Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: oeger am 26. Mai 2011, 22:01:48

Titel: Dienstzeiterfassung
Beitrag von: oeger am 26. Mai 2011, 22:01:48
Hallo Kameraden.

Ich habe folgende frage.

Ist es richtig,das wenn man Freitags einen halben DA nimmt noch zusätzlich 2.5 Stunden nehmen muss.

Unser Kp-Chef hat das so begründet,das wenn wir Freitag Stunden nehmen wollen, dann sollen wir für 5 stunden schreiben.

Das heißt dann nach der Aussage vom Kp-Chef das ein DA am Freitag 5 stunden wäre.

Meine Frage ist jetzt,ob das so richtig ist.



Titel: Re:Dienstzeiterfassung
Beitrag von: TazD am 26. Mai 2011, 22:08:09
Ein halber Tag FvD ist jeweils soviel "wert" wie die halbe tatsächlich leistende Dienstzeit an diesem Tag. Wenn ihr also Freitags 5 Stunden Dienst auf dem Dienstplan stehen habt, dann ist de halbe Tag FvD tatsächlich nur 2,5 Std wert und du musst noch zusätzliche Stunden oder noch einen halben Tag einreichen.
Titel: Re:Dienstzeiterfassung
Beitrag von: KlausP am 26. Mai 2011, 22:09:28
Laut "Dienstzeiterlass" sind es sogar 6 Stunden am Freitag (Wochenrahmendienstzeit: 46 Stunden, Mo bis Do jeweils 10 Stunden, Freitag 6 Stunden). Deshalb reicht ein halber Anrechnungsfall am Freitag nicht aus, weil das nur 5 Stunden ergibt. Also am Freitag 6 Einzelstunden schreiben oder eine halben Anrechnungsfall + Einzelstunden.
Titel: Re:Dienstzeiterfassung
Beitrag von: ulli76 am 26. Mai 2011, 22:28:58
Normalerweise ist Freitag sogar ein ganzer DA oder 6 Stunden. Mischen von 1/2DA plus 1 Stunde geht nicht.
Titel: Re:Dienstzeiterfassung
Beitrag von: TazD am 30. Mai 2011, 18:25:31
@Klaus P
Wenn ich mit FvD/Einzelstunden freimachen will, dann zählt nicht die Rahmendienstzeit, sondern die tatsächlichen Dienststunden an dem jeweiligen Tag. Möchte ich z.B. an einem Tag freimachen, an dem gem. Dienstplan 12 Stunden Dienst angesetzt sind, dann brauche ich entweder 1 Tag FvD oder 2 halbe Tage FvD oder eben 12 Einzelstunden.
Diese Regelung wurde durch den Erlasshalter klargestellt und ist keine Interpretation meinerseits.

Und wie schon gesagt. Ein halber FvD ist immer noch die Hälfte der tatsächlich zu leistenden Dienststunden "wert". Daher ist die Aussage, dass ein halber FvD automatisch für 5 Stunden steht falsch.

@ulli76
Ich kann auch FvD und Einzelstunden mischen. Was spräche denn auch dagegen ?