alex.

Ja mir schon klar, aber was nützt es ihm sich bekloppt zu machen wenn er eh nur
auf die Ergebnisse warten kann. Ändern kann man jetzt eh nichts mehr!
Man kann sich nach der Prüfung so viel einreden was schief gelaufen sein könnte.....
klar bin ich auch gespannt wie es gelaufen ist, aaaber wir können nur warten!