Hallo Kameraden ich bin etwas verunsichert und ein wenig hilflos.Ich bin seit 8 Jahren aktiver Reservist und seit 2 Jahren ausgestattet mit dem Dienstgrad Fw Vorl.
Eine Wehrübung habe ich dieses Jahr absolviert,ich habe eine Kasse geführt und vor 3 Wochen an meinen Nachfolger übergeben und auch eine positive Beurteilung erhalten.Nun hat 2 Wochen nach Beendigung der WÜ mein Vorgesetzter(Zivilist) angerufen,das mein Nachfolger bereits abgelöst wurde und ich nicht geeignet sei zum Führen einer Kasse in einer WÜ.Er sagte mir ich werde meine Nächste WÜ wieder als SG ableisten.Geht das per Telefon?Und wenn...muss mir das nicht schriftlich mitgeteilt werden?Kann man im Nachhinein eine positve Beurteilung in eine negative umwandeln?Da ich ja alle Vorraussetzungen habe für die Umwandlung in einen festen Dienstgrad(Beurteilung liegt schon bei SdBW)kann man das doch nicht mehr zurücknehmen?Oder?Fragen über Fragen.Bitte helft mir.
Wer hat die Beurteilung denn erstellt? Doch bestimmt nicht der zivile Zahlmops?
Nee...mein Disziplinarvorgestzter ein KaLeu,das hat alles seine Ordnung.
Was sacht der denn dazu?
Jedenfalls finde ich den Anruf von dem Zivilmokel merkwürdig- sprich auf jeden Fall mal mit deinem Chef, was es damit auf sich haben soll.
... die Beurteilung ändert so einfach niemand mehr .. schon garnicht am Telefon.
Wenn die Beurteilung bei der SDBw liegt, müsste erstmal der Beurteilende oder einer der Stellung nehmenden Disziplinarvorgesetzten einen Antrag auf Aufhebung der Beurteilung stellen, sonst passiert gar nichts in der Richtung. Und der Zahlmops hat doch bestimmt einen fachlichen Beurteilungsbeitrag erstellt, oder sehe ich das falsch?
Nein der Zahlmops hat gar nix erstellt.Der sagt einfach nur es wären Sachen falschgelaufen obwohl mein Nachfolger alle Bestände gezählt und unterschrieben hat.Wie gesagt,die beurteilung liegt schon beim SbBW.Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Einfach ignorieren. Der Zahlmops hat in dem Verfahren nichts zu melden. Der kann täglich bei dir anrufen und nerven, er wird so ohne weiteres nichts ändern.
Ach ja: deine Beurteilung liegt bei der SDBw - der Stammdienststelle der Bundeswehr ;)
Der Zahlmop ist ja gar kein Zahlmops in dem Sinne.Er ist in dem Zivilen Unternehmen für das ich auch arbeite der Bundeswehrbeauftragte.Genaues kann ich hier nicht sagen.Er hat am Telefon wortwörtlich zu mir gesagt : SIE MACHEN JETZT MAL EIN JAHR PAUSE UND WENN SIE DANN NOCH MAL EINE WÜ MACHEN DANN NUR ALS MANNSCHAFTSDIENSTGRAD.......Das wars.Kann dieser Typ jetzt vom Kaleu (DisziPlVorg) verlangen das ich meinen vorläufigen Fw verliere?Er sagte "ENTWEDER RUFEN SIE DA AN ODER ICH".Soll ich mir einen Anwalt für Soldatenrecht nehmen?
Nö, lass es auf dich zu kommen. Ich würde das erstmal aussitzen, ohne dich zu beteiligen kann niemand an der Beurteilung rumschrauben. Und dein "netter" Vorgesetzter hat keine Ahnung vom militärischen Beurteilungswesen. Er kann ja gerne den beurteilenden Disziplinarvorgesetzten anrufen, der wird den Teufel tun und seine eigene Beurteilung aufheben (lassen).
Ich würde auch erstmal abwarten. Solang keine offizielle Schreiben vorliegen sind Telefonate und mündliche Aussagen doch eh nur Schall & Rauch (vor allem wenn sie von zivil Bediensteten getätigt werden ;) )
Ich würd mal mit dem KptLt sprechen und ihm mal schildern, was der zivile Mokel da abzieht. Mit dem Zivilunken würd ich erstmal gar nicht mehr sprechen.
Wenn da mit der Kasse was bei der Übergabe nicht gestimmt hätte, müsste er dich wohl eh zur Vernehmung "bitten". Das wäre ja ne größere Sache.
Und wenn dein Nachfolger nicht geeignet ist, hast du ja nix damit zu tun.
Also kann es durchaus sein das ich meinen Dienstgrad Fw behalte bzw er in einen endgültigen umgewandelt wird?
Ja, natürlich, die SDBw interessiert in dem Zusammenhang nur die Beurteilung, die dir eröffnet worden ist - sonst nichts.
Ob ihr vorläufiger DstGrd in einen endgültigen umgewandelt wird, entscheidet die SDBw. In einigen Fällen müssen Soldaten, die ihren DstGrd vorläufig verliehen bekkommen haben, erst noch Lehrgänge absolvieren bis die SDBw den DstGrd endgültig verleiht.
Könne wir mal bitte die Rollen abklären.
Ich habe das so gelesen das der Zivilist in ihrem Unternehmen arbeitet, bei dem Sternchen angestellt ist. (Zivilberuf) Ist das richtig?
Dieser hätte dann doch nichts mit der Bundeswehr zu tun und woher hat der Zivilist dann das Wissen über Kassenführung während einer Wehrübung?
Danke für Eure Unterstützung und Zuspruch....werde jetzt mal abwarten und halte euch auf dem laufenden. :D
Hei,
das ist eine ernstgemeinte Frage!
Wenn der Zivilist in Ihrer Firma arbeitet hat er gar nichts zu sagen.
Sein einziges Druckmittel: er kann die Zustimmung des Arbeitgebers zur nächsten Wehrübung verwehren.
Woher soll der Herr denn die Informationen bezüglich falsch geführter Kassen haben?
Oder ist der Herr Mitarbeiter des Bundeswehrdienstleistungszentrums und für die Kassen verantwortlich?
Das müsste mal geklärt werden.
Im ersteren Falle würde rein militärisch nichts passieren.
Im zweiten Falle könnte etwas passieren - wenn durch Kassenfehler erhebliche Schäden entstanden wären, würden diese mit Sicherheit auch Einfluss auf den weiteren Werdegang nehmen (Eignung, Leistung, Befähigung...)
Mehr Infos bitte.
Zitat von: Sternchen42 am 22. Mai 2011, 14:26:19
Der Zahlmop ist ja gar kein Zahlmops in dem Sinne.Er ist in dem Zivilen Unternehmen für das ich auch arbeite der Bundeswehrbeauftragte.Genaues kann ich hier nicht sagen.
Sehe das wir der Chef - alles sehr verwirrend. Was ist denn ein "Bundeswehrbeauftragter?". Blicke nicht so recht durch....
Meine Grundfragen waren ja auch folgende:
1.Kann eine positive Beurteilung aufgehoben werden und gegen eine negative ersetzt werden?(Von meinem Disziplinarvorgesetzten KaLeu XXX)
2.Wenn ja,kriege ich darüber Bescheid?
3.Kann mir in Folge dessen mein Dienstgrad Fw vorl. entzogen werden?
4.Wer kann überhaupt eine Beurteilung aufheben?
5.Muss derjenige der die Beurteilung aufhebt sich nicht dem Beurteilten offenbaren bzw. Gelegenheit geben Stellung zu beziehen?
Zitat von: Sternchen42 am 22. Mai 2011, 17:33:15
Fragen was ich wann wo gemacht habe sowie was ich zivil arbeite beantworte ich nicht.
Warum fragst du dann hier überhaupt. Genau da ist bei mir Feierabend. Entweder du bringt ein Mindestmass an Info oder du vergisst es einfach, bye bye....
@ARMY-STRONG:Die 5 Fragen sind doch klar gestellt.
Ja eine Beurteilung kann aufgehoben werden.
Ja ein Dienstgrad (vorl.) kann entzogen werden.
Am einfachsten ist jedoch, einen Reservisten auszuplanen und für weitere Einplanung zu sperren. Dann ist Schluss mit Wehrübung.
Und mit meinen Informationen ist hier auch Schluss.
Die Kristallkugel ist in der Wäsche und wenn wichtige Grundinformationen nicht da sind versteige ich mich hier nicht ins spekulieren oder schreibe stundenlang was wäre wenn Pamphlete, dazu ist mir meine Zeit zu schade. Daher verweise ich auch an dieser STelle nochmals auf meine Fragen - und ich kann mich nicht daran erinnern nach dem persönlichen Daten oder dem Namen des Arbeitgebers gefragt zu haben - das ist nämlich an dieser Stelle völlig irrelevant.
Zitat von: Sternchen42 am 22. Mai 2011, 17:41:20
@ARMY-STRONG:Die 5 Fragen sind doch klar gestellt.
Und schon beantwortet - unter anderem von mir.
Alles bestens,schließen :D