Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Herbstleyden am 26. Mai 2011, 18:20:16

Titel: Geforderte Fahrerlaubnis
Beitrag von: Herbstleyden am 26. Mai 2011, 18:20:16
Schönen guten Tage !

Ich trete zum 4.7. mein Dienst bei der Bundeswehr an !
Die ersten 3 Monate bin ich in Munster zur Grundausbildung !
Dannach geht es für mich nach Hammelburg, in meine Stammdienststelle als Jäger !

Nun habe ich folgende Frage :

Auf dem Zettel für die Dienstpostenbeschreibung steht folgendes - Geforderte Fahrerlaubnis : FSZ ZA03 -
Nun ich habe mich dumm und dusselig gesucht, nach diesem Kürzel bin jedoch nicht fündig geworden !
Was bedeutet das nun für mich, werde ich in meiner Stammeinheit einen Führerschein machen ?
Oder steht dieses Kürzel für etwas anderes ?!

Vielen Dank schonmal im voraus !
Titel: Re:Geforderte Fahrerlaubnis
Beitrag von: KlausP am 26. Mai 2011, 18:42:11
In welchem Dienstverhältnis werden Sie eingestellt? So einen "Zettel" mit einer Dienstpostenbeschreibung kenne ich nicht. Die Bundeswehr kennt beim Dienstführerschein die Klassen A, B, BE, BC, BCE usw., deshalb sagen mir die Bezeichnungen die Sie nennen auch nichts.
Titel: Re:Geforderte Fahrerlaubnis
Beitrag von: Herbstleyden am 26. Mai 2011, 18:51:17
Ich werde vorerst in der Laufbahn der Mannschaften platziert, aufgrund meines jungen Alters bleibt mir die Feldwebellaufbahn noch für 1-2 Jahre verwehrt.
Nunja um auf diesen "Zettel" zurückzukommen !

Dort sind einige Basisinformationen über den Dienstposten niedergeschrieben unter "Eigenschaften der Stelle" : (ORG. Bereich : Heer)  (Dienstgrad (max) : SG )  usw.

Und unter diese Rubrik fällt auch der Punkt mit der "Geforderten Fahrerlaubnis : FSZ ZA03"

Titel: Re:Geforderte Fahrerlaubnis
Beitrag von: ulli76 am 26. Mai 2011, 19:49:37
Sagt mir spontan auch nicht- aber keine Angst, wenn du diesen Führerschein brauchst, dann wird man dich auf einen entsprechenden Lehrgang schicken.
Titel: Re:Geforderte Fahrerlaubnis
Beitrag von: Herbstleyden am 26. Mai 2011, 20:52:23
Das ist mir durchaus bewusst !
Wenn ich in meiner Verwendung einen dienstlichen Führerschein benötige werde ich wohl dann auch diesen über Lehrgänge erhalten können !
Aber da ich noch nicht einmal einen zivilen Führerschein besitze, wäre es dennoch interessant für mich zu wissen wofür dieses Kürzel steht !
Damit ich im Vorfeld schonmal weiß, ob ich mich noch um einen zivilen Führerschein bemühen muss, oder ich gleich einen bei der Bundeswehr erhalte den ich umschreiben lassen kann !
Titel: Re:Geforderte Fahrerlaubnis
Beitrag von: Steve87 am 26. Mai 2011, 20:53:20
Diese Zettel sind mittlerweile bei der vorläufigen Einplanung dabei....Ich hatte den auch. Aber zur Fahrerlaubnis kann ich dir leider auch nix sagen.
Titel: Antw:Geforderte Fahrerlaubnis
Beitrag von: maxell am 24. Oktober 2011, 11:41:43
@Steve87: Weißt du mittlerweile vielleicht, was FSZ ZA03 bedeutet? Ich habe die ZDV64/10 bereits durchgeschaut und konnte nix dazu finden. Nur das ZA für Zentrale Verwaltungsangelegenheit steht.